1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Autoverkauf
  5. Inzahlungnahme, Ablauf, Versicherung usw.

Inzahlungnahme, Ablauf, Versicherung usw.

Hallo zusammen,
ich habe eine Frage bzw. Fragen zur Inzahlungnahme.
Angenommen ich habe ein Auto gefunden und möchte dieses nun kaufen und gebe meinen alten Wagen in Zahlung, wie genau läuft das ab?
Hier mal meine Fragen dazu:
Muss mein Auto direkt dort stehen bleiben wenn eine Inzahlungnahme vereinbart ist, oder kann ich damit noch so lange fahren, bis meiner abholbereit ist? (Ich würde die Anmeldung vom Händler machen lassen)
Wie ist es mit der Abmeldung, übernimmt der Händler die problemlos für mich ?
Versicherung und Zoll werden dann ja automatisch nach Abmeldung durch Händler informiert, sollte man trotzdem vorher bescheid geben ?
Bekommt man von Versicherung und Zoll den Restbetrag für die nicht genutzten Monate zurück ?

Ich denke das wären alle Fragen gewesen, vor allem der Punkt ob man das Auto erst dann übergeben kann, wenn der neue abholbereit ist, interessiert mich sehr. Weil angenommen der Händler ist dann doch weiter entfernt wäre es schon ein wenig umständlich.

Danke für eure Antworten :)

Ähnliche Themen
17 Antworten

Zitat:

@Kai R. schrieb am 15. März 2022 um 13:30:50 Uhr:


wann das eigene Auto abgegeben wird, ist Vereinbarungssache. In der Regel erfolgt die Abwicklung Zug um Zug wenn die Autos getauscht werden.

Wie meinst du das ?

Unter einer Erfüllung Zug um Zug versteht man ein Vorgehen, das in den meisten Fällen bei Kaufverträgen Anwendung findet. Demnach sind beide Parteien nicht zur Vorleistung verpflichtet und keine der Parteien hat Leistungen zu erbringen, ohne, dass die andere Partei ebenfalls zur gleichen Zeit Leistungen erbringt.

Zitat:

@EduardderHeizbare schrieb am 15. März 2022 um 13:48:05 Uhr:


Unter einer Erfüllung Zug um Zug versteht man ein Vorgehen, das in den meisten Fällen bei Kaufverträgen Anwendung findet. Demnach sind beide Parteien nicht zur Vorleistung verpflichtet und keine der Parteien hat Leistungen zu erbringen, ohne, dass die andere Partei ebenfalls zur gleichen Zeit Leistungen erbringt.

Achso okay. Ja aber bei einem Vertragshändler habe ich da auch eigentlich Vertrauen das alles klappt.

Deine Antwort
Ähnliche Themen