Inwieweit hat ein privat ausgesprochenes Parkverbot eine rechtliche Grundlage?

Hallo,

bei mir in der Wohngegend ist die Parksituation recht angespannt. Nun hat eine hier (neu) ansässige Firma (Handwerker) an ihre Hauswand Schilder mit der Aufschrift "Ladezone - widerrechtlich parkende Fahrzeuge werden abgeschleppt" angebracht.

Vor dem Gebäude ist ein Bürgersteig und eine öffentliche Straße.
Bislang haben die Anwohner der umliegenden Häuser auch dort geparkt.

Jetzt werden immer mehr aufgefordert dort nicht zu parken. Teils durch persönliche Ansprache teils mit Zetteln hinter dem Scheibenwischer, mit Texten wie "hier nicht parken!!!" (Drei Ausrufezeichen aber ohne freudliches Bitte).

Meine Frage nun: wie ist das juristisch bzw. verkehrsrechtlich zu bewerten? Also, dürfen die anderen verbieten vor dem Gebäude zu parken?

Beste Antwort im Thema

Kurz und knapp: Nein, da können sie garnichts machen.

Rufe einfach mal auf dem zuständigen örtlichen Behörde an oder schreibe denen eine E-Mail, das in deiner Nachbarschaft an Stelle XY von der Firma eigenmächtig Verkehrschilder angebracht worden sind.

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Zitat:

@qaqaqe schrieb am 27. September 2020 um 14:00:02 Uhr:


Wem die Zeit dazu nicht zu Schade ist, der muss sich an's Amt wenden.

Selbst wenn mir die Zeit zu Schade ist, würde Ich mich bei der zuständigen Behörde über diese Gebahren der Firma beschweren, bzw. informieren ob das rechtlich in Ordnung ist und das Halteverbot für die Firma, bzw. dessen Kunden eingerichtet wurde.

Auch würde Ich das Ganze von den Schildern abhängig machen, die da an der Firmenfassade angebracht sind.
Sind es keine offizellen Schilder nach der STVO, sondern so Baumarkt-Plastikschilder oder Schilder von Schildermaxe.de, wäre für mich die Sache klar... dann wird weiterhin vor der Firma geparkt.

Zitat:

@Geisslein schrieb am 27. September 2020 um 16:33:33 Uhr:


Auch würde Ich das Ganze von den Schildern abhängig machen, die da an der Firmenfassade angebracht sind.
Sind es keine offizellen Schilder nach der STVO, sondern so Baumarkt-Plastikschilder oder Schilder von Schildermaxe.de, wäre für mich die Sache klar... dann wird weiterhin vor der Firma geparkt.

Das sehe ich auch so, aber der TE quittierte das aber nur mit der Gegenfrage "Wozu?". Sein Erkenntnisgewinn liegt bisher nahe Null, aber bei seiner arroganten Art ist das eigentlich auch nicht verwunderlich.

Etwas mehr Höflichkeit gegeneinander stände euch gut zu Gesicht.

Moorteufelchen

Man kann es auch abkürzen: Die Frage aus dem Betreff "Inwieweit hat ein privat ausgesprochenes Parkverbot eine rechtliche Grundlage?" kann man ganz kurz mit "Gar nicht" beantworten. Verbote, die sich sowieso schon aus der StVO ergeben, gelten natürlich weiterhin. Privat angebrachte Schilder haben keinerlei rechtliche Relevanz.

Beispiel: Man sieht an Garagentoren manchmal ein Zeichen "Haltverbot". Die StVO verbietet vor Ausfahrten aber nicht das Halten, sondern nur das Parken. Es gilt also trotz des Zeichens "Haltverbot" weiterhin ein Parkverbot und das Halten bleibt erlaubt.

Ob es sich aber tatsächlich um privat angebrachte Schilder handelt oder ob diese nicht vielleicht doch behördlich angeordnet sind, können wir nicht wissen. Die Tatsache, dass sie an der Hauswand befestigt sind, ist ein Indiz dafür, dass sie nicht behördlich angeordnet sind. Bei beengten Platzverhältnissen kann der Hauseigentümer dazu verpflichtet werden, die Anbringung an seinem Haus zu dulden. Hier wäre aber eine übliche Anbringung am Fahrbahnrand möglich. Und vielleicht könnte man das mit ein paar Fotos besser beurteilen, aber das will ja der TE nicht machen.

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Zitat:

@Deti4000 schrieb am 27. September 2020 um 20:38:37 Uhr:


.... Und vielleicht könnte man das mit ein paar Fotos besser beurteilen, aber das will ja der TE nicht machen.

Welchen zusätzlichen Erkenntnisgewinn erhoffst du dir, wenn ich ein solches Schild abfotografiere?

Schild

Zitat:

@Swallow schrieb am 27. September 2020 um 21:39:33 Uhr:



Zitat:

@Deti4000 schrieb am 27. September 2020 um 20:38:37 Uhr:


.... Und vielleicht könnte man das mit ein paar Fotos besser beurteilen, aber das will ja der TE nicht machen.

Welchen zusätzlichen Erkenntnisgewinn erhoffst du dir, wenn ich ein solches Schild abfotografiere?

Schild

Weil man vielleicht Dinge auf dem Foto sieht, die dir entgangen sind?

Zitat:

@Swallow schrieb am 27. September 2020 um 21:39:33 Uhr:



Welchen zusätzlichen Erkenntnisgewinn erhoffst du dir, wenn ich ein solches Schild abfotografiere?

Damit wäre ein riesiger Erkenntnisgewinn verbunden, denn dieses Zeichen ist kein offizielles. Es ist weder in der StVO, noch im VZ-Katalog abgebildet, also wird es wohl kaum ein behördlich angeordnetes Zeichen sein.

Zitat:

@Deti4000 schrieb am 27. September 2020 um 22:17:12 Uhr:



Zitat:

@Swallow schrieb am 27. September 2020 um 21:39:33 Uhr:



Welchen zusätzlichen Erkenntnisgewinn erhoffst du dir, wenn ich ein solches Schild abfotografiere?

Damit wäre ein riesiger Erkenntnisgewinn verbunden, denn dieses Zeichen ist kein offizielles. Es ist weder in der StVO, noch im VZ-Katalog abgebildet, also wird es wohl kaum ein behördlich angeordnetes Zeichen sein.

Es geht nicht um das Zeichen - dieses ist breits im Eingangsposting beschrieben! - sondern um die Frage, warum ich zusätzlich noch ein Foto davon machen soll.

Und die Frage war auch nicht, ob es sich um eine behördlich angeordnetes Zeichen handelt, sondern ob die Möglichkeit besteht, dass solche nicht behördlichen Schilder irgendeine Relevanz haben.

Zitat:

@der_Nordmann schrieb am 27. September 2020 um 22:02:58 Uhr:



Zitat:

@Swallow schrieb am 27. September 2020 um 21:39:33 Uhr:


Welchen zusätzlichen Erkenntnisgewinn erhoffst du dir, wenn ich ein solches Schild abfotografiere?

Schild


Weil man vielleicht Dinge auf dem Foto sieht, die dir entgangen sind?

Was könnte das bei einem solchen Schild an einer Hauswand wohl sein?

Zitat:

@Swallow schrieb am 27. September 2020 um 22:37:27 Uhr:


Es geht nicht um das Zeichen - dieses ist breits im Eingangsposting beschrieben! - sondern um die Frage, warum ich zusätzlich noch ein Foto davon machen soll.

Und die Frage war auch nicht, ob es sich um eine behördlich angeordnetes Zeichen handelt, sondern ob die Möglichkeit besteht, dass solche nicht behördlichen Schilder irgendeine Relevanz haben.

Anhand deiner Beschreibung konnte man aber nicht erkennen, ob es sich um ein amtliches Zeichen handelt oder nicht. Haltverbote mit dem Zusatz "Ladezone" gibt es nämlich auch als behördlich angeordnete Zeichen (Beispiel: https://mobil.ksta.de/.../...86926--null--31-10-2016-11-31-52-747-.jpg).

Und dass private Schilder keine Relevanz haben, wurde schon beantwortet.

Zitat:

@Swallow schrieb am 27. September 2020 um 22:42:05 Uhr:



Zitat:

@der_Nordmann schrieb am 27. September 2020 um 22:02:58 Uhr:



Weil man vielleicht Dinge auf dem Foto sieht, die dir entgangen sind?

Was könnte das bei einem solchen Schild an einer Hauswand wohl sein?

Tja, wenn man das wüsste, bräuchte es kein Foto.

Zitat:

@der_Nordmann schrieb am 27. September 2020 um 22:48:17 Uhr:



Zitat:

@Swallow schrieb am 27. September 2020 um 22:42:05 Uhr:


Was könnte das bei einem solchen Schild an einer Hauswand wohl sein?


Tja, wenn man das wüsste, bräuchte es kein Foto.

Es braucht auch kein Foto!

ALLE zur Beantwortung meiner Frage relevanten Informationen sind bereits im ersten Posting enthalten.

Etwaige Nachfragen, obwohl eigentlich nicht unbedingt das Thema betreffend, habe ich beantwortet.

Eigentlich also ganz einfach.
Frage - Antwort - fertig

Es nervt einfach nur noch wenn in solche Fällen immer wieder Schlauberger auftauchen, die Fragen nicht verstehen, verdrehen, ignorieren oder lieber etwas anderes diskutieren möchten.

Zitat:

@Deti4000 schrieb am 27. September 2020 um 22:45:26 Uhr:



Zitat:

@Swallow schrieb am 27. September 2020 um 22:37:27 Uhr:


Es geht nicht um das Zeichen - dieses ist breits im Eingangsposting beschrieben! - sondern um die Frage, warum ich zusätzlich noch ein Foto davon machen soll.

Und die Frage war auch nicht, ob es sich um eine behördlich angeordnetes Zeichen handelt, sondern ob die Möglichkeit besteht, dass solche nicht behördlichen Schilder irgendeine Relevanz haben.

Anhand deiner Beschreibung konnte man aber nicht erkennen, ob es sich um ein amtliches Zeichen handelt oder nicht. Haltverbote mit dem Zusatz "Ladezone" gibt es nämlich auch als behördlich angeordnete Zeichen (Beispiel: https://mobil.ksta.de/.../...86926--null--31-10-2016-11-31-52-747-.jpg).

Doch!

.... an ihre Hauswand Schilder mit der Aufschrift "Ladezone - widerrechtlich parkende Fahrzeuge werden abgeschleppt" angebracht

Zitat:

Und dass private Schilder keine Relevanz haben, wurde schon beantwortet.

Das habe ich nicht nur bemerkt sondern auch bereits auf Seite 1 darauf reagiert.

Das Folgende ist nur noch Resultat des gestellten Nachfragen und zum Teil gemachten Unterstellungen.

OK, ist deine Frage also beantwortet? Oder hast du noch ein paar Rundumschläge an jene, die dir geantwortet haben, zu verteilen?

Meine Frage ist bereits auf Seite 1, eigentlich mit der ersten Anwort, spätestes aber mit den direkt folgenden beanwortet worden.

Wer aber meint, mir rotzfrech wahlweise Bequemlichkeit, mangelnde Cleverness oder sonstwas zu unterstellen, der muss auch abkönnen, wenn er/sie/es die dazu passende Anwort erhält.

Im übrigen habe ich allen gedankt, die vernüftige Antworten gegeben haben.
Dazu gehören auch Leute, die später anfingen, den Thread zu verzerren.

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