Intelligent Light System, Erweitertes Nebellicht

Mercedes E-Klasse W212

Hallo liebe Leute,
ich habe da ein Problem mit folgender Aussage aus der Bedienungsanleitung.

„Intelligent Light System, Erweitertes Nebellicht“

Das erweiterte Nebellicht verringert die Eigenblendung und verbessert die Ausleuchtung des Fahrbahnrands.
Aktiv: Wenn Sie langsamer als 70 km/h fahren und das Nebelschlusslicht einschalten.
Nicht aktiv: Wenn Sie nach der Aktivierung schneller als 100 km/h fahren oder das Nebelschlusslicht ausschalten.

Gemäß STVO §17, Abs 3 darf das Nebelschlusslicht nur bei einer Sichtweite kleiner 50 Meter eingeschaltet werden. In diesem Falle darf auch die Höchstgeschwindigkeit nicht höher wie 50 km/h sein.

Nun meine „Scherzfrage“, gibt es für Mercedesfahrer eine Ausnahmeregelung von der STVO.

Gruß Klaus

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Zitat:

Original geschrieben von Druid3



Zitat:

Original geschrieben von Dens11


Es wird auch ein nicht StVO konformes Fahren mit Nebellicht bei keiner vorhandenen Sichteinschränkung vorgebeugt.
Es gab/gibt aber Sichteinschränkungen, bei denen ich die Nebelscheinwerfer sinnvoll fand, laaaaange
bevor ich überhaupt an das Nebelschlusslicht denken würde.

Mit gescheitem Xenon bringen extra Nebelscheinwerfer fast nichts mehr. Hatten wir auch bei den letzten paar MBs, aber der Bereich, den die NSW ausleuchten bekommen die Xenons schon relativ gut hin. Gibt ja nicht mehr einen langen Schatten vor dem Auto, bevor überhaupt etwas Licht auf den Boden fällt.

Gruß Viper

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Ich würde am liebsten in ner dicken Suppe die Xenons ganz ausschalten können und ie guten alten Nebler haben. Da sehe ich vielviel mehr als mit dem Pseudeo Nebeleinstellung vom ILS.
Selbst bei Standlicht konnte ich in der Dicken Nebelsuppe mehr sehen als mit Licht an, welches eben immer noch eine zu starke Eigenblendung hat. Die Tagfahrlichter leider auch.
Ich hoffe mal das MB bald wieder richtige Nebler zusätzlich anbietet. Denn mit 30 auf der AB mit Xenon mit Eigenblendung ist eben Gefählicher als mit 40-50 mit Standlicht.
Ich rede von Sichtweiten von unter 50m.

In der Betriebsanleitung steht:
"Das erweiterte Nebellicht veringert die Eigenblendung und verbessert die Ausleuchtung des Fahrbahnrandes."
Da wir Rechtsverkehr haben und die Scheinwerfer für Rechtsverkehr eingestellt sind, müsste eigentlich der rechte Fahrbahnrand ausgeleuchtet werden.
Da sich aber nur der linke Scheinwerfer ändert ( Ist auch bei einem W212 eines Freundes so), leuchtet mir die Erklärung über das erweiterte Nebellicht eigentlich nicht ein.

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