Innenraumbeleuchtung

Opel Kadett E

Eine klrinr Frage. Ich habe vor die Innenraumbeleuchtung in meinem Kadett zu wechseln. Die neue Beleuchtung wir ddann aber blau sein. Nun wollte ich Fragen wie die Polizei bzw. Tüv das sieht wenn ich die Beleuchtung beim Fahren eh nie benutze sondern nur im Stand 🙂. Ist es verboten blaue innenbeleuchtung zu haben oder nicht

redass

19 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Sossenbinder


sogar unterbodenbeleuchtung ist erlaubt!!

Nein! Stimmt nicht! Das war noch nie erlaubt! War erst beim Tüv und hab da nachgefragt! Die haben zu mir gesagt, dass es bisher im Ermessen des TÜV-Gutachters lag, ob er noch auf das Auto TÜV gibt oder nicht! Danach sollten die aber ausgebaut werden! Jetzt sei irgend n neues Gesetz rausgekommen, bei dem die noch stärker kontrollieren sollen, ob man die sog. Unterbodenbeleuchtungen oder Ausstiegsleuchten dran habe (oder im Truck z.B. die Weihnachtsbäume) und die Leute das sofort entfernen lassen!

Das mit der Tachobeleuchtung stimmt! Es muss nur gewährleistet sein, dass kein Licht nach aussen dringt und dass man den Tacho bei jeder Tageszeit gut ablesen kann!

@cola5000: Ich hab mir bei Ebay superhelle Leds incl. Widerstände für 12V gekauft und die einfach zwischen die beiden Kontakte wo normalerweise die Lampe reinkommt gelötet! Gut das Hinlöten an die Konakte is n bissle Scheisse, weil das Lötzinn nicht so gern dran hält, aber bisher gabs da nie Probleme! Auch mein TÜV (der eigentlich immer streng ist) hat gesagt, dass die Farbe der Innenbeleuchtung egal sei (keine Leuchtstoffröhren)

MfG

CSDR@GON

Also,

1. ES IST ERLAUBT EINE UBB ZU HABEN
Während der Fahrt darf sie aber nicht aktiviert werden/oder es darf keine möglichkeit geben sie im Fahrzeug zu aktivieren. Nur in Verbindung mit der Tür darf sie Angehen.

2. ES IST JEGLICHE BELEUCHTUNG IM AUTO ERLAUBT
Sie dürfen NICHT nach aussen scheinen und somit andere Verkehrsteilnehmer irritieren, ablenken, etc. im Fußraum darf es leuchten.

Nun ist da aber folgendes Problem, im Fußraum darf es eigendlich auch nur beim öffnen der Tür leuchten (meines wissens) aber ich hatte einen netten Prüfer.

Im Ablagenbereich, z.b. in den Türen darf es leuchten.

Es darf euch nicht von der Fahrt ablenken, es darf andere nicht ablenken. das ist die regel. ganz einfach oder?

Gruß

Zitat:

Original geschrieben von Matthez


1. ES IST ERLAUBT EINE UBB ZU HABEN

Ich hab nen nicht so netten TÜV und zu mir hat der gesagt, dass das nicht erlaubt sei aus folgendem Grund: Wenn man ne Motorpanne haben sollte und ne alte Dame würde vorbeifahren, wenn man die Tür offen hat, könnte es die Frau irritieren und deswegen könnte sie sich nicht mehr auf den Verkehr konzentrieren -> nicht erlaubt!

(Nach meiner Meinung vollkommener Schwachsinn, da die Reklametafeln auch ablenken, aber ausserhalb der Ortschaft würde man ja keine Reklame erwarten (so TÜV Burgau))

Ach ja: für ziemlich viele TÜV-ler (incl. meinem) ist eine "Fußraumbeleuchtung" während der Fahrt ablenkend, so wie ich das in n paar andren Threats mitgekriegt hab. Naja für meinen wäre die schon bei Öffnen der Tür ablenkend (old lady on the road)!

MfG

CSDR@GON

Re. Innenbeleuchtung

Es richtet sich nach der STVZO. Wenn man sich sowas bestellt im Tuningkatalog. Steht ja meistens "In der STVZO verboten".
Ausserdem schließe ich mich der Meinung an, dass die blaue Beleuchtung unter dem Auto, vor kurzem habe ich auch gesehen sogar an den Reifen, lenken andere ab. Ausserdem habe ich die Instrumentenbekeuchtung von weiß auf blaugrün gewechselt und vor kurzem beim TÜV Lichttest gemacht. Der Prüfer hat nichts dazu gesagt.

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Zu der Instrumentenbeleuchtung und der Innenraumbeleuchtung hat ja auch mein TÜV gesagt, dass das erlaubt sei! Allerdings ein paar Lampen (Nebelschlussleuchte, Fernlichtanzeige, Blinkeranzeige, Warndreieck) müssen in der Farbe bleiben, in der sie waren! Mir gings jetzt eben vor Allem um die Unterbodenbeleuchtung! Und bei der sei nach meinem TÜV n neues Gesetz rausgekommen, durch dass die jetzt verstärkt nach solchen LEDs oder Neonröhren suchen sollen!

MfG

CSDRAGON

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