Innenraumbeleuchtung

Opel Kadett E

Eine klrinr Frage. Ich habe vor die Innenraumbeleuchtung in meinem Kadett zu wechseln. Die neue Beleuchtung wir ddann aber blau sein. Nun wollte ich Fragen wie die Polizei bzw. Tüv das sieht wenn ich die Beleuchtung beim Fahren eh nie benutze sondern nur im Stand 🙂. Ist es verboten blaue innenbeleuchtung zu haben oder nicht

redass

19 Antworten

:-)

also es ist zwar viel verboten in deutschland aber im innen raum kannst du eigentlich machen was du willst!
außerdem ob blau , rot oder normale beleuchtung bei der fahrt darfst du es sowieso nicht einschalten!

hm...was passiert denn, wenn ich mit voller bel. erwischt werde? ich habe blauen Fußraum, an der decke noch 2 blaue röhren und ansonsten noch ein paar LEDs, von vorne siehts ein bissl aus, wie ein Truck *gg* können die da soviel machen, denn diese blauen Wischerdüsen oder so sind schlimmer.....

Außerdem habe ich Leds, da wo normalerweise die Innenraumbel. ist, also nicht zum beleuchten, sondern dunkle LEds, als satus, ob etwas an ist oder nicht, also rot/grün die kann ich halt noicht abschalten, können die da was sagen.?

Ob du dein Tacho blau oder sonst wie hast ist egal wenns gut leuchtet, die Schalter kannst du auch alle blaue beleuchten ist auch egal.

Die Neons leuchten Hell und können andere Fahrer ablenken, die Grünen werden dich auf jeden Fall anhalten, je nachdem werst ist, musst du mindestens mit einer Verwarnung rechnen, sollten es undfreundliche sein, evlt Geldstrafe oder du musst die Sachen ausbauen?

So genau weiss ichs nicht, alles unterhalb vom Fenster soll man ja einschalten dürfen, auch bei der Fahrt , meinte zumindest mein TÜV.

Also so richtig ist das net, das man alles unterhalb vom Fenster einschalten darf !!!

Aber erst zu deiner Tachobeleuchtung:
Also der Rennleitung ist des ja am Ende Wurscht, ob die jetzt pink oder lila ist.
Es sollte halt net unbedingt 5m Umgebung mit ausleuchten *g*
Also ernsthaft, Farbe ist wurscht.

Und Neons sind eigentlich grundsätzlich nicht im Bereich der StVo zugelassen egal ob unterm Fenster oder net.
Es gibt aber beleuchtete Pedalstets von InPro oder MHW die eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vom TÜV bei hat.
Die leuchten aber auch net hell !!!
Was du auch net machen darfst, LEDs in die Lüftugsaustritte bsteln .. ok .. darfst nur dürfen die net bei der Fahrt leuchten ...

Wenn du aber ein Showcar hast, kannst du auch ne Flugzeuglandebahn übertreffen ... interessiert auch FAST keinen ... :-)

Also Ausenbereich ist auch Tabu was zu verändern (ausnahme natürlich TÜV bescheinigung!!!)

Ich hoffe, die ein wenig weiter geholfen zu haben !!!

Ähnliche Themen

Hat jemand LEDs als Stoffitte oben in die Innenraumbeleuchtung eingesetzt? Gibt es ja bei eBay massig zu kaufen. Lohnt sich das wirklich, im Vergleich zu gefärbten Glühbirnen? Sind ja auch nicht gerade billig.

Also wenn du ein bisschen Ahnung vom Elektronik hast
Anleitung Sofitten Lampe

Zitat:

Original geschrieben von cola5000


Also wenn du ein bisschen Ahnung vom Elektronik hast
Anleitung Sofitten Lampe

Also ich stand mit Löten immer auf Kriegsfuß, aber so schwer sieht es eigentlich nicht aus. Mal sehen.

Danke für den Tip. Informative Seite.

Gerne ... kein Problem !!
Ich habs mal versucht ... aber leider keinen Erfolg, da es bei mir gleich die Sicherung verrissen hatte ... is aber schon nen Monat her und habs bis jetzt nimmer probiert !!!

Auf jedenfall viel glück !!!

also soweit ich weiss darfst du im stand an deinem auto alles lezchten haben!!! sogar unterbodenbeleuchtung ist erlaubt!! allerdings sobald du fährst geht da nix mehr!!! d.h. in der fahrt ist der ganze leucht kram auszuschalten!!! aber blaue tachobeleutung und sowas ist schon drin und auch zugelassen! fussraumbeleuchtung auch !! nur mit den neo's an der decke musst de vorsichtig seien!!! habe die dinger auch gehabt und musste sie rausnehemen und noch 20€ blechen!!!!

Im Stand darfst Du alles leuchten haben, solange das Fahrzeug auf Privatgrund steht. Sobald das Fahrzeug auf öffentlichem Grund steht, gilt auch im Stand die StvO und StvZo.
Ciao!

Zitat:

Original geschrieben von Gnubbel


Im Stand darfst Du alles leuchten haben, solange das Fahrzeug auf Privatgrund steht. Sobald das Fahrzeug auf öffentlichem Grund steht, gilt auch im Stand die StvO und StvZo.
Ciao!

... und was besagt die bezüglich Innenbeleuchtung? Ist da eine Farbe vorgeschrieben, bzw. verboten?

Sie muß in Anbringung, Leuchtintensität, Lichtaustrittswinkel und Farbgebung so beschaffen sein das eine Gefährdung oder Irritation der Insassen und anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist. Das ist natürlich sehr allgemein gehalten, heißt aber nichts anderes als das sie vor allen Dingen nicht zu hell leuchten darf und durch die Farbgebung nicht irritieren darf, denn eine eingeschaltete Innenraumleuchte kann ich normalerweise auch von außen sehen. Hier könnte man besonders mit roter Innenbeleuchtung Probleme bekommen, besonders wenn das Fahrzeug im Fahrbahnbereich steht. Bei blau wohl weniger, weil das Blaulicht von Fahrzeugen mit Sonderrechten immer ein Blinklicht ist, die Innenleuchte aber nicht blinkt. Blau dürfte also nicht so stark irritieren. Gern gesehen wirds aber nicht, ist wohl auch viel Ermessensspielraum dabei. Wenn Du nur eine andersfarbige Glühlampe gleicher Leistung (meistens 10W) reinsetzt und alles andere läßt wie es ist (Leuchtenkörper, Reflektor, Streuscheibe) dürfte es kaum Probleme geben.
Ciao!

@gnubbel
da du sagst, dass rot irritieren könnte...
meinst du nen rotleuchtender Schaltknauf(ist gar net so hell) und ne rote Fussraumbeleuchtung mit Kaltkathoden(oder wie die heissen), wären zu hell??? Also könnten irritieren??

Danke für die Antwort

Das bezog sich auf die Innenbeleuchtung. Wie eine andere Innenbeleuchtung nach außen wirkt weiß ich nicht, ich habe diese bei Dunkelheit nie in Betrieb gesehen da ich für solche Spielereien vielleicht schon zu alt bin (44). Rot ist aber immer eine Warnfarbe (Bremslicht, Rücklicht, Bahnübergang, Ampel usw.) und kennzeichnet Gefahrenstellen. Folglich führt diese Farbe schneller als jede andere zu Irritationen bei anderen Verkehrsteilnehmern, da bei Rot sofort "innere Alarmglocken" klingeln (sollten), man aber keine Gefahrenstelle erkennt. Deshalb sind rote Innenbeleuchtungen so sehr irritierend, da immer Restlicht nach außen tritt (sonst könnten andere es ja nicht sehen, und das will man doch vor der Disco oder anderswo bezwecken 😉 ). Letztendlich muß aber jeder selbst wissen, was er in seinem Fahrzeug einbaut oder nicht. Schließlich sind es erwachsene Menschen, die für das was sie tun auch in der Verantwortung stehen. Dem Kindesalter sind diese Menschen ja entwachsen (??).
Ciao!

Deine Antwort
Ähnliche Themen