Informationspflicht bei Gewährleistungsfall

Hallo,
vor einigen Tagen habe ich ein Fahrzeug gebraucht bei einem Händler gekauft. Es handelt sich um einen Sportwagen und er Preis war sehr hoch fünfstellig. Nun stellt sich ein recht großer Schaden am Motor heraus und der VK wollte die Repratur in der Markenwerkstatt aus kostengründen nicht durchführen lassen. Ich gab das Fahrzeug bei ihm ab und er sicherte die Reparatur zeitnah zu. Da der VK keine eigene Werkstatt betreibt, hat er das Fahrzeug offenbar an eine andere Werkstatt zwecks Reparatur gegeben. Im Verlauf des Falls änderten sich die Aussagen zum konkreten Schaden und so bat ich um Namen und Andresse der Werkstatt da ich 1. mein Fahrzeug in guten Händen wissen wollte und 2. sicherstellen wollte, dass es sich bei der Werkstatt um einen Fachbetrieb handelt, der ein solches Fahrzeug überhaupt reparieren kann. Der VK verweigert mir nun jede Information zu der Werkstatt, womit ich nun auch nicht weiß, wo sich mein Wagen befindet und kann damit auch nicht direkt nachfragen, was nun im Detail mit dem Wagen nicht stimmt. Kann ich den VK zur Herausgabe der Informationen zu der Werkstatt zwingen und kann ich darauf bestehen, dass die Reparatur in einer authorisierten Fachwerkstatt durchgeführt wird?
Besten Dank im voraus für hilfreiche Beiträge.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von einTraumtaenzer


Okay, wenn ihr alle lieber einen Gebrauchtwagen mit einem als mit zwei Jahren Gewährleistung kaufen würdet - dann bitte. Ich würde es definitiv nicht. 😉

Nach Ablauf der ersten 6 Monate geht der praktische Nutzen einer vorhandenen Gewährleistung ohnehin steil gegen NULL.

Ob dann auf dem Papier noch 6 oder 18 mehr oder minder nutzlose Monate übrig sind ist fast egal.

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Zitat:

Original geschrieben von Archduchess


Das ist eine Garantie-Versicherung.

Die wird kosten - entweder direkt oder übern Preis.

Ja meinst du, dass die Gewährleistung nicht auch irgendwo eingepreist werden muss?!

Und 100EUR Selbstbeteiligung sind bei größeren Sachen oft besser als alles selbst zahlen zu müssen.

notting

Die 100 € und die X € nach km Leistung für die Teile würdest du einfach so nem anderen Händler zahlen und deinen Verkäufer aus der Gewährleistung "entlassen"?

Ich mag Garantieversicherungen nicht so sehr.

Höchstens wenn ich nur die Hälfte zahlen muß.
(Beweislastumkehr - die Garantieversicherung "hilft" auch dem Verkäufer)

Es ist eben eine Versicherung.

Und viele verzichten aus Unwissenheit auf ihre gesetzlichen Rechte.

Ich persönlich würde in einem Fall den ich über die Garantieversicherung abwickeln möchte immer zuerst den Verkäufer "in Anspruch nehmen" auch wenn X hundert Kilometer weg.
Den würde ich mindestens informieren. Er könnte immer noch sagen er holt das Auto und macht Gewährleistung.

Übrigens halte ich das bei einem Neuwagen auch nicht anders.
Was ist wenn ich den zurückgeben will, aber immer beim Händler vor Ort (Verkäufer woanders) war - der das Getriebe nicht hinbekommt z. B.?

Zitat:

Original geschrieben von einTraumtaenzer


Okay, wenn ihr alle lieber einen Gebrauchtwagen mit einem als mit zwei Jahren Gewährleistung kaufen würdet - dann bitte. Ich würde es definitiv nicht. 😉

Nach Ablauf der ersten 6 Monate geht der praktische Nutzen einer vorhandenen Gewährleistung ohnehin steil gegen NULL.

Ob dann auf dem Papier noch 6 oder 18 mehr oder minder nutzlose Monate übrig sind ist fast egal.

Zitat:

Original geschrieben von Archduchess


Die 100 € und die X € nach km Leistung für die Teile würdest du einfach so nem anderen Händler zahlen und deinen Verkäufer aus der Gewährleistung "entlassen"?

Ich mag Garantieversicherungen nicht so sehr.

Höchstens wenn ich nur die Hälfte zahlen muß.
(Beweislastumkehr - die Garantieversicherung "hilft" auch dem Verkäufer)

Es ist eben eine Versicherung.

Und viele verzichten aus Unwissenheit auf ihre gesetzlichen Rechte.

Es ging um die Zeit _nach_ den ersten 6 Monaten Gewährleistung, weil es um 12 vs. 24 Monate Gewährleistung bei Gebrauchtware ging! Nach 6 Monaten kannst du die gesetzl. Gewährleistung in der Praxis in 99% aller Fälle vergessen, bei Gebrauchtware noch mehr weil noch Fälle dazu kommen, die dann unter normaler Abnutzung abgehakt werden.

Zitat:

Ich persönlich würde in einem Fall den ich über die Garantieversicherung abwickeln möchte immer zuerst den Verkäufer "in Anspruch nehmen" auch wenn X hundert Kilometer weg.
Den würde ich mindestens informieren. Er könnte immer noch sagen er holt das Auto und macht Gewährleistung.

Übrigens halte ich das bei einem Neuwagen auch nicht anders.
Was ist wenn ich den zurückgeben will, aber immer beim Händler vor Ort (Verkäufer woanders) war - der das Getriebe nicht hinbekommt z. B.?

S.o.! (auch wenn das natürlich bzgl. der ersten 6 Monate absolut sinnvoll ist, was du da schreibst)

notting

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Das Interessante an MT und speziell bei diesem Beitrag: Man lernt immer noch etwas dazu.
Ich gebe zu, auch kurzfristig über eine Art Garantieverlängerung nicht nur für's Auto, nach gedacht zu haben. Allerdings ist es bei der Kurzlebigkeit mancher Artikel tatsächlich nur ein Zusatzgewinn für den Verkäufer und NULL Nutzen für den Käufer.

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