Informationspflicht bei Gewährleistungsfall

Hallo,
vor einigen Tagen habe ich ein Fahrzeug gebraucht bei einem Händler gekauft. Es handelt sich um einen Sportwagen und er Preis war sehr hoch fünfstellig. Nun stellt sich ein recht großer Schaden am Motor heraus und der VK wollte die Repratur in der Markenwerkstatt aus kostengründen nicht durchführen lassen. Ich gab das Fahrzeug bei ihm ab und er sicherte die Reparatur zeitnah zu. Da der VK keine eigene Werkstatt betreibt, hat er das Fahrzeug offenbar an eine andere Werkstatt zwecks Reparatur gegeben. Im Verlauf des Falls änderten sich die Aussagen zum konkreten Schaden und so bat ich um Namen und Andresse der Werkstatt da ich 1. mein Fahrzeug in guten Händen wissen wollte und 2. sicherstellen wollte, dass es sich bei der Werkstatt um einen Fachbetrieb handelt, der ein solches Fahrzeug überhaupt reparieren kann. Der VK verweigert mir nun jede Information zu der Werkstatt, womit ich nun auch nicht weiß, wo sich mein Wagen befindet und kann damit auch nicht direkt nachfragen, was nun im Detail mit dem Wagen nicht stimmt. Kann ich den VK zur Herausgabe der Informationen zu der Werkstatt zwingen und kann ich darauf bestehen, dass die Reparatur in einer authorisierten Fachwerkstatt durchgeführt wird?
Besten Dank im voraus für hilfreiche Beiträge.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von einTraumtaenzer


Okay, wenn ihr alle lieber einen Gebrauchtwagen mit einem als mit zwei Jahren Gewährleistung kaufen würdet - dann bitte. Ich würde es definitiv nicht. 😉

Nach Ablauf der ersten 6 Monate geht der praktische Nutzen einer vorhandenen Gewährleistung ohnehin steil gegen NULL.

Ob dann auf dem Papier noch 6 oder 18 mehr oder minder nutzlose Monate übrig sind ist fast egal.

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Zitat:

und kann ich darauf bestehen, dass die Reparatur in einer authorisierten Fachwerkstatt durchgeführt wird?

Nein kannst Du nicht.

Der Verkäufer muss im Gewährleistungsfall den Mangel beseitigen, wo und wie er dies macht bleibt ihm überlassen.

Zitat:

Original geschrieben von Bennebub


[...]
Kann ich den VK zur Herausgabe der Informationen zu der Werkstatt zwingen und kann ich darauf bestehen, dass die Reparatur in einer authorisierten Fachwerkstatt durchgeführt wird?
Besten Dank im voraus für hilfreiche Beiträge.

Also grundsätzlich ist es die Sache des Händlers, wie er die Sache in Ordnung bringt - Austausch ja/nein bzw. welche Werkstatt ist seine Sache. Aber:

Steht im Kaufvertrag drin, dass das Fahrzeug nur Vertragswerkstätten gesehen hat bzw. war das Fahrzeug ausschließlich von Vertragswerkstätten scheckheftgepflegt und hast du auch deswegen dieses Fahrzeug gekauft? Dann hast du evtl. einen juristischen Angriffspunkt, wenn die Reparatur nicht in einer Vertragswerkstatt gemacht wurde (also z. B. Rücktritt vom Kaufvertrag deswegen fordern (weil er sich mündl. in die Richtung geäußert hat), was der Händler z. B. mit einer entspr. Rechnungskopie an dich verhindern kann). Solltest du aber mit einem Anwalt besprechen.
Steht im Kaufvertrag drin, dass die komplette Vorgeschichte des Fahrzeugs bekannt ist? Dann darfst du IMHO eine Kopie der Rechnung bzw. der Diagnose einfordern. Rest siehe oben.

Natürlich kannst du nach der Reparatur auf eigene Kosten auch in eine Vertragswerkstatt und die Leute dort die Sache anschauen lassen. Wenn das nicht nach Hersteller-Vorgaben (oder muss es doch nur fachgerecht sein?) gemacht wurde, musst du dem Händler noch eine Chance geben (bei sicherheitstechn. garavierenden Sachen hat er aber insg. nur eine Chance).

notting

Hallo und vielen Dank für die Kommentare. Ist schon verrückt, dass man mir vorenthalten darf, wo sich mein Eigentum befindet. Der Wagen ist scheckheftgepflegt und das war in der Tat einer der Kaufgründe (beim Verkauf wurde die Lückenlosigkeit auch betont). Vertragswerkstatt ist vertraglich nicht vorgeschrieben. Sollte das sicher wissen, aber wofür steht 'IMHO'?
Beste Grüße,
Bennebub

Zitat:

Original geschrieben von Bennebub


aber wofür steht 'IMHO'?

In My Humble Opinion = Meiner unmaßgeblichen Meinung nach.

Ähnliche Themen

Zitat:

Original geschrieben von Bennebub


Hallo und vielen Dank für die Kommentare. Ist schon verrückt, dass man mir vorenthalten darf, wo sich mein Eigentum befindet. Der Wagen ist scheckheftgepflegt und das war in der Tat einer der Kaufgründe (beim Verkauf wurde die Lückenlosigkeit auch betont).

Vertragswerkstatt-scheckheftgepflegt? Wie gesagt, dann würde ich ihm ggf. diesbzgl. auf die Zehen stehen, ggf. mal Anwalt konsultieren.

Zitat:

Vertragswerkstatt ist vertraglich nicht vorgeschrieben. Sollte das sicher wissen, aber wofür steht 'IMHO'?
Beste Grüße,
Bennebub

Die Wikipedia-Suche zeigt dir da ganz schnell

http://de.wikipedia.org/.../...e_von_Abk%C3%BCrzungen_%28Netzjargon%29

Zitat:

Meiner unmaßgeblichen/bescheidenen/ehrlichen Meinung nach

notting

Zitat:

Original geschrieben von Bennebub


Hallo und vielen Dank für die Kommentare. Ist schon verrückt, dass man mir vorenthalten darf, wo sich mein Eigentum befindet.

Unsinn - natürlich muss er dir sagen, wo sich dein Auto jetzt gerade befindet, oder es dir zumindest auf Wunsch frei zugänglich machen, wenn Du darauf bestehst. Immerhin ist es dein Eigentum.

Es könnten ja auch wichtige Unterlagen darin sein, die Du dringend benötigst.

Ob es dir etwas bringt, wenn Du weißt, in welcher Werkstatt oder evtl. sogar Hinterhofgarage gerade daran herum geschraubt wird, glaube ich mal eher nicht.
Der Verkäufer hat das Recht auf Nachbesserung und gibt dir 2 Jahre Gewährleistung auf das Auto.

Zitat:

Original geschrieben von einTraumtaenzer


Der Verkäufer hat das Recht auf Nachbesserung und gibt dir 2 Jahre Gewährleistung auf das Auto.

Das bezweifle ich. Normalerweise schränken Händler die Gewährleistung bei Gebrauchtware auf das Minimum ein, heißt 1 Jahr.

notting

BGB §438 schreibt ganz klar eine zweijährige Verjährungsfrist für Mängelansprüche vor. Falls Mängel innerhalb der ersten 6 Monate nach Kauf auftreten, gilt sogar automatisch die Vermutung, dass der Mangel schon bei der Übergabe vorgelegen hat.

Wenn ein gewerblicher Verkäufer die Frist auf ein Jahr einschränken will, dann gilt er für mich damit als unseriös. Ob man dann trotzdem dort kauft, ist natürlich jedem selbst überlassen.

Ob es jetzt unbedingt eine gute Idee ist, einen Gebrauchtwagen für eine hohe, fünfstellige Summer bei einem Händler ohne Werkstatt zu kaufen, ist eine andere Frage.

Zitat:

Original geschrieben von einTraumtaenzer


BGB §438 schreibt ganz klar eine zweijährige Verjährungsfrist für Mängelansprüche vor. Falls Mängel innerhalb der ersten 6 Monate nach Kauf auftreten, gilt sogar automatisch die Vermutung, dass der Mangel schon bei der Übergabe vorgelegen hat.

Wenn ein gewerblicher Verkäufer die Frist auf ein Jahr einschränken will, dann gilt er für mich damit als unseriös. Ob man dann trotzdem dort kauft, ist natürlich jedem selbst überlassen.

Blödsinn, das ist absolut legal und auch verständlich! -> §475 (2) BGB

notting

Zitat:

Original geschrieben von einTraumtaenzer


Wenn ein gewerblicher Verkäufer die Frist auf ein Jahr einschränken will, dann gilt er für mich damit als unseriös.

Warum? Das BGB sieht doch extra für gebrauchte Güter eine Frist von einem Jahr vor. Was ist daran unseriös sich ans Gesetz zu halten?

Man muß nicht, aber man kann einschränken.

Und im Prinzip wäre man "blöd" wenn mans nicht tun würde.

Ist immerhin gebraucht, da steckt man nicht drin.
Und sich nach 23 Monaten auf nen Rechtsstreit einlassen ob z. B. ein AGR bei 180.000 km ein Verschleißteil ist oder wann der Fehler bestand...
Das kann man abkürzen indem es nur 12 Monate Gewährleistung gibt.

Okay, wenn ihr alle lieber einen Gebrauchtwagen mit einem als mit zwei Jahren Gewährleistung kaufen würdet - dann bitte. Ich würde es definitiv nicht. 😉

Zitat:

Original geschrieben von einTraumtaenzer


Okay, wenn ihr alle lieber einen Gebrauchtwagen mit einem als mit zwei Jahren Gewährleistung kaufen würdet - dann bitte. Ich würde es definitiv nicht. 😉

Naja:

1. Normale Abnutzung fällt eh nicht unter die Gewährleistung, was bei Gebrauchtware logischerweise häufiger vorkommt als bei als Neuware gekauften Sachen.

2. _Du_ bist nach Ablauf der ersten 6 Monaten so oder so in der Beweispflicht und vieles kann man nur schwer beweisen.

-> Da kann eine Garantie vorteilhafter sein. Schau dir z. B. http://www.renault.de/gebrauchtwagen/gebrauchtwagen-garantie/ an. Da sind z. B. div. Pannenkosten auch noch mit drin.

notting

Das ist eine Garantie-Versicherung.

Die wird kosten - entweder direkt oder übern Preis.

Vorteil:
Man muß nicht unbedingt zu seinem Verkäufer und es ist klar was übernommen wird.

Nachteil:
Hier die Selbstbeteiligung und dann die % Anteile an den Teilen.

Großer Nachteil:
Wenn man das nicht beim Verkäufer machen lässt - kommt der nie in die Nachbesserung. Der wußte nie was von den Problemen. Sollte man zurückgeben wollen ist das problematisch.

Und sollte man nicht beim Verkäufer gewesen sein und bei der Rechnung über 100 € Selbstbeteiligung und X € Anteil an den Teilen auf die Idee kommen "Hey es gibt doch noch sowas wie gesetzliche Gewährleistung".

Nunja - der Verkäufer wußte nie was über das Problem. Er hatte nie selbst die Chance auf Nachbesserung.
Wenn der sich (meiner Ansicht nach zurecht) stur stellt...

Man sollte sich bei Versicherungen immer klar sein was sie übernehmen.
Und bei Garantie-Versicherungen aufpassen, daß man nicht seine gesetzlichen Rechte durch Vergessen seiner Pflichten (Hab doch Garantie) über Bord wirft.

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