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In nicht genehmigter Umweltzone-Mitschuld bei Unfall?

Themenstarteram 18. Januar 2020 um 14:33

Hallo

Hoffe meine Frage ist nicht zu "explizit".

Wenn ich mich mit meinem Fahrzeug in einer für mich dafür nicht genehmigten Umweltzone befinde,

und es kommt zu einem Unfall an dem ich keinerlei Schuld habe.

Bekomme ich dann "automatisch" eine Mitschuld angerechnet?

Danke

Beste Antwort im Thema
am 18. Januar 2020 um 15:48

Zitat:

@vanguardboy schrieb am 18. Januar 2020 um 16:43:41 Uhr:

Natürlich, da du dort ja Eig nicht sein dürftest wäre der Unfall vermeidbar gewesen. :D könnte ich mir theoretisch vorstellen das die gegnerische sowas raus holen

:( und bei dir in der Badewanne schwimmt ein Seehund. ;)

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''Und das weisst du woher? Bei div Unfällen wird ein Gutachter ermitteln ob der Unfall, vermeidbar gewesen wäre. Und wie gesagt das wäre der ja theoretisch. Wir leben in Deutschland da ist vieles möglich''

So wie in USA ? Meinst Du das? Die bekannten 250 000 Dollar. (oder waren es mehr??) Für die verbrannte Schnute am zu heißen Kaffee vom Mc Donald.

Jetzt hat Ikea dort ein Urteil über 41 Millionen (!) akzeptiert, weil eine Schrankwand umkippte und ein 2jähriges Kind dadurch zu Tode kam. (Ist natürlich extrem schlimm und furchtbar, aber so eine Summe...?)

Ich hatte schon 2x einen unverschuldeten Unfall , bei dem ich wo war, wo ich nicht hätte sein dürfen.

Wurden aber beide ganz normal reguliert.

Allerdings ist das Fehlverhalten meinerseits (in Halteverbot Zone gestanden) nicht weiter aufgefallen und hat auch niemand nachgeforscht.

Zitat:

@Mopedmongo schrieb am 19. Januar 2020 um 12:42:53 Uhr:

So wie in USA ? Meinst Du das? Die bekannten 250 000 Dollar. (oder waren es mehr??) Für die verbrannte Schnute am zu heißen Kaffee vom Mc Donald.

Ist zwar Off-topic, aber es war keine verbrannte Schnute, sondern Verbrühungen dritten Grades durch verschütten.

Wäre aber irgendwie cool wenn man pauschal schon mal 50% Mithaftung bekommt wenn das Kfz dort ist wo es nicht sein sollte. Dann würde man sich wohl 2 mal überlegen z.b. In Anlieger frei Straßen zu fahren. Im Halteverbot zu parken usw. .....

Zitat:

@vanguardboy schrieb am 19. Januar 2020 um 11:59:10 Uhr:

 

Und das weisst du woher? Bei div Unfällen wird ein Gutachter ermitteln ob der Unfall, vermeidbar gewesen wäre. Und wie gesagt das wäre der ja theoretisch. Wir leben in Deutschland da ist vieles möglich...

Der Vater eines Mörders bekommt auch keine Mitschuld, obwohl er damals nicht in ein gescheites Präservativ investiert hat.

Fehlverhalten im Straßenverkehr können durchaus zu einer Mithaftung aus der Betriebsgefahr führen.

 

Dafür muss aber ein Verursachungsbeitrag vorliegen, den ich hier nicht erkennen kann (was nicht ausschließt das mir die Phantasie fehlt).

Eine Haftung aus Betriebsgefahr wäre eine verschuldenUNabhängige solche. ;) Sowas spielt hier aber nicht mit rein.

Die Halterhaftung aus der Betriebsgefahr ist grds. immer verschuldensunabhängig.

Die verschuldensunabhängige Haftung des Halters eines Fahrzeuges, die gegen die Grundprinzipien der veschuldensabhängigen Haftung unseres Zivilrechts verstößt, wird ja gerade auf Grund der erhöhten Gefahr (Autofahren), die der Halter in den Verkehr bringt legitimiert.

Salopp: Du Halter erzeugtes eine Gefahr für den Verkehr. Das legitimieren wir gesellschaftlich. Dafür haftest aber bitte schön auch schärfer. (Rechtsgedanke)

Im Rahmen § 17 I StVG werden die Fälle betrachtet, in denen denen mehere Fahrzeuge "im Spiel sind". Also beide Halter im obige Sinne haften sollen. Die Halterhaftung wird dann im Unfang der zurechenbaren Verusachungsbeiträge zu einenander ("... vorwiegend von dem einen oder dem anderen Teil verursacht worden ist.") angepast.

Ein Verursachungsbeitrag kann es zum Beispiel sein, wenn jemand verkehrswidrig parkt und damit die Einsicht in den Verkehrsbereich einschränkt.

Unfraglich ist hier, dass verkehrswidrig eine Umweltzone befahren wird. Fraglich ist, ob das Befahren ein Verursachungsbeitrag zum Schaden setzt. Und ander Stelle sag ich nein. Kann aber auch anders sehen.

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