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in Italien beim zu schnell fahren erwischt...

Themenstarteram 27. Juli 2011 um 11:43

hallo comunity...

habe gestern ein Einschreiben von der italienischen Polizei erhalten...

war über ostern in italien und bin halt bei der rückfahrt bei einer geschwindigkeitsmessung nach aller abzüge 171khm gefahren.

511 € und einen 60 tägigen ausweisentzug...in italien?!?

also ich will mich weder rausreden oder die Zeche nicht bezahlen...deshalb jetzt keine Polemiker die mir jetzt klar machen wollen, dass man nicht so schnell fahren darf usw. war blödsinn und bei langen reisen tendiert man des öfteren schneller als erlaubt zu fahren...ja ist keine entschuldigung...aber eben...

Ich wohne in der Schweiz und frage mich nun ob der Ausweisentzug nur für Italien gilt oder ob ich da noch post von den schweizer behörden erhalten werde...sprich den ausweis dan hier noch abgeben muss?!

hat da jemand schon erfahrungen gemacht...?!?

ich danke schon mal für infos im voraus!!!

Beste Antwort im Thema

Warum stellst du diese Frage nicht in Italien oder der Schweiz ? :o

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da die schweiz nicht zur eu gehört ist es bei dir anders wie bei "und eu bürgern" ;) als die eu auch keine grenzüberschreitende abkommen hatten da konnte man auch in deutschland tickets aus dem ausland getrost in die tonne werfen. bei höheren anschuldigungen musste man dann ggf damit rechnen das man in dieses land besser ein paar jahre nicht einreisen sollte weil sonst ggf beugehaft angedroht und vollstreckt werden könnte.

da die schweizer hier wohl in der unterzahl sind würde ich dir auch nahelegen mich mal mit dem schweizer automobilclub auseinanderzusetzen was ihr da für abkommen habt.

und wen alle stricke reisen dann würd ich eben meinen lappen für 2 wochen nach italien un urlaub schicken. die 2 wochen führerschein entzug in einem land wo du eh nur alle schaltjahre mal hinfährts ist ja zu verschmerzen ;)

Hallo roechel,

arbeite Dich einmal oder mehrmals hier durch:

http://www.rhf.admin.ch/.../wegl-italien-d.pdf

bzw. hier:

http://www.google.de/?...

Viele Grüße

quali

Themenstarteram 27. Juli 2011 um 13:27

danke für die Infos...

ja es sind nicht 2 wochen...sondern 2 Monate...das ist einiges mehr...ich fahre schon alle 2 jahre sicher mal dahin...

wie gesagt zahlen auf jeden fall...will ja nicht meine schuld leugnen und denken, dass ich im ausland machen kann was ich will...

danke für die Links werde die mal anschauen...

Zitat:

Original geschrieben von roechel

danke für die Infos...

ja es sind nicht 2 wochen...sondern 2 Monate...das ist einiges mehr...ich fahre schon alle 2 jahre sicher mal dahin...

wie gesagt zahlen auf jeden fall...will ja nicht meine schuld leugnen und denken, dass ich im ausland machen kann was ich will...

danke für die Links werde die mal anschauen...

Ich habe die Links kurz überflogen und glaube, daß dort einiges, Brauchbares drinsteht.

Themenstarteram 27. Juli 2011 um 13:37

na ja...ist voll viel...und eben...juristendeutsch...

was hast du denn so brauchbares gesehen?!? sorry...ich weiss...sollte selber gucken... ;-)

am 27. Juli 2011 um 13:47

Zitat:

Original geschrieben von mattalf

Hast du einen Schweizer oder einen Italiænischen Fuehrerschein? Den Italiænischen wærst in dem Fall los und kannst auch nicht mehr in der Schweiz fahren. Den Schweizer bekommst wieder.

??? Ein Nationales Fahrverbot gilt immer nur im betreffenden Land!

Man kann in I seinen Führerschein zur Eintragung eines Fahrverbots einkassieren und er kann dann -nach der Eintragung- in der Schweiz weiter Auto fahren.

@ TE:

frag doch einfach mal einen ital. Anwalt nach der Sache, der kann dir doch wohl am Besten helfen!

Wir hier, vorallem zu 9x% aus D können nur raten, wie die Italiener mit dir verfahren werden!

Themenstarteram 27. Juli 2011 um 13:54

ja, hast recht...trotzdem waren bis jetzt ziemlich hilfreiche antworten dabei...

ich werde wie gesagt, das was von mir verlangt wird (zahlen und kopie ausweis mit meinen angaben) anstandslos erledigen...und dann hoffen!!!

am 27. Juli 2011 um 17:41

Zitat:

Original geschrieben von Hugaar

Zitat:

Original geschrieben von mattalf

Hast du einen Schweizer oder einen Italiænischen Fuehrerschein? Den Italiænischen wærst in dem Fall los und kannst auch nicht mehr in der Schweiz fahren. Den Schweizer bekommst wieder.

??? Ein Nationales Fahrverbot gilt immer nur im betreffenden Land!

Man kann in I seinen Führerschein zur Eintragung eines Fahrverbots einkassieren und er kann dann -nach der Eintragung- in der Schweiz weiter Auto fahren.

Davon hab ich auch nicht gesprochen. Das schrieb ich schon in meinem ersten Post das es nur in Italien gilt. Anders verhælt es sich wenn er in der Schweiz lebt und ein Italienischen Fuehrerschein hat. Dann ist er den los. Aber den hat er ja nicht. Wenn du einen Deutschen Fuehrerschein hast und bekommst in Deutschland Fahrverbot, dann wird er dir auch nicht wieder gegeben weil du in Polen Auto fahren willst;)

Themenstarteram 27. Juli 2011 um 18:13

ja, wenn ich einen ital. führerausweis hätte dann wär er weg!

Hallo,

ausschlaggebend ist welche Behörde den Führerschein ausgestellt hat in dem Fall die Schweizer.

Mit der Post hat er die Rechnung bekommen, allerdings muß er sie nicht bezahlen und kann auch einen Widerspruch einlegen.

Wird die Rechnung jedoch bezahlt, räumt man somit die "Tat" ein.

Ab Eingang der Rechnung gilt das Fahrverbot, vorausgesetzt sonstige Regelungen haben eine aufschiebende Wirkung.

Da der TE wohl italienisch sprechen kann, würde ich genau bei der Behörde anrufen oder anschreiben und fragen.

Den Führerschein würde ich aber zunächst weder kopieren noch weggeben, es sei den es wird ausdrücklich von der Behörde verlangt.

Dann wirds schwierig.

Gruß

am 29. Juli 2011 um 17:45

@TE

Da Du ja nur über die Durchführung Bescheid wissen wolltest, ist alles andere müßig, zu erwähnen.

Nach dt. Recht bezieht sich das "Fahrverbot" auf das Hohheitsgebiet Italiens (ich lasse jetzt einmal die Dauer der Gültigkeit eine ausl. Fahrerlaubnis in Deutschland außer Acht). Die Staatsangehörigkeit spielt dabei zunächst einmal keine Rolle. Ich gehe davon aus, dass es sich in der Schweiz ähnlich verhält.

Vorschlag zur Praxis: bei der diplomatischen Vertretung Italiens (Konsulate und Botschaft) nachfrragen, ob die den Eintrag für das Fahrverbot machen können, sich dies ggfs. bestätigen lassen und per Post an die zuständige Stelle in Italien versenden. So hättest Du u.U. die geringsten Kosten und den geringsten Zeitaufwand. Auf einen Versandt per Post würde ich aus verschiedenen Gründen verzichten.

Gruß

Themenstarteram 9. Oktober 2011 um 21:33

hallo

wollte nur kurz berichten da nun die 60 tage schon längstens verstrichen sind...

also, ich habe bezahlt und ne koe des ausweises gefaxt...danach hab ich nichts mehr gehört...scheint erledigt zu sein

mal schauen. ;-))

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