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In ein parkendes KFZ rückwärts reingefahren in der Probezeit

Themenstarteram 18. September 2019 um 22:42

Hallo,

vor circa 2 Monaten bin ich in einer engen Straße rückwärts gefahren, weil vor mir ein Auto an mir vorbeifahren wollte.

Leider habe ich nicht aufgepasst und bin rückwärts ich ein parkendes Auto rein gefahren. Dessen Heck stand leider in der Kurve, wo es Parkte zu sehr aus.

Ich habe sofort die Polizei angerufen und die haben den Unfall aufgenommen. Die sagten mir jedoch auch, dass wenn man einen Unfall rückwärtsfahrend verursacht, dieser mit 100€ und 1 Punkt bestraft wird.

Da ich noch in der Probezeit bin, würde das zur Verlängerung meiner Probezeit und einem Aufbauseminar führen.

Leider hatte ich noch zum Zeitpunkt des Unfalls keine KFZ Rechtsschutzversicherung, sodass wenn das der Fall ist eine rückwirkend abschliessen müsste.

Meine Frage ist, ist der Tatbestand wirklich „Rückwärtsfahren ohne besondere Vorsicht und mit Gefährdung Anderer mit Unfallfolge“ ?

Ich würde mich sehr über jeden Rat, Hilfe; Tipp erfreuen.

Mit freundlichen Grüßen,

Anubis :slight_smile:

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@qaqaqe schrieb am 19. September 2019 um 07:01:10 Uhr:

Bist du da voll mit Tempo reingerauscht, oder was? Hört sich jetzt nicht so an, als hätte man da zwingend die Polizei rufen müssen. Außer man hat keine Zeit, um eine "angemessene" Zeit zu warten. Sonst hätte ich Fotos gemacht, gewartet und meine Daten hinterlassen, je nach Zeitstress. Oder sehe ich das falsch?

Was meinst du mit Daten hinterlassen? Wenn du Zettel mit den eigenen Daten meinst, so reicht das nicht aus. Wenn der Halter des lädierten Fahrzeugs nicht erreichbar ist, „muss“ man nach der Wartezeit die Polizei rufen. Das ist so und war schon seit langem so.

 

Gruß

Uwe

 

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Du hättest die Polizei nicht rufen sollen sondern direkt mit dem Typen oder Versicherung klären sollen.

In der Probezeit darfst du einmal Punkte(A-Verstoss) bekommen, erst beim zweiten Mal aufbauseminar.

zunächst mal großes Lob an den TE, er hat alles richtig gemacht. Ich verstehe auch nicht, warum die Polizisten hier nicht im Wege des Ermessens eine Verwarnung ausgesprochen haben. Wenn das aber als Owi mit dem Tatbestand geahndet wird, dann werden auch die Folgen (Punkt und Aufbauseminar mit Probezeitverlängerung) so eintreten.

Zitat:

@pico24229 [url=https://www.motor-talk.de/.../...en-in-der-probezeit-t6703943.html?...]schrieb am 19. September 2019 um 09:00:05 Uhr

In der Probezeit darfst du einmal Punkte(A-Verstoss) bekommen, erst beim zweiten Mal aufbauseminar.

Unfug

Hatte mal vor 40 Jahren zu meiner Vers.-zeit einen ähnlichen Schaden, da rangierten 2 Fahrzeuge und der Gegner (Pritschentransporter) ist in das stehende Fahrzeug meines Kunden gefahren. Dem Geschädigten wurde diskussionslos die Reparatur bezahlt.

Zitat:

@Kai R. schrieb am 19. September 2019 um 09:29:10 Uhr:

Zitat:

@pico24229 [url=https://www.motor-talk.de/.../...en-in-der-probezeit-t6703943.html?...]schrieb am 19. September 2019 um 09:00:05 Uhr

In der Probezeit darfst du einmal Punkte(A-Verstoss) bekommen, erst beim zweiten Mal aufbauseminar.

Unfug

Ups! Sorry da habe ich unsinn geschrieben! NACH dem Aufbauseminar ist nach zwei weiteren A-verstössen oder 1xA + 1xB die Mpu dran.

So sollte es richtig sein :)

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