Immer wieder die gleichen Themen: Reifenwahl!
Hallo liebe Bikergemeinde,
ich suche aktuell nach einem neuen Reifensatz für meine Suzuki GSX600F Bj. 99 (AJ/F/FU/KATANA)!
Zur Auswahl stehen:
- Dunlop Roadsmart II
- Metzeler Z8
- Michelin Pilot Road III
Mein Fahrstil ist für einen Fahranfänger recht sportlich und ich fahre auch ganz gern mal im Grenzbereich bzw. habe es vor... Somit ist für mich Grip und das Verhalten im Grenzbereich wichtig. Danach kommt das Handling, wo ich aber bereit bin kleine Abstriche zu machen. Der Verschleiß ist mir egal, allerdings sage ich nicht "nein", wenn er etwas geringer sein sollte. 😉
Der Reifensatz sollte sportlich sein und wenn möglich auch bei Nässe etwas bieten. Insbesondere beim Bremsen im Regen will ich ungern gleich auf der Nase liegen, so wie es vor einem Jahr leider war...
Natürlich habe ich selbst auch recherchiert und folgenden Test gelesen:
http://www.motorradonline.de/.../371170?seite=7
Der Test hat mich darin bestärkt, dass ich einen Dunlop Roadsmart II nehme, da er m.M.n. den besten Kompromiss aus Sportlichkeit und Sicherheit bei Nässe bietet. Ich muss auch sagen, dass ich vorzugsweise fahre, wenn es trocken ist, aber ich kann natürlich nicht ausschließen, dass ich auch mal bei Regen unterwegs bin. Und dann hätte ich ungern einen Reifen, der kläglich kapituliert und mich an den nächsten Baum semmelt...
Ich konnte auch in Erfahrung bringen, dass der Michelin Pilot Road III zum Überhitzen neigen soll, wenn man sportlich unterwegs ist. Das wäre für mich ein absolutes No-Go! Dadurch dass die Reifen alle ungefähr im selben Preissegment liegen, können wir diesen Punkt etwas vernachlässigen. Grob als Richtung würde ich aber sagen: NICHT mehr als 250€.
Nun mein Anliegen: Habt ihr Erfahrungen und Erkenntnisse zu bestimmten Reifen? Könnt ihr Empfehlungen aussprechen oder einen der drei "Favoriten" ausschließen? Habe ich für mein Motorrad eine mögliche Alternative vergessen? Den BT023 habe ich erstmal außen vor gelassen, weil ich mit Bridgestone nicht so schöne Erfahrungen gemacht habe...
Falls das noch wichtig sein sollte:
Aktuell muss ich noch gedrosselt (34 PS) fahren, in einem Jahr werde ich dann ohne Leistungsreduzierung die Kurven räubern. 😉
Derzeit habe ich die Bridgestone BT021 drauf, mit welchen ich höchst unzufrieden bin. Ich denke auch nicht, dass dieser noch die aktuelle Saison übersteht, da ich noch nach Kufstein fahre und im Alltag viel unterwegs bin.
P.S.: Nach Rücksprache mit einem Moderator habe ich mich dazu entschieden, den Thread im Biker-Treff zu posten, da "viele Eigenschaften/Erkenntnisse sich durchaus vergleichen lassen".
Und noch was: Bitte verschont mich mit Moralaposteleien bzgl. meines Fahrstils, Unfällen und der Lebenseinstellung! Ich würde mir wünschen, dass hier die nackten Fakten auf den Tisch gehauen werden und man Reifen vergleicht - keine Menschen!
Gruß,
Pascal
Beste Antwort im Thema
Ich hab euch auch lieb. *bussy*
437 Antworten
@Calle
Keine Ahnung ob du da auch deine Reifen bekommst, aber du hast du noch einmal Rabatt
http://www.adac.de/.../detail.aspx?compId=146310&%3Badv=1
Zitat:
Original geschrieben von CalleGSXF
@Dirk: Soll ich dich als Co-Autor eintragen? 🙂*weitersuch*
Klar, kannst machen. 🙂
So... Ich will gerade meine Reifen bestellen.
Es werden die Angel ST.
Aber sagt mal... Brauche ich die Unbedenklichkeitsbescheinigung in Deutschland oder kann ich mir ohne die besagte Bescheinigung auch die Angel GT aufziehen? Passen würden sie...
Ich finde nur keine Bescheinigung zu denen...
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Du brauchst die Reifenfreigabe.
Gibts normalerweise auf der Internetseite vom Hersteller zum runterladen.
Edit:
Du hast doch die AJ? Da scheints garkeinen freigegebenen Pirellireifen für zu geben.
Der ST ist für meine Fazer auch nicht freigegeben. Aber der Diablo Rosso ist freigegeben.
Ach manno... Meinte Papa eben auch schon.
Pirelli und Suzuki können mich am Popo lecken... 🙄
Aber auf der Webseite von Suzuki steht folgendes:
Zitat:
Wichtige Hinweise zur Bereifung von SUZUKI Krafträdern
1. Hinweise zur Bereifungswahl
Reifenfabrikatsbindung:
Neue SUZUKI Modelle sind keiner Reifenfabrikatsbindung unterworfen. Die SUZUKI INTERNATIONAL EUROPE GMBH erstellt seit Mai 2007 keine neuen eigenen Reifenfreigaben. Die aktuellen Reifenbescheinigungen auf www.suzuki.de sind weiterhin gültig und geben Auskunft, für welche Modelle Reifenfabrikatsbindungen bestehen. Gemäß Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) ist bei Modellen ohne Reifenfabrikatsbindung in den Fz-Papieren grundsätzlich die Verwendung aller Bereifungen erlaubt, die den Reifenbezeichnungen gemäß Fahrzeugpapieren entsprechen.SUZUKI empfiehlt für Modelle ohne Reifenfabrikatsbindung laut Fahrerhandbuch ausschließlich die bei der Produktion des Fahrzeugs montierten Reifentypen. Diese wurden zusammen mit dem jeweiligen Fahrzeugtyp ausgiebig getestet und garantieren ausgewogene Fahreigenschaften. SUZUKI kann Sicherheitsrisiken bei der Verwendung einer anderen als der von SUZUKI für den jeweiligen Fahrzeugtyp getesteten und empfohlenen Bereifung nicht ausschließen. Für Bereifungen, die von SUZUKI nicht getestet und empfohlen wurden, wird keine Haftung übernommen.
Sofern Sie sich für eine Alternativbereifung entscheiden, sollten Sie für Ihre eigene Sicherheit unbedingt darauf achten, dass die betreffenden Reifen vom Reifenhersteller oder Reifenimporteur aufgrund eigener Tests für Ihren Fahrzeugtyp empfohlen werden.
ACHTUNG: Reifen der Geschwindigkeitskategorie W, wobei Tragfähigkeits- und Geschwindigkeitsindex in Klammern angegeben sind, z.B. 120/70ZR17 (58W) oder 190/50ZR17 (73W), sind für Höchstgeschwindigkeiten über 270 km/h zugelassen. Bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit über 270 km/h ist unbedingt mit dem Reifenhersteller zu klären, ob die zulässige Höchstgeschwindigkeit der Bereifung für das Fahrzeug ausreichend ist!
Betreffend die weiterhin gültigen Reifenfreigabebescheinigungen von SUZUKI für Modelle mit Reifenfabrikatsbindung beachten Sie bitte Folgendes:
Soweit nicht anders vermerkt, beziehen sich die Reifenbescheinigungen von SUZUKI nur auf Motorräder, die von der SUZUKI INTERNATIONAL EUROPE GMBH bzw. deren Rechtsvorgängerin SUZUKI MOTOR GMBH DEUTSCHLAND vertrieben wurden und dem Serienzustand gemäß Allgemeiner Betriebserlaubnis bzw. EG-Typgenehmigung entsprechen. Dies gilt besonders hinsichtlich Serienfelgen, ggf. serienmäßiger Verkleidung und Motorleistung.
Bei den in den Bescheinigungen genannten Alternativbereifungen handelt es sich um von SUZUKI selbst für den jeweiligen Fahrzeugtyp getestete und freigegebene Reifentypen. Andere als in der jeweils neuesten Fassung der Bescheinigungen aufgeführte Reifentypen werden von SUZUKI nicht empfohlen.
Bitte beachten Sie, dass die Freigaben sich generell nicht auf Reifen mit auch nur geringen Abweichungen von der angegebenen Reifenbezeichnung bezüglich Reifentyp und Geschwindigkeitsindex beziehen.
Sofern keine Reifenfabrikatsbindung besteht, kann das Fabrikat gemäß StVZO frei gewählt werden. Soweit in den Fahrzeugpapieren vermerkt und in der Freigabebescheinigung nicht anders angegeben, ist hierbei nur die paarweise Verwendung von Reifen eines Herstellers zulässig. In allen anderen Fällen wird dies empfohlen.
Mischbereifungen, d. h. die Kombination von Diagonalreifen mit Radialreifen sind nur zulässig, wenn dies in den Fahrzeugpapieren vermerkt ist oder wenn eine entsprechende Unbedenklichkeitsbescheinigung mitgeführt wird. (§36 (2a) StVZO in Verbindung mit Erläuterung 45)
In Zweifelsfällen bezüglich der Reifenbezeichnungen wenden Sie sich bitte direkt an die Reifenfirmen.
Kopien aller SUZUKI-Reifenbescheinigungen sind auch gültig ohne Originalstempel und Originalunterschrift eines Händlers oder einer anderen Stelle. Das entsprechende Feld auf älteren Bescheinigungen ist durch die Veröffentlichung der jeweils aktuellen Bescheinigungen auf www.suzuki.de überflüssig geworden.
2. Allgemeine Hinweise zur Bereifung
Lesen und beachten Sie unbedingt die Hinweise und Warnungen zur Bereifung im Fahrerhandbuch Ihres Fahrzeugs, um Sicherheitsrisiken für Sie selbst und andere Verkehrsteilnehmer auszuschließen!Neue Reifen müssen eingefahren werden! Produktionsbedingt haben Neureifen eine glatte Oberfläche, die volle Reifenhaftung ist noch nicht gewährleistet. Während der Einfahrzeit ist deshalb die Schräglage in Kurven langsam zu steigern. Vermeiden Sie während der ersten 160 km scharfes Beschleunigen und starkes Bremsen, vor allem in Schräglage. Die Gefügestruktur des Reifengummis erhält ihre endgültige Form erst nach einer Erwärmung auf Betriebstemperatur und anschließender Abkühlung. Vermeiden Sie deshalb während der ersten 160 km bei starken Motorrädern (über 100 kW / 136 PS) Fahrten mit sehr hoher Geschwindigkeit (über 200 km/h). Nichtbeachtung kann im Extremfall zu Laufflächenablösung (Profilausrissen) führen. Beachten Sie auch die entsprechenden Vorschriften des Fahrerhandbuchs und der Reifenhersteller.
Achten Sie sehr genau auf die Einhaltung des vorgeschriebenen Luftdruckes und kontrollieren Sie diesen täglich vor Fahrtantritt. Der jeweilige den Betriebsbedingungen entsprechende Reifenluftdruck ist dem Fahrerhandbuch zu entnehmen.
Bezüglich des Reifenalters gilt die Festlegung der führenden Unternehmen im Wirtschaftsverband der deutschen Kautschukindustrie (WdK) vom September 2001, der zufolge Reifen bei sachgemäßer Lagerung (trocken, kühl, ohne direkte Sonneneinstrahlung) bis zu einem Alter von fünf Jahren als Neureifen betrachtet und im normalen Gebrauch bis zu einem Gesamtalter von max. zehn Jahren verwendet werden können.
Beachten Sie auch die im Fahrerhandbuch angegebene Mindestprofiltiefe für die Bereifung Ihres Motorrads. Diese Grenze kann eher erreicht sein als die gesetzliche Mindestprofiltiefe, die derzeit für Krafträder 1,6 mm, für Leicht- und Kleinkrafträder 1,0 mm in den Hauptprofilrillen auf ca. ¾ der Breite der Lauffläche beträgt. (§36 (2) StVZO und Erl. 24 zu §36 StVZO).
Vor Verwendung von Reifen mit Schlauch auf Schlauchlos-Felgen ist eine entsprechende Freigabe des Reifenherstellers einzuholen. Dabei sind grundsätzlich Reifen und Schlauch desselben Herstellers zu verwenden. Die schlauchlose Verwendung von Schlauchtyp-Reifen ist nicht zulässig.
Es ist darauf zu achten, dass eine ausreichende Freigängigkeit der Reifen unter allen Betriebsbedingungen gewährleistet ist.
SUZUKI INTERNATIONAL
EUROPE GMBH
Also der fett markierte Teil liest sich für mich so, als dürfte ich alle Reifen aufziehen - Hauptsache sie passen!
Sowas hat auch Papa gesagt, aber ich finde einfach keine Bescheinigung oder dergleichen... Mich verwirrt das alles...
Ja, wenn deine von nach 2007 wäre.
Bei dir ist sicher noch ne Fabrikatsbindung eingetragen. Wenn die existiert, dann brauchste die Unbedenklichkeitsbestätigung vom Reifen- oder Moppedhersteller.
Nimm den Z8 😛
Grad gesehen, dass es wohl doch eine gibt. Dann ist die Pirelliseite Schrott...
Lustigerweise feindet man über die Metzeler-Seite die passende Freigabe.
Es gibt eine Freigabe für den ST, aber nicht für den GT.
Jedenfalls finde ich nix. Das ist völlig gay.
Der GT würde locker auf meiner Suzi gehen und nur weil irgendeine gottverdammte Bescheinigung nicht im Internet umherfliegt, muss ich den Vorgänger aufziehen. Völlig bekloppt...
WARUM???
Ich wollte heute bestellen.
Pirelli braucht doch zehn Jahre, eh die antworten...
Also muss ich die ST bestellen?
Kannst auch alles anderen Reifen bestellen. Darfst dich nur nicht mit erwischen lassen.
Frag nach oder nimm halt die ST.
Brauchst du die Reifen denn dringend? So schlecht sah dein Profil doch garnicht aus, wenn ich mich recht entsinne.
Hinten nicht, vorne schon. Kurz vor der Markierung...
Zitat:
Sehr geehrte Damen und Herren,
bei meiner Reifenwahl habe ich mich für Pirelli entschieden.
Ich würde sehr gern den Pirelli Angel GT auf mein Motorrad (GSX 600 F, AJ, BJ. 99) aufziehen, jedoch finde ich keine Freigabe bzw. Unbedenklichkeitsbescheinigung im Internet.Aus diesem Grunde liegt mein Fokus derzeit auf dem Angel ST. Hier habe ich eine Bescheinigung im Internet finden können:
http://www.mopedreifen.de/freigaben/SUZUKIAJME24076-4.PDFHätten Sie ggf. eine Bescheinigung für den Angel GT passend zu meinem Motorrad? Ich würde den Reifen gerne aufziehen. Der Angel ST ist nur eine Notlösung.
Mit freundlichen Grüßen
Pascal ***
Mal schauen, wann die antworten. Die Kohle ist doch eh erst Dienstag auf dem Konto des Händlers - da kann ich auch Montag bestellen.
Beim TÜV wurden meine Reifen nicht gecheckt. Aber ich kann doch mit 34 PS eh nicht abhauen... Da sollte ich schon legale Reifen drauf haben. 😁
Angel ST sind bestellt.
Ich beiße mir nicht nur in den Arsch, wenn mir Pirelli im Laufe der nächsten Woche eine Freigabe für den Angel GT zuschickt... *grummel*