Im Stau überholen: Was ist am "verbotensten"?

Guten Tag.
Ich stand neulich mit dem Auto im Stau und kam aus Langeweile auf folgende Frage:
Angenommen, ich will mit dem Motorrad dringend wohin, auf einmal ist vor mir Stau.
Da ich wirklich, wirklich dringend sonstwohin will und mir in dem Moment die Konsequenzen egal sind, entscheide ich mich, am Stau vorbeizufahren.
Welche der drei Optionen wird am strengsten geahndet?
1. Standstreifen
2. mitten druch zwischen den Spuren
3. soweit möglich, links vom Stau, zwischen den Autos und der mittleren Leitplanke

Habe natürlich schon gegoogelt, aber da findet man die widersprüchlichsten Sachen, in der Regel heißt es: Wird normalerweise von Polizisten geduldet, wenn man langsam und vorsichtig fährt, falls einen doch mal einer drankriegen willist es so: 1. und 2. zählen wie rechts überholen, 50€ Buße und 3 Punkte in Flensburg. Wobei 1. schlimmer ist, weil über den Standstreifen ja in der Regel die Rettungswagen etc. kommen.
Aber zu 3. hab ich bisher nix finden können.

Nur mal so aus Interesse, da ich eh fast nie Autobahn fahre (Landstraße > Autobahn ;-) ) und es im Ernstfall vermutlich eh machen würde (schwarze GSX R 600 SRAD, schwarze Kombi, schwarzer Helm, da hat man im Sümmer bestimmt keinen Spaß im Stau).

Weiß das jemand zuverlässig?
Danke,
Lordnikon27

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Zitat:

Original geschrieben von twindance


Aber eine Sache ist wirklich absolut verboten --- DAS EIGENE GEHIRN AUSZUSCHALTEN!!!!!!

Ehrlich? Das ist verboten? Ich dacht bisher das sei in D pflicht sobald man sich ins Auto setzt... 😁

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Mir wurde in der Fahrschule gesagt es sei gestattet mit Schritttempo durch die "Gasse" in der Mitte bei Einhaltung des Seitenabstands zu fahren. Ebenso ist es an der Ampel. Meines wissen darf man an der roten Ampel langsam zwischen den Autos nach vorne rollen. Also ich bin mal im Stau an einem Polizeiwagen vorbei gefahren, der war sogar so nett die Gasse zu verbreitern damit ich mehr Platz habe.

Verboten ist eigentlich alles, es sei denn, Du schaffst es, an den "Linksspurstehern" mit ausreichend Seitenabsstand vorbei zu kommen. Wird aber nicht gehen, da diese ja ganz links stehen, um die Rettungsgasse frei zu halten. Standspur ist für mich tabu, ich persönlich bevorzuge die Rettungsgasse. Wird von den Dosenstehern meist auch bereitwillig freigeräumt, Zusteller sind selten. Auch unsere Freunde in Grün-Weiss haben dies schon toleriert.

Aber eine Sache ist wirklich absolut verboten --- DAS EIGENE GEHIRN AUSZUSCHALTEN!!!!!!

Soweit ich weiss, ist das Befahren des rechten Seitenstreifens sowie äusserst linken Restfahrstreifens oder auch Grünstreifen verboten.

Allerdings gebe ich zu, den rechten Seitenstreifen schon mehrmals benutzt zu haben wenn die Ausfahrt vllt. gerade so max. 500 m noch entfernt war um aus dem Stau möglichst schnell heraus zu kommen. Bisher immer ohne Konsequenzen.

Was ich allerdings immer mache ist das Durchfahren der Rettungsgasse in angemessenem Tempo, was sowohl von den allermeisten Autofahrern (die meisten machen sogar bereitwillig Platz) als auch von der Polizei toleriert wurde. War aber meist so, das die Polizisten mehr mit der Unfallstelle / Aufnahme zu tun hatten als mit dem Drumherum.

Ob das aber tatsächlich erlaubt ist weiss ich auch nicht, glaube aber, es wird ziemlichen Ärger geben wenn doch mal ein Motorradfahrer in eine Seitentür kracht und es vielleicht neben Sachschaden auch körperliche Schäden gibt - also eine ziemlich unklare Situation.

Es ist immer so die frage, was ist Gesetz und was die "Wirklichkeit"(Theorie und Praxis).
Ich überhole öfters die Autos von Links vor Ampeln oder auch auf Landstraßen, wo Stau ist, an der Seitengaße. Es kommt immer halt auf die Gegebenheiten an. Wenn der Stau zu lang ist, fahre ich auch durch durchgezogenen Linien, da mein Motor sonst zu heiß läuft.....(bei der Hitze). Ich denke das wird alles tolleriert und wenn man sich nicht wie der letzte "vollidiot" aufführt, sagt sicherlich keiner was.
Schlimm finde ich die Autofahrer, die einen manchmal richtig ärgern..... Die extra beschleunigen, wenn man gerade überholen will bzw. ihm Überholvorgang ist........

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Zitat:

Original geschrieben von camion-rebel


Mit den 50€ könnte ich auch leben. Allerdings die 2 Punkte würden mich schmerzen da ich im Moment 9 habe und mich bis November 2011 bremsen muss🙄.

Vorsicht Falle!

Ich bin schon ein paarmal wegen irgendwas angehalten worden oder bekam einen Brief geschickt. Das läuft dann immer so ab, dass die Polizei Dir eine gebührenpflichtige Verwarnung statt des Bußgeldes anbietet. Vorassetzung: Du zahlst sofort und akzeptierst damit die Verwarnung.

Neulich wurde ich beim Telefonieren am Steuer erwischt (jaja, ich weiß, macht man nicht, aber immerhin war es ein Automatik-Auto, ich hatte also die Schalthand frei). Na gut, ein Zivilstreifenwagen zieht mich raus, die Polizistin steigt aus umd nimmt meine Personalien auf. Dann habe ich damit gerechnet, dass sie mir jetzt sagt, was sie von mir haben will, und dann zahle ich das und gut.

Weit gefehlt!

Telefonieren am Steuer ohne spezielle Gefährdung kostet 40 Euro (+1 Punkt). Ein Beamter kann zwar Bußgelder in gebührenpflichtige Verwarnungen verwandeln, allerdings liegt hier die Obergrenze bei 35 Euro. Später bekam ich dann vom Amt eine Bußgeldbescheid über 63,50 Euro: 40 Euro Bußgeld, 20 Euro Verfahrenskosten und 3,50 Euro fürs Porto.

Mit anderen Worten, aus einem 50-Euro-Ticket werden schnell über 70 Euro...

Sampleman

Zitat:

Original geschrieben von twindance


Aber eine Sache ist wirklich absolut verboten --- DAS EIGENE GEHIRN AUSZUSCHALTEN!!!!!!

Ehrlich? Das ist verboten? Ich dacht bisher das sei in D pflicht sobald man sich ins Auto setzt... 😁

Zitat:

Original geschrieben von Marodeur


Ehrlich? Das ist verboten? Ich dacht bisher das sei in D pflicht sobald man sich ins Auto setzt... 😁

ne nur bei einigen marken und gleichzeitiger überschreitung einer bestimmten ps grenze.

da fährt nur noch das unterbewustsein und das zu große ego...

nee jungs, da fährt was anderes! 😛

aber zum eigentlichen thema: ich nehm auch die rettungsgasse. nach meinen bisherugen erfahrungen ist das im umliegenden ausland auch gang und gebe (auch bei stockendem verkehr).

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