Im Ausland (EU) restauriertes Fahrzeug zurückholen, ohne TÜV und seit zwei Jahren abgemeldet
Hallo, ich habe einen BMW 525i, Bj. 1993 von Deutschland nach Rumänien überführt und die gesamte Karosse dort total restauriert. Jetzt ist er fertig und soll zurück, aber seit zwei Jahren abgemeldet und ohne deutschen TÜV. Den rumänischen (heißt hier RAR) kann ich natürlich machen lassen.
Meine Frage: wie kriege ich den schönen Wagen jetzt zurück nach Deutschland. Hat jemand eine ähnliche Erfahrung? Erfahrung ist gemeint, oder rechtliche Sicherheit, keine Spekulationen!
Für sachgemäße Antworten bin ich wirklich dankbar!
19 Antworten
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 15. Januar 2016 um 00:48:27 Uhr:
Schon, aber bei der USt kann das etwas kompliziert werden. Da sollte man mal nachfragen, um auf der sicheren Seite zu sein. Zollabgaben ... stimmt schon, die eher nicht.Zitat:
@tomold schrieb am 14. Januar 2016 um 22:19:45 Uhr:
Na Ja - Rumänien ist schon EU...😉
Rumänien ist Mitglied der europäischen Zollunion. Zu privaten Zwecken eingeführte Waren sind daher mit wenigen Ausnahmen (z.B. Neufahrzeuge) nicht Einfuhrumsatzsteuerpflichtig. Einfuhrumsatzsteuer wird somit auch NICHT für private Gebrauchtfahrzeuge und die Resultate von privat erworbenen Dienstleistungen fällig (z.B. Restaurierungs-/Reparaturarbeiten).
Für den nichtgewerblichen Verbraucher gelten als Beschränkungen ansonsten lediglich die Reisefreimengen für Waren wie Kaffee, Zigaretten und Alkohol.
Gruß
NoGolf
Und das Auto in Rumänien anmelden? Kurzzeit bzw. Überstellung? Wobei mir die Lösung mit dem Transport am besten gefällt. Es müsste genügend Leerfahrten in unsere Richtung geben, sodaß ein günstiger Preis zu erzielen ist. Obendrein spart man sich Arbeit und eigene Zeit.
Zitat:
@Nogolf schrieb am 11. Februar 2016 um 00:17:58 Uhr:
Rumänien ist Mitglied der europäischen Zollunion. Zu privaten Zwecken eingeführte Waren sind daher mit wenigen Ausnahmen (z.B. Neufahrzeuge) nicht Einfuhrumsatzsteuerpflichtig. Einfuhrumsatzsteuer wird somit auch NICHT für private Gebrauchtfahrzeuge und die Resultate von privat erworbenen Dienstleistungen fällig (z.B. Restaurierungs-/Reparaturarbeiten).Zitat:
@berlin-paul schrieb am 15. Januar 2016 um 00:48:27 Uhr:
Schon, aber bei der USt kann das etwas kompliziert werden. Da sollte man mal nachfragen, um auf der sicheren Seite zu sein. Zollabgaben ... stimmt schon, die eher nicht.NoGolf
Danke, NoGolf, für diese Richtigstellung des vielen Halbwissens, das viele Unkundige hier immer noch verbreiten. Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal....ihr wisst schon.