Ich wurde angezeigt wegen Nötigung
Ich wurde wegen Nötigung angezeigt. Bin ganz normal aus meiner Hofeinfahrt herausgefahren. Nach rechts sieht man nicht weit, weil nach unten rechts eine Rechtskurve ist, ich musste nach links, im übrigen fahre ich da schon 30 Jahre ohne Probleme raus. Nur es ist geschlossene Ortschaft und er fährt keine 50km/h, sondern schneller. Ich wohne in der Strasse xy 21 und auf Höhe xy 31 hatte ich 50km/h und bei Höhe xy 37 kam er immer näher so auf Stoßstange und hat gehupt. Möglicherweise hat er gehupt weil ich aus meiner Hofeinfahrt rausgefahren bin und er ein bischen abbremsen musste, weil er schneller fuhr. Dies konnte ich daran feststellen, dass er auf Höhe Strasse xy 31 noch ca. 15 meter weg war und dann auf Höhe xy 37 noch ca. 5 Meter oder weniger weg war und hupte. Als ich dann aus der Ortschaft rausgefahren bin hat er mich vor der nächsten Ortschaft bei 70km/h überholt. Ich fuhr genau 70km/h. Aus der nächsten Ortschaft hat er dann den nächsten im Überholverbot überholt und dann habe ich ihn nicht mehr gesehen.
Ich muss dazu sagen, dass ich ein BMW Diesel Automatik habe. Wenn man da Gas gibt dauert es vielleicht eine halbe Sekunde bis er beschleunigt im Gegensatz zu den anderen Autos die ich hatte mit Schaltgetriebe. Die hingen besser am Gas und ich kam schneller von der Hofeinfahrt heraus. Aber was will ich machen. Das Auto ist beim Kraftfahrtbundesamt zugelassen und es ist in der Ortschaft eine Rechtskurve und da sieht man nicht sehr weit, vielleicht 25 Meter. Ansonsten würde ich ja garnicht aus der Hofeinfahrt kommen.
Jetzt habe ich die Anzeige Nötigung bekommen, was kann ich machen. Ich habe meinen Euro 5 Diesel auch ausgeschrieben zum verkaufen in einem Einkaufsmarkt, könnte natürlich auch sagen, dass ich jemand Probe fahren habe lassen. Wenn ich gewusst hätte, dass er mich anzeigt, hätte ich fotografiert wie er im Überholverbot überholte und ich hätte auch eine Anzeige machen können. und dass er dicht aufgefahren ist und gehupt hat, kann ich nicht beweisen. Wenn er normal gefahren wäre, hätte er fast garnicht bremsen müssen. Ganz ohne bremsen würde es rein rechnerisch aber garnicht gehen bei 25 Meter bis zur Rechtskurve wo ich nach unten sehe. Wenn ich rausfahre bis ich auf 50km/h beschleunigt habe brauche ich ungefähr 50 Meter und er wäre da nur noch 15 Meter weg. Er müsste aber 25 Meter oder halber Tacho weg sein. Deshalb kann das keine Nötigung sein. Es könnte ja auch ein Traktor rausfahren der nur 6 km/h schnell ist. Da wäre das Verhältnis noch gravierender und auch der Traktorfahrer muss irgendwann rausfahren wenn es frei ist. Wenn er rausfährt und er kommt gerade dann um die Kurve geschossen mit 80 oder 100km/h und fährt keine 50km/h so muss er halt stärker bremsen. Aber auch bei 50km/h muss man bremsen. Sonst könnte man ja jeden anzeigen der aus der Einfahrt fährt.
Ich habe mir das Kennzeichen und Fahrzeug von ihm auch nicht aufgeschrieben, da ich überhaupt nicht an eine Anzeige gedacht hatte. Weiß nur noch dass es ein weißes Fahrzeug war.
Was würdet ihr jetzt machen?
1. garnichts zur Sache sagen?
2. Sagen wie es war?
3. Sagen dass ich das Fahrzeug im Einkaufsmarkt ausgeschrieben habe und jemand Probe fuhr
und ich den Namen nicht mehr habe?
Beste Antwort im Thema
Der Thread ist ein gutes Beispiel für die Irrtümer, die der Normalmensch leider mit sich herumträgt, bis die Praxis oder der intensive Austausch mit einem Juristen ihn vom Gegenteil überzeugen:
1. Wenn man nichts verbrochen hat, dann kann man auch nicht verurteilt werden. (Kafka, übernehmen Sie ab hier.)
2. Ein Gericht ist dafür da, um die Wahrheit herauszufinden. Gibt es diese Wahrheit, wird das Gericht alles dafür tun, sie zu ermitteln. (Jawohl, Herr Kachelmann.)
3. Wenn man bei der Polizei anruft, erfährt man dort, was man darf und was man nicht darf. (Zur Sicherheit auch nochmal den Innenminister fragen, der weiß es am besten!)
4. Es ist besonders männlich, sich bei Gericht nicht auf den Rat eines Juristen zu verlassen, sondern sich selbst zu verteidigen und es denen mal richtig zu zeigen. Man schreit einfach ganz laut seine Sicht der Dinge in den Raum und schon ist der Vorsitzende derart beeindruckt, dass man Recht bekommt! (Nicht umsonst sitzen im Gefängnis zu 90 Prozent besonders männliche Männer. Nur Frauen und Memmen sind so doof, sich juristisch beraten und freisprechen zu lassen...)
5. Für eine Anzeige muss es einen triftigen Grund geben. Der Anzeigende hat grundsätzlich Recht, sonst gäbe es ja keine Anzeige. Keinesfalls kann es Psychopathen, Irre, Egomanen, Wahrnehmungsgeschädigte, Narzissten, Besserwisser, Nebenbuhler, Oberlehrer, verhasste Verwandte oder Ex-Partner geben, die aus anderen Motiven eine Anzeige aufgeben, als um dem Recht genüge zu tun. (Wie hieß der Wettermann nochmal...? War das nicht Herr Wulff?)
6. Wenn man lieb zur Polizei ist, zahlt sich das später vor Gericht aus, weil das Gericht niemals freundliche Leute verurteilt. Immer nur unfreundliche. (gezeichnet, G. Mollath)
Lieber Threadersteller, höre auf die Juristen. Auf hoher See und vor Gericht bist Du in Gottes Hand. Wer sich in Gefahr begibt, kommt darin um.
257 Antworten
Zitat:
@Blubber-AWD schrieb am 18. April 2018 um 15:49:51 Uhr:
Zitat:
@metalhead79 schrieb am 18. April 2018 um 13:16:32 Uhr:
Klar aber zwischen "klären" und "Urteil fällen" sind IMHO Welten.Gruß Metalhead
Da hast du Recht. Aber ganz viele Verkehrsrichter interessiert das nicht die Bohne.
Yep, anderes Thema. Wobei die vermutlich so viel Dampfende Scheiße serviert kriegen daß die irgendwann den Kanal einfach voll haben.
Gruß Metalhead
Zitat:
@metalhead79 schrieb am 19. April 2018 um 13:29:33 Uhr:
...Wobei die vermutlich so viel Dampfende Scheiße serviert kriegen daß die irgendwann den Kanal einfach voll haben....
😁 Wenn du diesen Job ein paar Jahre machst, dann kennst du echt jede Ausrede. Du siehst den Leuten geradezu an, mit was sie gleich um die Ecke kommen werden, noch bevor sie nur den Mund aufmachen. 😁 Manche Richter schließen geradezu Wetten ab.
Das kann schon frustig werden. Da leidet die Motivation doch irgendwie.
Zitat:
@Blubber-AWD schrieb am 19. April 2018 um 13:31:15 Uhr:
Das kann schon frustig werden. Da leidet die Motivation doch irgendwie.
Völlig klar und auch verständlich, das weiß man aber vor der Berufswahl.
Trotzdem darf man dann nicht einfach im Zweifelsfall immer Schuldig sprechen.
Gruß Metalhead
Zitat:
@Gururom schrieb am 19. April 2018 um 11:12:52 Uhr:
Ein Richter spricht kein Recht, sondern er verkündet ein Urteil !!!
Jaa-haa. 😎
Dann eben so: Die Behauptung, ein Richter können ohne Zeugenbefragung kein Urteil fällen, führt in die Irre. Mit Vorlage von Sachbeweisen oder Indizien oder einfach nur aus den Aussagen von Kläger und/oder Beklagtem kann durchaus ohne Zeugen ein Urteil möglich sein (und zwar sogar ein gerechtes, ob man's glaubt oder nicht).
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Ich glaube nicht mehr an die Richter...
Als Geschädigter wurden Zeugen und auch ich zu einem Gerichtstermin geladen, das Urteil wurde ohne unsere Anhörung gefällt und der Richterin war durch die ihr vorliegenden Unterlagen (war vielleicht auch Mitschuld meiner Anwältin) gar nicht bekannt, wie hoch mein Schaden war. Der Täter gestand es wohl freudestrahlend, da ihm ja weniger vorgeworfen wurde und ich guckte in die Röhre und er erhielt halt eine sehr geringe Strafe. Außergerichtlich haben sich dann unsere Anwälte auf eine Geldzahlung an mich geeinigt, was jedoch nicht Sinn eines Gerichts ist. Kurze Zeit später konnte ich den Täter bei einer Ähnlichen Tat beobachten. Na ja, wenn ihm vergleichsweise wenig passiert, dann kann er ja weitermachen wie bisher...
Zitat:
@Schubbie schrieb am 19. April 2018 um 18:09:03 Uhr:
... Außergerichtlich haben sich dann unsere Anwälte auf eine Geldzahlung an mich geeinigt, was jedoch nicht Sinn eines Gerichts ist....
Zwischen deinem Anwalt und dir gab es möglicherweise ein Kommunikationsproblem? 😁
Nein, der hatte alles vorliegen.
Zitat:
@Anette Halberstunde schrieb am 19. April 2018 um 11:58:49 Uhr:
Hallo Lachs,
wiso hast du keine Rechtsschutzversicherung ?
Aber las mich raten, dafür hast du bestimmt, Dicke Alus und Breite Reifen, sowie ne 500 Watt Mucke.
Ich glaube du Sparst am falschen Ende.
Gruß
Anette
Hallo Anette,
weder dicke Alus, noch breite Reifen oder 500 Watt Anlage.
Ich kann mir nicht einmal eine Freundin leisten. Die hätte nämlich Vorrang vor diesen Dingen.
Aber Rechtsschutz bringt auch nichts und kostet nur. Manche denken der Anwalt kann alles
und macht alles. Das ist leider ein Trugschluss. Ich hatte einmal einen Anwalt von meiner Versicherung
gestellt bekommen. Den hätte ich lieber nicht gehabt. Ihm habe ich es zu verdanken, dass ich in der
Versicherung hochgestuft wurde weil mir einer rückwärts auf mein Auto fuhr habe ich 20 Prozent Betriebsgefahr bekommen. Hätte er die Sache richtig dargelegt hätte ich gewonnen. aber wenn ein
Anwalt sagt, das er mit 20 Prozent leben kann dann bekommt er auch die 20 Prozent, in diesem Fall ich.
Also was lernen wir daraus? Rechtsschutzversicherung ist rausgeschmissenes Geld.
Vorher kaufe ich mir ne Liebesschaukel.
Gruß Günter
Zitat:
@lachs4709 schrieb am 21. April 2018 um 00:22:30 Uhr:
Ich kann mir nicht einmal eine Freundin leisten.
...
Vorher kaufe ich mir ne Liebesschaukel.
Ist dann auch rausgeschmissenes Geld. 😉
PS. Sorry, war OT.
PPS. Mit einem nicht gestellten Anwalt (sondern einem fähigen) wäre dein Fall evtl. besser ausgegangen (beim rückwärts drauffahren eine Betriebsgefahr zu akzeptieren wäre mir nicht passiert, auch ohne Anwalt nicht)
Gruß Metalhead
Zitat:
@metalhead79 schrieb am 21. April 2018 um 07:11:48 Uhr:
Zitat:
@lachs4709 schrieb am 21. April 2018 um 00:22:30 Uhr:
Ich kann mir nicht einmal eine Freundin leisten.
...
Vorher kaufe ich mir ne Liebesschaukel.
Ist dann auch rausgeschmissenes Geld. 😉PS. Sorry, war OT.
PPS. Mit einem nicht gestellten Anwalt (sondern einem fähigen) wäre dein Fall evtl. besser ausgegangen (beim rückwärts drauffahren eine Betriebsgefahr zu akzeptieren wäre mir nicht passiert, auch ohne Anwalt nicht)Gruß Metalhead
Hallo Metalhead,
beim Amtsgericht hatte ich 100 Prozent gewonnen und die Richterin sagte, dass die
Betriebsgefahr zurücksteht. Ich teilte dem anwalt in mehreren Schreiben mit, dass ich
so nicht gewinnen möchte und der Unfall auch nach seiner Darstellung so nicht passiert
ist. Ich habe ihn sogar mehrfach angerufen, sogar aus dem Ausland weil eine e-mail von ihm
eingegangen ist. Er hat immer nur gesagt, dass ich die Füße still halten soll und ich
100 Prozent gewonnen habe. Ich sagte wenn es nicht endlich richtig gestellt wird wie es passierte
er aufs Landgericht geht und ich Betriebsgefahr bekomme.
Dann hat er gemeint, jetzt ist es verspätet und man kann das nicht mehr richtig darlegen, das
hätte man beim Amtsgericht machen müssen, obwohl ich ihm mehrere e-mails geschrieben habe
und ihn immer wieder angerufen habe, weil er es immer noch nicht richtig stellte habe ich seine
Sekretärin angerufen. Die meinte, dass ich einen Rückruf bekomme, dieser blieb aus.
Dann kamen von mir wieder e-mails und er meinte, dass man nur einen Satz schreiben muss und
weniger mehr ist.
Dann kam es beim LG genauso wie ich es vorausgesagt habe.
Ich durfte auf dem LG ja garnicht reden. Ich habe mit ihm geredet im Gerichtssaal und dann
hat er mich angeschrien. "Jetzt sind sie einmal ruhig".
Die 20 Prozent habe ich bekommen und konnte auch nicht in die nächst höhere Instanz.
Ich habe mich beim Gerichtspräsidenten beschwert. Er sagte mir, er kann überhaupt nicht sehen, was
ich falsch gemacht hätte. auch die Richterin hat in keinem einzigen Satz geschrieben was ich falsch gemacht habe, nur dass er nicht in Spiegel schaute oder den Kopf nach hinten drehte.
Und ganz zum Schluss schreibt sie, nach alledem ist eine 20:80 oder 22:78 Prozent Kostenteilung gerechtfertigt und das ohne zu schreiben was ich falsch gemacht habe.
Jedenfalls war die Versicherung froh. Sie musste nur die 20 Prozent bezahlen und gleichzeitig wurde ich hochgestuft. Deshalb hat mein RA der übrigens von meiner Versicherung gestellt wurde, für die Versicherung das best mögliche herausgeholt. Ich hatte zwar keine Rechtsschutz, musste auch keinen Anwalt bezahlen weil er gestellt wurde. Hätte ich selber einen gehabt, so hätte ich auch in der zweiten Instanz gewonnen. Natürlich hätte man das am Anfang alles richtig stellen müssen. Außerdem wäre das Prozessrisiko gering gewesen.
Ich verstehe sowieso nicht, dass der Unfallverursacher die Sache im zweiten Prozess anders dargestellt hat und die Richterin von einer Vertiefung schreibt. Normalerweise hätte sie das ablehnen müssen. Ich wollte auch einen Rekonstruktionsgutachter. Mein Anwalt sagte er wäre zu teuer und das mache die Sache unwirtschaftlich. Dann gab es nur einen Gutachter der sich die Bilder angeschaut hatte. auf die Frage ob ich gefahren oder gestanden sei. Sagte der Gutachter, dass ich mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit gestanden bin, da sich am gegnerischen Fahrzeug keine drehende Teile von der Radfelge abzeichneten. Ich bin auch gestanden. Der Gutachter hat auch nichts negatives über mich gesagt. Deshalb verstehe ich das ganze Urteil nicht.
Aber wie gesagt, bei einem Rekonstruktionsgutachten hätte man nochmals 2 Fahrzeuge beschädigen müssen. Aber wenn man unschuldig ist, muss man die Sache schlucken nur weil es unwirtschaftlich ist, verstehe ich nicht.
Das war mein einzigster Unfall seit über 35 Jahren. Hätte ich eine Rechtsschutzversicherung gehabt, so hätte ich den Anwalt auf Schadenersatz verklagt. Gegen die Richterin kann man ja außer Beschwerde nicht viel machen.
Oehm, deine HP- oder Kasko-Versicherung ist dein GEGNER, denn sie WILL dich ja hochstufen. Und sowas nimmst du freiwillig? Und nur deshalb taugt eine richtige RS-Versicherung nix? Alles klarlax!
Stell doch mal die Urteile aus erster und zweiter Instanz - anonymisiert aber vollständig - hier ein. Vielleicht erschließt sich das dann in einer halbwegs nachvollziehbaren Weise.
Es tut mir sehr leid das dir das so wieder fahren ist!
Ich wünsche dir viel mehr Glück und Gerechtigkeit für die Zukunft.
Zitat:
@lachs4709 schrieb am 23. April 2018 um 22:37:41 Uhr:
beim Amtsgericht hatte ich 100 Prozent gewonnen und die Richterin sagte, dass die
Betriebsgefahr zurücksteht. Ich teilte dem anwalt in mehreren Schreiben mit, dass ich
so nicht gewinnen möchte und der Unfall auch nach seiner Darstellung so nicht passiert
ist.
Dir fährt einer rückwärs drauf und der Richter sagt "keine Betriebsgefahr" (was ja IMHO so vollkommen korrekt gewesen wäre) und du gehst in die nächste Instanz?!? Häää??
Was war denn an der Darstellung so falsch daß du das nicht akzeptieren konntest?
Gruß Metalhead
Gerichtspräsident, Polizeipräsident... du bist wohl recht bekannt bei denen.