ich bitte um eure hilfe

hallo....

weiß nicht genau ob ich richtig hier bei euch bin aber ich versuche es einfach mal...

ich habe mir am 15.9.2011 ein gebrauchtes auto gekauft ( golf cabrio 3)
der wagen hat am 22.06.2011 tüv bekommen bis 06.2013...

auf dem tüv bericht steht drauf das der wagen ohne mängel durch gekommen ist.
ich fahre ihr jetzt seid dem 15.09 und merke seid einigen tagen das wenn ich noch links fahre und auch beim
bremsen das da ein geräuscht ist als wenn dort was schleift.ich bin dann zu einen bekannten in die werkstadt heute
die auch bundesweit vertretten sind und er hat den wagen auf die bühne genommen...
als er unter dem pk stand sagt er zu mir mein gott was hast du da gekauft.
von aussen und innen ist der wagen in einem top zustand aber von unten der hammer.
er sagt mir was dran kaputt ist und das ich eigentlich nicht mehr fahren sollte.
es müssen neue dämpfer gemacht werden vorne und hinten windschutzscheibe hat ein riss(der durch die inspiegel verdeckt war)
hinterachsbuchsen müssen neu domlagen und ich glaube er sagt was anschlagpuff....er meint zu mir wenn er den tüv jetzt ins haus holt falle ich so durch ohne ein wort zusagen....habemein bekannten noch gefragt es es jetzt in der zeit passiert ist wo ich den wagen habe er meinte das die mängel schonb länger da sind und das der prüfer sie hätte sehen müssen.

ich kann mir so eine reparatur nicht leisten weil es für mich ne menge geld ist.
ich habe bei dem händler angerufen und ihm alles gesagt habe gefragt ob wir uns da im guten einigen können
und er sagte zu mir das er nicht der tüv ist und das der wagen so wie ich ihn gekauft habe tüv bekommen hat....

ich wußte mir nicht weiter zuhelfen und habe beim tüv in der zentrale angerufen habe erst mit der faru gesprochen 10 min später rief mich ein mann zurück und den musste ich nochmal alles schildern.er meint das der prüfer der tüv ausgestellt hat ins büro zitiert wird undich fragt und dann...
ich habe den bericht und alle papiere hier

meine frage an euch ist....wer ist jetzt für den schaden an meine auto zuständing wer muss den schaden beheben?
ich habe nicht die möglichkeit mir ein neues fahrzeug zukaufen oder die reparatur zubezahlen...
bin mit meinen nerven echt am ende vor allem weil ich meine tochter täglich fahren muss und auch meine nichten desöfteren bei mir habe ich dreh bald durch....

würde mich sehr freuen wenn ihr mir da was zusagen könnt
lg tanja

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von tanni34


was mach ich wenn der händler nichts macht.ich habe ein kaufvertrag wo noch drin steht ohne garantie

In deinem Fall gilt denke ich die gesetzliche Gewährleistung, das ist etwas anderes als Garantie, und das kann der Händler nicht ausschließen.

Ich würd vorschlagen, bitte deinen Bekannten mitzukommen und geht zum Händler. Er soll dann mal sagen, was alles gemacht werden muss und auf die gesetzliche Gewährleistung hinweisen.

Und das noch vor Ablauf von 6 Monaten ab Kaufdatum!

Es kann (wird) natürlich sein, dass der Händler mit allen Mitteln versucht, sich davor zu drücken, das Ganze zu verzögern, etc.
Das ist schlecht für dich, wenn du auf das Auto angewiesen bist.

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Was mit dem Prüfer passiert kann dir egal sein. Für dich ist nur der Händler wichtig, er ist dein ansprechpartner.

Zitat:

Original geschrieben von tanni34


...der mann am telefon konnte mir auch sagen das die abnahme nicht beim tüv war sonder beim händler...

Hauptuntersuchungen in den jeweiligen Werkstätten durch mobile Prüfer sind heute Tagesgeschäft. Das wäre jetzt kein Indiz für die (Un-)rechtmäßigkeit der Prüfung.

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke



Zitat:

Original geschrieben von tanni34


was passiert mit dem tüv prüfer???
Wenn das im Fall eines Rechtsstreits vor Gericht offensichtlich wird, kann er sich je nach der Schwere seines Verschuldens auf einiges gefaßt machen. Im glimpflichsten Fall gibts einen Rüffel vom Vorgesetzten und ggf. eine Abmahnung.

wie gasagt ich hab ja heute beim tüv .... angerufen in der zentrale und hab gesagt das ich ne frage hab.

dann hab ich losgelegt...

dann kam ein rückruf und der herr sagte dann zu mir das er mich spätestens am mittwoch wieder anruft und sagt wie wir das machen

hab ihm am tele alles gesagt und so weiter er meinte dann noch das er mit dem prüfer sprechen will sich den bericht raussuchen und das wir uns dann einigen könnten bestimmt auf einer art und weise...er sagt noch das der händler sicher sagt wird er hat mit tüv nichts zutun und so liegt die schuld beim prüfer

Zitat:

Original geschrieben von MB190E-w201


Was mit dem Prüfer passiert kann dir egal sein. Für dich ist nur der Händler wichtig, er ist dein ansprechpartner.

ich weiß nicht warum aber ich hab da ein komisches gefühl ich denke ich werde sicher richtig stress mit dem bekommen

@tanni34
Dann halte uns bitte mal auf dem Laufenden, was da nun von der Seite der Prüforganisation herauskommt. Wir haben solche Fälle schon oftmals hier im Forum diskutiert, hatten bisher aber noch keinen abgewickelten Fall aus der Praxis.

Zitat:

Original geschrieben von tanni34


...denke ich werde sicher richtig stress mit dem bekommen...

Um hier Streß zu vermeiden, sollte man solche Angelegenheiten, wo immer möglich, über einen Rechtsanwalt abwickeln, der sich auch mit den juristischen Details auskennt.

Hast du eine Rechtschutzversicherung (mit Einschluß von Vertragsrechtschutz)?

Zitat:

Original geschrieben von tanni34



Zitat:

Original geschrieben von MB190E-w201


Was mit dem Prüfer passiert kann dir egal sein. Für dich ist nur der Händler wichtig, er ist dein ansprechpartner.
ich weiß nicht warum aber ich hab da ein komisches gefühl ich denke ich werde sicher richtig stress mit dem bekommen

Das ist leider anzunehmen. Aber er ist trotzdem dein ansprechpartner, den du hast das Auto ja beim Händler gekauft und nicht beim TÜV.

Bist du Rechtschutz Versichert?

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke


@tanni34
Dann halte uns bitte mal auf dem Laufenden, was da nun von der Seite der Prüforganisation herauskommt. Wir haben solche Fälle schon oftmals hier im Forum diskutiert, hatten bisher aber noch keinen abgewickelten Fall aus der Praxis.

natürlich werde ich euch auf dem laufenden halten

bin echt gespannt was der onkel am mittwoch sagt wenn er anruft er meinte noch das ich nichts an dem fahrzeug jetzt machen lassen soll

Zitat:

Original geschrieben von tanni34


...er meinte noch das ich nichts an dem fahrzeug jetzt machen lassen soll...

Das ist korrekt, denn mit einer vorweggenommenen Reparatur würdest du ja dem Händler die Möglichkeit nehmen, seiner Gewährleistungsverpflichtung nachzukommen.

Zitat:

Original geschrieben von MB190E-w201



Zitat:

Original geschrieben von tanni34


ich weiß nicht warum aber ich hab da ein komisches gefühl ich denke ich werde sicher richtig stress mit dem bekommen

Das ist leider anzunehmen. Aber er ist trotzdem dein ansprechpartner, den du hast das Auto ja beim Händler gekauft und nicht beim TÜV.
Bist du Rechtschutz Versichert?

ja ich weiß aber trotz allem hätter der prüfer nicht die plakete geben dürfen.

und dann geh ich ja davon aus das die wichtigen teile ok sind oder nicht

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke



Zitat:

Original geschrieben von tanni34


...er meinte noch das ich nichts an dem fahrzeug jetzt machen lassen soll...
Das ist korrekt, denn mit einer vorweggenommenen Reparatur würdest du ja dem Händler die Möglichkeit nehmen, seiner Gewährleistungsverpflichtung nachzukommen.

mh oh ha oh ha

Zitat:

Original geschrieben von tanni34



Zitat:

Original geschrieben von Drahkke


@tanni34
Dann halte uns bitte mal auf dem Laufenden, was da nun von der Seite der Prüforganisation herauskommt. Wir haben solche Fälle schon oftmals hier im Forum diskutiert, hatten bisher aber noch keinen abgewickelten Fall aus der Praxis.
natürlich werde ich euch auf dem laufenden halten
bin echt gespannt was der onkel am mittwoch sagt wenn er anruft er meinte noch das ich nichts an dem fahrzeug jetzt machen lassen soll

Lasse auf keinen fall etwas am Fahrzeug machen, außer vom Händler wo du es gekauft hast.Oder er dir schriftlich bestätigt das du es machen lassen kannst.

Zitat:

Original geschrieben von tanni34


und dann geh ich ja davon aus das die wichtigen teile ok sind oder nicht

Normalerweise schon, aber leider gibt es auch in diesem Gewerbe schwarze Schafe. Oder der Prüfer hatte einen besonders schlechten Tag, was aber keinesfalls eine Entschuldigung desselben darstellen sollte.

Zitat:

Original geschrieben von tanni34



Zitat:

Original geschrieben von Drahkke



Das ist korrekt, denn mit einer vorweggenommenen Reparatur würdest du ja dem Händler die Möglichkeit nehmen, seiner Gewährleistungsverpflichtung nachzukommen.
mh oh ha oh ha

aber kann der tüv sowas eigentlich machen wenn der prüfer nicht richtig gearbeitet hat also ich meine wenn nun der prüfer mäcker bekommt

sind die ggen sowas versichert oder was auch immer

Zitat:

Original geschrieben von tanni34


sind die ggen sowas versichert oder was auch immer

Eine Betriebshaftpflicht werden die sicherlich haben, diese wird aber nicht die Gewährleistungsverpflichtungen des Händlers übernehmen, die ja unabhängig von der Hauptuntersuchung bestehen.

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