Ich bin der "Unfallverursacher"
Hallo,
heute auf der A1 ist es mir passiert:
Es war Stau und ich stand ganz rechts auf der 4 spurigen Autobahn. Meine Spur und links neben mir bewegte sich nichts nach vorne. Die beiden weiteren Spuren fuhren aber im Schritttempo. Links neben mir wurde ein Platz frei, da das Auto auf die "Schritttempo" Spuren gewechselt ist. Es war ein größeres Fahrzeug - ein Sprinter - denn ein Auto vor mir und die Schnauze meines Autos haben in seinem alten Platz erst mal Platz gefunden.
Wir standen dort noch eine halbe Minute und der Laster, vor dem ich nun mit meiner Schnauze stand, wollte jetzt diese Lücke etwas mehr schließen. Er fuhr sehr dicht auf. Nach einer weiteren Minute ging es wieder ein wenig vorwärts auf unserer Spur und das Auto vor mir bewegte sich. Im gleichen Moment bewegte sich aber auch der Laster seitlich / hinter mir, ich war noch im Stand. Er fuhr so, als wäre ich nicht da. Das Ergebnis war, dass mein Auto seitlich etwas abbekommen hat. -> siehe Bilder (mein Auto und der Laster)
Ich kann mir das nur so erklären, dass er vergessen hat, dass ich dort war oder es hat ihm nicht gepasst, dass ich dort versucht hatte einzuscheren. Lasst uns vom ersteren ausgehen.
In jedem Fall hätte ich mir gewünscht, dass dieser Unfall nicht passiert wäre. Ich habe sofort Bilder vom Unfall gemacht. Danach haben wir beide den Unfall der Polizei (stand 50 meter weiter) geschildert. Ich wurde als Verursacher festgehalten. Ich hatte bereits gesagt, dass ich nicht erkenne wie man im Stau im Stand den Unfall verursachen könnte. Der Polizist sagte, der Lkw Fahrer hätte jedoch gesagt, wir wären beide "im Rollen gewesen" also in Bewegung gewesen und ich wollte ja links in seine Spur. Daher bin ich der Verursacher.
Ich habe keine Vollkasko, kein Rechtschutz. Für mich ist auf den Bildern zu sehen, dass entweder ich ihm an der Spitze entlanggezogen bin, also den Lkw neben mir vergessen habe, oder aber er an mir entlanggezogen ist und er mich vor sich vergessen hat. Ein Fahrzeug muss gestanden haben. Hinzu kommt, dass mein Spiegel nach vorne weg geklappt ist. Sprich von hinten etwas nach vorne gezogen sein muss: also ich rückwärts an dem stehenden Lkw entlang oder er vorwärts an meinem stehenden Auto.
Ich will mich hier nicht positiv bestärken in meiner Denke, bin eher daran interessiert von euch zu wissen, was an meiner Logik falsch ist, ob und wie ich es besser erklären sollte / könnte. Die Polizei hat mich ja scheinbar schon nicht verstanden und mich als Verursacher gesehen. Jeder fühlt sich ja stets unschuldig, ich möchte nur seiner und meiner Versicherung vernünftig mitteilen, dass ich ihm nicht rein gefahren sein kann, so wie er es behauptet bzw. Dass wir beide in Fahrt waren und so der Schaden entstand. Dass ich stand und er auch (anfänglich) kann ich ja so erst mal nicht "beweisen". Das hat mir die Polizei ja schon so gesagt. Bilder vom Stau habe ich auch, ist natürlich auch kein Beweis.
Ferner: wie geht es nun weiter, was kommt auf mich zu? Mein Schaden beläuft sich auf ca. 2500 Euro. Alles optische Schäden. Wann sollte ich einen Gutachter oder Anwalt in Erwägung ziehen? Kann ich von der polnischen Versicherung erwarten, dass sie auf Logik hören und nicht das was sie hören wollen? Der Lkw Fahrer wird denen schon sagen, dass er unschuldig ist.
Wenn ich das alles selbst bezahlen muss, mach ich eher noch ein Beitrag bei euch auf und frag wie ich das hässlich selbst richten kann... Kein Witz! 😉
30 Antworten
Unterscheide doch mal bitte zwischen Owi-Recht und Zivilrecht.
Auch wenn die Polizei dich als Betroffenen der Owi (Fehler beim Fahrstreifenwechsel mit Unfall) festlegt, heißt das noch lange nicht, dass die Versicherung das so übernimmt. Wie die Versicherungen das untereinander quotieren (80/20, 50/50 etc) , steht auf einem anderen Blatt.
Du wirst Post von der Versicherung bekommen, dann schildere das so wie hier. Die Versicherungen können bei der Schadenregulierung eine Teilschuld festlegen 😉
Zitat:
@WingmanHL schrieb am 19. Dezember 2020 um 12:57:25 Uhr:
Unterscheide doch mal bitte zwischen Owi-Recht und Zivilrecht.Auch wenn die Polizei dich als Betroffenen der Owi (Fehler beim Fahrstreifenwechsel mit Unfall) festlegt, heißt das noch lange nicht, dass die Versicherung das so übernimmt. Wie die Versicherungen das untereinander quotieren (80/20, 50/50 etc) , steht auf einem anderen Blatt.
Wie meinst Du das? Die Versicherungen sprechen sich ab?
Falls ja, das ist ein leider nicht auszurottendes Gerücht. 🙂
Zitat:
Wie meinst Du das? Die Versicherungen sprechen sich ab?
Falls ja, das ist ein leider nicht auszurottendes Gerücht. 🙂
Naja, sagen wir das so:
Der Threadersteller (TE) bekommt Post von seiner Kfz-Haftpflichtversicherung, in der er sich zum Hergang äußern soll. Die LKW-Firma will ja den Schaden von seiner Kfz-HPVers reguliert haben.
Der TE antwortet, dass er die Spur gewechselt habe und es zum Unfall kam, ABER der LKW ihn hätte sehen müssen, da der Verkehr stockend lief ... gegenseitige Rücksichtnahme, allgemeine Sorgfaltspflicht, umso größer beim LKW aufgrund der Masse, Toter Winkel usw.
Der TE wird sich dann natürlich auch mit der Kfz-Haftpflichtversicherung des LKW in Verbindung setzen, da er den Schaden an seinem PKW ersetzt bekommen möchte, da der LKW Schuld am Unfall sei.
Also setzen sich die Versicherungen gewöhnlich in Kontakt, Teilschuld hier, Teilschuld da und schwupps kommt eine Quotierung von XX zu YY raus.
Dass die Haftplichtversicherung in Polen sitzt, dürfte das aber alles andere als vereinfachen :P
Zitat:
@Hannes1971 schrieb am 19. Dezember 2020 um 11:30:12 Uhr:
Zitat:
@PeterBH schrieb am 18. Dez. 2020 um 23:55:05 Uhr:
Gleiches Spielchen mit den "schnell noch vor dem Engpass (Baustelle, nur noch eine Spur) Überholer", dann in die Eisen und der Stau wird ....Meinst Du jetzt die StVO-konformen Nutzer des Reißverschluss-Systems?
Richtig ist, dass man sich erst unmittelbar an der Engstelle einordnet, falsch ist, sich schnell noch auf den letzten Metern vorzudrängeln.
Ähnliche Themen
Zitat:
@WingmanHL schrieb am 19. Dezember 2020 um 15:54:10 Uhr:
Zitat:
Wie meinst Du das? Die Versicherungen sprechen sich ab?
Falls ja, das ist ein leider nicht auszurottendes Gerücht. 🙂Naja, sagen wir das so:
Der Threadersteller (TE) bekommt Post von seiner Kfz-Haftpflichtversicherung, in der er sich zum Hergang äußern soll. Die LKW-Firma will ja den Schaden von seiner Kfz-HPVers reguliert haben.
Der TE antwortet, dass er die Spur gewechselt habe und es zum Unfall kam, ABER der LKW ihn hätte sehen müssen, da der Verkehr stockend lief ... gegenseitige Rücksichtnahme, allgemeine Sorgfaltspflicht, umso größer beim LKW aufgrund der Masse, Toter Winkel usw.
Der TE wird sich dann natürlich auch mit der Kfz-Haftpflichtversicherung des LKW in Verbindung setzen, da er den Schaden an seinem PKW ersetzt bekommen möchte, da der LKW Schuld am Unfall sei.
Also setzen sich die Versicherungen gewöhnlich in Kontakt, Teilschuld hier, Teilschuld da und schwupps kommt eine Quotierung von XX zu YY raus.
Dass die Haftplichtversicherung in Polen sitzt, dürfte das aber alles andere als vereinfachen :P
Wenn der Unfall in Deutschland war übernimmt ein Deutscher Versicherer, der vom GDV benannt wird, die Regulierung.
Also nichts kompliziert.
Du kannst mir ruhig glauben, dass es keine Absprachen zwischen den Versicherern der Beteiligten gibt.
Im Übrigen kann es durchaus sein, dass der LKW keinen messbaren Mehrschaden hat.
Nachtrag:
Bei den zahlreichen Vorschäden.
Sieh dir das Bild an, der LKW hat nen Schaden.
Ok, ich kann das nur aus meiner Erfahrung aus ner Rechtsabteilung eines ÖPNV sagen ... da hat man im Schadenfall, bei dem beide Parteien beteiligt waren, schon mal eine Quotierung vorgeschlagen, die dann entweder angenommen oder "verhandelt" worden war 😉
Und ein Bekannter hatte mal einen Parkrempler und da war es am Ende auch auf 50/50 hinausgelaufen 😉
Der KSV ist gewiss kein Vorbild für korrekte Unfallregulierungen.
Zitat:
@Hannes1971 schrieb am 19. Dezember 2020 um 11:30:12 Uhr:
Zitat:
@PeterBH schrieb am 18. Dez. 2020 um 23:55:05 Uhr:
Gleiches Spielchen mit den "schnell noch vor dem Engpass (Baustelle, nur noch eine Spur) Überholer", dann in die Eisen und der Stau wird ....Meinst Du jetzt die StVO-konformen Nutzer des Reißverschluss-Systems?
Der müsste beim Einscheren nicht in die Eisen. Nein, ich meine die lieben Zeitgenossen, die mit überhöhter Geschwindigkeit überholen und dann beim Einscheren kräftigst abbremsen müssen. Dieses Bremsmanöver zieht sich nach hinten durch, verstärkt sich und führt zum Stillstand.
Bei korrekter Anwendung des Reißverschlusssystems wird auf beiden Spuren gleich schnell gefahren, ausreichend zueinander Abstand gehalten und dann funktioniert das wunderbar. Sogar unmittelbar vor der Engstelle.
Moin,
bitte hier jetzt nicht in eine Grundsatzdiskussion wie im Verkehr&Sicherheit abdriften.
Grüße
Steini
Zitat:
@schwarzeBandit schrieb am 18. Dezember 2020 um 23:23:56 Uhr:
Unabhängig davon, wer letztlich als Unfallverursacher in die "Wertung" geht, ist es mir immer wieder unbegreiflich, warum man auf der Autobahn im Stau oder bei Stop-and-go den Fahrstreifen wechselt.
Weil ich nicht rechts abfahren wollte. Ich wollte auf der A1 bleiben
Zitat:
@PeterBH schrieb am 18. Dezember 2020 um 22:16:09 Uhr:
Hast du dir mal alle Fotos angeschaut? Vielleicht ist auf einem auch das Kennzeichen eines nicht beteiligten Fahrzeugs zu sehen und so könntest du dessen Fahrer vielleicht als Zeugen ermitteln.@berlin-paul : Übernimmt die RS-Versicherung auch solche Vorgänge? Hab da nur was von Owi in Erinnerung.
Ja.. Da ist ein Laster, der ständig mit mir fuhr, da ich auf der Autobahn meist maximal 120km/h im Regelfall aber 100.
Nur leider kann ich sein Nummernschild nicht eindeutig erkennen (ich meine nicht auf dem hochgeladenen Bild). Wie kann ich das nun wieder herausfinden.. Die Firma / das Logo ist mir aber sehr bekannt. Ich habe ein weiteres Bild von dem Laster, da kann man das Nummernschild sehr gut erkennen, poste ich aber nicht öffentlich.
Weiß jemand die Firma? Mir ist es sehr bekannt vom Aussehen, erinnere mich aber nicht mehr
Zitat:
@Unfallverursacher schrieb am 21. Dezember 2020 um 09:58:12 Uhr:
Weiß jemand die Firma? Mir ist es sehr bekannt vom Aussehen, erinnere mich aber nicht mehr
Ich lese auf dem Bild: Hanse Trans
Und das Kennzeichen kann man doch auch fast lesen.
Kostet nen Ermittler etwa 10 min und ein Telefonat, dann kennt er den Fahrer.
Zitat:
@Unfallverursacher schrieb am 21. Dezember 2020 um 09:40:16 Uhr:
Zitat:
@schwarzeBandit schrieb am 18. Dezember 2020 um 23:23:56 Uhr:
Unabhängig davon, wer letztlich als Unfallverursacher in die "Wertung" geht, ist es mir immer wieder unbegreiflich, warum man auf der Autobahn im Stau oder bei Stop-and-go den Fahrstreifen wechselt.Weil ich nicht rechts abfahren wollte. Ich wollte auf der A1 bleiben
Obwohl der Moderator bittet nicht vom eigentlichen Thema abzuweichen möchte ich anmerken dass man bei LKW immer mit großen toten Winkeln zu rechnen hat. Man "kriecht" dem nicht so nah auf die Pelle weil man dann unsichtbar ist, je kleiner der PKW je größer diese Gefahr.
Wenn der LKW-Fahrer darüber aussagen kann ob der PKW gefahren ist oder stand hat er den selbstredend auch gesehen, ganz klar.
Die Situation ist eigentlich ganz einfach. Du hast zu 100 Prozent schuld, da du einen Spurwechsel vollzogen hast und der LKW auf seiner fahrspur geblieben ist. Du bist in dem Moment verantwortlich das niemand behindert oder gefährdet wird. Dabei spielt es keine Rolle ob die Fahrzeuge rollten oder standen. Wenn die Fahrzeuge standen wie du behauptest musst du ja dann quer auf beiden Spuren gestanden haben. Sprich die Lücke war zu klein um dort sicher hinein zu fahren. Du hättest warten müssen bis eine Lücke entsteht die groß genug ist um reinzufahren oder das dich jemand rein lässt.
Wenn er seine Schilderung belegen kann, dann ist es allerdings andersrum.