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Ich als Privatperson Probefahr mit roten Kennzeichen? Verkäufer Fahrzeug abgemeldet? was tun?

Themenstarteram 21. Oktober 2015 um 18:47

Der Verkäufer eines PKW hat das Fahrzeug abgemeldet, bekomme ich als Privat rote Kennzeichen? damit ich mit diesen zum Verkäufer fahren kann um eine Probefahrt zu machen oder ist das so nicht möglich?

Nur bei Käufern als Privatperson kaufen wenn das Fahrzeug noch zugelassen ist?

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22 Antworten

Zitat:

@rcd schrieb am 21. Oktober 2015 um 21:27:32 Uhr:

Es sollte auch rote Schilder für kurze Zeit auch für Privatpersonen geben.

Dieser Zweck wird doch schon über die Kurzzeitkennzeichen abgedeckt...

naja, nee nicht ganz.

kasus kackerus - ich meine natürlich knackerus ist, dass das rote gewerbliche Händlerkennzeichen "frei" ist, während das KKZ (gelbe Kennzeichen) an einer Fahrgestellnummer geknüpft ist, so dass man sich eben nicht mehr so einfach ein KKZ im Vorwege "auf Verdacht" holen kann, sondern tatsächlich der Verkäufer es organisieren muss, da nur er die Papiere hat, um ein KKZ zu bekommen.

gruß

Zitat:

@phaetoninteressent schrieb am 21. Oktober 2015 um 22:14:10 Uhr:

naja, nee nicht ganz.

kasus kackerus - ich meine natürlich knackerus ist, dass das rote gewerbliche Händlerkennzeichen "frei" ist, während das KKZ (gelbe Kennzeichen) an einer Fahrgestellnummer geknüpft ist, so dass man sich eben nicht mehr so einfach ein KKZ im Vorwege "auf Verdacht" holen kann, sondern tatsächlich der Verkäufer es organisieren muss, da nur er die Papiere hat, um ein KKZ zu bekommen.

gruß

Völlig richtig! :)

Darüber hinaus bitte merken, es besteht nur Deckung in der KH nicht in der Kasko. Sollte man also einen Unfall verursachen wird der Schaden am Fahrzeug nicht über die Versicherung abgedeckt, sondern muss in der Regel vom Fahrer bezahlt werden! ;)

Gab kürzlich ein Thema hier im Forum, da hat ein Käufer das Fahrzeug in der Garage gestartet, obwohl ein Gang eingelegt war. Es fuhr allein ohne Fahrer los und rammte die Nachbargarage. Da hieß es: Gefahr und Risiko für den Verkäufer... Also dass der Käufer alles Risiko trägt ist wohl nicht die komplett richtige Aussage.

 

Es kommt auf die Probefahrt an. Will man einmal paar Meter hin und her rutschen - wo kein Kläger, da kein Richter.

Es ist rechtlich untersagt (so wie Deine Probefahrt) und doch gängige Praxis, wenn die Lieferung von Fahrzeugen per Autotransporter ins Autohaus der Trucker wegen Platzmangel mit Warnblinklicht auf der Straße den Sattelzug abstellt, jedes Auto einzeln im öffentlichen Verkehrsraum vom Truck herunter fährt, auf den fließenden Verkehr achtet und dann über die Straße auf das Betriebsgelände des Autohauses fährt. So aber gang und gäbe.

 

Soll die Probefahrt ausgibig 30, 40 oder 50km passieren (hochwertiger Gebrauchtwagen oder auch Oldtimer) dann empfiehlt sich ein Nummernschild. Papiere, reicht auch eine Kopie, TÜV nicht vergessen. Ob Du das Fahrzeug dann aber nimmst, ist Deine Entscheidung. Möglicherweise das Kennzeichen dann umsonst geholt. Dein Risiko.

Hallo zusammen,

ich bin momentan in einer sehr ähnlichen Situation. Möchte ein abgemeldetes Fahrzeug (Cabrio mit TÜV) probefahren. Der private Verkäufer sagte mir, dass ich mich um das Kennzeichen kümmern sollte. Daher war ich jetzt am recherchieren und bin auf diesen Beitrag hier gestoßen.

Ich denke mal, der Verkäufer möchte einfach nicht die Kosten für das Kurzzeitkennzeichen übernehmen (und den zeitlichen Aufwand). Das Fahrzeugangebot ist aber sehr interessant... Aber wenn ich das so lese hier, kann ich als potentieller Käufer gar kein Kurzzeitkennzeichen besorgen, da ich weder Fahrzeugdokumente noch den Personalausweis des Halters besitze?

Themenstarteram 23. Oktober 2015 um 16:00

Also ich habe das jetzt durch, nicht nur das ich den Tüv Bericht (in Kopie) vom Verkäufer brauche und dessen Kopie vom KFZ Schein, Nein auch noch eine unterschriebene Vollmacht wird benötigt, da ich als Beauftragter des Verkäufers auftrete um die 5 Tage gültigen Kurzzeitkennzeichen zu beantragen.

ADAC und Dekra fragten mich am Telefon ob ich nicht einen Händler kenne, der mir seine "roten" leiht ... soviel zum Thema. Ich habe den Verkäufer zu all dem nicht bewegen können und den Kauf abgebrochen.

Der Verkäufer ist selber schuld, durch das vorzeitige Abmelden des Fahrzeuges, schließt er automatisch alle Privatpersonen aus und da bleiben nur noch die Visitenkarten Käufer die Ihm max. 50% von dem bezahlen was ich bezahlt hätte!

Hier muss eine Lösung her die Privatpersonen gleichstellt mit den so genannten gewerblichen Autohändlern!

Ich persönlich habe daraus folgendes gelernt ich melde mein Fahrzeug erst nach Verkauf ab damit der Käufer in ruhe alles testen kann und ausgiebig eine Probefahrt machen kann, so bekomme ich rund das doppelte was mir Ali Ahmed und Co bieten würden, nichts gegen Ausländer, aber ich kenne keinen Visitenkarten Händler der "Müller" "Meier" oder Hans heißt, alles Araber und Türken vor allem hier in Hamburg.

Zitat:

@rcd schrieb am 23. Oktober 2015 um 18:00:44 Uhr:

...

Der Verkäufer ist selber schuld, durch das vorzeitige Abmelden des Fahrzeuges, schließt er automatisch alle Privatpersonen aus und da bleiben nur noch die Visitenkarten Käufer die Ihm max. 50% von dem bezahlen was ich bezahlt hätte!

...

Sei froh, das das nichts geworden ist.

Wer sich so verhält, scheint von seinem Auto selbst nicht viel zu halten.

am 24. Oktober 2015 um 10:33

Zitat:

@romanusko schrieb am 22. Oktober 2015 um 11:19:10 Uhr:

Es ist rechtlich untersagt (so wie Deine Probefahrt) und doch gängige Praxis, wenn die Lieferung von Fahrzeugen per Autotransporter ins Autohaus der Trucker wegen Platzmangel mit Warnblinklicht auf der Straße den Sattelzug abstellt, jedes Auto einzeln im öffentlichen Verkehrsraum vom Truck herunter fährt, auf den fließenden Verkehr achtet und dann über die Straße auf das Betriebsgelände des Autohauses fährt. So aber gang und gäbe.

Selbst auf dem Gelände ob Privat oder nicht, darf nicht ohne Versicherung gefahren werden.

Alles was nicht ohne hinderniss (Zaun mit Tor etc.) zu betreten ist, zählt als öffentlicher Verkehrsraum. Du darfst also nicht auf dem Gelände von irgendwen fahren, wenn jeder darauf ohne hinderniss auch drauf kommt.

Gelände von Autohäusern sind offen, da kann jeder drauf laufen und drauf fahren = ohne hinderniss erreichbar = ohne Versicherung und Zulassung verboten.

Privates Gelände was voll umzäunt ist und man nur durch öffnen eines Tores auf das Grundstück kommt, ist mit hinderniss verbunden, somit auch fahren ohne Versicherung und Zulassung erlaubt.

Spreche da aus eigener Erfahrung...

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