Hupende und drängelnde LKWS!

Hallo zusammen ich bin ein beruflich gezwungener Pendler, der jeden Tag die Strecke Hünxe nach Leverkusen und zurück auf der A3 bewältigen muß. Ich hab mir mit meiner Familie ein Haus gekauft, welches ich noch am abbezahlen bin, daher kommt ein Umzug nicht in Frage. Auch ein Zweitwohnsitz über die Woche wäre insgesamt teurer als das pendeln, zumal ich auf meine Familie auch nicht während der Woche verzichten möchte.

Aufgrund der gestiegenen Benzinpreise bin ich nun gezwungen meinen Verbrauch noch weiter zu reduzieren, daß habe ich mittlerweile geschafft indem ich genau mit 70km/h über die Bahn fahre, so erreiche ich einen Verbrauch von 4,1 Litern und kann meine monatlichen Arbeitswege von insgesamt 3.000km für 200€ bewältigen.

Mein Problem ist das ich regelmäßig von LKWs bedrängt werde, entweder sie fahren mir fast in den Kofferraum oder sie fangen an zu hupen, oder machen beides gleichzeitig.
Ich frag mich was das soll, ich fahre schon ganz rechts, ein LKW der 90km/h fährt, kann mich mit diesen 20km/h Geschwindigkeitsüberschuß wesentlich schneller überholen, als einen Fernfahrerkollegen beim Elefantenrennen.

In den Zeiten wo ich noch mit 110km/h über die Autobahn gerast bin, hatte ich laut Boardcomputer, durch das häufige Kolonnenbremsen im Berufsverkehr eine durchschnittliche Geschwindigkeit von 71km/h. für den gesamten Autobahnabschnitt.
Nun fahre ich konstant 1 km/h langsamer als meine vorherige Durchschnittsgeschwindigkeit, brauche genauso lange für meinen Arbeitsweg wie sonst, habe dabei meinen Verbrauch um 1,7 Liter reduziert, werde dabei aber 8-10 mal täglich genötigt.

Ich kann ja schlecht die Polizei rufen, bis die da ist, ist der ganze Spuk schon erledigt.
Habt ihr vielleicht ein paar Tipps was man da machen kann?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Sparschwein64


Habt ihr vielleicht ein paar Tipps was man da machen kann?

Ja, Herr Troll. Z.B. die Bahn nehmen.Was der Herr Troll da schildert ist verkehrsbehinderndes Langsamfahren ohne Grund, leider nur ein Verwarnungsgeld von 20 Teuros. Ich geh mal in den Keller Bier holen, Sesamstangen sind schon da, dieser Fred verspricht lustig zu werden 😁

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@Saabi,

habs gelesen und für ok befunden 😉
War net bös gemeint 😛😁

Gruß Roger

Zitat:

Original geschrieben von gurusmi



4. Zu Deinem besseren Verständnis bezüglich der Gesetzgebung. Ich habe das wichtige mal Hervorgehoben:

Zitat:

Original geschrieben von gurusmi



Zitat:

Im Übrigen ist stets § 1 StVO zu beachten, der besagt, dass jeder Verkehrsteilnehmer sich so zu verhalten hat, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird. Hieraus folgt, dass man, insofern es die Gegebenheiten zulassen, die zulässige Höchstgeschwindigkeit nicht sehr weit unterschreiten darf.

So dürfen nach § 3 Abs. 2 StVO, Kraftfahrzeuge ohne triftigen Grund nicht so langsam fahren, dass sie den Verkehrsfluss behindern. Als auch muss nach § 5 Abs. 6 Satz 2 StVO der Führer eines langsameren Fahrzeugs, seine Geschwindigkeit an geeigneter Stelle ermäßigen, notfalls warten, wenn nur so mehreren unmittelbar folgenden Fahrzeugen das Überholen möglich ist.

Quelle:http://de.wikipedia.org/wiki/Vorgeschriebene_Mindestgeschwindigkeit

Kurzer OT-Exkurs - fällt hier ohnehin nicht weiter auf: 😁

Das jetzt noch fett hervorgehobene aus dem Wiki-Eintrag ist in der Form kompletter Bullshit - ich meine damit ausdrücklich nicht den hier besprochenen Fall. Aber Wiki ist für mich kein Beleg zum Verständnis der Gesetzgebung. 😉

Zitat:

Original geschrieben von Sparschwein64



Zitat:

Original geschrieben von borafreak78



Genau durch solche Spezis werden Tag für Tag Unfälle provoziert bzw verursacht, meistens garantiert ohne Folgen, weil Sie ja dann net direkt beteiligt und nach dem Unfall verschwunden sind.
Eben ohne Folgen, weil von Seite der Langsamfahrer keinerlei Beteiligung besteht! Das ist mal wieder typisch, immer sind die anderen Schuld am eigenen Unvermögen. 🙄

Stimmt tatsächlich. Die LKW-Fahrer sind schuld am eigenen Unvermögen, sich ihrer Geschwindigkeit anzupassen. Dann fährst halt im Windschatten 85, sparst immer noch Benzin und kommst sogar 7 Minuten früher an, als geplant.

Übrigens, im Windschatten eines alten Postlasters hatte ich einen Verbrauch von 3,4 L. Da ist also durchaus noch Potential vorhanden 😁

Zitat:

Original geschrieben von Sparschwein64


Manchmal überhol ich die LKWs und PKWs auch rechts wieder weil die mittlere Spur gar keine 70km/h her gibt.

Wird ja immer doller.

Während die sich neben dir versammeln um an dir irgendwie vorbei zu kommen, ziehst du entspannt rechts auf freier Piste. Bist du eigentlich völlig merkbefreit 😕

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Merkbefreit???

Das Wort is ja mal Geil, das muß ich mir merken, wird es das neue Unwort??? XD

Gruß

Zitat:

Original geschrieben von ichtyos


Das jetzt noch fett hervorgehobene aus dem Wiki-Eintrag ist in der Form kompletter Bullshit - ich meine damit ausdrücklich nicht den hier besprochenen Fall. Aber Wiki ist für mich kein Beleg zum Verständnis der Gesetzgebung. 😉

Das Fett hervorgehobene ist nicht so falsch, wie es im ersten Moment erscheint. Insbesondere hier nicht.

Vgl. §§3 Abs 2 STVO

Und für Dein Niveau:

Zitat:

WILHELMSHAVEN (DAV). Nicht nur Raser werden bei Unfällen auf der Autobahn zur Mithaftung herangezogen. Gleiches gilt auch für Fahrer, die zu langsam auf der Schnellstraße unterwegs sind. Dies zeigt ein von den Verkehrsrechts-Anwälten (Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein - DAV) veröffentlichtes Urteil des Amtsgerichts Wilhelmshaven.

In dem entschiedenen Fall war ein Autofahrer von der Überholfahrbahn auf die rechte Spur gewechselt, um einem von hinten nahenden schnelleren Wagen Platz zu machen. Dabei kalkulierte er nicht ein, dass auf dem rechten Streifen vor ihm eine Autofahrerin mit nur etwa 60 Stundenkilometer Geschwindigkeit unterwegs war. Er prallte auf deren Wagen, der sich überschlug. Die Frau wurde dabei verletzt.

Das Gericht bürdete ihr eine Mithaftungsquote von 50 Prozent für die Unfallschäden auf. Die Argumentation der Beklagten, sie habe Tempo 60 für legitim gehalten und die Karambolage sei für sie deshalb unabwendbar gewesen, wurde verworfen. Die Beweisaufnahme habe ergeben, dass sie auf der Autobahn eindeutig zu langsam gefahren sei, hieß es in dem Urteil. Unter diesen Umständen müsse sich die Klägerin die von ihrem Fahrzeug ausgehende Betriebsgefahr und ihr festgestelltes Gefahr erhöhendes Verschulden zu ½ zurechnen lassen.

Amtsgericht Wilhelmshaven
Urteil vom 29. Oktober 2002
Aktenzeichen: 6 C 602/02 (I)

Quelle: Verkehrsrechts-Anwälte im Deutschen Anwaltverein

Zitat:

Original geschrieben von Sparschwein64


 
Ich Täter und ihr alle Opfer, das ist nicht nur erschreckend, sondern auch abschreckend!

Ab- und Erschreckend ist, du hast eine grosse Zukunft als Opfer vor dir wenn du so weitermachst. 😰

Zitat:

Original geschrieben von gurusmi


[...]
Amtsgericht Wilhelmshaven
Urteil vom 29. Oktober 2002
Aktenzeichen: 6 C 602/02 (I)
Quelle: Verkehrsrechts-Anwälte im Deutschen Anwaltverein

Sauerei, dass sie nicht die volle Schuld bekommen hat.

Hoffendlich wird niemand anderes verletzt, wenn ein Brummi das Sparschwein mal von der Straße schiebt.

Zitat:

Original geschrieben von borafreak78


Merkbefreit???

Das Wort is ja mal Geil, das muß ich mir merken, wird es das neue Unwort??? XD

Gruß

Ich denke einmal, daß das Unwort des Jahres 2012

"GRIECHENLANDHILFE" 😁😁😁

wird.

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke



Zitat:

Original geschrieben von heltino



wenn man platz für kinder braucht nicht.
Dieses Argument höre ich zwar öfters, kann es aber bis heute nicht nachvollziehen.

Früher sind wir mit dem VW Käfer auch mit 4 Personen (2 Erwachsene und 2 Kinder) nach Italien in den Urlaub gefahren.

Warum wird heute mehr Platz benötigt?

Weil wir damals auf dem Gepäck gelegen haben, während heute ein Fullsize-Kindersitz mit allem Pipapo installiert sein muss. 😉

Ausserdem genügte damals ne Hundehütte und n Spirituskocher, während heute der halbe Hausstand mit muss.

Ja, das wird die einzig sinnvoller Erklärung dafür sein...😉

Zitat:

Original geschrieben von Johann24


Ich verstehe das ganze Gelabere nicht. Die Mindestgeschwindigkeit auf Autobahnen beträgt 60 Km/h.

Eindeutig falsch!

Hoffen wir mal, daß er es jetzt verstanden hat, nachdem wir es ihm in 5 oder 6 Versionen erklärt haben...😁

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke


Hoffen wir mal, daß er es jetzt verstanden hat, nachdem wir es ihm in 5 oder 6 Versionen erklärt haben...😁

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GLAUB ICH NET DRAN XD 😎😉

Zitat:

Original geschrieben von Sparschwein64


Ich bin also jeden Tag knappe 12 Stunden aus dem Haus. Dennoch kann ich mir jeden Abend mindestens 2 Stunden Zeit für meine Kinder nehmen, da ich kein TV schaue oder auf der Couch rumhocke.

Fahr doch einfach mal LKW-angepasste Geschwindigkeit, dann biste noch früher daheim, kannst noch mehr Zeit mit deinen Kindern verbringen und kannst sogar noch ein wenig Fernsehen schauen, was dich gesellschaftlich auch ein wenig weiterbringen würde, da man nicht ohne Grund herumschleicht und alle anderen behindert...

Zudem, mit einer Fahrtgeschwindigkeit von 70km/h bringt man niemals einen Gesamtschnitt von 70km/h zusammen, die AB fängt nicht direkt vor deiner Haustür an und endet auch nicht direkt am Parkplatz der Arbeitsstätte. Im Übrigen kann auch ein PKW locker den Verbrauch drücken, wenn er vorausschauend fährt und sich von gefahrenen 90km/h einfach mit der Motorbremse ausrollen lässt. Ich bin fast geneigt zu sagen, dass ich mir da total sicher bin, einen niedrigeren Verbrauch bei gleichzeitig zügigerer Fahrweise hinzubekommen...

*Mod-Modus*:Im Übrigen darf ich aber die Diskussionsteilnehmer bitten, auf die üblichen Popcorn, Cola und Bier Postings zu verzichten, das bringt uns trotz der komischen Fragestellung nicht effektiv weiter 😉 Danke 🙂

Gruß Tecci

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