Hupen begrüßung - Beschwerde
Hallo,
angenommen der Freund eines Nachbars hupt regelmäßig zur "Begrüßung", damit dieser aus dem Haus kommt (das Haus hat übrigens eine Klingel). Nun ist es ja so, dass Hupen zu Begrüßung verboten ist und dieses ständige gehupe belästigt die ganze Straße.
a.) Wo beschwert man sich hier am besten? Straßenverkehrsamt oder doch eher das Ordnungsamt?
b.) Gehen die einer solchen Beschwerde dann überhaupt nach? (Weil das O-Amt ja quasi nie dabei ist)
c.) Wie trägt man eine solche Beschwerde am besten vor? Per Post?
Danke für Eure Hilfe!
Beste Antwort im Thema
Man kann auch erstmal mit den Beteiligten sprechen.
79 Antworten
Lärm durch Hoftür: Entsteht Lärm wegen einer Hoftür, weil sie dermaßen laut ins Schloss fällt, dass die zulässigen Grenzwerte überschritten werden, dann ist eine Mietminderung von 15% möglich (AG Köln, Az. 214 C 437/00, aus WM 2002, S. 695).
hier fallen Türen nicht nach Norm zu 😁
doch etwas banaler wie jemand der vor deinem Haus regelmässig die Hupe unnötig betätigt
Bei den von Dir genannten Beispielen, die Durchgangsstraße mal außen vor gelassen, handelt es sich ausnahmslos um "Lärm" der von der Nachbarschaft verursacht wird. In dem Thread geht es um einige Besucher, die bei der Verabschiedung und/oder Begrüßung hupen.
Ich sehe hierin schon einen deutlichen Unterschied, insbesondere in der Frage des richtigen Adressaten der "Ansprüche".
Handlungsstörer oder Zustandstörer.......der freundliche Autofahrer der seinen Kumpel mittels Hupe auffordert.."hey, ich bin da, komm raus"....stört durch seine Huperei die öffentliche Ordnung!
Sollte der "geistige Tiefflieger" trotz sachliche Ermahnung sein Handeln nicht unterlassen..so kann man den Zustandsstörer heranziehen....nämlich der...der rauskommen soll.....😉
Kennzeichen notieren....Ordnungsamt einschalten!
Aber...die gute Nachbarschaft ist dann garantiert hin....abwegen...und dann entscheiden!
Zitat:
Original geschrieben von Peter Clio
Handlungsstörer oder Zustandstörer.......der freundliche Autofahrer der seinen Kumpel mittels Hupe auffordert.."hey, ich bin da, komm raus"....stört durch seine Huperei die öffentliche Ordnung!Sollte der "geistige Tiefflieger" trotz sachliche Ermahnung sein Handeln nicht unterlassen..so kann man den Zustandsstörer heranziehen....nämlich der...der rauskommen soll.....😉
Kennzeichen notieren....Ordnungsamt einschalten!
Aber...die gute Nachbarschaft ist dann garantiert hin....abwegen...und dann entscheiden!
Ich stelle mir nur die Frage, wieso derjenige in Anspruch genommen werden soll, der abgeholt wird. Vielleicht will er selbst gar nicht, dass sein "Abholer" hupt 😉
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Was er möchte muss geklärt werden...und vielleicht spricht er mit dem Abholer....dann ist das Ärgernis erledigt!....😉
Siehe Gastwirt...deren Gäste beim Ankommen und Abfahren sich nicht benehmen können/wollen....😉