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HUK Rabattschutz

Themenstarteram 16. April 2013 um 15:05

Hallo

Kann mir jemand den Sachverhalt des Rabattschutzes mal erklären?

Ich hab VK mit 300€ SB.

Ich habe nun einen Schaden den ich eventuell regulieren lassen möchte.

Beispiel:

Schaden 1000€ netto

-SB 300€

---------------------------

Auszahlung 700€

 

Ist das soweit erstmal richtig?

Was macht dieser Rabattschutz nun genau?

Habe ich durch die Anwendung irgendwelche Nachteile?

Beste Antwort im Thema
am 16. April 2013 um 18:36

Auch hier gibts Versicherer, die den nicht zurück gestuften SF übernehmen, wenn man bei der neuen Versicherung auch einen Rabattschutz mit einbaut.

Ein weiterer Trick die alten SF in der Vollkasko wieder zu bekommen wäre, 12 Monate ohne Vollkasko zu fahren. Geht aber natürlich nur dann, wenn es der Fahrzeugwert erlaubt.

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am 16. April 2013 um 15:17

Du wirst im nächsten Jahr nicht runter gestuft, aber auch nicht hoch.

Durch das Nutzen vom Rabattschutz bleibst du nächstes Jahr unverändert.

Man verliert also im Prinzip doch 1 SF damit.

Themenstarteram 16. April 2013 um 15:26

Hallo

Man wird doch aber nicht jedes Jahr runtergestuft, oder doch?

Ich glaube ich bin auf SF-Klasse 19.

Heißt also ich hänge 2 Jahre auf der selben SF-Klasse?

Na gut das ist ja zu verschmerzen wenn da z.b. 700€ rauskommen, oder?

 

edit: Habe nun im Netz gesehen, dass man doch jedes Jahr eine Klasse runter geht.

Also beim Rabattschutz bleibe ich sozusagen 2 Jahre in einer Klasse und danach gehts dann erst wieder weiter runter?

am 16. April 2013 um 16:15

Jup. Sollte so sein.

am 16. April 2013 um 18:30

Das kommt auf den Rabattschutz an, es gibt auch Tarife bei denen weiter runtergestuft wird.

Der größere Nachteil ist, dass Du Dich damit in gewisser Weise an diese Versicherung bindest. Bei allen künftigen Vergleichen musst Du bei der Konkurrenz die dortigen SFR berechnen.

am 16. April 2013 um 18:36

Auch hier gibts Versicherer, die den nicht zurück gestuften SF übernehmen, wenn man bei der neuen Versicherung auch einen Rabattschutz mit einbaut.

Ein weiterer Trick die alten SF in der Vollkasko wieder zu bekommen wäre, 12 Monate ohne Vollkasko zu fahren. Geht aber natürlich nur dann, wenn es der Fahrzeugwert erlaubt.

Themenstarteram 16. April 2013 um 18:56

Zitat:

Rabattschutz – ein Schaden ist frei

Haben Sie mit uns für Ihren Pkw zum Zeitpunkt des Schadenfalls Rabattschutz vereinbart, ist in der Kfz-Haftpflichtversicherung und in der Vollkasko je ein belastender Schaden pro Kalenderjahr frei. Der rabattgeschützte Schaden führt nicht zu einer Neueinstufung des Vertrags im

Folgejahr. Für den Rabattschutz erheben wir einen Mehrbeitrag.

Die Sondereinstufung berücksichtigen wir bei der Auskunft an den Nachversicherer nach I.8.2 nicht.

am 16. April 2013 um 19:26

Also keine Runterstufung im nächsten Jahr.

Dass der Schaden an den nächsten Versicherer weiter gemeldet wird ist klar.

Aber wie gesagt. Es gibt Versicherer die übernehmen die alten SF trotzdem. Muss man halt nachweisen, dass Rabattschutz beim Vorversicherer vorhanden war.

Zitat:

Original geschrieben von pommesweis

Hallo

Kann mir jemand den Sachverhalt des Rabattschutzes mal erklären?

Ich hab VK mit 300€ SB.

Ich habe nun einen Schaden den ich eventuell regulieren lassen möchte.

Beispiel:

Schaden 1000€ netto

-SB 300€

---------------------------

Auszahlung 700€

 

Ist das soweit erstmal richtig?

Was macht dieser Rabattschutz nun genau?

Habe ich durch die Anwendung irgendwelche Nachteile?

Beim Rabattschutz muss man zusätzlich noch folgendes berücksichtigen: möchte man irgendwann die Versicherung wechseln wird dieser Versicherung die eigentliche SF ohne Rabattschutz mitgeteilt. Feine Sache für Versicherungen, so bindet man Kunden :D. Wobei die Alternative mit den neuen Rückstufungstabellen, wo man teilweise 9-20 SF fällt weitaus übler sind.

Ich holle es mal nochmal hoch.

Bei meiner alten Versicherung Generali betrug die Bindung nach einem Schadenfall 2Jahre.

Bsp. Schaden am 1.1.2010 Rabattschutz greift so könnte ich ab dem 02.01.2012 wechseln ohne die SF zu verlieren.

So und wie lange gilt diese Bindung bei der HUK? In den FAQ in der Homepage habe ich dazu nichts gefunden.

Bei der HUK gibt es keine Verjährung, die Schadensbelastung wird beim Wechsel immer weiter gemeldet.

Ok,

ist den sowas überhaupt gesetzlich möglich?

Ich kenne das z.b von diesen Unfallversicherungen da werden immer gleich 5 Jahre aufgebrummt. Aber mein Anwalt sagte es ist nicht möglich länger wie 3 Jahre an sich zu binden.

Oder wenn mal ein Arbeitgeber jemand eine Fortbildung bezahlt, darf er maximal auch nur 2 Jahre an sich binden.

ist ja keine Bindung, man kann jedes Jahr wechseln. Man muss nur darauf achten wohin man wechselt.

Sollte eine Gesellschaft sein, die auf dem Rabatt-Schutz eingeht und den Vertrag gleich einstuft.

am 20. Januar 2015 um 8:10

Zitat:

@HacklSchorsch1 schrieb am 16. April 2013 um 20:36:39 Uhr:

 

Ein weiterer Trick die alten SF in der Vollkasko wieder zu bekommen wäre, 12 Monate ohne Vollkasko zu fahren. Geht aber natürlich nur dann, wenn es der Fahrzeugwert erlaubt.

Wie das ?

am 20. Januar 2015 um 8:18

Zitat:

@eugen schrieb am 19. Januar 2015 um 16:48:51 Uhr:

Ich holle es mal nochmal hoch.

Bei meiner alten Versicherung Generali betrug die Bindung nach einem Schadenfall 2Jahre.

Bsp. Schaden am 1.1.2010 Rabattschutz greift so könnte ich ab dem 02.01.2012 wechseln ohne die SF zu verlieren.

So und wie lange gilt diese Bindung bei der HUK? In den FAQ in der Homepage habe ich dazu nichts gefunden.

Glaube ich nicht.

Wo steht das geschrieben?

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