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HUK Coburg berücksichtigt öffentlichen Dienst nicht !

Themenstarteram 20. Januar 2014 um 10:31

Hallo Zusammen,

ich arbeite seit dem 01.07.2013 im öffentlichen Dienst (Energieversorgung). Mein Auto und Motorrad sind beide bei der HUK versichert. Jetzt habe ich die Bescheinigung (öffentlicher Dienst) meines Arbeitgebers der HUK geschickt wo ich eine Neuberechnung und Korrektur meiner Versicherungsbeiträge ab dem 01.07.2013 fordere. Nachfolgend die Antwort der HUK:

Vielen Dank für die Erklärung. Wir können ab dem 01.07.2013 einen Vertrag bei der HUK dokumentieren.

Durch den Gesellschaftswechsel kommt ein neuer Vertrag zu Stande. Leider ergibt sich durch eine Umstellung Ihres Vertrages auf den neuesten Tarif für Sie insgesamt keine Ersparnis. Wir empfehlen Ihnen deshalb Ihren Vertrag unverändert fortzuführen. Bei einem zukünftigen Tarifwechsel wird Ihre Tätigkeit im öff. Dienst selbtverständlich berücksichtigt.

Was soll ich davon halten ? Mein Versicherungsmann hat mir gesagt das 20% Ersparnis drin sind wenn man im öff Dienst beschäftigt ist.

Danke und Gruß

Beste Antwort im Thema

Hallo ins Forum,

Zitat:

Original geschrieben von onzlaught

Bei der HDI hat`s mich einen Anruf und die eingereichte Kopie des Vertrages gekostet.

kein Wunder, da's dort ein und derselbe Versicherer ist. Bei der HUK ist der öD halt in der Muttergesellschaft (dem VVaG) und die Versicherungsnehmer aus dem übrigen Bereich bei der Tochtergesellschaft. Ein Wechsel zwischen den beiden Gesellschaften ist halt komplexer (da die beiden Gesellschaften komplett voneinander getrennt sind) als ein "einfacher" Tarifwechsel bzw. dem Zubuchen einer Tarifoption beim gleichen Versicherer.

Viele Grüße

Peter

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am 20. Januar 2014 um 10:40

Die wollen/können den Punkt öffentlicher Dienst nur mit einem gleichzeitigen Tarifwechsel berücksichtigen.

Ich vermute, dass dein alter Tarif noch die kurze SF Staffel hat und man im neuen Tarif ja zwangweise die lange bekommt.

Dadurch ist der neue Tarif offensichtlich teuerer, als die zusätzlichen 20% wieder bringen würden.

Sie schreiben dir deshalb also, dass es trotz der 20% öffentlicher Dienst Nachlass besser ist, den alten Tarif zu lassen.

Stellt sich die Frage, ob es tatsächlich so ist, dass die im alten Tarif den öffentlichen Dienst nicht mit berücksichtigen können.

Ich sehe das auch als etwas frech an, den Nachlass für öffentlichen Dienst nicht in den bestehenden Tarif einzuschließen. Fährt man mehr KM, hat auf einmal einen 18 jährigen Fahrer oder verlässt den ÖD wird das mit der Tarifänderung wohl ganz schnell gehen...

Die Frage ist:

Ist der Status "öffentlicher Dienst" ein Tarifmerkmal, so wie abgeschlossener Stellplatz, Beruf, Wohngebäudeversicherung vorhanden u.s.w. oder stellt der "Tarif für den öffentlichen Dienst" einen eigenen Tarif dar.

Ich meine, speziell bei der HUK wäre letzteres der Fall.

Was sicherlich nicht heisst dass man nicht könnte wenn man denn wollte.;)

Kann schon durchaus sein, dass dies ein eigenständiger Tarif ist, kann ich nicht sagen. Aber wie sieht es denn aus wenn einer aus dem ÖD in die freie Wirtschaft geht und dies der HUK mitteilt? Denke da ist der "Nachlass" ganz schnell weg, auch ohne die Zustimmung zu einem Tarifwechsel auf die neueste Generation...

Man wird hier halt einfach nicht im Bestand Geld verschenken wollen...

Zitat:

Original geschrieben von tomtom1980

Ich sehe das auch als etwas frech an, den Nachlass für öffentlichen Dienst nicht in den bestehenden Tarif einzuschließen. Fährt man mehr KM, hat auf einmal einen 18 jährigen Fahrer oder verlässt den ÖD wird das mit der Tarifänderung wohl ganz schnell gehen...

Oh ja, das geht ganz schnell. Ich hatte der HUK vor ein paar Wochen mitgeteilt, daß ich jetzt mehr Kilometer fahre und gleichzeitig den aktuellen Tachostand geschrieben.

Die Nachforderung über 150 Euro für die Zeit ab 01.01.2013 hatte ich ganz schnell im Briefkasten.

Wenn Merkmal "Öffentlicher Dienst" berücksichtigt werden soll, dann muss neuer Vertrag bei anderer Versicherungsgesellschaft abgeschlossen werden. Also keine einfache Tarifänderung.

 

Denn:

- Muttergesellschaft "Huk Coburg" nur für Angehörige des öffentlichen Dienstes.

- Tochtergesellschaft "Huk Coburg Allgemeine" für alle Personengruppen

 

O.

und nochmal die Frage, wie sieht es dann andersrum aus? Habe ich ein "Kündigungsrecht" weil ich aus ÖD ausgeschieden bin und bei "HUK Coburg nur für Angehörige ÖD" versichert bin. Bzw. entfällt die "Versicherbarkeit" bei dieser Gesellschaft?

Zitat:

Original geschrieben von tomtom1980

und nochmal die Frage, wie sieht es dann andersrum aus? Habe ich ein "Kündigungsrecht" weil ich aus ÖD ausgeschieden bin und bei "HUK Coburg nur für Angehörige ÖD" versichert bin. Bzw. entfällt die "Versicherbarkeit" bei dieser Gesellschaft?

Huk ist ein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit.

Erfährt der Verein vom Ausscheiden eines Mitgliedes aus dem ÖD, ist er verpflichtet, den Vertrag zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu kündigen.

 

O.

Muss da mal eine Lanze brechen.

Habe Ende Dezember mitgeteilt, dass die Jahresfahrleistung 2013 unter 15.000 km war.

Habe umgehend € 75,-- wieder bekommen.

Hallo ins Forum,

Zitat:

Original geschrieben von go-4-golf

Denn:

- Muttergesellschaft "Huk Coburg" nur für Angehörige des öffentlichen Dienstes.

- Tochtergesellschaft "Huk Coburg Allgemeine" für alle Personengruppen

genau dies ist der Grund, warum der Wechsel zwischen den beiden Tarifgruppen ein ziemlicher Aufwand ist. Bei den Kundendienstbüros haben die daher z.B. auch zwei Angebotsträger. Einmal für den öffentlichen Dienst und einmal für alle Anderen. Die Überschriften der Broschüren sind gleich, aber der Versicherer ist eben ein anderer.

Wenn Du daher den öD berücksichtigen willst, muss der alte allgemeine Vertrag beendet werden und ein neuer im öffentlichen Dienst-Bereich abgeschlossen werden. Da's im HUK-Konzern bleibt, ist der Wechsel jedoch ohne Einhaltung der Kündigungsfristen möglich. Beim Wechsel zurück (also nach dem Ausscheiden aus dem öD), wirft die HUK Dich zur nächsten Hauptfälligkeit raus (dürfen die nach ihren Bedingungen) und bieten den Neuabschluss im allgemeinen Tarif an, sobald sie davon Kenntnis erlangen.

Wann und in welchem Abstand die Prüfungen (erneute Einreichung der Bestätigung) erfolgen, weiß ich nicht. Aus den Erfahrungen im Familien- und Bekanntenkreis kann ich keine Regel ableiten. Da wurde z.B. in einem Fall bei jedem Abschluss oder Tarifänderung gefragt. In einem anderen Fall musste noch nie eine Bescheinigung eingereicht werden, da die Kopie der Ernennung zur Probe reichte und bislang nie neu gefragt wurde.

Wenn nun die Tarifumstellung nix bringt, lohnt sich der Umstellungsaufwand nicht. Geh' doch mal zu Deinem Berater und lass es Dir am Bildschirm durchrechnen. Dies mache ich z.B. bei den Kfz-Versicherungen im Herbst auch immer, um zu prüfen, ob ein Tarifwechsel sich lohnt (ich hab' wegen der Fahrzeugwechsel ohnehin schon die neuen langen Staffeln).

Viele Grüße

Peter

Bei der HDI hat`s mich einen Anruf und die eingereichte Kopie des Vertrages gekostet.

Waren 5%, bin ja auch schlagartig ein besserer Autofahrer :)

Ich glaube die führen das in der Sparte der Kilometerleistung, Garage etc.

Hab an dem Tag angerufen wo der Arbeitsvertrag unterschrieben war.

Hallo ins Forum,

Zitat:

Original geschrieben von onzlaught

Bei der HDI hat`s mich einen Anruf und die eingereichte Kopie des Vertrages gekostet.

kein Wunder, da's dort ein und derselbe Versicherer ist. Bei der HUK ist der öD halt in der Muttergesellschaft (dem VVaG) und die Versicherungsnehmer aus dem übrigen Bereich bei der Tochtergesellschaft. Ein Wechsel zwischen den beiden Gesellschaften ist halt komplexer (da die beiden Gesellschaften komplett voneinander getrennt sind) als ein "einfacher" Tarifwechsel bzw. dem Zubuchen einer Tarifoption beim gleichen Versicherer.

Viele Grüße

Peter

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