HU ("TÜV") und Bußgelder: Sollte man wissen
Ich weiß nicht, ob das hier bereits publiziert wurde, zur Sicherheit und für die Motorradfreunde speziell dann eben nochmal:
Wer bisher eher glimpflich davon kam, wenn die BE erloschen war, weil die Bußgeldvorschrift fehlte, wird künftig kräftig zur Kasse gebeten, auch in Sachen "TÜV" also Hauptuntersuchung gibt es Änderungen:
Seit dem 1.6.2012 ist die 47. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher
Vorschriften in Kraft.
Änderungen bei der Hauptuntersuchung von Kraftfahrzeugen:
Die Rückdatierung entfällt.
Bei einer verspäteten Durchführung der Hauptuntersuchung werden der Prüfbericht
und die Plakette auf das tatsächliche Datum der Durchführung und nicht mehr auf
das eigentlich vorgesehene Datum ausgestellt.
Allerdings wird, sobald der eigentliche Termin um mehr als zwei Monate überschritten ist, eine „vertiefte Hauptuntersuchung“ mit zusätzlichen Prüfpunkten durchgeführt.
Dadurch wird auch eine um 20 Prozent erhöhte Gebühr fällig
.
Einführung einer Probefahrt:
Zu Beginn der Hauptuntersuchung ist eine kurze Probefahrt vorgesehen.
Einführung eines detaillierten Prüfberichts:
Zukünftig werden die festgestellten Mängel im Prüfbericht im Klartext dokumentiert.
Dies erleichtert die Behebung der Mängel in einer Werkstatt.
Außerdem werden die Mängel bundesweit einheitlich in die Kategorien „gering“, „erheblich“ und „verkehrsunsicher“ eingestuft werden.
Der Prüfbericht ist bis zur nächsten Hauptuntersuchung aufzubewahren, allerdings
nicht im Fahrzeug mitzuführen.
Änderungen des Bußgeldkatalogs ab 01.06.2012; Erlöschen der Betriebserlaubnis:
Das „Erlöschen der Betriebserlaubnis“ wird wieder in den Bußgeldkatalog aufgenommen
Bei Beeinträchtigungen der Verkehrssicherheit und/oder der Umwelt (z.B. Änderungen an der Schalldämpferanlage, Vergaser, Abgasverhalten etc) wird es teuer:
Als Fahrzeughalter 135 Euro und einen Punkt
Als Fahrzeugführer: 90 Euro und 3 Punkte (!)
Fahrer = Halter (Tateinheit) 135 Euro und 3 Punkte.
Gruß
sammler
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von moppedsammler
Exakt. Vorausgesetzt der Fahrer ist auch Halter, dann Tateinheit.Zitat:
Original geschrieben von SP41B
Das bedeutet doch, dass das vermeintliche "Kavaliersdelikt" Fahren ohne dB-Eater mit 135 € und drei Punkten zu Buche schlagen würde, oder?
Ist der Fahrer nicht gleich Halter, blecht der Halter 135 und kassiert einen Punkt, der Fahrer zahlt 90 und bekommt 3 Punkte. Dazu kommt noch die Verwaltungsgebühr in der Summe also dann rund 280 Euro.
Ehrlich gesagt, mir ist lieber, dass sie das rücksichtslos durchziehen und haufenweise Pappen knicken, als dass immer mehr Strecken gesperrt werden, weil die Anwohner den Lärm nicht mehr ertragen (und den besseren Draht zum Landrat haben). Ich kann zwar die Haltung der Leute nicht verstehen, die sich in ihrer freien Persönlichkeitsentfaltung beeinträchtigt sehen, wenn sie nicht die ganze Gegend mit einem Lärmteppich überziehen können. Aber wenn sie meinen, dass sie das brauchen, dann müssen sie sich dafür einsetzen, dass sie störende Gesetze geändert werden - und diese nicht einfach ignorieren.
19 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Sonntagnachtsfahrer
Ich hatte TÜV bis Ende April und war nun letzte Woche da. Bin rückdatiert worden, Plakette 04/2014. War da nicht irgendwas, dass die Länder das erst umsetzen müssen?
Sauerei. Dem TÜV-Onkel würde ich was erzählen...😛
In Baden-Württemberg wird seit 1.1. nicht mehr rückdatiert.
Die Saarländer haben das nie gemacht, weil sie es sofort als Schwachsinn und Geldmacherei begriffen haben.
Zitat:
Original geschrieben von sampleman
Ehrlich gesagt, mir ist lieber, dass sie das rücksichtslos durchziehen und haufenweise Pappen knicken, als dass immer mehr Strecken gesperrt werden, weil die Anwohner den Lärm nicht mehr ertragen (und den besseren Draht zum Landrat haben).
Das Problem ist aber, daß eine Erhöhung der Bußgelder in der Regel keinen Einfluß auf die Vergehen hat, solange die Kontrolldichte nicht ansteigt.
Wenn man möchte, daß weniger gegen Regeln verstoßen wird, dann muß man nicht die Strafen erhöhen, sondern muß häufiger Kontrollieren.
Wenn der TÜV bei Überziehung 20 % mehr kostet, dann wird das ab fünf Monaten Überziehung wirtschaftlich! 😉
Zitat:
Original geschrieben von Ramses297
Das Problem ist aber, daß eine Erhöhung der Bußgelder in der Regel keinen Einfluß auf die Vergehen hat, solange die Kontrolldichte nicht ansteigt.
Wenn man möchte, daß weniger gegen Regeln verstoßen wird, dann muß man nicht die Strafen erhöhen, sondern muß häufiger Kontrollieren.Wenn der TÜV bei Überziehung 20 % mehr kostet, dann wird das ab fünf Monaten Überziehung wirtschaftlich! 😉
Ich nehme diesen Beitrag zum Anlass, darauf hinzuweisen, dass der Inhalt des Eingangsposts mit einem "Für und Wider" höherer "Bestrafung"
überhaupt nichtszu tun hat.
Eine solche Diskussion würde ich niemals anfangen, das gibt nur Stress.
Ich habe lediglich darüber informiert, dass der Tatbestand "Erlöschen der BE" mit unterschiedlichen Bußgeldern für Fahrer und Halter seit 1.6.2012 wieder in den Bußgeldkatlog aufgenommen wurde.
Die logische Folge ist, dass die Polizei Verstöße, die längere Zeit weitgehend ungeahndet blieben, wieder konsequent anzeigen wird. Das kann man mir nun glauben, oder es lassen. Und aus dieser Information seine Schlüsse ziehen oder eben nicht.
Zitat:
Original geschrieben von moppedsammler
Ich nehme diesen Beitrag zum Anlass, darauf hinzuweisen, dass der Inhalt des Eingangsposts mit einem "Für und Wider" höherer "Bestrafung" überhaupt nichts zu tun hat.Zitat:
Original geschrieben von Ramses297
Das Problem ist aber, daß eine Erhöhung der Bußgelder in der Regel keinen Einfluß auf die Vergehen hat, solange die Kontrolldichte nicht ansteigt.
Wenn man möchte, daß weniger gegen Regeln verstoßen wird, dann muß man nicht die Strafen erhöhen, sondern muß häufiger Kontrollieren.Wenn der TÜV bei Überziehung 20 % mehr kostet, dann wird das ab fünf Monaten Überziehung wirtschaftlich! 😉
Es liegt mir auch fern, eine solche Diskussion hier initiieren zu wollen.
Ich habe nur meine Meinung wiedergegeben, daß diese härteren Strafen, die z.B. Leuten drohen, welche ohne DB-Eater unterwegs sind, keine merklichen Auswirkungen auf die gegenwärtige Lage haben dürften, solange nicht mehr kontrolliert wird.
Meine Aussage erschien mir umso drängender, als sampleman deswegen offenbar die Hoffnung hegt, daß die Maßnahmen positive Auswirkungen für diejenigen hätten, die sich an die Regeln halten.
Ich wünschte jedenfalls, ich könnte auch so optimistisch sein!