HU-Plakette vorne oder hinten?

Hallo zusammen,

gibt es eigentlich eine Richtlinie bzw. Verordnung (was auch immer), ob eine HU-Plakette am vorderen oder hinteren Kennzeichen sein muss?

Eigentlich ist mir das zwar völlig latte, aber in letzter Zeit fallen mir immer mehr Leute auf, die hinten eben keine haben (aber dafür vorne).

Fällt das unter persönliche Freiheit, will man sich damit von der Masse abheben?

Wie gesagt, ist ja egal eigentlich - andererseits: wenn sie vorne ist und der Sachbearbeiter bei einem evtl. Blitzerfoto etwas pfiffig ist, schaut er sich das gleich mit an. 😉

Beste Antwort im Thema

Bei diesen Eselsbrücken wundert es mich nicht, wenn manche die Kennzeichen falsch montieren. 😉

Grüße vom Ostelch

37 weitere Antworten
37 Antworten

Zitat:

@Goify schrieb am 9. August 2019 um 11:42:53 Uhr:


§ 29 Abs. 2 der StVZO regelt dies:
"Prüfplaketten sind von der nach Landesrecht zuständigen Behörde oder den zur Durchführung von Hauptuntersuchungen berechtigten Personen zuzuteilen und auf dem hinteren amtlichen Kennzeichen dauerhaft und gegen Missbrauch gesichert anzubringen. "

Mich würde ja mal interessieren, was in diesem Zusammenhang mit "Missbrauch" gemeint ist.
Abziehen und anderweitig verwenden? Unkenntlich machen (übermalen, zerkratzen,...)?

Und wie soll man einen einfachen Aufkleber gegen solche Sachen sichern? Habe noch niemanden gesehen, der einen Käfig um seine Plakette gebaut hat 😁

Würdest du den Aufkleber mit doppelseitigem Klebeband befestigen, könntest du ihn missbräuchlich abziehen und an einem anderen Kennzeichen von deinen Autos anbringen. Ist er aber richtig aufgeklebt, kannst du ihn nicht beschädigungsfrei abziehen und anders verwenden.

Zitat:

@Hyrai schrieb am 13. August 2019 um 13:00:58 Uhr:



Mich würde ja mal interessieren, was in diesem Zusammenhang mit "Missbrauch" gemeint ist.
Abziehen und anderweitig verwenden?

Genau.

Die Plaketten sind so hergestellt, dass sie sich beim Abziehen von selbst zerstören. Wird die Plakette nun direkt auf das Blech geklebt, kann man sie (fast) nicht zerstörungsfrei ablösen und missbräuchlich verwenden.

Klebt man aber die neue Plakette über die alte einfach drüber, dann wird beim Ablösen nur die untere (alte) Plakette zerstört, die obere (neue) Plakette bleibt ggf. unversehrt und könnte missbräuchlich verwendet (sprich: auf ein anderes Kennzeichenschild geklebt) werden.

Deswegen ist vor dem Anbringen der neuen Plakette die alte Plakette zu entfernen.

Ok das macht Sinn. Ich könnte mir zwar vorstellen, dass man die Plakette mit entsprechenden Mitteln auch zerstörungsfrei entfernen könnte. Aber wenn man schon so viel kriminelle Energie da rein steckt, kann man sich auch gleich ne Fake Plakette organisieren und hoffen, dass es auf den ersten Blick nicht auffällt 😁

Ähnliche Themen

Was man illegal mit erheblichem Aufwand schaffen kann, ist das eine. Das andere ist, was die StVZO vorschreibt. Dem genügen die üblichen HU-Plaketten. Werden sie ordnungsgemäß aufgeklebt, lassen sie sich mit üblichem Werkzeug nicht ohne Zerstörung entfernen.

Der Missbrauch kann ja nur darin bestehen, für ein Fahrzeug verwendet zu werden, das keine gültige HU hat.

Grüße vom Ostelch

Deine Antwort
Ähnliche Themen