Honda FMX 650: TÜV beanstandet den Original Lenker.

Hallo,

ich bin Besitzerin einer nicht umgebauten Honda FMX 650. Beim letzten Vorstellen beim TÜV beanstandete dieser, das ein Nachweis fehlt, das der Lenker, ein Renthal 808 an dem Motorrad verbaut sein darf.

Ich bin etwas ratlos, ich hab an dem Motorrad nichts verändert, in allen gängigen Gebrauchtmärkten ist der gleiche Lenker an der FMX 650, aber ich habe es halt nicht schriftlich.

Wie habt ihr eure Lenker eingetragen? Kann mir vll jemand sagen, woher man eine Originalteilliste bekommt?

Danke und Gruß

Claudia
-Surf8r-

43 Antworten

Zitat:

@Surf8r schrieb am 24. Oktober 2023 um 15:02:58 Uhr:


Na, es steht auf dem Lenker.

Bei mobile sind einige drin, die auch diesen Lenker haben, scheint eine beliebte Umrüstung zu sein.
Es sind aber auch einige,die nicht den Renthal 808 haben.
Das honda ein Moped mit nicht zugelassenen Lenker an den Kunden abgibt, glaub ich nicht dran. Da hat einer der Vorhalter umgebaut.
Suche Dir einen zulässigen mit ABE oder halt den originalen kaufen.

Für den Renthal 808 gibt's wohl keine Gutachten

Alternativ Mail an Honda-Deutschland, ob das Ding ab Werk dran gewesen sein könnte.

genauso ist es hier einem Motorradfahrer ergangen

https://www.reddit.com/.../

danke. Ich hänge das Bild mal an, falls es jemandem hilft.

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Ich weise nur noch mal darauf hin, dass eine Rücksprache mit wem auch immer trotzdem kein gültiges Prüfzeugnis ist, und eine rechtsverbindliche Entscheidung herführt.

Eine schriftliche Herstellerbescheinigung wäre wohl akzeptabel.

In der Regel haben Lenker entweder gar keine Kennzeichnung oder eben ein Herstellerlogo.

Ansonsten gebe ich auch zu, da es eigentlich fast alle drauf haben, kann es ja auch kein Zufall sein, dass die alle den umrüsten.
Insofern ab dafür.

Sollten die Prüforganisationen nicht einen Zugriff auf die Daten der vom Hersteller verbauten Zubehörteile haben?
Oder kommt demnächst ein Prüfer auf die Idee nachzufragen ob ein Hella Scheinwerfer wirklich in mein Fahrzeug gehört?

In der > 130 seitigen EG BE steht nichts näheres zum Lenker.

Nur die Abmessungen.
Und die Betragen in der Breite 840mm, allerdings mit Hebeln, die schauen lt. Technischer Zeichnung etwas heraus.
Also anhand der Breite des Lenkers wie der hier erwähnte, könnte es auch passen.

Würde also heissen der Hersteller darf in seine Fahrzeuge alles masshaltige einbauen?

Zitat:

@MZ-ES-Freak schrieb am 24. Oktober 2023 um 18:48:33 Uhr:


Ich weise nur noch mal darauf hin, dass eine Rücksprache mit wem auch immer trotzdem kein gültiges Prüfzeugnis ist, und eine rechtsverbindliche Entscheidung herführt.

Ein Hersteller soll für jedes einzelne Teil an einem Fahrzeug das er verkauft hat schriftlich bestätigen, daß er es serienmäßig verbaut hat?
Wo ziehst Du dann die Grenze?

Damit stellst Du ab jetzt die Legalität jedes Teils an einem Fahrzeug in Frage, solange keine schriftliche Stellungnahme des Hersteller vorliegt.

Hier hat ein TÜV-Prüfen augenscheinlich einfach einen Irrtum begangen, mehr war doch nicht.

Noch ist nicht bestätigt,dass der Renthal 808 von Honda Werksmäßig verbaut wird. Wenn dem so wäre, könnte Honda, dies tun
In Netz sind auch Bilder,wo dieser nicht verbaut ist.

Zitat:

Hier hat ein TÜV-Prüfen augenscheinlich einfach einen Irrtum begangen, mehr war doch nicht.

Keinem Prüfer kann es zum Vorwurf gemacht werden, wenn er einen Lenker beanstandet auf dem nicht "Honda" steht, und dessen Typbezeichnung nach Internetrecherche das Ergebnis: nicht StVZO konform, nur für Rennsport ergibt.
Sollte dieser Lenker tatsächlich Serie sein, kommt man ohne Herstellerbescheinigung nicht weiter. Unabhängig ob man die fordern darf oder nicht.

Aber ab hier hätte ich als Halter auch eigenes Interesse, zu wissen ob der Lenker nun illegal oder Serie ist. Denn im Falle eines Unfalls bin ich der Leidtragende wenn der Lenker doch unzulässig ist.

Zitat:

@Matsches schrieb am 25. Okt. 2023 um 06:32:02 Uhr:


Wo ziehst Du dann die Grenze?

Damit stellst Du ab jetzt die Legalität jedes Teils an einem Fahrzeug in Frage, solange keine schriftliche Stellungnahme des Hersteller vorliegt.

Die Grenze sehe ich wie folgt:

Ist ein Lenker ein beliebtes Tauschteil?

Ja.

Gibt es dafür hier Hinweise?

Ja.

- an den Schrauben ist sichtbar Lack ab, bzw. Sind verknaddelt

- der Lenker ist auffällig lackiert, hat eine eigene Herstellerbezeichnung und Kennzeichnung die nichts mit Honda zu tun hat

Warum wieso weshalb gilt es zu klären.

Und ja, auch Hersteller "schummeln" da schon mal.
Nämlich, wenn nach Typgenehmigungserteilung in der Produktion gewisse Zulieferer gewechselt werden.
Dann ist es am Hersteller, bei gewissen Bauteilen, eine Änderung der Typgenehmigung oder zumindest einen Nachtrag zu machen.

Zitat:

Damit stellst Du ab jetzt die Legalität jedes Teils an einem Fahrzeug in Frage, solange keine schriftliche Stellungnahme des Hersteller vorliegt.

Hier wurde ein Teil in Frage gestellt, weil ein paar offensichtliche Unklarheiten vorlagen bzw. immer noch vorliegen (Fremdhersteller mit Kennzeichnung). Das nennt man dann Ergänzungsuntersuchung

Zitat:

@thommi6081 schrieb am 25. Oktober 2023 um 09:34:01 Uhr:



Zitat:

Hier hat ein TÜV-Prüfen augenscheinlich einfach einen Irrtum begangen, mehr war doch nicht.

Keinem Prüfer kann es zum Vorwurf gemacht werden, wenn er einen Lenker beanstandet auf dem nicht "Honda" steht, und dessen Typbezeichnung nach Internetrecherche das Ergebnis: nicht StVZO konform, nur für Rennsport ergibt.

dem ist eigentlich nichts hinzuzufügen, nicht Original Honda, nicht StVZO-konform, also kann es vom Prüfer beanstandet werden und er "irrt" dann auch nicht. Außerdem ist der Lenker ja wohl unwidersprochen höchst bedeutsam für die Sicherheit des ganzen Gefährts. Die Threadtitel ist von daher etwas "dick" aufgetragen.

Schaut mal was ich in den Tiefen der Recherchequellen gefunden habe!
Also hatten alle recht. Dann kann das Thema geschlossen werden.

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