Holzplatte gegen das Auto gefallen, Vollkasko?
Hi zusammen,
mir ist vor ein paar Tagen etwas blödes passiert. Wir haben Holzplatten verladen und diese kurz neben das Auto gegen eine Laterne abgestützt. Leider ist eine der Platten abgerutscht und gegen das Auto gefallen. Dadurch ist ein großer Kratzer von oben nach unten entstanden, mit Lackschaden, sowie Beulen. Das Auto gehört mir und ist Vollkaskoversichert, würde die Vollkasko hier die Reparatur übernehmen?
Vielen Dank im Voraus.
Beste Antwort im Thema
Wenn dem so wäre, so geht es dich nichts an.
Der TE hat eine Frage gestellt.
Zur Beantwortung dieser braucht es keine Fotos.
Einfach die Frage so beantworten, wie er sie geschildert hat.
Wenn es anders ist, dann ist das nicht unsere Aufgabe das zu überprüfen.
Das ist dann die Aufgabe der Versichererung, die den Schaden bezahlen soll.
22 Antworten
Vorsatz ist auch in der VK nicht versichert
Solange sich der TE nicht mit Bildern usw meldet ist alles reine Spekulation.
Dank an alle für die Rückmeldungen.
Bilder würde ich ungerne reinstellen.
Tatsächlich haben wir die Holzplatten aus dem Auto ausgeladen und kurz zur Seite gestellt. Ich wollte das Auto umparken und dabei ist es passiert. Ich selbst saß schon im Auto und konnte deshalb das ganze auch nicht so genau beobachten.
Um eine Lackierung werde ich nicht herum kommen können, da der Lack an einer Stelle bis aufs Blech beschädigt ist, sowie eine größere und ein paar kleinere Dellen vorhanden sind.
Ich habe den Schaden nun so an die Versicherung gemeldet. Ich werde mir in den nächsten Tagen einen Kostenvoranschlag für die Reparatur holen und schauen wie es weiterläuft. Die Selbstbeteiligung liegt bei 500 €, sollte die Reparatur nicht viel mehr betragen, würde ich es auch natürlich komplett übernehmen, um die Hochstufung zu entgehen.
Sehr ärgerlich das ganze, da ich sonst mit meinen Fahrzeugen sehr gepflegt umgehe, aber nun ist es ja passiert und man kanns leider nicht mehr ändern.
Wer ist wir?
Wer sind die weiteren Personen die mit dabei waren?
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Zitat:
@Opel28 schrieb am 25. Juni 2020 um 14:25:36 Uhr:
Bilder würde ich ungerne reinstellen.
Weil an Deiner Geschichte irgendein Haken ist!
Wenn dem so wäre, so geht es dich nichts an.
Der TE hat eine Frage gestellt.
Zur Beantwortung dieser braucht es keine Fotos.
Einfach die Frage so beantworten, wie er sie geschildert hat.
Wenn es anders ist, dann ist das nicht unsere Aufgabe das zu überprüfen.
Das ist dann die Aufgabe der Versichererung, die den Schaden bezahlen soll.
Zitat:
@AudiFahrer1783 schrieb am 25. Juni 2020 um 17:47:34 Uhr:
Wer ist wir?
Genau das ist die richtige Frage hier!
Wenn hier z.B. ein Bekannter seine Platte gegen die Laterne gestellt hat und diese dann gegen das Auto gefallen ist, dann ist das ein Schaden den man über die private Haftpflicht abwicklen kann.
Benzinklausel greift dann nicht und Eigenschaden ist es dann auch nicht.
Evtl. Gefälligkeitsschaden? dann bei demjenigen mitversichert 😕
Wäre dann zu klären.