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Hollandimport

Themenstarteram 14. November 2021 um 19:20

Will einen PkW in Holland privat kaufen

Bj. 98, Euro 1

Gibt das Probleme bei der Zulassung in Deutschland ?

13 Antworten

Wenn Du alle Unterlagen hast nicht

Ganz so optimistisch wie @windelexpress sehe ich das nicht ;)

Wichtig wäre schonmal, ob das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat. Das ist bei dem Baujahr möglich, aber nicht zwingend. Wenn ja, sollte eine Genehmigungsnummer im Kentekenbewijs oder Voertuigbewijs in Feld K stehen.

Ob die Emissionsklasse für eine Zulassung in Deutschland reicht hängt davon ab, um welche Klasse es sich genau handelt (Feld V.9, wenn vorhanden) und wann die Erstzulassung war (Feld B; das Baujahr spielt keine Rolle!).

"Euro 1" ist leider keine so ganz eindeutige Angabe.

Dass das Fzg schon mal zugelassen war, setze ich mal voraus.

am 15. November 2021 um 5:48

Zitat:

@hk_do schrieb am 14. November 2021 um 22:38:59 Uhr:

… Wichtig wäre schonmal, ob das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat. Das ist bei dem Baujahr möglich, aber nicht zwingend. …

Das Fahrzeug kann eigentlich noch keine EG-Typgenehmigung haben (die trat erst 2007 in Kraft), sondern eine Übereinstimmungsbescheinigung, auch CoC (Certificate of Conformity) genannt. Diese ist seit 1996 verpflichtend. Mit dem CoC kann direkt zugelassen werden.

Auch in den Niederlanden trat aber 1970 die Richtlinie 70/156/EWG in Kraft, daher steht einer Zulassung eines in den NL erstzugelassenen Pkws nichts im Weg, notfalls im Rahmen einer Einzelbetriebserlaubnis / technischen Gutachtens, das entspricht dann ungefähr einer HU.

Da war jetzt aber sehr viel durcheinander ;)

Ein CoC ist doch gerade die Bescheinigung, dass das konkrete Fahrzeug einem genehmigten Typ entspricht. Sprich: Ein CoC gibt es genau dann, wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat.

Für eine Einzelbetriebserlaubnis braucht man eine "Vollabnahme" (§21 StVZO), das ist wesentliich umfangreicher als eine HU. Weil da eben für jede einzelne Vorschrift deren Einhaltung geprüft wird. Dabei kann dann natürlich auch herauskommen, dass die Vorschrift nicht eingehalten wird, dann ist das Gutachten am Ende negativ und das Fahrzeug kann (so) nicht zugelassen werden!

Letztlich ist es ja auch möglich, dass das Fahrzeug über eine NL-Einzelgenehmigung dort im Verkehr war, und die ist im Gegensatz zur EG-Typgenehmigung in Deutschland keine ausreichende Grundlage für eine Zulassung.

Zitat:

@hk_do schrieb am 15. November 2021 um 07:38:13 Uhr:

Da war jetzt aber sehr viel durcheinander ;) Ein CoC ist doch gerade die Bescheinigung, dass das konkrete Fahrzeug einem genehmigten Typ entspricht. Sprich: Ein CoC gibt es genau dann, wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat. …

Ja, die Gesetze, Richtlinien und Verordnungen sind selten leicht zu verstehen. ;)

Ein CoC gibt es seit 1996. Dieses wurde vom Inhaber der (Achtung, Namensgleichheit) EG-Typgenehmigung ausgestellt und bescheinigt, dass das Fahrzeug mit der Genehmigung übereinstimmt.

Eine selbständige EG-Typgenehmigung für Fahrzeuge gibt es erst seit 2007, sie basiert auf der Richtlinie 2007/46/EG vom 5.9.2007.

Vor 2007: Ein CoC gibt es dann, wenn der Hersteller eine EG-Typgenehmigung hat.

Seit 2007: Ein CoC gibt es dann, wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat.

Seit 2020: Durch Verordnung (EU) 2018/858 ersetzt.

Der TE müsste also schauen, dass er ein CoC beibringt, dann sollte einer Zulassung in D nichts im Weg stehen.

@Florian48

Ich denke, du weißt nicht so ganz genau bescheid in dem Thema.

Es ist auch müßig, Dir das alles zu erklären. Jedenfalls ist das nicht korrekt.

Vom Grundsatz her dürfen Fahrzeuge der Klasse M1 (Personenkraftwagen) nach dem 1. Januar 1998 nur noch dann erstmals in den Verkehr gebracht werden, wenn für sie eine EG-Typgenehmigung erteilt ist und die Fahrzeuge mit einer Übereinstimmungsbescheinigung versehen sind.

Allgemein: Übereinstimmungsbescheinigung = CoC

Wie kann 1998 ein Fahrzeug mit einer EG-Typgenehmigung versehen sein, die es erst seit 2007 gibt?

Zitat:

@Florian48 schrieb am 15. November 2021 um 12:28:56 Uhr:

Wie kann 1998 ein Fahrzeug mit einer EG-Typgenehmigung versehen sein, die es erst seit 2007 gibt?

Verordnung über die EG-Typgenehmigung für Fahrzeuge und Fahrzeugteile (EG-TypV )

EG-Typgenehmigungen gab es schon vor 2007!

Selbst wenn es noch kein CoC gibt ist bei einem Standardtyp die Vollabnahme über ein Datenblatt selten ein Problem.

Vielleicht kann sich @Geiss07 ja mal dazu herablassen, mitzuteilen, um was für ein Fahrzeug es sich handelt und ob das Teil in Holland zugelassen war/ist.

Zitat:

@Kai R. schrieb am 15. November 2021 um 13:33:07 Uhr:

Selbst wenn es noch kein CoC gibt ist bei einem Standardtyp die Vollabnahme über ein Datenblatt selten ein Problem.

Genau so ist es richtig: eine Vollabnahme mit einem Datenblatt (einer anerkannten Datenblattstelle oder des Herstellers). Und eben nicht "ein technisches Gutachten für eine Einzelgenehmigung, so ähnlich wie eine HU".

Springender Punkt ist aber immer das Abgasverhalten, für das wird in so einem Fall auch keine Ausnahme genehmigt.

Und wenn das Fahrzeug einem genehmigten Typ entspricht, wofür die Wahrscheinlichkeit ja immer noch hoch ist, wäre noch zu prüfen, ob es auch noch in diesem Zustand ist oder nicht relevante Änderungen durchgeführt wurden. Für die NL fällt mir da spontan der Einbau einer Gasanlage sein ;)

Also ich hab mal ne Karre aus 2003 aus Holland geholt.

> Bei Opel das Datenblatt nachbestellt ( ca 200€ )

> Vollabnahme beim Tüv . ( auch so um die 250€ meine ich )

Das war es bei mir .

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