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Hochstufung um 8 Klassen bei Vollkaskoschaden?

Themenstarteram 18. Januar 2009 um 18:04

Moin.

Will ein Schaden (hab ne Leitplanke angefahrn) über die Vollkasko erledigen. Morgen geht das Auto inne Werkstatt, was sich schon mit der HUK in Verbindung gesetzt hat.

Heute kam die Nachberechnung - 50,26€ mehr für das Versicherungsjahr - aber auch von Schadenfreiheitsklasse 25 auf 17 !!.

Is das gerechtfertigt? Ich finde das viel zu viel.

Für nen Haftpflichtschaden, der 3.700€ gekostet hat, wurde ich 3 Klassen hochgestuft und so teuer is der Vollkasko-Schaden hier mit Sicherheit nicht !!

Beste Antwort im Thema

Natürlich kann man da was gegen machen. Ist auch ganz einfach!

Vorher vergleichen und sich die Rückstunfungstabellen ansehen. Danach erst auf den Preis schauen.

Abzocke währe es wenn nicht mit offenen Karten gespielt werden würde aber, da einen keiner zwingt das kleingedruckte nicht zu lesen oder sich zu informieren, sehe ich den Begriff Abzocke hier denkbar falsch verwendet.

Es wird ein Vertrag zwischen 2 Parteien geschlossen, man unterschreibt dafür, dass man mit den Bedingungen einverstanden ist und hat es schlicht selbst in der Hand.

Ich bitte dich aber auch zu beachten, dass die SF Klassen ja nicht jeweils 5 % oder so mit sich bringen. Schau mal in deine Tabelle, da sind viele Bereiche in denen über mehrere Jahre die selben % anfallen.

Fällt man also dann mal 8 Stufen zurück sind das oft gerade mal 5 % oder 10% - ist das schlimm? Dafür, dass dir ein Unfall für xxxx€ bezahlt wird?

Ansonsten ist es ganz gewiss keine Abzocke, wenn einem ein gewährter Rabatt für unfallfreie Zeit reduziert wird wenn die Zeit eben durch einen Unfall unterbrochen wurde.

Das ist keine Strafe, auch wenn es manche gerne so sehen. Sie wurden aber lediglich vorher für das schadenfreie Fahren belohnt, gewiss aber nicht nach einem Unfall bestraft.

@Karbonit, ich empfehle dir dich mal wirklich mit dem Versicherungsgeschäft auseinander zu setzen. Du gehst bislang mit den komplett falschen Vorstellungen an die Sache ran. Dir scheint alles so, als würdest du, egal was du machst, bestraft werden und suchst Mittel und Wege alles zu umschiffen bzw. dich nicht weiter mit dem bisherigen Versicherungsverlauf auseinander setzen zu wollen.

Unfälle passieren, passieren aber bei zu vielen Unfällen solltest du / ihr euch mal Gedanken machen.

Kurzum, vor dem Unterschreiben von Verträgen vergleichen und zwar nicht nur den Preis, sondern auch die Leistungen, dazu gehört auch die Rückstufungstabelle. Verschweigen sollte man Unternehmen seine Vergangenheit nicht, auch nicht schön reden.

Sprich doch am besten mal persönlich mit einem Berater eurer Versicherung was ihr 3 am besten machen könnt. Unternehmen freuen sich durchaus darüber, wenn Kundenbindung auch von Kunden betrieben wird. Flucht von einem Versicherer zum nächsten geht nicht lange gut und immer wirds was geben wo du wieder laut "Abzocke" rufst. Das lässt sich aber oft im Gespräch klären.

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am 21. Januar 2009 um 21:23

rabattretter in der kfz-haftpflichtversicherung ist gänging, aber nicht in der vollkasko - hat die huk aber jetzt meines wissens auch - rabattschutz mit einem schaden pro jahr frei - ohne (bei der huk) überhaupt zurückgestuft zu werden - kostet (neben einer eventuell erforderlichen tarifumstellung) einen mehrbeitrag...

am 22. Januar 2009 um 8:04

Zitat:

Original geschrieben von lukeTC

rabattretter in der kfz-haftpflichtversicherung ist gänging, aber nicht in der vollkasko - hat die huk aber jetzt meines wissens auch - rabattschutz mit einem schaden pro jahr frei - ohne (bei der huk) überhaupt zurückgestuft zu werden - kostet (neben einer eventuell erforderlichen tarifumstellung) einen mehrbeitrag...

das ist nicht gängig??? sagt wer??? wenn dann solltest bei SF 25 schleunigst den Versicherer wechseln...

am 22. Januar 2009 um 14:15

noch lange nicht so gängig, wie in der kfz-haftpflichtversicherung.

sicher, kann bei jeder gesellschaft anders sein. ist bestimmt auch tarifabhängig. und mittlerweile ist das ja auch in der vollkasko weit verbreitet - aber eben oft nur in den relativ neuen tarifen. und noch lange nicht jeder vertrag besteht auf der grundlage eines solchen.

wobei gerade bei ganz alten verträge oft auch erhebliche nachteile bei einer tarifumstellung vorhanden sein können.

Ja, das ist korrekt: Ich bin bei der EUROPA sogar von SF23 --> SF 11 !!! zurückgestuft worden. Jetzt bin ich zur HUK24 gewechselt und habe für 20€ zus. "Rabattschutz". Dafür habe ich einen Schaden/Jahr frei, für nur 20 € Mehrkosten frei und zwar ohne Rückstufung. Toll, oder?

- Nick-

Moin,

keine Panik, einfach nachfragen, was eine Neuordnung/Tarifumstellung

auf den aktuellen Tarif per 01.01.09 bewirkt. Da in diesem Fall dann

für die Schadenrückstufung die aktuelle Tabelle verwendet wird,

dürfte es unter dem Strich trotzdem billiger werden. Der Rabattretter

funktioniert nachträglich natürlich nicht. Habe zur Zeit keine aktuelle SFR-Tabelle von der Huk, vermute aber eine Neueinstufung auf SF 22.

Gruß RolloX

Hallo,

natürlich wirkt der "Rabattretter" nicht rückwirkend, das wäre sonst ja wirklich toll!!!! Denke das ist schon klar. Aber es ist überlegenswert für die Zukunft und das Ganze mit 20€ zus., bei nur SF4.

Die Rückstufung von SF23 --> SF 11 war bei mir in 2007 und das bei einer Schadenshöhe von "nur" 1600€. Die Schadenshöhe ist natürlich unwichtig bei einem Versicherungsfall, es ist halt nur verdammt ärgerlich gewesen. Das passiert mir jetzt bei der HUK24 nicht mehr. Deshalb bin ich mit allen 3 Fahrzeugen von der EUROPA zur HUK24 gewechselt, abgesehen von einer Einsparuing von 10-30!%.

Ich bin übrigens kein HUK-Versicherungsvertreter o.ä., sondern wechsele permanent, je nachdem wer billiger ist.

am 24. Januar 2009 um 17:17

Zitat:

Original geschrieben von lukeTC

 

wobei gerade bei ganz alten verträge oft auch erhebliche nachteile bei einer tarifumstellung vorhanden sein können.

ohhh kannst du bitte mal ein bsp nennen??? denn ich behaupte das gegenteil es hat gerade bei GANZ alten bedingungen keine erheblichen nachteile von den bedingungen her

Also ich hatte seit zwanzig Jahren keinen Schaden mehr, hatte 2008 mit dem Wohnwagen auf dem Campingplatz ein Auto leicht gestreift, Schaden von 1000.- €, hatte da noch meinen Terracan mit Teilkasko und wurde von SF 22 auf SF 10 zurückgestuft.

Jetzt habe ich meinen Terracan verkauft und mir einen Tribeca gekauft.Jetzt kam der neue Versicherungsschein hier mit Vollkasko, jetzt wurde ich nicht nur in der Haftpflicht auf SF 10 gesetzt , sondern auch in der Vollkasko auf SF 10, obwohl ich zu keiner Zeit einen Kaskoschaden hatte.

Ich finde das eine absolute Frechheit.

Habe nun einen sachlichen aber nicht freundlichen Brief an HUK24 gesendet, und hoffe auf schnelle Antwort , das ich evtl. meine 14 Tägige Vertragsstornierung anwenden kann.

am 8. März 2009 um 12:14

Hallo,

nun mal mit der Ruhe.

Fand ein Versicherungswechsel statt bei der Neuversicherung des aktuellen Fahrzeuges?

Wann hattest Du das letzte Mal Vollkasko?

Die schreibst ja, dass Du 2008 bereits nur Teilkasko hattest - die Neueinstufung der VK entspricht dann immer erstmal der HP, wenn Du nicht etwas anderes nachweisen kannst.

Der "nicht freundliche" Brief sollte also zumindest den Nachweis (z.b. Rechnung) mit enthalten, in dem Du aufführst, dass Du zu einem Zeitpunkt X noch eine VK-SF hattest und dort unbelastet bist.

Wenn Du zum Fahrzeug- und auch noch einen Versicherungswechsel hattest, kann hier evtl. die Ursache liegen.

Es ist aber auch durchaus möglich, dass Du schlichtweg den Antrag falsch gestellt hast - was steht denn dort?

Grüße

Schreddi

Hallo Schreddi

Es fand kein Versicherungswechsel statt bin schon seit Jahren bei der HUK24.

VK hatte ich das lezte mal etwa vor 12 Jahren.

Vor dem Schaden war die VK Klasse noch mit SF 22 ausgewiesen, und der Antrag ist richtig gestellt, wie willst du hier was falsch machen ist ja gar nicht möglich.

Gruß Bemmbes

Zitat:

Original geschrieben von Bemmbes

 

Jetzt habe ich meinen Terracan verkauft und mir einen Tribeca gekauft.Jetzt kam der neue Versicherungsschein hier mit Vollkasko, jetzt wurde ich nicht nur in der Haftpflicht auf SF 10 gesetzt , sondern auch in der Vollkasko auf SF 10, obwohl ich zu keiner Zeit einen Kaskoschaden hatte.

Ich finde das eine absolute Frechheit.

Und da haben wir ja auch schon Deinen Denkfehler:

Du bekommst den SFR nicht für unfallfreies Fahren, sondern dafür, unfallfrei versichert zu sein.

Du warst aber nicht (VK-)versichert. Wo soll  also der SFR herkommen?

Das ist absolut keine Frechheit und ich hoffe, Dein Brief war nicht zu unfreundlich. Wenn doch, darf man siich übrigens auch mal bei einem Sachbearbeiter entschuldigen, wenn man im Unrecht war. So wie man das selbst auch erwarten würden.

 

Hafi

 

am 8. März 2009 um 19:08

Hallo,

Zitat:

Original geschrieben von Bemmbes

(...)VK hatte ich das lezte mal etwa vor 12 Jahren.

(....)

Du willst also einen Anspruch auf eine VK-SF-Klasse geltend machen, die vor 12 Jahren war?

Ich glaube, Hafi hat Deinen Denkfehler völlig korrekt aufgeführt.

Wenn Du 12 Jahre keine VK hast laufen lassen - wo soll denn der Anspruch auf SF22 herkommen?

Und wo soll eine VK-Klasse 22 ausgewiesen worden sein, wenn Du gar keine hattest - das versteh ich nicht.

Hättest Du den Terracan noch fix VK versichert, wäre diese SF-Klasse wenigstens erhalten geblieben - nun isse durch den HP-Schaden halt auch niedrig.

Also abschließend:

Dein Anspruch auf eine höhere SF-Klasse ist nicht nachvollziehbar, der Brief daher unnötig.

Grüße

Schreddi

Zitat:

Original geschrieben von Schreddi

Hallo,

Zitat:

Original geschrieben von Schreddi

Zitat:

Original geschrieben von Bemmbes

(...)VK hatte ich das lezte mal etwa vor 12 Jahren.

(....)

Du willst also einen Anspruch auf eine VK-SF-Klasse geltend machen, die vor 12 Jahren war?

Ich glaube, Hafi hat Deinen Denkfehler völlig korrekt aufgeführt.

Wenn Du 12 Jahre keine VK hast laufen lassen - wo soll denn der Anspruch auf SF22 herkommen?

Und wo soll eine VK-Klasse 22 ausgewiesen worden sein, wenn Du gar keine hattest - das versteh ich nicht.

Hättest Du den Terracan noch fix VK versichert, wäre diese SF-Klasse wenigstens erhalten geblieben - nun isse durch den HP-Schaden halt auch niedrig.

Also abschließend:

Dein Anspruch auf eine höhere SF-Klasse ist nicht nachvollziehbar, der Brief daher unnötig.

Grüße

Schreddi

Zum SF "ausgewiesen" kurz eine Erläuterung

Vor dem Schaden hatte ich mich bei der VS nach meinen SF ´s erkundigt damals SF 22, habe ich vieleicht etwas falsch beschrieben, weil ich schon damals eigentlich ein anderes Fahrzeug kaufen wollte.

Ich Danke euch für eure Antworten, sollte sich dennoch etwas ergeben, werde ich euch natürlich auf dem laufenden halten.

Danke und viele Grüße

Bemmbes

Bei Abschluss der VK wirst du erstmalig eingestuft in die SF der Haftpflicht (wenn die letzmalige VK länger wie glaube ein Jahr zurückliegt, dies steht in den Vertragunterlagen Ersteinstufung etc....), wenn du vor dem Unfall in der Haftpflicht SF 22 hattest war die Auskunft zur SF Klasse der VK zum damaligen Zeitpunkt völlig korrekt.

Also einfach in den Vertragunterlagen nachlesen wie die Ersteinstufung in der VK erfolgt, dort steht doch alles drinn.

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