Hochstufung SF bei Neuerteilung der FE
Hallo, vllt könnt Ihr mir mit folgendem Fall weiterhelfen:
Person A erwirbt 2010 erstmalig seine FE. Im Jahr 2015 wird diese entzogen und knapp ein Jahr später, also 2016, wieder erteilt. Das Auto war vorher auf einen Elternteil versichert.
Person A möchte nun selbst Versicherungsnehmer sein und schließt einen entsprechenden KFZ-Vertrag mit einer Versicherungsfirma ab. Er geht gutwillig davon aus, dass er in der SF-Klasse 1/2 anfängt, da er im Besitz einer FE schon länger als 3 Jahre war.
Nach Abschluss des Versicherungsvertrages vergehen 3Monate und der Versicherungsgeber möchte einen Nachweis bzgl. der Fahrerlaubnis in Form des Führerscheines haben. Person A kann natürlich seinen FE vorlegen, allerdings ist hier nur das Datum der Neuausstellung vermerkt. Daher legt er auch ein Schreiben der Führerscheinstelle vor, aus die o.g. Sachverhalt hervorgeht.
Versicherungsgeber stellt sich jedoch quer und besteht auf eine Hochstufung der SF-Klasse. Person A möchte nun den Vertrag kündigen. Er hat jedoch einen jährlichen Beitrag an den Versicherungsgeber entrichtet und fragt sich jetzt ob er diesen nach der Kündigung wiedersieht bzw. in welcher Höhe. Der Versicherungsschutz lief 3 Monate und bezahlt wurde für 12 Monate im voraus im Rahmen der SF-Klasse 1/2. Fraglich ist, ob der Versicherungsgeber rückwirkend die SF-Klasse anheben bzw. berechnen darf?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@phaetoninteressent schrieb am 12. April 2016 um 19:00:21 Uhr:
auch wenn du "entzogen" schreibst:
es komtm darauf an, ob er tatsächlich entzogen wurde oder ob ein Fahrverbot verhängt wurde.
Sprich die Frage ist, ob er den FS neu machen musste.wenn er nur ein Fahrverbot hatte ist er länger als drei Jahre in Besitz ein Fahrerlaubnis.
Wenn sie enzogen wurde eben nicht.
Wann gibt es denn ein 1-jähriges Fahrverbot? Ich kenne bisher nur max. 3 Monate.
Außerdem gibt es nach einem Fahrverbot bestimmt keinen Eintrag "Neuerteilung".
24 Antworten
Wichtig ist wie es die Versicherung versteht und handhabt und da ist ja jede frei in Ihren Entscheidungen
Auszug:
Führerscheinregel
Besteht für den VN keine anrechenbare Vorversicherungszeit, kann ein Pkw-Vertrag in der Kfz-Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung nach der Führerscheinregelung in die SF-Klasse ½ eingestuft werden. Voraussetzungen:
Der Versicherungsnehmer weist nach, dass er drei Jahre eine gültige Fahrerlaubnis besitzt. Wir erkennen alle Führerscheine aus allen Ländern an.
Der Zeitraum von 3 Jahren muss nicht zusammenhängend sein.
Die Zeit des begleiteten Fahrens wird angerechnet
Genau! Die HUK handhabt das wie alle anderen Versicherungen auch!
Außerdem ist jede Versicherung in ihren Entscheidungen frei. Sie kann vertragstechnisch machen was sie will, nur nicht gegen gesetzlichen Bestimmungen zum Nachteil des VN oder Dritter verstoßen.
was reden wir dann noch von akb, wenn sie machen kann was sie will....
vertragsfreieheit als totschlagargument... naja...
Deswegen finde ich die Argumentationen "wir machen das aber, auch wenn es nicht in den AKB steht" immer etwas daneben. Das hilft niemanden. Nach dem Motto "Bei uns geht alles"!
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Muß man eine FS-Regelung anbieten? Ist doch jedem Versicherer freigestellt, wie er jemand einstuft und welche Kriterien dann gelten.
Wo steht denn, das so was in den AKB stehen muß?
Ja. Er kann auch einem Fahranfänger SF18 geben!!
Denke der Drops ist gelutscht.
Hätte wäre wenn..
Da hätte man eine Kopie von dem "ersten" Führerschein einreichen können, Kopien vom Führerschein macht man ja öfters mal, ich habe zumindest von allen wichtigen Dokumenten Kopien im Schrank. Dann hätte die versicherung von der Auszeit erst garnix bemerkt.😎
Aber ok, hätte wahrscheinlich in dieser Situation auch nicht daran gedacht und gutgläubig den "neuen" Plasteschein kopiert und eingereicht.🙄
Kannst ja noch mal versuchen ein ordentliches Schreiben aufzusetzten und an die versicherung zu schicken, da arbeiten auch Menschen evtl. kommen Sie dir entgegen.
Eine Kopie vom ersten Führerschein wär aber auch hier sehr hilfreich, obwohl da ja auch nicht hervorgeht wann er eingezogen wurde?? Um die Zeiten nachzuweisen .... wird ein ganz schöner Papierkrieg??😁
Da ist es evtl. doch einfacher den Klops mit SF0 zu schlucken und ab nächsten Jahr wird es eh besser?
Mal eine andere Betrachtungsweise.
Für mich käme es gar nicht in Frage, einer Versicherung ohne Not auf die Nase zu binden, wenn mein Führerschein bereits schon mal entzogen worden wäre.
Da würde ich lieber auf SF 1/2 verzichten.
PS: nur vorsorglich der Hinweis, ich habe meine Führerscheine ohne Unterbrechung seit einem Alter von 16/18/21 Jahren 😉
Also ich möchte jetzt wissen. Wird führer Schein weniger als 3 Jahre berechnet nach neue Erteilung? Führerschein würde Seot 2004 erworben und im 2012. 6 Monate entzogen und neu erteilt ! Soll Versicherung weniger als 3 Jahre berechnen ?
Stimmen die Angaben?
So ergeben die für mich keinen Sinn, oder verwechselst du sechs Monate mit sechs Jahren?