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HIS Datenbank

Themenstarteram 21. Oktober 2011 um 19:13

Hallo, da mir meine KFZ Versicherung gekündigt hat wegen zu hoher Schadenshäufigkeit wurde ich wohl in die HIS Datenbank auf genommen.

Erstmal für alle die nicht wissen was HIS ist:

http://...che-versicherungsboerse.de/.../index_dvb.php?...

Nach 5 Jahren soll man aus HIS gelöscht werden wenn es keinen neuen Grund für einen Eintrag gibt.

Ab wann zählen die 5 Jahre? Am Tag des Schadens der zur Kündigung führte? Oder anderes Datum?

Was ist wenn ich nun heirate, den Nachnamen meiner Freundin annehme, vorher mein Auto abmelde, Umziehe und das Auto unter meinem neuen Name anmelde?

Hört sich erstmal sehr wild an aber welche Ident.-Merkmale über mich speichert die HIS?

Ist es richtig das mich eine Versicherung informieren muss wenn ich der HIS gemeldet wurde?

Wie bewerten andere Versicherungen solche Daten? Wenn ich zb. in 3 Jahren in eine andere KFZ Versicherung wechseln möchte?

Gruß Frank

Beste Antwort im Thema

Das hilft sicher Harry. Und das sollte auch reichen. 

 

Aus guten Gründen............

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Nicht nur in Zeiten der DSGVO besteht ein Anspruch auf Richtigkeit der zulässigerweise gespeicherten Daten. Die ensprechende Korrektur kann bereits jetzt verlangt und auch gerichtlich durchgesetzt werden.

@berlin-paul

Ich kann dir gerade nicht folgen?

Wenn der Schaden in der HIS nicht als vollständig und fachgerecht repariert ausgewiesen wird, dann ist der Datensatz sachlich falsch und zwingend um die Information zu ergänzen, dass eine entsprechende Reparatur stattgefunden hat.

Zitat:

@exgubblah schrieb am 9. Oktober 2019 um 13:59:30 Uhr:

 

Der ortsansässige Kundenbetreuer (betreut seit 30 Jahren meine Familie):

Der Eintrag spiele keine Rolle bei einem erneuten Schaden.

Laß dir das mal von ihm schriftlich geben.

Freue mich schon jetzt auf sein rumgestottere. :D:D

Zitat:

@exgubblah schrieb am 9. Oktober 2019 um 13:59:30 Uhr:

Der ortsansässige Kundenbetreuer (betreut seit 30 Jahren meine Familie):

Der Eintrag spiele keine Rolle bei einem erneuten Schaden. Ein Gutachter erkennt, dass der Vorschaden repariert wurde und somit wird auch, trotz Eintrag, erneut reguliert im Falle.

Letztendlich geht es mir nicht um den Eintrag. Wenn ich mit dem Auto fertig bin, fährt es sehr wahrscheinlich im Osten oder Afrika weiter. Mir kommt es darauf an, dass ich nicht im Schadensfall die Torte im Gesicht habe und auf dem Schaden sitzen bleibe. Denn genau dafür benötige ich die Teilkasko, ohne wäre sie ohne Sinn.

Es ist sehr unbefriedigend, von keiner Seite mal eine standfeste Aussage zu bekommen. Am liebsten würde ich die Versicherung wechseln, mit dem Eintrag aber auch irgendwie sinnfrei.

Der Gutachter kann das vielleicht erkennen. Vielleicht aber auch nicht (siehe mein Beispiel mit dem Hagelschaden. Beule ist Beule, ob neu oder alt wird dann keiner mehr sagen können. Das mag bei dir anders aussehen. Interessant ist in der Hinsicht auch die Frgae, ob der von der Versicherung bestellte nächste Gutachter das zweifelsfrei erkennen will. "Wes´Brot ich ess, des´ Liedchen..."

Du hast dein Gesicht selbst in den Weg der Torte gestellt. Noch hast du die Möglichkeit dich zu ducken. Eventuell wird dich die Torte auch verfehlen. Das weiß man aber erst, wenn sie geworfen wurde und entweder vorbeigeflogen ist, oder dich halt getroffen hat. Ist jetzt vielleicht blöd gelaufen (war bei mir damals keineswegs anders, ich habe auch "naiv" gedacht, da würde nochmal Fix der Gutachter drüber schauen), lässt sich aber eben nicht ändern.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 9. Oktober 2019 um 14:27:29 Uhr:

Wenn der Schaden in der HIS nicht als vollständig und fachgerecht repariert ausgewiesen wird, dann ist der Datensatz sachlich falsch und zwingend um die Information zu ergänzen, dass eine entsprechende Reparatur stattgefunden hat.

Jetzt drehen wir uns wieder im Kreis. Der Anspruchsteller muss seinen Anspruch für gewöhnlich begründen, sonst kommt er mit seinem Anliegen nicht weit. Das wäre dem TE theoretisch möglich, in der Realität dann aber mit (unangemessen hohen?) Kosten, oder eben einem mehr oder weniger großen Restrisiko verbunden. Ich erkenne keinen Anspruch darauf, diese Kosten erstattet zu bekommen. Nicht im Kaskobereich.

Grob gesagt ... aus Vertragsverletzung gibts den SE wenn nicht freiwillig korrigiert wird und im Datenschutzrecht gibts den Anspruch auf die Korrektur bzw. Löschung der Daten.

Wo siehst du eine Vertragsverletzung? SE = Schadenersatz?

Einen Anspruch auf Korrektheit der Daten hat man allemale. Nur bis dahin steht offen im Raum, wer "korrekt" definiert.

Mich würde da ein detailliertes Szenario inkl. Urteile wenn vorhanden oder eine stringente Argumentation sehr interessieren. Meine Ansprüche würden erst noch verjähren.

... in der Verletzung der DSGVO und des BDSG. Und wie man durch den Bereich des BGB-Schuldrechts schwimmt, wirst Du doch wohl wissen. Anderenfalls sei das Selbststudium als effektivste Form des Erkenntnisgewinns angepriesen. :)

Immer wieder Interessant wenn irgendwelche Thesen/Behauptungen angestellt werden, ohne sie dann substanziiert zu begründen. Das macht deine Posts diesbezüglich leider überflüssig.

 

Eine Vertragsverletzung bei der DSGVO. Soso.

Zitat:

@guruhu schrieb am 9. Oktober 2019 um 17:37:25 Uhr:

Immer wieder Interessant wenn irgendwelche Thesen/Behauptungen angestellt werden, ohne sie dann substanziiert zu begründen. Das macht deine Posts diesbezüglich leider überflüssig.

Eine Vertragsverletzung bei der DSGVO. Soso.

*hust* bitte nochmals lesen :)

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