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HIS Datenbank

Themenstarteram 21. Oktober 2011 um 19:13

Hallo, da mir meine KFZ Versicherung gekündigt hat wegen zu hoher Schadenshäufigkeit wurde ich wohl in die HIS Datenbank auf genommen.

Erstmal für alle die nicht wissen was HIS ist:

http://...che-versicherungsboerse.de/.../index_dvb.php?...

Nach 5 Jahren soll man aus HIS gelöscht werden wenn es keinen neuen Grund für einen Eintrag gibt.

Ab wann zählen die 5 Jahre? Am Tag des Schadens der zur Kündigung führte? Oder anderes Datum?

Was ist wenn ich nun heirate, den Nachnamen meiner Freundin annehme, vorher mein Auto abmelde, Umziehe und das Auto unter meinem neuen Name anmelde?

Hört sich erstmal sehr wild an aber welche Ident.-Merkmale über mich speichert die HIS?

Ist es richtig das mich eine Versicherung informieren muss wenn ich der HIS gemeldet wurde?

Wie bewerten andere Versicherungen solche Daten? Wenn ich zb. in 3 Jahren in eine andere KFZ Versicherung wechseln möchte?

Gruß Frank

Beste Antwort im Thema

Das hilft sicher Harry. Und das sollte auch reichen. 

 

Aus guten Gründen............

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Auszug aus einem Versicherungsantrag:

"Bei der Prüfung Ihres Antrags auf Abschluss eines Versicherungsvertrags oder bei der Regulierung eines Schadens, richten wir Anfragen zur Person oder Sache (z. B. Kfz) an das HIS und speichern die Ergebnisse der Anfragen. Im Schadenfall kann es nach einem Hinweis durch das HIS erforderlich sein, genauere Angaben zum Sachverhalt von den Versicherern, die bereits Daten an das HIS gemeldet haben, zu erfragen. Auch diese Ergebnisse speichern

wir, wenn sie für die Prüfung des Versicherungsfalls relevant sind. Es kann aber auch sein, dass wir Anfragen anderer Versicherer in einem späteren Leistungsfall beantworten und dann Auskunft über Ihren Schadenfall geben müssen."

Eine detaillierte Beschreibung des HIS finden Sie im Internet unter www.informa-his.de

Allerdings gibt es da nur Selbstauskünfte über die eigene Person. Nur die entsprechenden Firmen/Versicherungen erhalten Zugriff auf exakte Daten der Anfrage.

VG.

Auszug aus https://www.informa-his.de/selbstauskunft/selbstauskunft/

Meldungen, die ein Fahrzeug betreffen, werden in das HIS nicht mit Personenbezug eingemeldet. Es werden ausschließlich Daten zum Fahrzeug gemeldet und gespeichert. Es kann daher auf Basis der bestehenden Eintragung zu einem Fahrzeug kein Bezug zu dessen Halter hergestellt werden. Ebenso kann umgekehrt auf Basis von Daten zur Person des Halters kein Bezug zu einem möglicherweise gemeldeten Fahrzeug hergestellt werden.

Möchten Sie zusätzlich erfahren, ob und welche Informationen wir zu Ihrem Kraftfahrzeug gespeichert haben, übersenden Sie uns bitte zusätzlich

Fahrzeugidentifikationsnummer Ihres Kfz (zu finden in Ihrem Fahrzeugschein oder am Fahrzeug selbst, meist im Motorraum)

Kfz-Kennzeichen

Erstzulassungsdatum

Hersteller

Typ-Angabe

einen Nachweis, dass es sich bei Ihrer Person um den Halter, Versicherungsnehmer oder Eigentümer des Fahrzeugs handelt (z.B. durch eine Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil I oder II)

 

Es also möglich Infos zu Fahrzeugen zu erhalten - leider muss man sie dafür zuerst kaufen ;)

#gummikuh72

Es also möglich Infos zu Fahrzeugen zu erhalten - leider muss man sie dafür zuerst kaufen ;)

genau das meinte ich damit.

So ich habe das jetzt gemacht mit der Selbstauskunft.

Ich habe mir die Informationen über mein Auto geholt, das ich schon seit 6 Jahren fahre.

2 Unfälle gehabt und beide sind aufgelistet

Ich habe gedacht das ich detaillierte Informationen zu den Eintragungen bekommen würde, z.B wie hoch die fiktive Abrechnung war, was am Auto beschädigt war oder so eine Art Gutachten ohne persönliche Daten.

Da hat sich meine Frage also negativ beantwortet.

Wenn ich ein gebrauchtes Auto kaufe kann ich die Informationen die im HIS stehen abfragen, jedoch sieht man leider nur wann der Unfall war, das fiktiv abgerechnet worden ist und welche Versicherung deine Daten abgerufen hat.

 

Moin,

um kein neues Thema zu eröffnen, hänge ich mich mal hier mit ran. Folgender Sachverhalt:

Ich hatte vor ein paar Monaten einen Wildunfall und habe mir nach katastrophalem Verhalten der Versicherung (AXA) letztendlich den Schaden auszahlen lassen und in Eigenregie repariert mit Neu- und Gebrauchtteilen.

Dann habe ich von der Versicherung einen Brief bzgl. des HIS Registers bekommen, dass mein Auto nun dort gelistet ist.

Nach meiner durchgeführten Reparatur habe ich Bilder des reparierten Fahrzeugs an die Versicherung geschickt und um Löschen des Eintrages gebeten.

Dieses wurde abgelehnt, mit der Begründung, das Fahrzeug hätte in einer Fachwerkstatt mit Rechnung repariert werden müssen.

Im Gespräch mit meinem Versicherungsmakler stellte sich heraus, dass dieser wenig Ahnung vom HIS Register hat.

Mein Problem: da ich täglich 160km pendle und nur Landstraße fahre, ist die Gefahr eines erneuten Wildschadens leider sehr hoch.

Bisher konnte mir niemand zweifelsfrei beantworten, ob ich bei einem erneuten Schaden überhaupt noch was von der Versicherung sehe oder ob der Frontbereich (Haube, Stoßstange, Kühlergrill) durch den Eintrag als „Defekt“ gilt weiterhin und daher, trotz Reparatur, nicht mehr reguliert werden kann.

Gruß

Ich würde versuchen, von der AXA beauftragten Sachverständigen, eine Nachbesichtigung mit entsprechender Reparaturbestätigung zu erhalten.

Alternativ einen freien Sachverständigen damit, unter Vorlage des Schadengutachtens, beauftragen.

Sollte nicht die Welt kosten.

Zitat:

@germania47 schrieb am 9. Oktober 2019 um 10:20:25 Uhr:

Ich würde versuchen, von der AXA beauftragten Sachverständigen, eine Nachbesichtigung mit entsprechender Reparaturbestätigung zu erhalten.

Alternativ einen freien Sachverständigen damit, unter Vorlage des Schadengutachtens, beauftragen.

Sollte nicht die Welt kosten.

Das wird der einzigste Weg sein.

Erfahrungsgemäß, wenn der Te zum Gutachter hinfährt, ca 60€

Um diese Arbeit, wird sich aber nicht jeder Gutachter drum schlagen.

Rechnungen von den Ersatzteilen wäre auch gut

Hatte quasi das "gleiche" Problem. Ebenfalls Axa. Bei mir war es ein Hagelschaden, den ich mir habe ausbezahlen lassen und in Eigenregie repariert habe.

Der Sachverständige der Axa wollte sich den Schaden unter keinen Umständen anschauen. Auch unter Übernahme der Kosten meinerseits: keine Chance.

Letztlich habe ich mich dazu entschieden nur hinreichend viele Fotos aus allen möglichen Perspektiven, mit aktueller Tageszeitung zu machen. Nun ist die Sache bei einem Hagelschaden natürlich etwas einfacher, da eine Beule entweder offensichtlich da ist, oder eben nicht. Auch ist das Risiko eines erneuten Hagelschadens und eine ausbleibende Zahlung für mich relativ gering. Das, was ich seinerzeit für die Behebung bezahlt habe würde auch nochmal ausreichen.

Wenn es tatsächlich "nur" 50€ kostet einen Gutachter kurz drüber schauen zu lassen, der die Rep. bestätigt, würde ich das vielleicht noch in Erwägung ziehen. Mein Infostand war damals, dass es deutlich teurer wäre.

Die Bestätigung eines SV für die vollständige und fachgerechte Reparatur ist hier genau der richtige Weg. Manche freie SV machen diese Nachbegutachtung kostenfrei, wenn sie vorher das Schadengutachten honorarpflichtig angefertigt hatten. Aber selbstredend ist diese Tätigkeit ihr Geld wert und darf auch gut und gerne was kosten. Das gehört dann noch zu den schadensbedingten Kosten. Im Haftpflichtfall ist das ohne weiteres ersatzfähig. Beim Kasko / TK-Fall muss es vorher mit der Versicherung abgestimmt werden, ob sie einen eigenen Gutachter damit beauftragen möchten.

Denke mal der muss nicht nur "einfach" die Reparatur bestätigen, sondern auch die vollumfängliche und sach- und fachgerechte Ausführung. Evtl. auch noch welche Teile verwendet wurden - neu oder gebraucht .

Diesen Schuh wird sich kein "fremder" Gutachter für 50€ anziehen wollen.

 

Edit: und wenn diese "fremde" Bestätigung von der kaskoversicherung auch nicht akzeptiert wird, bist du genauso nass wie vorher.

Zitat:

@gummikuh72 schrieb am 9. Oktober 2019 um 10:49:58 Uhr:

Denke mal der muss nicht nur "einfach" die Reparatur bestätigen, sondern auch die vollumfängliche und sach- und fachgerechte Ausführung. Evtl. auch noch welche Teile verwendet wurden - neu oder gebraucht .

Diesen Schuh wird sich kein "fremder" Gutachter für 50€ abziehen wollen.

 

Edit: und wenn diese "fremde" Bestätigung von der kaskoversicherung auch nicht akzeptiert wird, bist du genauso nass wie vorher.

Genau dass wird das Problem sein.

Der Gutachter muss in seinem Namen die fachgerechte Reparatur bestätigen. Jetzt wurde der Schaden noch von nem Privatmann repariert. Einzigster evtl Vorteil. Es waren wohl nur äußerliche Bauteile beschädigt. Mit dem damaligen Gutachten + Ersatzteilrechnungen, wird sich evtl einer finden lassen. Es muss natürlich korrekt repariert sein... Lackierung, Spaltmaße etc. muss passen.

mMn muss diese Rep.Bestätigung jedoch akzeptiert werden.

Es muss nichts akzeptiert werden, es bedarf nur einem Beweis dafür, in welchem Zustand sich der Wagen vor dem nachfolgenden Unfall befand. Im Zweifelsfall entscheidet das wie immer das Gericht auf basis der Würdigung beider Vorträge.

Das Interesse vom Fragestellers besteht aber nicht darin das ganze im Fall der Fälle gerichtlich zu klären (mit ungewissem Ausgang), sondern schon jetzt korrekt abzuwickeln.

 

Ist für mich auch nachvollziehbar

Das wird er aber nicht. Es gibt kein "Recht" darauf, dass die Versicherung irgendwas akzeptiert und die Historie löscht. Er kann allein auf Best-Practice Erfahrungen zurückgreifen. Da ist eine nachbegutachtung sicherlich alles andere als verkehrt, sogar im Gegenteil, aber auch kein automatischer Selbstläufer ohne Risiko. So ist das nunmal bei fiktiver Auszahlung. Der mechanismus HIS wurde u.a. genau dafür initiiert. Verhidnern, dass Leute unendlich oft mehr abkassieren, als ihnen (für das versicherte Objekt) zusteht.

In der HIS steht nur: "Schaden XYZ, an Auto ABC über Summe 123 fiktiv abgerechnet". Das ist eine Tatsache, die sich nicht mehr aus der Welt schaffen lässt.

Vielen Dank bis hierhin für die Kommentare.

Der Schaden belief sich auf eine kaputte Haube + Kühlergrill sowie die Lackierung der Stoßstange. An der Stoßstange selber waren lediglich Blutspuren, welche sich mit polieren entfernen ließen. Zudem noch Klarlackabplatzer, die aber nicht vom Schaden stammen und an anderer Stelle sind.

Ich habe also einen neuen Kühlergrill (mit Rechnung) bei Audi geholt und eine neuwertige Haube in Wagenfarbe privat getauscht gegen andere Autoteile sowie die Stoßstange nur poliert.

Zum Gutachter:

Von der Dekra und sehr unfreundlich, wird er keine Begutachtung der Rep. durchführen, da die Front zerlegt werden müsse, damit er drunter schauen kann (da sind keine Beschädigungen) und die Stoßstange sowie Haube seien nicht lackiert. Der Zustand entspricht eigentlich genau dem wie vor dem Unfall.

Die AXA Zentrale:

Laut Aussage am Telefon (habe die direkte Durchwahl der zuständigen, total unfreundlichen Bearbeiterin) würden auch 10 Gutachten nichts an der Tatsache ändern, dass der Schaden eben nicht in einer Fachwerkstatt mit Nachweis durchgeführt wurde und somit bleibt der Eintrag bestehen.

Der ortsansässige Kundenbetreuer (betreut seit 30 Jahren meine Familie):

Der Eintrag spiele keine Rolle bei einem erneuten Schaden. Ein Gutachter erkennt, dass der Vorschaden repariert wurde und somit wird auch, trotz Eintrag, erneut reguliert im Falle.

Letztendlich geht es mir nicht um den Eintrag. Wenn ich mit dem Auto fertig bin, fährt es sehr wahrscheinlich im Osten oder Afrika weiter. Mir kommt es darauf an, dass ich nicht im Schadensfall die Torte im Gesicht habe und auf dem Schaden sitzen bleibe. Denn genau dafür benötige ich die Teilkasko, ohne wäre sie ohne Sinn.

Es ist sehr unbefriedigend, von keiner Seite mal eine standfeste Aussage zu bekommen. Am liebsten würde ich die Versicherung wechseln, mit dem Eintrag aber auch irgendwie sinnfrei.

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