Hinterer Grundstückszugang zugeparkt.
Hallo zusammen.
Ich habe folgendes Problem: Mein Gartentor wird regelmäßig zugeparkt so dass ich meine Bio Tonne regelmäßig durch das Haus vorne an die Straße bringen muss. Die Situation ist aber leider noch etwas komplizierter. Hinter unserem Reihenhaus Grundstück befindet sich ein später gebautes wohngebiet mit verkehrsberuhigtem Bereich wo parken nur auf gekennzeichneten Flächen erlaubt ist. Mein gartentor befindet sich in der Rundung der parkbucht in der allerdings die beiden Stellplätze durch eine Linie in der Mitte getrennt sind. Oft stehen dort dann aber drei Fahrzeuge von denen das hinten dann meist 30cm von meinem gartentor entfernt ist so dass ich dort noch nicht mal zu Fuß raus komme ohne mich am Auto zu reiben. Wie kann man das am besten lösen bzw regeln?
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29 Antworten
Zitat:
@windelexpress schrieb am 13. September 2021 um 12:14:27 Uhr:
Du weißt wie es aussieht mehr.Zitat:
@wpp07 schrieb am 13. September 2021 um 11:21:32 Uhr:
Noch sind doch die Antworten überschaubar. Lies diese doch bitte durch bevor du antwortest.
Gruß
Ich kann aus dem EO nicht entnehmen,dass es ein offizieller Grundstückszugang ist.
Woher hast Du diese Erkenntnis? Grundbuch des TE vorliegen?
Lesen und verstehen.
Zitat:
Hinter unserem Reihenhaus Grundstück befindet sich ein später gebautes wohngebiet
zeigt auf, dass das Gartentor kein offizieller Zugang zum Grundstück gewesen sein kann. Aus den weiteren Ausführung kann auch noch herausgelesen werden, dass dieser Zugang nur eine private und keine offizielle Zugangsmöglichkeit sein kann.
Also bei uns am Haus ist es auch so, dass der Hauseingang (Weg zur Haustür) an der einen Seite des Grundstückes ist und die Garagenausfahrt an der anderen Seite. Beide führen zur selben Straße. Das kleine Tor zur Haustür wurde auch regelmäßig zugeparkt, seitdem steht auch unsere Mülltonne da.
Zitat:
@ktown schrieb am 13. September 2021 um 14:00:19 Uhr:
Lesen und verstehen.
?
Zitat:
@ktown schrieb am 13. September 2021 um 14:00:19 Uhr:
zeigt auf, dass das Gartentor kein offizieller Zugang zum Grundstück gewesen sein kann.Zitat:
Hinter unserem Reihenhaus Grundstück befindet sich ein später gebautes wohngebiet
Dann gäbe es für den TE nichts zu beanstanden
Zitat:
@windelexpress schrieb am 13. September 2021 um 16:39:32 Uhr:
?Zitat:
@ktown schrieb am 13. September 2021 um 14:00:19 Uhr:
Lesen und verstehen.
Zitat:
@windelexpress schrieb am 13. September 2021 um 16:39:32 Uhr:
Dann gäbe es für den TE nichts zu beanstandenZitat:
@ktown schrieb am 13. September 2021 um 14:00:19 Uhr:
zeigt auf, dass das Gartentor kein offizieller Zugang zum Grundstück gewesen sein kann.
Wie meinen?
Wenn er keinen offiziellen Zugang hinter dem Haus hat hat er auch kein Recht darauf dass dort diese Einfahrt frei gehalten wird.
Ist bei uns hier genauso.
Wir haben mehrere Fälle wo beim Bau ein "weiterer" Zugang einfach geschaffen wurde.
Eine Garage welche von vorne wo der offizielle Zugang ist und von der hinter dem Haus liegenden Straße befahren werden konnte musste so umgebaut werden, also Tore raus, normale Wand rein, das sie nur über den offiziellen Weg befahren werden kann.
Ich darf bei einem zusätzlichen Eingang im Haus an der Giebelseite diesen offiziell nur von der Seite zugänglich machen wo auch der Haupteingang des Hauses liegt.
Rein theoretisch kann ich mir hinter dem Haus einen Parkplatz machen, dieser müsste dann aber von vorne zu befahren sein.
Geht nicht da wir am Hang wohnen, also könnte ich nur hinten in den Zaun ein Tor machen was aber nicht erlaubt ist.
Kommt bei uns hinzu das dort ein Feldweg ist und keine offizielle Straße.
Interessiert bei uns jedoch niemanden da einige eine zweite Zufahrt haben....
Zitat:
@ktown schrieb am 13. September 2021 um 09:37:21 Uhr:
Wenn es ein neu ausgewiesenes Baugebiet ist, dann kann es kein offizieller Zugang sein. Da jedem Grundstück baurechtlich nur ein offizieller Zugang zusteht, wirst du auch das Gartentor nicht im Nachgang dazu machen können.
Das käme nun aber auf die jeweilige Landesbauordnung an.
Mein Grundstück (in Schleswig-Holstein) hat 2 Zugänge und beide sind doch tatsächlich im Rahmen des Bauantrages genehmigt worden und somit offiziel anerkannt.
Einer führt zur Haustür und der andere zur Doppelgarage und den 3 Stellplätzen.
(Ich habe allerdings nur eine Zufahrt, da der Zugang zur Haustür am Fussweg endet)
Da in diesem Fall ein neues Baugebiet ausgewiesen wurde halte ich es zumindest für möglich, dass bei der Ausweisung ein Fehler passierte und der Nebenzugang nicht korrekt erfasst wurde. Da wäre aber die Frage, ob die jeweilige LBO Nebenzugänge vorsieht.
Es ist letztlich eine Frage dessen, was seitens zuständiger Behörde genehmigt wurde.... und wenn der Nebenzugang nicht genehmigt wurde, dann ist es zwar eine nette Öffnung im Zaun, aber eben kein Zugang zum Grundstück -> Kein Anspruch darauf, dass man dort durchkommt.
Oft wurde es halt einfach so gemacht dass man eine zweite Zufahrt zum Haus/zur Garage hat.
Wenn man beim Bau einer Garage genehmigt bekommt die nur von einer anderen Seite zu befahren ist sollte man auch das Recht bekommen diese auch zu nutzen.
Zitat:
@WeissNicht schrieb am 13. September 2021 um 20:22:14 Uhr:
Das käme nun aber auf die jeweilige Landesbauordnung an.Zitat:
@ktown schrieb am 13. September 2021 um 09:37:21 Uhr:
Wenn es ein neu ausgewiesenes Baugebiet ist, dann kann es kein offizieller Zugang sein. Da jedem Grundstück baurechtlich nur ein offizieller Zugang zusteht, wirst du auch das Gartentor nicht im Nachgang dazu machen können.
Nö. Weil das nix mit Bauordnungsrecht sondern mit Bauplaungsrecht zutun hat
Zitat:
@WeissNicht schrieb am 13. September 2021 um 20:22:14 Uhr:
Mein Grundstück (in Schleswig-Holstein) hat 2 Zugänge und beide sind doch tatsächlich im Rahmen des Bauantrages genehmigt worden und somit offiziel anerkannt.
Also haben sie zwei Hausnummern?
Ich behaupte auch, dass im Genehmigungsbescheid der Zugang zum Fußweg nicht explizit genehmigt wurde und auch keine namentliche Erwähnung fand.
Aber wir weichen viel zu sehr vom eigentlichen Thema ab.
Es steht dem TE frei den Antrag auf Entfernung des Stellplatzes zu stellen.
Sollte ein Planungsfehler vorliegen wird dem Antrag entsprochen und dem Antragssteller entstehen keine Kosten. Liegt kein Planungsfehler vor, dann muss der Antragssteller, bei einer Bewilligung, dies Kosten tragen.
Es wäre noch zu klären ob diese Tür nicht einen nötigen Fluchtweg darstellt und deshalb nicht versperrt werden darf.
Zitat:
@onzlaught schrieb am 14. September 2021 um 09:26:22 Uhr:
Es wäre noch zu klären ob diese Tür nicht einen nötigen Fluchtweg darstellt und deshalb nicht versperrt werden darf.
Stimmt. Vielleicht ist es auch noch ein notwendiger Zugang für die Feuerwehr.😁😁
Es wird immer skurriler.
Einfach mal beim Bauamt anrufen und nachfragen.
Nicht unüblich je nach Lage dass Grundstücke zwei Zufahrten haben. Bei meinem Reihenhaus auch so. Vor der Haustür Stellplatz, andere Seite hinterm Garten Garage. Anschrift und Hausnummer nur zur Garagenseite. Immer die Frage was genehmigt wurde.
Wenn die Garage schwarz auf die Grenze gebaut wurde besser nicht nachfragen, sonst kommt die Anordnung zum Rückbau 😉
Ist der TE zwischen einem parkenden Auto und seiner Gartentür steckengeblieben, oder warum kommen trotz der zahlreichen Fragen zur Aufklärung der genauen Umstände keine Infos mehr von ihm?
Zitat:
@pk79 schrieb am 14. September 2021 um 21:12:49 Uhr:
Ist der TE zwischen einem parkenden Auto und seiner Gartentür steckengeblieben, oder warum kommen trotz der zahlreichen Fragen zur Aufklärung der genauen Umstände keine Infos mehr von ihm?
Weil die Frage mit Berlin Paules und meiner Antwort auf Seite 1 beantwortet wurde.
Gruß
@ wpp07:
Die Antworten die bis jetzt gegeben wurden sind allesamt spekulativ, solange der TE nicht mit den weiteren angefragten Infos rausrückt.
Ist ja bald Weihnachten.
Spekulatius-Zeit