Hilfestellung KFZ-Abmeldung, Anmeldung, Ummeldung??
Hallo,
kurze Frage zum Ablauf, da dies der erste in diesem Umfang für mich ist.
Anfang Mai ist meinerseits zu tun:
Mein Auto abmelden; Privatverkauf an einen Autohändler aus dem EU-Ausland, Übergabe findet an einem andern Ort als meinem Wohnort/Zulassungsort statt.
Am gleichen Tag oder später das Auto einer weiteren Person abmelden und anschließend auf mich anmelden (ummelden).
Wie ist hier jetzt am Besten vorzugehen?
Wann kündige ich die Versicherung meines jetzigen Fahrzeuges? Automatisch mit Anmeldung des neuen Fahrzeuges?
Wann schließe ich für das Fahrzeug welches ich übernehme die Versicherung ab? Im Vorfeld, im Nachgang?
Was benötige ich für die Abmeldung meines Fahrzeuges bei der Zulassungsstelle? Kennzeichen, was noch?
Wann führe ich die Abmeldung durch? Nach Übergabe an den Käufer / vor Übergabe an den Käufer?
Wie komme ich an den Übergabeort mit "abgemeldeten" Fahrzeug? 3/4 Tageskennzeichen?
Was bekommt der Käufer aus dem EU-Ausland alles von mir? Fahrzeugschein, Fahrzeugbrief (welches davon, welches im Original, welches nicht?)
Was benötige ich für die Abmeldung / Ummeldung des anderen Fahrzeugs? Vollmacht der Person?
Welche Unterlagen noch?
Woher bekomme ich die grüne Plakete? Zulassungsstelle?
Danke!!
Weitere Fragen ergeben sich bestimmt noch!!
21 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von g0lf3r123
Wann kündige ich die Versicherung meines jetzigen Fahrzeuges? Automatisch mit Anmeldung des neuen Fahrzeuges?
Kannst du jetzt schon kündigen, halt zum Tag der Abmeldung.
Zitat:
Original geschrieben von g0lf3r123
Wann schließe ich für das Fahrzeug welches ich übernehme die Versicherung ab? Im Vorfeld, im Nachgang?
Kannst du jetzt schon machen, du brauchst ja für die Zulassung eine eVB-Nummer von deiner Versicherung.
Zitat:
Original geschrieben von g0lf3r123
Wann führe ich die Abmeldung durch? Nach Übergabe an den Käufer / vor Übergabe an den Käufer?
Auf jeden Fall vor Übergabe des Fahrzeugs.
Zitat:
Original geschrieben von g0lf3r123
Was benötige ich für die Abmeldung meines Fahrzeuges bei der Zulassungsstelle? Kennzeichen, was noch?
Die Fahrzeugpapiere.
Zitat:
Original geschrieben von g0lf3r123
Wie komme ich an den Übergabeort mit "abgemeldeten" Fahrzeug? 3/4 Tageskennzeichen?
Sofern der Übergabeort in Deutschland liegt, kannst du am Tag der Abmeldung mit den entsiegelten Kennzeichen dorthin fahren. Ansonsten mit Ausfuhrkennzeichen.
Zitat:
Original geschrieben von g0lf3r123
Was bekommt der Käufer aus dem EU-Ausland alles von mir? Fahrzeugschein, Fahrzeugbrief (welches davon, welches im Original, welches nicht?)
Alle Fahrzeugpapiere, alle im Original.
Zitat:
Original geschrieben von g0lf3r123
Was benötige ich für die Abmeldung / Ummeldung des anderen Fahrzeugs? Vollmacht der Person?
Welche Unterlagen noch?
Fahrzeugpapiere des Fahrzeugs, gültige HU-Bescheinigung, Kennzeichen, wenn es noch angemeldet ist, deinen Ausweis, eVB-Nummer, SEPA-Mandat für die Kfz-Steuer, Geld. Und am Besten auch noch mal auf die Seite der zuständigen Zulassungsstelle schauen oder dort anrufen, ob es regionale Besonderheiten gibt.
Zitat:
Original geschrieben von g0lf3r123
Woher bekomme ich die grüne Plakete? Zulassungsstelle?
Ja, auch. Oder TÜV...
Das nenne ich mal viele Fragen auf einmal. Lass dir bitte den Kritikpunkt gefallen, dass die meisten Fragen hier schon mehrfach besprochen und beantwortet wurden; ein wenig Suchen wäre hilfreich gewesen. Aber ich versuche es mal mit einer Kurzfassung:
a) Das alte Auto: Ja, wenn du ganz sicher gehen willst, dass dein Käufer keinen Missbrauch betreiben kann, dann meldest du dein altes Auto ab, besorgst dir für 30,40 Euro Kurzzeitkennzeichen und fährst damit zum Treffpunkt. Dem Käufer gibst du aber deine Kurzzeitkennzeichen nicht mit. Der soll selber organisieren, wie er vom Treffpunkt wegkommt. Was du also benötigst, ist folgendes:
- zum Abmelden: Zulassungsbescheinigungen Teil I und II (alt: Kfz.-Schein und -Brief) und deine Kennzeichen. Die Zulassungsstelle wird deine Kennzeichen entstempeln und dir die Abmeldung in der ZB I (ehemals Kfz.-Schein) dokumentieren. Ob in der ZB II (Brief) noch etwas dokumentiert wird, weiß ich aktuell nicht, ich glaube nicht mehr.
- Kurzzeitkennzeichen: Dafür benötigst du nach den neuesten Regeln wieder ZB I und ZB II (hast du dann ja eh dabei) und einen vorher zu beschaffenden elektronischen Versicherungsnachweis (eVB-Nummer) für die obligatorische Haftpflicht-Versicherung. Vielleicht kannst du den sogar kostenlos von deiner Versicherung bekommen, wenn das neue Fahrzeug auch wieder dort versichert wird. Ansonsten musts du dafür halt ein paar Euro bezahlen. Damit bekommst du ein Kennzeichen samt provisorischer Zulassungsbescheinigung (rosa Papier) zugeteilt, dass du dir prägen und stempeln lässt. Du darfst damit genau 5 Kalendertage fahren. Das Datum des letzten Tages, an dem du fahren darfst, wird auf das Kennzeichen geprägt. Wie gesagt, nimm die KzK nach der Übergabe des Wagens an den Käufer bitte an dich.
- Übergabe an den Käufer: der Käufer erwirbt mit dem Eigentum an deinem Auto auch den Anspruch auf Zulassungsbescheinigung Teil I und II im Original.
(Eine Übergabe des noch normal angemeldeten Wagens ist legal, aber birgt Risiken. Der Käufer könnte "vergessen", den Wagen abzumelden. Man kann dann, je nach Einzelfall, Schwierigkeiten bekommen mit Finanzamt wegen Steuern, mit der Versicherung, wenn ein Schaden nach Verkauf eintritt, mit der Rennleitung, wenn der Käufer mit deiner Zulassung Ordnungswidrigkeiten begeht...usw.)
b) dein neues Auto: Auch hier musst du VORHER eine elektronische Versicherungsbestätigung von deiner Versicherung einholen. Ist eigentlich heute nur noch eine mehrstellige Nummer; die Zulassungsstelle bekommt dann bei Eingabe deiner Nummer in ihr System signalisiert, dass eine Haftpflichtversicherung besteht. Haftpflicht ist vorgeschrieben. Teilkasko, Vollkasko, Insassenunfall usw. sind nicht vorgeschrieben, aber je nach Wert des Fahrzeugs usw. oft sinnvoll. Mit der eVB-Nummer, der ZB I und II im Original sowie der HU-Bescheinigung ("TÜV-Bericht"😉 und deinem Ausweis gehst du dann wieder zur Zulassungsstelle und lässt das neue Fahrzeug auf dich zu. Wenn es noch auf den vorigen Halter angemeldet sein sollte, kannst du u.U. das bisherige Kennzeichen behalten. Wenn nicht, bekommst du ein neues zugeteilt, das du dir beim Schilderdienst prägen lässt. Bei dieser Ummeldung wird die bisherige ZB I neu ausgestellt und die alte einzogen; in der ZB II ist Platz für zwei Haltereinträge. Wenn du der zweite bist, wird dein Name in die ZB II neu eingetragen. Bist du der dritte (respektive 5. oder 7....), wird die ZB II auch neu ausgestellt.
Im Grunde passiert das gleiche, wenn das neue Auto abgemeldet übergeben wird.
c) Versicherung: Im Moment der Abmeldung deines Altfahrzeuges wird deine Versicherung automatisch gekündigt; du wirst dann einige Tage oder wenige Wochen später Post bekommen von der Versicherung, wo etwas von "Aufhebung" stehen wird. Du hast durch diese Aufhebung die Möglichkeit, für das neue Fahrzeug eine andere Versicherung zu wählen, was ja ansonsten nur durch ordentlche Kündigung zur Hauptfälligkeit (oft der 31.12. / 01.01.) geht. Eine besondere Kündigung ist also im Rahmen einer Abmeldung nicht erforderlich. Eine formlose Information deinerseits an deine Versicherung ist aber sicher hilfreich.
Den Rest teilt dir aber sicher auch gern deine örtliche Zulassungsstelle mit. Und ja, man wird von dir bei der Anmeldung / Ummeldung ein SEPA-Mandat verlangen für den Einzug der Kfz-Steuer von deinem Konto. Die Umwelt-Plakette bekommst du auch bei der Zulassungsstelle, aber z.B. auch von Werkstätten, in denen Abgasuntersuchungen gemacht werden dürfen, d.h. in der Regel zum Beispiel immer beim Vertrgahändler für deine Marke.
Grüße
SpyderRyder
Zitat:
Original geschrieben von SpyderRyder
a) Das alte Auto: Ja, wenn du ganz sicher gehen willst, dass dein Käufer keinen Missbrauch betreiben kann, dann meldest du dein altes Auto ab, besorgst dir für 30,40 Euro Kurzzeitkennzeichen und fährst damit zum Treffpunkt.
Warum? Und woher kommt der Preis? Er kann einfach mit den entwerteten Kennzeichen fahren. Das andere sind unnötige Kosten.
Zitat:
Original geschrieben von SpyderRyder
- Kurzzeitkennzeichen: Dafür benötigst du nach den neuesten Regeln wieder ZB I und ZB II
Welche "neuesten Regelungen"? Vielleicht die DEINER Zulassungsstelle. Aber sicher nicht bei allen. Viel wichtiger wäre, dass er die Kurzzeitkennzeichen eigentlich auch nur noch bei seiner örtlich zuständigen Zulassungsstelle bekommt, auch wenn da einige von abweichen...und eigentlich braucht er ja auch keine Kurzzeitkennzeichen...
Zitat:
Original geschrieben von Tecci6N
Kannst du jetzt schon kündigen, halt zum Tag der Abmeldung.
die Versicherung wird von der Zulassungsstelle über die Abmeldung informiert. Ich würde aber im Telefonat vorher die Übernahme des Vertrags auf das neue Auto und die Abmeldung des alten ankündigen. Oder Kündigen wenn man eine neue Versicherung woanders abschließen will
Zitat:
Original geschrieben von Tecci6N
Sofern der Übergabeort in Deutschland liegt, kannst du am Tag der Abmeldung mit den entsiegelten Kennzeichen dorthin fahren. Ansonsten mit Ausfuhrkennzeichen.
vorher aber klären und von der Versicherung bestätigen lassen, dass für diese Fahrt Versicherungsschutz noch besteht
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Tecci, ohne dir zu nahe treten zu wollen, aber das ist mindestens eine nicht zutreffende Aussage von dir.
Das eine betrifft die Fahrt mit dem abgemeldeten Auto: hochgradig riskant. Bestenfalls ist es von den Vorschriften noch gedeckt, wenn man nach dem Abmelden unmittelbar nach Hause fährt. Weitere Fahrten macht man nicht mit einem abgemeldeten Fahrzeug. Abgemeldet heißt: nicht versteuert, nicht versichert. Für alles außer dem unmittelbaren Weg nach Hause also nicht legal und sicher ein schlechter Tipp für einen Einsteiger.
Insofern sind die geschätzten Kosten von 30 bis 40 Euro für eine KzK ein verschmerzbarer Obolus für ein korrektes Vorgehen mit dem geringsten Risiko. (Kosten: Gebühr Zulassungsstelle, Schilder anfertigen lassen, eventuell noch Versicherungsprämie).
Frage an den TE: kann der Käufer deines alten Autos dieses nicht an deinem Wohnsitz abholen?
Die Vorlage der Fahrzeugpapiere für ein KzK: den Schilderungen etlicher anderer Teilnehmer hier zufolge, wird die Vorlage der ZB I/II an immer mehr Zulassungsstellen verlangt. Ob dies auf eine bundeseinheitliche Regelung zurückzuführen ist, entzieht sich allerdings meiner Kenntnis. Ist aber für das Vorhaben des TE eher weniger wichtig, da er ja das Abmelden des Altfahrzeuges und das Beschaffen der KzK im gleichen Arbeitgang machen kann --> Papiere ohnehin vorhanden.
Dein Hinweis, dass man die KzK nur noch bei der für den Wohnsitz zuständigen Zulassungsstelle bekommt, ist allerdings 100% richtig, das hatte ich vergessen.
Zitat:
Original geschrieben von SpyderRyder
Das eine betrifft die Fahrt mit dem abgemeldeten Auto: hochgradig riskant. Bestenfalls ist es von den Vorschriften noch gedeckt, wenn man nach dem Abmelden unmittelbar nach Hause fährt. Weitere Fahrten macht man nicht mit einem abgemeldeten Fahrzeug. Abgemeldet heißt: nicht versteuert, nicht versichert. Für alles außer dem unmittelbaren Weg nach Hause also nicht legal und sicher ein schlechter Tipp für einen Einsteiger.
wieso, das ist vollkommen legal:
http://www.stadt-koeln.de/.../fahrten-mit-ungestempelten-kennzeichenZitat:
Original geschrieben von SpyderRyder
Insofern sind die geschätzten Kosten von 30 bis 40 Euro für eine KzK ein verschmerzbarer Obolus für ein korrektes Vorgehen mit dem geringsten Risiko. (Kosten: Gebühr Zulassungsstelle, Schilder anfertigen lassen, eventuell noch Versicherungsprämie).
eben nicht so verschmerzbar. Die Versicherung wird in solch einem Fall nicht mehr angerechnet. Da kannst Du also noch 50 - 100.- € draufrechnen.
Hi,
kurz gesagt auch wenn die Abmeldung morgens um 8.00Uhr war bleibt das Fahrzeug bis 24.00 regulär zugelassen.
Man zahlt ja auch für den ganzen Tag Steuer und Versicherung.
Gruß Tobias
Nein Tobias, so einfach ist es eben nicht. In dem weiter oben geposteten Link (Stadt Köln) ist es doch leicht verständlich erläutert, dass zumindest die Versicherungsfrage vorher geklärt sein muss. Darauf hat die Zulassungsstelle keinen Einfluss. Dass bundesweite Fahrten generell noch erlaubt sind am Tag der Abmeldung, war mir allerdings neu. Gut, wieder was gelernt.
Und wenn der TE das neue Auto bei der bisherigen Versicherung versichern will, wird diese sicher auch bei der Gebühr für eine KzK-Versicherung kulant sein. Fragen kostet erst mal nix.
Am KzK führt spätestens kein Weg mehr vorbei, wenn die Übergabe an den Käufer des Alt-Fahrzeuges nicht am Tag der Abmeldung erfolgt UND wenn der Käufer das Auto nicht am Standort des TE abholen will oder kann.
Mag der TE das eventuell noch erläutern?
Aus eigener Erfahrung kann ich sagen: Fahrten mit dem abgemeldeten Fahrzeug sind NUR und AUSSCHLIESSLICH bis zum Händler (wenn verkauft bzw. in Zahlung gegeben) oder nach Hause möglich! Allerdings - und ACHTUNG WICHTIG - die Fahrt MUSS DIREKT und OHNE Umweg und OHNE Unterbrechung erfolgen und nur im Zulassungsbezirk.
Die Versicherung läuft erst um 24 Uhr aus! Bis dahin ist das Fahrzeug auch VOLL versichert (Auskunft meiner damaligen Versicherung) NACH 0 Uhr darf das Fahrzeug NICHT mehr auf öffentlichen Straßen benutzt werden.
Wenn ich mich allerdings nun recht erinnere, war die Frage in einer anderen Diskussion, ob ich mit dem ABgemeldeten Fahrzeug auch außerhalb des Zulassungsbezirk fahren darf. Bei mir war es ja noch INNERhalb des Zulassungsbezirkes.
Da sollte aber die zuständige Zulassungsstelle Auskunft geben können. Und wegen der Versicherung ist es sicherlich hilfreich, die Versicherung über das Vorhaben zu unterrichten.
Vorher fragen ist sicherlich sinnvoller als hinterher ein dummes Gesicht machen zu müssen.
Zitat:
Original geschrieben von Bootsmann22
Aus eigener Erfahrung kann ich sagen: Fahrten mit dem abgemeldeten Fahrzeug sind NUR und AUSSCHLIESSLICH bis zum Händler (wenn verkauft bzw. in Zahlung gegeben) oder nach Hause möglich! Allerdings - und ACHTUNG WICHTIG - die Fahrt MUSS DIREKT und OHNE Umweg und OHNE Unterbrechung erfolgen und nur im Zulassungsbezirk.
Falsch
Zitat:
Original geschrieben von Bootsmann22
Wenn ich mich allerdings nun recht erinnere, war die Frage in einer anderen Diskussion, ob ich mit dem ABgemeldeten Fahrzeug auch außerhalb des Zulassungsbezirk fahren darf. Bei mir war es ja noch INNERhalb des Zulassungsbezirkes. Da sollte aber die zuständige Zulassungsstelle Auskunft geben können.
dazu hätte man auch die von mir verlinkte Quelle der Stadt Köln lesen können
Zitat:
Original geschrieben von Bootsmann22
Vorher fragen ist sicherlich sinnvoller als hinterher ein dummes Gesicht machen zu müssen.
ob das vielleicht der Grund des Threads ist?
Zitat:
Original geschrieben von Kai R.
FalschZitat:
Original geschrieben von Bootsmann22
Aus eigener Erfahrung kann ich sagen: Fahrten mit dem abgemeldeten Fahrzeug sind NUR und AUSSCHLIESSLICH bis zum Händler (wenn verkauft bzw. in Zahlung gegeben) oder nach Hause möglich! Allerdings - und ACHTUNG WICHTIG - die Fahrt MUSS DIREKT und OHNE Umweg und OHNE Unterbrechung erfolgen und nur im Zulassungsbezirk.
... wenn du schon behauptest, dass das falsch ist, dann erkläre bitte WAS falsch sein soll. Woher willst du wissen was MIR gesagt wurde? Denn, mir war nur erlaubt das abgemeldete Fahrzeug von der Zulassungsstelle direkt zum Händler zu fahren, der im gleichen Zulassungsbezirk war. Es wurde mir so gesagt wie ich es oben geschrieben habe. Und nun???
Zudem, in einem ähnlichen Thema wurde genau DAS bestätigt, dass das verbringen eines abgemeldeten Fahrzeuges ausschließlich im Zulassungsbereich erlaubt wäre. Ich sage dir nun nicht wer der Verfasser war ... 😁
Nein, ICH nicht!
P.S. Was die Stadt Köln dazu sagt ist mir in dem Falle Schnurz PENG, da ich nicht in Köln war, somit jemand anderer Zuständig. OK?
seit der letzten Änderung der FZV ist die Einschränkung, dass Rückfahrten nur im Zulassungsbezirk und angrenzend erfolgen dürften, entfallen. So teilt es die Stadt Köln auch richtig mit, die FZV gilt bundesweit.
§10 Abs. 4
Zitat:
(4) Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung oder einer Sicherheitsprüfung dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind. Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette dürfen mit dem bisher zugeteilten Kennzeichen bis zum Ablauf des Tages der Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs durchgeführt werden, wenn sie von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind.
Da hat der Kai schon recht. Früher war es zwar in der Tat anders, aber aktuell darf man eben von Hamburg nach München fahren, wenn es zeitlich reicht. Vor allem muss man auch unterscheiden zwischen den Fahrten VOR der Zulassung und NACH der Abmeldung...
Ich werde das Fahrzeug an einen aus dem EU-Ausland (Polen) verkaufen.
Gemäß einer Bekannten von ihm (die für mich dolmetscht) benötigt er von mir keine Papiere (außer dem bisherigen Kennzeichen). D.h. er benötigt von mir auch keinen Fahrzeugbrief. Ist das denkbar? Benötigt er ihn in Polen nicht??