Hilfe!
Hallo ihr Lieben 🙂
Ich bin neu hier und habe gleich mal eine frage bzw. ein anliegen und hoffe sehr das ihr mir eventuell helfen könnt. 🙂
Ich habe mir im März.2021 Einen Suzuki Grand Vitara gekauft bei einem Händler.
Jetzt zu meinem Problem:
Das Auto ist ständig kaputt und es war ständig in seiner nicht offiziellen Werkstatt zur Reparatur ( Gerissener Dieselschlauch, Kaputtes Radlager). Ich war mit dem Auto jetzt in MEINER Werkstatt und dort wurden wirklich erhebliche Mängel festgestellt so das ich mit dem Auto die Pickale Überprüfung nicht überstehen werde. Bilder von den Mängeln hab ich euch Hinzugefügt
Ich habe mich dafür entschieden das Auto zurück zu geben da der Verkäufer auch sehr stur und bockig ist und man nicht mit ihm reden kann.
Es ist jetzt so das unsere Anwälte ständig im kontakt stehen und momentan sieht es so aus das er das Auto nur zurück nimmt um 4500.00 Euro er verlangt also 1000 Euro für die Benutzungsgebühr.
Das Auto Kostete beim Kauf 5500,00 Euro mit 157.000Km
Zum jetzigen Zeitpunkt 14.04.2021 hat das Auto 159.455Km
Ist diese nutzungsgebühr gerechtfertigt oder nicht?
Ich hoffe ihr könnt mir helfen da ich sonst wirklich nicht weiter weiß das Auto steht jetzt knapp 1 Monat in der Garage da ich mit dem Auto ja nicht mehr Fahren kann 🙁
14 Antworten
Wenn bei den Rep. Neuteile verbaut worden sind dann rechne Ihm die doch dagegen, ist ne Wertsteigerung bzw. WErterhaltung.
Also eigentlich sollten das deine Anwälte wissen. Der Wertverlust von Fahrzeugen wird hier anders berechnet als z.B. das Kilometergeld beim Finanzamt. Üblicherweise heißt die Formel Preis des Neufahrzeuges / Kilometerleistung am Ende der Lebensdauer = Wertverlust/km. Angenommen der Neupreis war 30000 Euro, die Lebensdauer 150000km (die wird je nach Fahrzeugklasse mit 100000 bis 200000 km angenommen), dann ist der Wertverlust 20ct / km, und das wird dann der Nutzung zugrunde gelegt, wären bei dir also etwa 500 Euro.
Sag deinem Anwalt, dass du mit 500 einverstanden bist, wenn der Gegner dafür wertsteigernde Maßnahmen akzeptiert, falls du z.B. in Ersatzteile investiert hast. Dein Anwalt sollte dir dann irgendeinen Kompromiss vorschlagen.
Meine Erfahrung: manchmal muss man auch ne kleine Einbuße hinnehmen um die Sache vom Tisch zu kriegen, aber 1000 sind definitiv zu viel.
Hallo und danke erstmal für deine rasche Antwort 🙂
Die Reparaturen hat ´´Netterweise´´ er gezahlt also kann ich da leider nichts gegenrechnen
Dann solltet ihr euch etwa bei 650 Euro treffen... Hängt von deinem Anwalt ab. VG
Hallo,
1. wir sind kein Rechtsberatungsforum - ist hier laut Nutzungsbedingungen nicht erlaubt und es macht, da wir (fast) alle keine Juristen sind, auch keinen wirklichen Sinn.
2. Der Betrag erscheint mir auch sehr hoch, für nicht mal 3000km Laufleistung (ein niedriger einstelliger Prozentwert).
3. Wer hat denn die fälligen Reparaturen bezahlt, die zu einer Wertsteigerung durch den aktuell besseren Zustand als beim Kauf (wo das Fahrzeug ja offenbar auch nicht bestanden hätte) geführt haben?
4. Wieso gab's die Prüfplakette eigentlich nicht bei Kauf neu? Das ist doch bei den meisten Händlern in der Preisklasse immer so ein Kaufargument. (Zugegeben öfter mal mit Gefälligkeits-TÜV, damit die Karre wieder die volle Laufzeit hat und danach der Händler dann eh raus aus der Verantwortung... trotzdem auch für den Käufer eine Sicherheit, da er eine lange Betriebserlaubnis hat und genau das nicht passiert, was jetzt bei dir ist - "neues" Auto und fast sofort stillgelegt)
In Deutschland gäbe es noch weitere Fragen, nämlich war Sachmängelhaftung im Vertrag ausgeschlossen, wenn ja warum, wenn nein warum greift die Beweislast nicht? Denn hier muss der Verkäufer in den ersten 6 Monaten nachweisen, dass diese Fehler nicht erst durch die Benutzung entstanden sind. Was schwerfällt, weshalb ihm das auf die Füße fiele.
In Österreich - weiß ich's nicht.
Es gibt mit Sicherheit Modellrechnungen für diese Nutzungsgebühr, oder vergleichbare Urteile. Dann hat man einen Anhaltspunkt. Das sollte ein guter Anwalt aber finden.
Ach und 5.
Jeder einigermaßen sinnvolle Betreff außer "Hilfe" würde mehr Antworten bieten, weil dann mehr Leute reinschauen.
Danke für eure Antworten
Wir waren eigentlich schon so weit das er das Auto Reparieren wollte aber nur 1 Mängel also sind wir von dieser Überlegung gleich wieder weg
Meine Anwältin hatte ihm vorgeschlagen das wir mit einer Benutzungsgebühr von 700 einverstanden wären aber dieses Angebot hat er 2 Tage später Dankend Abgelehnt da er nur mit 1000 einverstanden ist
Anwältin prüfen lassen, wie das mit vergleichbaren Urteilen aussieht bezüglich Nutzungsgebühr (das ist sicherlich nicht der erste Streit in der Richtung!), und dann kann man ja entscheiden, ob man's auf einen Gerichtstermin ankommen lässt. Ist halt Glücksspiel.
In der Liste sehe ich den Vermerk "Rostig". Das ja erst mal nur eine pauschale Bezeichnung ist.
Hat das Fahrzeug zum Zeitpunkt des Kaufs TÜV gehabt?
Du musst dem Verkäufer die Möglichkeit geben ein eventuell vorliegenden Mangel zu beseitigen.
Jetzt ist die Frage was ist ein Mangel ?
Rostig ist ja kein messbarer Wert. Der eine sagt das es komplett verrostet ist der andere sagt das es Patina ist. Wird durch Rost das Material geschwächt ist das messbar.
Von deiner Erzählung her würde ich sagen daß es kein Autohaus war sondern eher so ein Straßenverkäufer.
Einige dich doch mit ihm das du TÜV machst(es natürlich selbst bezahlst. Treten Mangel bei der Untersuchung auf muss er die beheben.
Das ist immer schwer bei sowas.
Ich kenne das auch..mein Sohn hatte die super Idee bei solch einem Händler ein PKW zu kaufen. Auch Problem über Problem. Nach 3 Monaten hin und her war der Händler nicht mehr der Besitzer der Firma und war nur noch angestellt. Und nun?
Mein Schwager arbeitet bein Zoll. Der meinte das fast alle so arbeiten. Da wird ständig der Eigentümer geändert..
Ich hoffe das es bei dir ein besseres Ende nimmt.
"Von deiner Erzählung her würde ich sagen daß es kein Autohaus war sondern eher so ein Straßenverkäufer."
Solche "Bastelautos" (Altersschwäche + Rost, gepaart mit französischer Diesel-"Qualität"😉 gibt es nun mal nicht bei einem serösen Autohaus zu kaufen. Die wollen und können sich doch nicht mit der Sachmängelhaftung herumschlagen.
Welches Baujahr ist der denn eigentlich (bei dem Preis muss erschon älter sein)?
Der Rost, der im Mängelbericht aufgeführt wird, ist ab einem bestimmte Fahrzeugalter hinzunehmen/einzukalkulieren.
Wie mein Vorredner schon geschrieben hat, stellt sich die Frage, wie sehr der Rost schon das Material geschwächt hat.
Für die Berechnung der Nutzung (das wird dir auf jeden Fall abgezogen) gibt es Vorgaben, die ein Rechtsanwalt kennen sollte. Ob es sich aber lohnt, für vielleicht 2-300 € weniger Abzug das "volle Programm" aufzufahren sei dahin gestellt.
Deswegen meine Aussage.
Klar wirfst du Geld weg. Um aber halbwegs gut raus zu kommen biete ihn ein Deal an.
Du machst TÜV und er behebt die Mängel.
Die bezahlst 110€ und eventuell Nachprüfung.
Im Grunde kannst du nur Mängel erklären die er dir verheimlicht hat.
Rost hättest du sehen können. Das Radlager war beim Zeitpunkt vom Verkauf unauffällig.
Versteckte Mängel scheinen ja nicht vorhanden sein. Unfallschäden zb.
Zitat:
@okadererste schrieb am 17. April 2021 um 22:59:44 Uhr:
Du machst TÜV und er behebt die Mängel.
Soweit ich verstanden habe, wurde doch genau das schon versucht. Da kam dann die obige Mängelliste raus und da will er wohl nur einen Teil von beheben. Und da das Drama ja schon eine Weile läuft, wäre das für mich auch keine Option mehr; man hat - zumindest in Deutschland, aber bei der Bezeichnung "Pickale Überprüfung" höre ich mindestens Österreich raus! - ja nach 2 Nachbesserungen auch ein Rücktrittsrecht. Wichtig ist, dass das zeitnah geschieht (innerhalb der ersten 6 Monate ist der Händler in der Nachweispflicht, was ihm schwer gelingen wird!). Und er kann eine Nutzungsgebühr verlangen.
Aber so weit waren wir ja schon.
Jetzt geht's um die Frage, sind 1000€ für nicht mal 3000km und unter 2 Monate nicht reichlich übertrieben?
Ich finde, ja!
Aber das ist ein Anwaltsthema - denn um das durchzusetzen, braucht es vergleichbare Urteile.
Und dazu wäre wiederum die Gesetzeslage im betreffenden Land zu berücksichtigen. -} erneut Anwalt.
Ich kenne, wenn es so ist, den österreichischen TÜV nicht.
Rostig ist ja eine subjektive Meinung.
Er muss versuchen so gut wie es geht aus der Sache raus zu kommen. Wenn jetzt der Anwalt eingeschaltet ist,hat er das Problem das der Gegner komplett blockiert und das aussitzen wird. Was hat man gewonnen? Selbst bei einer Einigung wird es so rauslaufen das der Verkäufer die Mängel beseitigen muss und die Karre dennoch im Besitz des Verkäufers bleibt. Die Werkstatt wird sich nicht viel Mühe macht beim Material und bei der Reparatur.
Deswegen ja meine Aussage um Kostenteilung. So kommt man wenigstens halbwegs gut aus der Sache raus. Wir werden es sehen wie es weiter geht.
Wie sagt man "wie man in den Wald ruft.......".