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Hilfe! Parken und Privatgrundstück

Themenstarteram 11. August 2017 um 15:58

Hallo alle zusammen...

ich habe folgendes Problem. Mein Nachbar hat einen Weg, welcher zu meiner Garage führt. Natürlich möchte ich als Autoliebhaber mein Auto im Winter in die Garage stellen. Allerdings komme ich nur über diesen Weg, welcher meinem Nachbar gehört und somit auch sein Privatgrundstück ist, hinein. Ständig meint er, er müsse sein Auto auf diesem Weg abstellen, sodass ich überhaupt keine Möglichkeit habe in meine Garage hineinzufahren. Also bleibt mir nichts anderes übrig als an seiner Haustür zu klingeln und ihn zu bitten ob er von dort wegfahren kann. Seit kurzem hat er die Schnauze voll davon und lässt mich gerne ewig warten bis ich hinein- bzw hinausfahren kann. Erst heute gab es wieder einen Riesen Streit, weil es sein Privatgrundstück wäre und ich dürfe mein Auto im Sommer nicht einmal vor die Garage parken, wenn es nach ihm ginge. Mir reicht es mittlerweile auch, also wollte ich wissen...Wenn ich ihn bitte aus diesem Weg rauszufahren damit ich weg komme..muss er dies dann auf der Stelle tun?! Wenn er mich warten lassen will, habe ich das Recht einen Abschleppdienst anzurufen und sein Auto abschleppen zu lassen? Was ist wenn ich mal zum Einkaufen fahren möchte und nicht hinaus kann, muss ich ewig warten bis er wegfährt?

Ich bitte um Hilfe und bin über jede Antwort dankbar!!!

Lg Mert

Beste Antwort im Thema

Da ich mir mit meinem Nachbarn die Grundstückszufahrt teile (Wegerechte sind eingetragen) weis ich das genau dies eine Rolle spielt.

Auch mein Nachbar hat immer in der Zufahrt geparkt. Aus diesem Grunde habe ich mich dann einfach einmal rechtlich vom Fachanwalt beraten lassen und danach meinen Nachbarn zum Grillen in den Garten eingeladen. Bei dieser Gelegenheit das Thema angesprochen, erklärt was mich stört und die rechtliche Situation dargelegt und dann auch eine für beide Seiten passende Lösung gefunden.

Durch den Eintrag des Wegerechtes im Grundbuch muss die Zufahrt immer freibleiben. Der Grundstücksinhaber dürfte ein Tor einbauen, müsste aber dem Inhaber des Wegerechtes einen eigenen Schlüssel überlassen usw...

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Wenn Du eine Garage dort hast, wirst Du auch ein Wegerecht haben, um mit deinem Wagen dahin fahren zu dürfen.

Steht üblicherweise im Grundbuch.

Nebenbei, dies ist nicht das richtige Forum für deine Frage/dein Problem.

LG

Udo

...denke falscher Ort hier für dein Post?

 

Es müsste zu deinen Gunsten dann ja ein Überfahrtsrecht eingetragen sein. Hier solltest du mal im Grundbuch nachsehen bzw. in evtl. vorliegenden Verträgen / Vereinbarungen.

Wenn dem so wäre müsste er dir die Überfahrt gewähren und hat ggf. zum damaligen Zeitpunkt eine Vergütung für dieses eingeräumte Recht bekommen oder das Grundstück günstiger erwerben können auf Grund der Eintragung. Somit wärst du kein Bittsteller.

 

Edit: Udo war schneller beim tippen ..

Kommt wirklich auf darauf an ob das wegerecht eingetragen ist.

Wenn ja, dann hat der Grundstückeigentümer zu jeder Tages und Nachtzeit ungehinderten Zugang zu ermöglichen d.h. micht sein Auto da zu parken.. Das kann man einklagen, besser ist, eine Flasche Wein genommen und einfach mal für das immer hin und her Danke gesagt.

Meistens hilft so was.

Zitat:

@Frank170664 schrieb am 11. August 2017 um 19:34:11 Uhr:

Kommt wirklich auf darauf an ob das wegerecht eingetragen ist. [...]

Spielt aber keine Rolle, wenn der TE rausfahren will, dann darf er nicht durch Zeitspiele zum ewig langen Warten genötigt werden.

Es gibt aber auch gemeinsame Grundstückszufahrten, wo der Weg auf der Grundstücksgrenze verläuft und es keine eingetragenen Wegerechte gibt. Dort darf auch nicht einfach der Nachbar auf seiner Hälfte parken, wenn der andere dann nicht mehr durchkommt.

Wurde ja schon viel richtig beantwortet. Wenn die Garage ein genehmigtes Gebäude ist muss die Zufahrt gewährleistet sein. Dazu gibt es mehrere möglichkeiten. Ohne Kataster- und Grundbuchauszug ist das aus der Ferne nicht zu beantworten.

Da ich mir mit meinem Nachbarn die Grundstückszufahrt teile (Wegerechte sind eingetragen) weis ich das genau dies eine Rolle spielt.

Auch mein Nachbar hat immer in der Zufahrt geparkt. Aus diesem Grunde habe ich mich dann einfach einmal rechtlich vom Fachanwalt beraten lassen und danach meinen Nachbarn zum Grillen in den Garten eingeladen. Bei dieser Gelegenheit das Thema angesprochen, erklärt was mich stört und die rechtliche Situation dargelegt und dann auch eine für beide Seiten passende Lösung gefunden.

Durch den Eintrag des Wegerechtes im Grundbuch muss die Zufahrt immer freibleiben. Der Grundstücksinhaber dürfte ein Tor einbauen, müsste aber dem Inhaber des Wegerechtes einen eigenen Schlüssel überlassen usw...

Zitat:

@Scoundrel schrieb am 12. August 2017 um 00:00:14 Uhr:

Wenn die Garage ein genehmigtes Gebäude ist muss die Zufahrt gewährleistet sein.

:D Schon mal ein wichtiger Punkt. In einigen Gemeinden und gewissen Zeiten hat man das Ganze recht locker gesehen und es gibt für Garagen oder Schuppen keine schriftlichen Genehmigungen und oft wurden Überfahrtsrechte nur mündlich ausgemacht oder Verträge galten nur für die Unterzeichner. Wurden Grundstücke verkauft oder vererbt waren die Überfahrtsrechte schlicht erloschen.

Hat sich gezeigt als vor Jahren der ganze Kreis neu vermessen wurde, in einigen Ortschaften waren praktisch alle Garagen und Schuppen die in den 50/60ern erstellt wurden ohne schriftliche Genehmigung gebaut worden. Ging mündlich am Stammtisch über die Bühne und wenn kein Nachbar was dagegen hatte konnte gebaut werden.

Und hin und wieder erweisen sich angebliche Überfahrtsrechte als das Recht zu Fuß das Grundstück des Nachbarn zu überqueren und nur Rettungsdienste oder Feuerwehr muß eine Durchfahrt gestattet werden.

:D War der Grund weswegen ein Bekannter ein Haus in der Nachbarschaft seines Vaters billig kaufen konnte.

Aber Wegerechte müssen detailliert im Grundbuch stehen, sonst sind sie um Zweifel nichts wert.

am 12. August 2017 um 21:39

Hier wurde vieles schon richtig geschrieben, ich kann mir nur den Sachverhalt nicht ganz vorstellen.

 

Du hast eine Garage, und dein Nachbar einen Weg zwischen dieser und der Straße?

 

Bin entweder zum einäugig um das mir vorzustellen, aber kann das nicht ganz kapieren.

 

Die Garage ist ja rechtlich richtig erbaut worden und ihr beide habt das Wegerecht. Daher ist es Nötigung. Ein Abschleppen kann man nur veranlassen, wenn es nötig ist dass du sofort weg musst.

 

Die Frage ist aber noch, ob es öffentlicher Raum ist. Glaube nämlich nicht, da Grundstück.

 

Auf der Straße würde sich nämlich die Stadt darum kümmern, lässt du aber einfach Abschleppen, musst du die Kosten erstmal tragen und von ihn wiederholen (klagen oft).

Bis in die 80er wurden sogar Häuser ohne eingetragenes Wegerecht auf freie Flächen hinter anderen Häusern gebaut, oft auf alten Hofstellen und da es oft die Kinder oder Eltern waren die auf diesen Grundstücken bauten sah man keinen Grund Wegerechte einzutragen, da Familie.

Aber durch Scheidungen, Verkäufe oder simple Streitereien wurde Streit um das Wegerecht schnell zum Alltag weil sich der Besitzer des Grundstücks das Überquert werden muss querlegt.

Ein Bekannter hatte sogar fast Streit mit seinem Schwiegervater als Er vor Baubeginn das Wegerecht eintragen lassen wollte, Der hat das für Überflüssig gehalten. Aber das Argument das niemand sicher sein kann wer das Haus nach seinem Tot erwirbt hat ihn dann überzeugt. Im selben Ort gibt es aber noch einige Häuser ohne klare Zufahrtsrechte.

Zitat:

@Didi95 schrieb am 12. August 2017 um 23:39:59 Uhr:

Die Garage ist ja rechtlich richtig erbaut worden und ihr beide habt das Wegerecht. Daher ist es Nötigung.

Ob die Garage mit Genehmigung erbaut wurde, weißt du nicht. Aber darauf will ich gar nicht hinaus, sondern: Egal ob nun ein Wegerecht vorhanden ist oder nicht, Nötigung ist das bloße Blockieren der Garageneinfahrt eines anderen niemals. Siehe https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__240.html. Es fehlt in der dargestellten Situation die "Gewalt oder [...] Drohung mit einem empfindlichen Übel".

@TE: Ich schließe mich der Meinung der xx Vorposter an, du solltest jetzt prüfen, ob ein Wegerecht zugunsten deines Grundstücks auf dem Grundstück deines Nachbarn im Grundbuch eingetragen ist. Was hat dir denn der Verkäufer deines Grundstücks dazu gesagt? Falls du Mieter bist, geht die Frage natürlich an deinen Vermieter als Eigentümer des Grundstücks.

@TE, noch was. In einem hat dein Nachbar selbst dann recht, wenn es ein Wegerecht für dich gibt: Parken darfst du auf dem Weg nicht. Wegerecht heißt genau das, du darfst ungehindert drüberfahren oder laufen (es wird genaugenommen ein Geh- und Fahrtrecht im Grundbuch eingetragen, manchmal auch nur ein Gehrecht).

Und weiter: Selbst wenn Fahrtrecht besteht, beschränkt sich das auf die sog. "übliche Nutzung" deines Grundstücks (hier: Zufahrt zur Garage) und verpflichtet auch zum schonenden Gebrauch. Zum Spaß ständig hin- und herfahren wäre z. B. trotz Wegerecht nicht gestattet.

Zitat:

@Erwachsener schrieb am 13. August 2017 um 00:27:09 Uhr:

 

@TE: Ich schließe mich der Meinung der xx Vorposter an, du solltest jetzt prüfen, ob ein Wegerecht zugunsten deines Grundstücks auf dem Grundstück deines Nachbarn im Grundbuch eingetragen ist.

Sollte problemlos in den Unterlagen zu deinem Haus zu finden sein. Sofern Ordnung, 2 Minuten Arbeit. Findest du nichts, bleibt dir nur der Gang zum Grundbuchamt.

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