Hilfe nach Unfall !
Hallo,
ich bräuchte noch mal eure Hilfe, ich hatte vor 2 Wochen schon mal meine Unfall beschrieben.
Der Gutachter war da hat den Schaden begutachtet alles gut soweit.
Er meinte auch das ich nicht der Schuldige bin aber vielleicht eine Teilschuld tragen müsste.
So nachdem ich fast jeden Tag bei der gegnerischen Versicherung angerufen habe weil nie der zuständige Bearbeiter da war habe ich diesen endlich erreicht.
Dann kam der Schock, die Versicherung will nicht bezahlen weil angeblich ich zu 100 % Schuld sein soll.
Zu Unfallhergang:
Am Freitag den 14.02.2013 um 19.00 Uhr wollte ich mit meinem Motorrad aus der Garagenzufahrt auf die Ginn.-Landstr. fahren. Allerdings stand ein anderes Fahrzeug auf der Ginn.-Landstr. und wollte in die Garagenzufahrt.
Das andere Fahrzeug lies mich abbiegen da es sonst nicht in die Garagenzufahrt gekommen wäre. Ich fuhr los und war bereits auf meiner Fahrspur, als plötzlich ein anderes Fahrzeug (Unfallverursacher) den wartenden PKW überholte, dadurch die durchgezogenen Linien missachtete und auf meiner Fahrspur fuhr, wo er mich schließlich anfuhr.
Beste Antwort im Thema
Man, jetzt platzt mir der Kragen............sag mal kannst du nicht lesen oder willst einfach nicht verstehen??
Ruf endlich irgendeinen verfluchten Anwalt an und frag was dich ein Beratungsgespräch kosten wird. Dann nennt er dir einen Preis und fragt evtl. auch gleich um was das es geht. Den Anruf kannst dir wohl grad noch leisten, ansonsten frag deine Eltern ob sie dir ein Telefon leihen.
Seit Wochen sagt dir das fast jeder, so dumm kann man doch gar ned sein.
Sry für die klaren Worte aber alles andere ist ja scheinbar nutzlos.
63 Antworten
Wenn man dauernd vor den Kadi gezerrt wird oder zerrt, dann mag sich das vielleicht lohnen.
In zehn Jahren (die schnell vorbei sind) kann man sich dafür schon ein Motorrad leisten.
Hi,
soo schlimm ist es nun auch wieder nicht. Ein neues Mopped leiste ich mir wenn ich drauf Lust habe. Da brauch ich keine 10 Jahre zu warten. Nur gegen verrückte Autohausbesitzer, Dosentreiber, Chefs und
alle weiteren Idioten die einen ans Bein pissen wollen, bin ich gewappnet.
Ein Anruf genügt, und ich habe kompetente Unterstützung wenn ich sie mal brauche.
Es gibt auch Situationen die sich so regeln lassen. Nur wenns länger dauert und ins Geld gehen kann isses auch Sinnvoll. Besonders wenns kompliziert wird.
Wenn der TE im ADAC oder einem Automobileclub ist, dann hat man dort auch eine rechtl. Erstberatung inklusive.
Alternativ wenn es nicht das eigene Fahrzeug ist (Fahrzeug der Eltern) und diese eine Rechtsschutzversicherung haben, ist man unter bestimmten Voraussetzungen (z.B. unter 25, in 1. Ausbildung) auch mitversichert.
Ich persönlich hab eine eigene Verkehrsrechtsschutzversicherung (Beruf & Privat bei Mama mitversichert) und zahle nur 40€ pro Jahr für RV mit SB150€.
Gibt auch RV wo der Beitrag über die Jahre sinkt, wenn man die Versicherung nicht braucht.
Und eine Teilschuld wird einem irgendwo immer auferlegt.
Im Notfall den Schaden vom anderen Fahrzeug selber tragen, aber als Fahranfänger verliert man meist nicht so viele SF Klassen.
Erste Regel in der Fahrschule: Vorrausschauende Fahrweise...
Man hätte mit der Reaktion des Entgegenkommenden rechnen müssen.
In der Stadt rechne ich bei ca 80% aller undurchsichtigen Verkehrssituationen mit dem Fehlverhalten von Blechdosenfahrern.Das hat mich vor solchen Situationen, in der Du Dich gerade befindest, bewahrt.
@TE Hast du schon mal in die STVO gesehen? Ich habe das für dich gemacht, und das wesentliche einmal fett hervorgehoben.
Den Terz mit Anwalt & Co kannszt du dir absolut sparen. Die Frage ist immer "Wo kommst du her?" Deine Antwort: "Aus der untergeordneten Straße"
Der Rest ist untern beschrieben, und gilt auch für Lehrlinge.
§8 Vorfahrt:
Zitat:
(2) Wer die Vorfahrt zu beachten hat, muß rechtzeitig durch sein Fahrverhalten, insbesondere durch mäßige Geschwindigkeit, erkennen lassen, daß er warten wird. Er darf nur weiterfahren, wenn er übersehen kann, daß er den, der die Vorfahrt hat, weder gefährdet noch wesentlich behindert. Kann er das nicht übersehen, weil die Straßenstelle unübersichtlich ist, so darf er sich vorsichtig in die Kreuzung oder Einmündung hineintasten, bis er die Übersicht hat. Auch wenn der, der die Vorfahrt hat, in die andere Straße abbiegt, darf ihn der Wartepflichtige nicht wesentlich behindern.
Zitat Ende.
Meine Einschätzung, du hast das Ding vergeigt. Aber ein Anwalt sieht da bestimmt eine Chance.
P.S.: Wenn jemand mit Prozeszostenhilfe einen Prozeß verliert, muß er seine, und die gegnerischen Kosten selbst tragen.
M.M.
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Zitat:
Original geschrieben von m_moench
(2) Wer die Vorfahrt zu beachten hat, muß rechtzeitig durch sein Fahrverhalten, insbesondere durch mäßige Geschwindigkeit, erkennen lassen, daß er warten wird. Er darf nur weiterfahren, wenn er übersehen kann, daß er den, der die Vorfahrt hat, weder gefährdet noch wesentlich behindert.
Und genau das hat er doch getan. Daß hinter dem Vorfahrtsberechtigten noch einer steht, kann er ja nicht unbedingt wissen.
Ich weiß auch nicht, ob er schuldig, unschuldig, teilschuldig oder wasweißich ist. Was ich hundertprozentig weiß, ist daß die Juristerei soooo einfach nicht ist, da kommen die komischsten Sachen raus. Eine Teilschuld hat der Verursacher mit Sicherheit; er hat eine durchgezogene Linie überquert, obwohl er es eigentlich gar nicht hätte dürfen. Die Frage ist, wie das der Richter sieht, aber m.E. sind da bis zu 50 % Teilschuld drin. Die Versicherung probierts halt mal wieder.
Bei einem Freund von mir hat die Versicherung auch behauptet, er hätte alleine Schuld. Nach nem Anruf von seinem Anwalt warens nur noch 60 % Teilschuld. Deshalb: Gespräch mit dem Anwalt abwarten. Und der sagt Dir dann auch, ob sich das lohnt. Wenn ich bei ner Kiste für 2000 € mit 50 % Teilschuld noch 1000 € Gerichtskosten zahlen muß, kann ichs auch bleiben lassen. Aber das weiß der Anwalt alles besser.
Und selbst wenn ist es möglicherweise wie schon geschrieben nebensächlich.
Kann der Vordermann als parkend oder haltend verstanden werden, bzw. das er nicht in absehbarer Zeit platz macht, dann darf auch die Linie übertreten werden.
Der Unfallgegner handelt in dem Fall also nicht unbedingt ordnungswidrig.
Erstmal wars keine Kreuzung, sondern ne Ausfahrt. Und zweitens gilt bei durchgezogenen Linien eine besondere Vorsichtspflicht, wenn man sie überquert. Nee, sooo einfach ist das alles nicht. Ich bin selber gespannt wie ein Flitzebogen, was da rauskommt. Aber ich wäre bereit zu wetten daß der Dosentreiber ne gewaltige Mitschuld kriegt.
Wir reden aneinander vorbei 😉
Du meinst, die Linie war auf der kompletten Straße durchgezogen. Ich verstand es so, dass im Einmündungs Bereich, also für den te die linie unterbrochen war aber weiter hinten, also für das 2. wartende Auto, war sie durchgezogen. Ergo Auto hätte erhöhte Sorgfaltspflicht und te hätte fahren dürfen da der verkehr im Einmündungs Bereich ruhte (wartender Pkw).
Te bitte aufklären.
Zitat:
Original geschrieben von fate_md
Na an der Kreuzung wird die Linie wohl kaum durchgezogen gewesen sein.
Das ist das Schöne an solchen juristischen Threads:
Es muss peinlich genau jedes Detail beachtet werden, sonst kommt man zu einem falschen Schluss. Allerdings werden spätestens auf der zweiten Seite nicht mehr alle Fakten breücksichtigt und es kommen dann solche falschen Äusserungen zustande. Also alles lesen oder lieber nichts schreiben. Meinungen und "ich glaube" helfen nicht.
Ausserdem werden wir hier nur die Version des TE erfahren, die ich nicht im Frage stellen kann und will. Wenn der Autofahrer plötzlich auch mit einer Teilschuld konfrontiert wird, dann wird es unter Garantie eine zweite Version seinerseits geben, die sich nur teilweise mit der des TEs decken wird. Das ist dann gegebenenfalls die hohe Kunst des Richters, soetwas wie die Wahrheit herauszufinden.
Die Subjektivität des Erlebten ist das grösste Problem. Hätte der TE die Situation wirklich voll überblickt, dann wäre der Unfall ja gar nicht passiert, sondern er hätte das Auto sehen müssen. Er hat es aber übersehen und der Unfall ist passiert. Damit kann seine Version des Hergangs nicht wirklich vollständig objektiv sein.
Das Gleiche gilt für den Autofahrer. Wenn er vorsichtig überholt hätte, hätte er im Vorfeld das abbiegende Motorrad erkennen können und dann lieber nicht überholt. Auch er kann die Lage im Vorfeld nicht vollständig überblickt haben.
Und bei aller Haarspalterei sollte man immer im Auge behalten, um was für eine Summe es letztendlich geht. Nicht dass im Nachhinein die Prozesskosten den eigentlichen Unfallschaden plus Folgekosten weit übertreffen.
@fate:
Der TE hat anfangs eine Skizze des Unfallortes beigefügt. Daraus geht hervor, dass im Einmüdungsbereich der Garagenzufahrt (nicht Kreuzung) die durchgezogenen Linie unterbrochen ist.
Also bitte selber genau lesen.
Zitat:
Original geschrieben von Vulkanistor
@fate:
Der TE hat anfangs eine Skizze des Unfallortes beigefügt. Daraus geht hervor, dass im Einmüdungsbereich der Garagenzufahrt (nicht Kreuzung) die durchgezogenen Linie unterbrochen ist.
Also bitte selber genau lesen.
Na dann hatte ich es doch genau richtig verstanden 😕
Aber was da schlussendlich bei raus kommt steht eh nochmal auf einem ganz anderen Blatt. Denn bei einer Geschichte gibt es bekanntlich immer 4 Seiten: deine Seite, ihre Seite, die Wahrheit und das was wirklich passiert ist 😁
Jedenfalls werden wir hier den Fall nicht lösen können. Basti muß jetzt zum Anwalt, was er ja auch tut, und dann dürfen wir alle gespannt sein, was da rauskommt. Allerdings denk ich auch, daß sich da ein Prozeß ohne Rechtsschutz-Versicherung kaum lohnen dürfte.
Also, ohne Verkehrs-Rechtsschutz sollte man heutzutage nicht mehr auf die Straße. Zumal die Leute immer unverschämter werden. Die 2 besten Sachen, die ich erlebt habe: 1.) Bei meinem Schwager steht eine öffentliche Straßenlaterne vor dem Kundenparkplatz. Da ist mal einer draufgeknallt beim Einparken und hat dann meinen Schwager verklagt. 2.) Einem Kumpel ist einer aufs parkende Auto gefahren - und hat dann behauptet, der Schaden war schon vorher.
Ehrlichkeit auf der Straße ist selten geworden.
Hallo,
danke schon mal für eure Antworten.
Also wie hier schon geschrieben wurde gibt es auch in diesem Fall zwei Versionen.
Der Pkw der in die Zufahrt wollte und ein Pkw der aus der Ausfahrt wollte und hinter mir stand (habe ich heute erst mitbekommen, da er mich an der Garage angesprochen hat) sind der gleichen Meinung wie ich.
Und schildern den Vorfall auch so.
Von der gegnerischen Versicherung habe ich mitbekommen das ihr Mandant eine ganz andere Auffassung von dem Hergang hat.
Laut ihm hat er alles regelkonform gemacht, der Pkw hätte nicht geblinkt wollte auch nicht abbiegen, es wären keine durchgezogenen Linien dort und er hätte regelkonform mit Blinker überholt.
Gruß