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Hilfe mir ist jemand reingefahren...

Mercedes GLK X204
Themenstarteram 22. August 2014 um 12:20

Hallo liebe Leute mir ist leider jemand reingefahren.....

Mir kommt das heulen hab ihn grad mal seit april und dann passiert sowas

es sieht zwar nicht schlimm aus aber der beigeschmack ist mies( unfall FAHRZEUG)

mein problem ist jetzt so :

Ich war bei Mercedes und der typ da hat nur geschätzt rep. schaden von ca. 8-10 tausend

und er hat sich mit der gegnerischen versicherung in Verbindung gesetzt und die wollen ein gutachten....

Frage 1: wo hin dekra oder wo???ich will das die prüfer wirklich akribisch kontrolieren falls sich etwas verzogen hat (achja ich lebe in berlin)

Frage 2: mir wurde mal von nem kumpel gesagt das wenn der schaden zu hoch ist das ich ein neues Fahrzeug bekomme , stimmt das ?????

Hier noch paar fotos ..... Meiner ist der weiße

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Aleksos

Also die von der gegnerischen versicherung war ganz nett ....und meinte das es keine probleme geben wird ( gegnerische versicherung ist axa)

Danke, dass du das mal so schreibst. Wer hier häufiger mitliest, weiß ja, dass ich bei so einer bösen Halsabschneiderversicherung arbeite. Im Schadencontrolling sehe ich die Schadenzahlen (Entschädigungen und Nebenkosten), die Kundenzufriedenheitswerte (auch die Zufriedenheit mit Sachverständigen, Partnerwerkstätten usw.) und auch die Beschwerden.

Natürlich gibt es die Fälle, wo man an einen Sachbearbeiter von vorgestern gerät, oder in denen eine Partnerwerkstatt des Versicherers Mist baut. Die große Mehrzahl der Anspruchsteller ist aber zufrieden, auch ohne Anwalt. Ein Anspruchsteller ist ein potenzieller Kunde, und so wird er behandelt. Kein Versicherer hat Interesse daran, dass jemand herumerzählt, wie ihn die Axa, Pfefferminzia, Banania, ... über den Tisch gezogen hat. Wenn aus einem Schaden von 8-10 Tsd. € nachher 15 Tsd. € mit allen Nebenkosten wie Anwalt und Gutachter werden, zahlen wir das alle mit den nächsten Beitragsanpassungen.

Ich fände es gut, der gegnerischen Versicherung die Chance auf eine saubere Schadenregulierung zu geben. Wenn es Ärger geben sollte, kann immer noch die Stunde des Anwalts schlagen. Den Schaden durch ein Gutachten sauber zu dokumentieren, ist sehr hilfreich, und wenn die Axa dir die Wahl lässt, ist eine Empfehlung deiner Werkstatt sicher eine gute Idee.

Viel Erfolg dabei wünscht

"railpixel" Werner

33 weitere Antworten
33 Antworten
Themenstarteram 22. August 2014 um 18:10

Zitat:

Original geschrieben von mb180

Zitat:

Original geschrieben von Aleksos

Mir kommt das heulen hab ihn grad mal seit april und dann passiert sowas

Wichtig für die Beantwortung deiner Fragen ist die Erstzulassung bzw das Baujahr deines GLK (VorMopf).

Bj ist 2010

Themenstarteram 22. August 2014 um 18:11

Zitat:

Original geschrieben von mb180

Zitat:

Original geschrieben von Aleksos

Mir kommt das heulen hab ihn grad mal seit april und dann passiert sowas

Wichtig für die Beantwortung deiner Fragen ist die Erstzulassung bzw das Baujahr deines GLK (VorMopf).

Bj ist 2010

Danke für deine mithilfe

Wenn Du ein Grachten machen lässt achte darauf das der Gutachter sich auch den Auspuff anschaut da dieser auch angestoßen ist könnte es Theoretisch sein das der krümmer etc auch etwas abbekommen haben.

Themenstarteram 22. August 2014 um 18:16

Zitat:

Original geschrieben von Hennaman

Wie Werner schon geschrieben hat sind Versicherer keine Bestien es sind Dienstleister!

Viele haben leider ein ganz falsches Bild von GEGNERISCHEN Versicherungen ja genau, immer von den Gegner, die Eigene Versicherung ist in der Regel die Beste (sonst wäre man ja nicht da Versichert) aber die anderen, alles Chaoten und Verbrecher....... warum diese Denkweise?

Es gibt sicher auch unter den Versicherten genügend schwarze Schafe, werden diese von den Versicherern ertappt und bekommen wegen Schummele kein Geld heißt es gleich "die Böse Versicherung"

Was den Anwalt angeht, genau dieser ist der wenige der an dem Unfall das meiste Verdient das wird von vielen nicht beachtet oder Ausgeblendet nach dem Motto "ich muss den Anwalt ja nicht zahlen"

aber bei den Versicherungen gibt es laut Vertrag eine Schadenminderungspflicht.

Zu allem Überfluss dauert die Abwicklung über einen Anwalt immer wesentlich länger als ohne Anwalt!

Das könnte auch damit zu haben das auch ein Anwalt möglichst viel Verdienen möchte dazu kommt noch das die gezahlten Gelder der Versicherung erst mal über den Anwalt laufen!

Wenn doch die Gegnerische Versicherung Zahlungswillig ist dann lass doch den Anwalt sein, sollte man Merken das es nicht so läuft wie es soll kann der Anwalt jederzeit immer noch Eingeschaltet werden!

Hmmm also das wusste ich nicht .... Gut zu wissen.... Ich dachte immer es geht schneller mit Anwalt..... Ohh man

Sry leute denk bitte nicht das ich gar keine ahnung vom leben hab aber mit unfällen hatte ich und will ich auch nix zu tun haben...

Danke dir für deine antwort

Themenstarteram 22. August 2014 um 18:24

Zitat:

Original geschrieben von Hennaman

Wenn Du ein Grachten machen lässt achte darauf das der Gutachter sich auch den Auspuff anschaut da dieser auch angestoßen ist könnte es Theoretisch sein das der krümmer etc auch etwas abbekommen haben.

Ohh danke darauf werd ich hinweisen

Themenstarteram 22. August 2014 um 19:17

Hey leute noch eine weitere Frage an euch allen :

Soll ich den die kosten mir auszahlen lassen und den wagen so wie er ist beim händler "wiederverkaufen" und mit dem wieder verkaufswert und die ausgezahlete summe mir den nochmal oder nen tick besseren holn(vllt neueres model)

( besser gesagt kein unfaller )

Nicht das ich ihn mehr haben will meine sorge ist halt nur ,auch wenn ich den wagen direkt bei mb reparieren lasse das es irgentwann ( ich habe garkeine ahnung von autos) andere folgeschäden folgen oder müsste ich mir keine sorgen machen bzw. Wenn es repariert ist das ist es auch aus der welt.....

Wie seht ihr das?????

Mein wagen hat 27.000 gekostet , habe 9.000 anzahlung gegeben und per bank habe ich die summe von 19.000 restfinanzieren lassen

Das war vor 4 monaten (rate a 500 €)

Also noch rest 17.000 € ( plus zinsen)

Bei dieser Überlegung musst du daran denken, dass du bei der "fiktiven Abrechnung" des Schadens (also Erstattung der Kosten laut Gutachten) keinen Anspruch auf Erstattung der Mehrwertsteuer hast. Bei einer Schadenssumme von z. B. 15.000 € brutto würden dir also nur 12.605 € ausgezahlt (= 15.000 € : 1,19).

Mit der Summe aus Entschädigung und Restwert müsstest du ja vermutlich erst mal die Restschuld aus der Finanzierung tilgen und dann schauen, was für ein Ersatzfahrzeug übrig bleibt.

Wenn dein Auto finanziert ist, dann ist es doch vermutlich auch vollkaskoversichert? Sprich doch mal mit deinem Versicherer, was dir ggf. aus diesem Vertrag zustehen würde. Die Verträge sind heute sehr unterschiedlich, es kann z. B. sein, dass ein Rabattschutz vereinbart ist (du verlierst keinen Schadenfreiheitsrabatt) oder dass es eine Kaufpreisentschädigung für Gebrauchtwagen gibt. Besonders interessant wird das, wenn der Haftpflichtversicherer deines Unfallgegners doch eine Mithaftung, z. B. aus der Betriebsgefahr deines Fahrzeugs ohne Verschulden, einwenden sollte. Dann kämst du aus der Vollkaskoversicherung schneller zu deinem Geld.

Viele Grüße

Werner

Themenstarteram 22. August 2014 um 19:51

Zitat:

Original geschrieben von railpixel

Bei dieser Überlegung musst du daran denken, dass du bei der "fiktiven Abrechnung" des Schadens (also Erstattung der Kosten laut Gutachten) keinen Anspruch auf Erstattung der Mehrwertsteuer hast. Bei einer Schadenssumme von z. B. 15.000 € brutto würden dir also nur 12.605 € ausgezahlt (= 15.000 € : 1,19).

Mit der Summe aus Entschädigung und Restwert müsstest du ja vermutlich erst mal die Restschuld aus der Finanzierung tilgen und dann schauen, was für ein Ersatzfahrzeug übrig bleibt.

Wenn dein Auto finanziert ist, dann ist es doch vermutlich auch vollkaskoversichert? Sprich doch mal mit deinem Versicherer, was dir ggf. aus diesem Vertrag zustehen würde. Die Verträge sind heute sehr unterschiedlich, es kann z. B. sein, dass ein Rabattschutz vereinbart ist (du verlierst keinen Schadenfreiheitsrabatt) oder dass es eine Kaufpreisentschädigung für Gebrauchtwagen gibt. Besonders interessant wird das, wenn der Haftpflichtversicherer deines Unfallgegners doch eine Mithaftung, z. B. aus der Betriebsgefahr deines Fahrzeugs ohne Verschulden, einwenden sollte. Dann kämst du aus der Vollkaskoversicherung schneller zu deinem Geld.

Viele Grüße

Werner

Hmmm ohh ach man ichh mein ja nur ... Ich will mich nicht eigentlich von dem wagen trennen ich habe nur angst das nicht irgentwelche schäden irgentwann kommen wegen dem unfall (bsp computer oder irgentwas empfindliches oder anderesachen oder so die man nicht später machweisen kann...) weil eigentlich hab ich den wagen so sehr ins herz geschlossen ( das ist mein erster "besonderer" wagen) das ich den eigentlich seeeeeehr lange behalten will zumindest bis der nicht auseinander fällt..... (Ich übertreib zwar wegen dem wagen aber ich find den einfach geil)

Ich bin bei der VHV versichert das ist so ein rahmentarifvertrag.... Mal sehn ich muss nochmals den vertrag durchsehn was drinn ist aufjedenfall vollkasko bin ich versichert.....

Wenn der Wagen Fachgerecht Repariert wird musst Du vor Folgeschäden keine Angst haben, davon ab hast Du auf die Reparatur ja auch Gesetzliche Garantie, auch auf die Lackierung.

Wenn Du den Wagen über die Versicherung abrechnen würdest bekämet Du das Geld eh nicht in die Hand da der Wagen Dir rechtlich nicht gehört, wahrscheinlich liegt der Brief bei der Bank also wäre der Verkauf nur nach Ablöse möglich!

Und so Wild schaut der Schaden wirklich nicht aus ich wüsste nicht was gegen eine Instandsetzung spricht, zumal Dir der Wagen ja auch gefällt!

Themenstarteram 22. August 2014 um 21:59

Zitat:

Original geschrieben von Hennaman

Wenn der Wagen Fachgerecht Repariert wird musst Du vor Folgeschäden keine Angst haben, davon ab hast Du auf die Reparatur ja auch Gesetzliche Garantie, auch auf die Lackierung.

Wenn Du den Wagen über die Versicherung abrechnen würdest bekämet Du das Geld eh nicht in die Hand da der Wagen Dir rechtlich nicht gehört, wahrscheinlich liegt der Brief bei der Bank also wäre der Verkauf nur nach Ablöse möglich!

Und so Wild schaut der Schaden wirklich nicht aus ich wüsste nicht was gegen eine Instandsetzung spricht, zumal Dir der Wagen ja auch gefällt!

Ahh ok das wusst ich nicht .....( also das mit der ablöse)

Aber hey danke das du mich beruhigst..... Danke dir nochmal auf deine antwort

Themenstarteram 22. August 2014 um 22:02

Zu welchem gutachter soll ich hin???? Kennt einer eine. Aus berlin der wirklich nicht mit anderen versicherungen zusammen arbeitet und der auch wirklich akribisch arbeitet ( also der auch nicht gefälligkeits gutachten macht für die gegnerische versicherung)

Mir wurde der zu 50% empfohlen http://www.ibf-ing-buero.de ( die anderen 50% sagen ich solle zu dekra gehn)

Ich glaube die Entscheidung kann Dir keiner Abnehmen aber warum fragst Du nicht den Meister Deiner Mercedes Werkstatt, die werden mit einigen Gutachtern ihre Erfahrungen haben, ich sehe darin den Vorteil das bei einer Instandsetzung zusatzarbeiten (die immer auftreten können) schneller vom Gutachter Abgesegnet und Nachgetragen werden!

Aber das ist nur mein Gut gemeinter Rat

Es ist in solchen Fällen durchaus sinnvoll, einen vom Autohaus (MB-Niederlassung) vorgeschlagenen Gutachter einzuschalten, da es in deren eigenstem Interesse liegt, dass die geschätzen Kosten den Gesamtumfang der erforderlichen Reparaturen vollständig abdecken. Zudem haben diese Gutachter mit dem Fabrikat auch entsprechende Vorerfahrung und kennen (meist) die Problemstellen. Wie schon vom vorherigen Poster ausgeführt, sind dann auch evtl. erforderliche Nachträge von versteckten Schäden problemlos zu handhaben.

Erforderlichenfalls kann man aus den gleichen Gründen sogar die gesamte Schadensabwicklung dem Autohaus / MB-Niederlassung übertragen. Man ist damit auch den unvermeidlichen Papierkrieg weitgehend los. Man sollte aber normalerweise keine seitens der gegnerischen Versicherung vorgeschlagene (Fremd-)Werkstatt wählen, die aus vertraglichen Gründen meist andere Ziele verfolgt / verfolgen muss, sondern eine qualifizierte MB-Niederlassung wählen.

PS.: Sollte es ein Leasingfahrzeug sein oder eine Fremdfinanzierung vorliegen, dann müssen diese oft - gemäß Vertrag - umgehend informiert werden, da der Fahrzeugwert usw. davon ja negativ betroffen ist. Da wäre im Einzelfall noch zusätzlich abzuklären.

Hallo!

ich finde auch das der Schaden nicht so schlimm aussieht. Wenn Du Vollkasko auf dem Fahrzeug hast würde ich das Deinem Versicherungsvertreter übergeben und die sollen dann schauen. Meine Erfahrung ist bei Vollkasko das erstmal die eigene Versicherung sich darum kümmert und die sich dann das Geld von der Gegenpartei holt. Falls ich ein Schaden habe, rufe ich meinen Vertreter an und dieser macht dann alles (Gutachter etc.) bzw. ich fahr in die Werkstätte meines Vertrauens und diese regelt für mich dann alles mit Gutachter/Versicherung etc. Ich hol einen Ersatzwagen, meiner wird repariert und gut ist. Einfach keinen Kopf machen -> Ist nur Blechschaden und das kann man reparieren! :-)

Wenn Du das Ganze auch noch von einer MB Vertragswerkstätte machen lässt, dann hast Du nach der Reparatur wieder ein perfektes Auto. Und was Folgeschäden angeht würde ich mir keine Sorgen machen. Die Vertragswerkstätte sollte ja wissen was sie tut und falls doch was auftritt kannst Du da sicherlich mit der Werkstätte das gegebenenfalls anschauen.

Grüsse

Peter

 

PS: Ist es nicht so wenn original Neuteile verbaut werden das es dann "kein" Unfallwagen ist??

Hallo Peter, das wäre ja schön, Originalteile feind und kein Unfallwagen, leider Nein.

auch mit originalgeilen bleibt ein Unfallwagen ein Unfallwagen!

Man sollte ich aber auf jeden Fall das Gutachten von dem Unfall aufheben denn falls der Wagen mal weiter Verkauft wird ist es von Vorteil das man dem Kaufinteressenten mit dem Gutachten genau Belegen kann wa am Wagen Defekt war und wie es Instand gesetzt wurde.

Anhand des Gutachtens ist ja dann auch ersichtlich ob es wie hier ein Harmloser Auffahrunfall war oder ob es ein Unfall mit Rahmenschaden war und der Wagen auf die Richtbank musste!

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