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hilfe: gestern roller gekauft, heute nichtmehr fahrbar - springt an, gas geht aber keinefortbewegun

Rex 50 ccm
Themenstarteram 12. Mai 2016 um 18:09

Hallo, habe gestern einen Roller von Rex, laut fahrzeugschein fabrikname SHENKE Typ GY Variante 5F gekauft für 270€. er ist von 2010 und hat knapp 6500km.

heute fahre ich damit, und plötzlich beim fahren verringert sich die geschwindigkeit bei ansteigender drehzahl. ich gebe gas und höre das er höher läuft, aber er bewegt sich nicht fort. es erinnert mich an ein fahrrad, welches aus der kette gesprungen ist.

es ist mein erster roller und von privat gekauft, mit handgeschriebenen kaufvertrag über preis und rollerdetails. ohne aufgelistete mängel oder klauseln.

ich weiß einfach nicht was ich jetzt machen kann, kann mir da jmd bei helfen?

kennt jemand die ursache oder mögliche ursachen? bin total aufgeschmissen und enttäuscht.

bin über jede hilfe und antwort dankbar

gruß simon

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61 Antworten

Riemen war vielleicht alt und brüchig und ist defekt?

.

Solltest mal den Antriebsriemen überprüfen.

am 12. Mai 2016 um 18:16

Wie schon geschrieben Antriebsriemen kontrollieren . Eventuell auch mal nach der Kupplung schauen , wenn die nicht greift ist es logisch das der Esel nicht faehrt ..

Themenstarteram 12. Mai 2016 um 18:18

danke für die nachrichten,

ich selber kann aus dem stand keine der vorschläge selbst verwirklichen, mir fehlt das know-how.

wisst ihr in etwa wieviel eine werkstatt dafür berrechnen würde?

Riemen überprüfen dürfte nicht teuer sein.

Ist max.15min. Arbeit

am 12. Mai 2016 um 18:20

Zitat:

@hanosim schrieb am 12. Mai 2016 um 20:18:34 Uhr:

danke für die nachrichten,

ich selber kann aus dem stand keine der vorschläge selbst verwirklichen, mir fehlt das know-how.

wisst ihr in etwa wieviel eine werkstatt dafür berrechnen würde?

Das ist wirklich sehr sehr unterschiedlich .. Kann Dir leider keine Auskunft darueber geben , da ich in Italien bin . Hier in Italien wuerde das ganze , also Riemen wechsel 20 Euro kosten ..

Themenstarteram 12. Mai 2016 um 18:25

danke, fargt sich nur wie ich ihn zu einer motorradwerkstatt hinbekomme

der verkäufer hat mit der sache nichtsmehr zutun? hab ihn ja erst gestern gekauft ...

Wenn nicht ausdrücklich eine Gewährleistung ausgeschlossen ist, muss sich nach so kurzer Zeit der Verkäufer der Sache annehmen.

Themenstarteram 12. Mai 2016 um 18:31

Zitat:

@Mickiwu schrieb am 12. Mai 2016 um 20:29:18 Uhr:

Wenn nicht ausdrücklich eine Gewährleistung ausgeschlossen ist, muss sich nach so kurzer Zeit der Verkäufer der Sache annehmen.

mickiwu, wie würdest du in meinem fall vorgehen? habe ihn bereits mehrmals angerufen, er geht aber nicht ran. juristisches vorwissen habe ich keines. lg

am 12. Mai 2016 um 18:31

Zitat:

@hanosim schrieb am 12. Mai 2016 um 20:25:57 Uhr:

danke, fargt sich nur wie ich ihn zu einer motorradwerkstatt hinbekomme

der verkäufer hat mit der sache nichtsmehr zutun? hab ihn ja erst gestern gekauft ...

Bei Privatverkauf bezweifle ich sehr stark , das Du da reklamieren kannst . Wenn Du da nix schriftlich hast , hast Du den Esel gekauft wie gesehen , ohne Ruecknahme etc... Aber malen wir mal den Teufel nicht an die Wand . Mit den Benutzern hier werden wir gemeinsam eine Loesung finden . Frage am besten mal nach was das ganze kostet in der Werkstatt . Desto besser Du das Problem beschreibst , desto weniger Zeit braucht der Mechaniker . Wie hier schon erwaehnt solltest Du den Riemen kontrollieren . Bei der Gelegenjeit checke auch mal die Kupplung und Variorollen / Gewichte .. Hast ja im Prinzip nicht viel bezahlt . Wie dem auch sei finde ich es aber nicht korrekt vom Verkaufer , wenn er Dir etwas verschwiegen hat .

PS : Lass den Roller am besten von a - z checken . Dann hast du wenigstens Ruhe :)

Der hat bestimmt noch keine Wartung gesehen!

Was sagt der Verkäufer?

Themenstarteram 12. Mai 2016 um 18:36

wir haben einen von handgeschriebenen kaufvertrag über preis und rollerdetails. ohne aufgelistete mängel oder klauseln.

den verkäufer habe ich heute noch nicht erreicht.

variorollen,antriebsriemen etc. sagen mir lediglich vom namen etwas, ich vermute das ich den roller irgendwie zur werkstatt schieben und geld bezahlen muss.. :-(

Ohne das die Gewähr ausgeschlossen ist hat auch jede Privatpersonen ein Jahr Garantie zu geben.

Sollte er sich nicht telefonisch melden schriftlich zum Beheben des Schadens auffordern und eine Frist setzen.

Auch ein handgeschriebener Vertrag ist ein gültiger Vertrag.

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