HILFE !!! BMW-Werkstatt will mich abzocken
Tagchen Leute !
Ich hab folgendes Problem:
Habe mir am 2.5.2003 bei einem BMW-Händler einen Golf III Avenue gekauft.
In Angebot stand "1 Jahr Voll-Garantie".
Im Kauf-Vertrag stand immerhin noch 1 Jahr Garantie. Gewährleistung war natürlich auch noch enthalten.
Nun bin ich zu denen gefahren, da ein elektrischer Fensterheber kaputt gegangen ist.
Habe alles mit denen abgesprochen und die Service-Assistentin meinte noch scherzhaft zu mir "...und bezahlen wollten sie dafür ja auch nicht", worauf ich bejahte.
Nach erfolgreicher Reparatur hatte ich meine Wagen abgeholt und alles hat wieder einwandfrei funktioniert.
Einen Tag später riefen sie bei mir an, dass die Reparatur zwar auf Garantie ging, ich allerdings 50% selbst bezahlen müsste, da mein Wagen beim Kauf schon 7 Jahre alt war und bei Autos ab 7 Jahren wäre das so.
Bei Kauf allerdings hat man mir davon nix gesagt !!!
Nun mein Problem: Muss ich jetzt tatsächlich 50% zu bezahlen ?
Wären immerhin stolze 159€ !
Den Preis halte ich eh für viel zu teuer, oder kommt das hin das man knapp 320€ für einen neuen eFH ausgeben muss ?
Leute bitte helft mir schnell, da sie mich gebeten haben morgen vorbeizukommen, um die Angelegenheit zu klären.
22 Antworten
Pass auf von www.garantiezeit.de:
7. Garantie
Die Garantie ist eine durch den Verkäufer oder Hersteller freiwillig eingeräumte Einstandspflicht dafür, dass innerhalb eines bestimmten Zeitraumes kein Mangel an einer Sache auftritt. Die Übernahme einer Garantie durch den Händler bzw. Hersteller stellt eine in der Regel für den Kunden günstigere Regelung als die gesetzliche Gewährleistung dar, da sie auch Mängel erfasst, die erst nach der Übergabe entstehen und sie oft länger als die gesetzliche Gewährleistung gewährt wird.
Diese Garantierechte stellen eine freiwillige Leistung des Herstellers dar, die er deshalb auch nach seinen eigenen Vorstellungen inhaltlich ausgestalten und ggf. auch beschränken kann, z.B. keine Übernahme von Versand- oder Arbeitskosten. Die Garantieerklärung muss ausdrücklich erfolgen, nach ihr richten sich die Voraussetzungen und Rechtsfolgen für die Garantieleistungen.
Das gesetzliche Gewährleistungsrecht bleibt neben einer Garantie bestehen, so dass der Kunde während der gesetzlichen Gewährleistungsfrist wählen kann, ob er Garantie (meist gegen den Hersteller) oder Gewährleistung (gegen den Verkäufer) in Anspruch nimmt
hier steht auch noch zu Gewährleistung
Wichtig:
Dem Kunden stehen aber nur dann Gewährleistungsrechte zu, wenn der Mangel bereits im Zeitpunkt des so genannten Gefahrübergangs vorlag. Dies ist in der Regel der Zeitpunkt, an dem der Verkäufer dem Käufer die Ware übergibt. Es reicht aus, wenn der Mangel bei Gefahrübergang bereits vorliegt, aber erst später erkennbar wird (Bsp.: eine Schuhsohle ist von Anfang an schlecht verklebt und reißt nach einiger Zeit ab).
Der Verkäufer haftet aber nur dafür, dass der Kaufgegenstand zum Zeitpunkt des Kaufes fehlerfrei ist, nicht aber für die unbegrenzte Haltbarkeit der Sache, Verschleiß oder Probleme durch unsachgemäßen Gebrauch.
Tritt der Mangel innerhalb von sechs Monaten nach Übergabe auf, wird gesetzlich vermutet, dass er bereits bei Gefahrübergang vorlag. Der Verkäufer kann aber diese Vermutung widerlegen.
Hoffe es hilft Dir weiter.
Greetinx
garantie
kommt schon immer ein wenig auf das alter an, normalerweise ist das nach km-grenzen geregelt und ab 100000 km muß man 50% des materialwertes bezahlen, die andere hälfte und den arbeitslohn übernimmt vw.
Mit VW hat das wenig zu tun (nach 7 Jahren gibt es nix mehr), es handelt sich um eine Gebrauchtwagengarantie die der Händler separat für dieses Fahrzeug abgeschlossen hat.
Es gibt je nach Versicherungskonzern unterschiedliche Gebrauchtwagengarantien mit unterschiedlichen Selbstbeteiligungen, z.B. 10% mit Mindest- und Maximalbeträgen, oder nach Laufleistung gestaffelt einen Anteil an den Materialkosten.
Irgendwo muß es einen Hinweis auf den Umfang dieser 'Garantie' geben, ich würde auf alle Fälle dem Verkäufer aufs Dach steigen und auch fragen wie es mit den restlichen Kosten aussieht.
Und wenn das nicht hilft - freundlichen Brief an die Geschäftsleitung.
mh
Zitat:
Original geschrieben von martin_mt
naja, also ich sag, wenn du dein auto wiederbekommen hast, und sie da kein geld verlangt haben, können sie dir rein rechtlich gesehen den buckel runterrutschen...
Sonst hast Du sie aber noch alle, oder? 🙁
Was hier in letzter Zeit ein Müll verfasst wird....
Er wird für den Erhalt seines Fahrzeugs unterschrieben haben, und nun wird ihm eine Rechnung gestellt. Und wenn er die nicht zahlt, wird das BMW Haus sie eben einklagen, da hat heutzutage keiner mehr ein Problem mit.
Ich hab nie eins meiner Autos bezahlt als ich es abgeholt hab - deswegen waren sie trotzdem nicht gratis.
Und an die anderen:
was bei Garantiezeit.de oder sonstwo steht kann ihm absolut am Hintern vorbeigehen.
Entscheidend ist, was im Kaufvertrag steht, der mit dem Autohaus geschlossen wurde.
Da stehen in der Regel Tabellen drin, auf welches Teil bei welcher Laufleistung welche Zuzahlung gemacht werden muss.
Bspw: Lichtmaschine, 85.000km, Kunde trägt 40%.
Mit älter als 7 Jahren hat das nichts zu tun.
Also, schau bitte in den Kaufvertrag, und berichte uns was da drin steht.
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Zitat:
Original geschrieben von Avantdriver
Und an die anderen:
was bei Garantiezeit.de oder sonstwo steht kann ihm absolut am Hintern vorbeigehen.
Entscheidend ist, was im Kaufvertrag steht, der mit dem Autohaus geschlossen wurde.
Damit hast du dir selbst im eigenen Vortrag widersprochen: in seinem ersten Post steht: "im Vertrag stand ein Jahr Garantie", das ist eben die genannte Gebrauchtwagengarantie. Daher ist das, was die anderen geschrieben haben, absolut zutreffend. Und ich habe das geschrieben, was ich aus meinem Studium weiß, unter Zuhilfenahme der Gesetze.
Gruß Tecci
PS: Dadurch, dass du andere Leute so angreifst von wegen "was laberst du für ein Müll" wird deine Meinung auch nicht unbedingt richtiger. Hier kann jeder das schreiben, was er möchte. Sollte dies fehlerhaft sein, dann kann man demjenigen das auch anders klarmachen, aber vor allem sollte es mit sachlichen Argumenten geschehen.
Zitat:
Original geschrieben von Tecci6N
Damit hast du dir selbst im eigenen Vortrag widersprochen: in seinem ersten Post steht: "im Vertrag stand ein Jahr Garantie", das ist eben die genannte Gebrauchtwagengarantie. Daher ist das, was die anderen geschrieben haben, absolut zutreffend. Und ich habe das geschrieben, was ich aus meinem Studium weiß, unter Zuhilfenahme der Gesetze.
"1 Jahr Garantie" steht da nie im Leben. Dann hätte er nämlich heute noch das Recht auf Wandlung. Sollte man eigentlich im Studium gelernt haben...
Re: HILFE !!! BMW-Werkstatt will mich abzocken
Zitat:
Original geschrieben von m3ch_rip
Tagchen Leute ! .... In Angebot stand "1 Jahr Voll-Garantie". ""Im Kauf-Vertrag stand immerhin noch 1 Jahr Garantie.""
Und wegen eines defekten Fensterhebers wird man den Kaufvertrag wohl kaum rückgängig machen......
Zitat:
Original geschrieben von Avantdriver
"1 Jahr Garantie" steht da nie im Leben. Dann hätte er nämlich heute noch das Recht auf Wandlung. Sollte man eigentlich im Studium gelernt haben...
Sei mir nicht bös, aber diesmal muß ich Dich berichtigen. Garantie hat null mit Wandlung zu tun. Hierfür sind einige Schritte nötig bis zur Wandlung.
Erst muß dem Betrieb eine Chance gegeben werden zur Nachbesserung. Dann muß hierfür eine angemessene Frist gesetzt werden und dann kannst Du bei arglistig verschwiegenen Mängeln vom Vertrag zurücktreten (Wandlung).
Dann sollte man Wissen das der BMW-Händler nach HGB und der Privatmann nach BGB rechtlich behandelt wird. So muß der Händler explezit darauf hinweisen das beim Garantiefall (welcher ja freiwillig ist) 50% selber zahlen muß. Einmal im Kaufvertrag (oder unter hinweiß aif die AGB und dann nochmal bei der Abgabe zur Reperatur, zumal er ja schreibt ***Voll-Garantie***.
Also ich lass mich ja gerne eines Besseren belehren aber das sollte sich dann auf Fakten stützten und auch in vernünftiger Form geschehen. Und ganz nebenbei hättest Du meinen Art. richtig gelesen wäre Dir im ersten Satz aufgefallen ***Die Garantie ist eine durch den Verkäufer oder Hersteller freiwillig eingeräumte Einstandspflicht *** was somit Dich berühigen sollte und im zweiten Abschnitt habe ich erklärt was Gewährleistung ist.
Also genau lesen und freundlich bleiben.