Hilfe bitte: Unfall mit Teilschuld, richtiges Vorgehen unklar (Gutachter, 1200€ Bagatellgrenze etc.)

Moinsen.

ich bin komplett überfordert.

Ich fuhr vor zwei Monaten meinen älteren Mercedes Sprinter (Restwerk laut Verkaufsangeboten in meiner Region ca. 5000 bis 6000 € im intakten Zustand) und mir ist ein älterer Mann beim Überholen reingefahren während ich am Abbiegen war. Ich habe eine Teilschuld, die gegnerische Versicherung steht mir 40% der Schadenssumme zu weil ich eine besondere Aufmerksamkeitsobliegenheit inne hatte. Mal drauf geschissen das der Depp mich im Überholverbot während meines Abbiegevorgangsüberholt hat und ich hier nicht die größte Schuld bei mir sehe... Das steht nun aber nicht zur Debatte, die 40% stehen fest und ein Gerichtsverfahren möchte ich nicht.

Wie geht man da am geschicktesten vor um auf möglichst wenig Kosten sitzen zu bleiben?

Mein Problem:
Die Reparatur kostet zwischen 3000 und 4000 € bei einer ordentlichen Werkstatt. Da war ich vorstellig als ich das Auto noch gefahren bin. 3200 denke ich sind realistisch. Wenn man es hochtreibt mit neuem Reifen und allem vielleicht 5000 oder auch in Richtung wirtschaftlicher Totalschaden wenn man wirklich alles machen lässt und mitrechnet die ganze zu Seite lackieren, alle Blechteile reparieren. Kaputt ist wohl Lenkung, Lenkgetriebe, Querlenker, Felge und Reifen.

Befürchtung wäre das Auto ist laut Schwacke Liste oder wonach die Versicherer gehen weniger wert als die Reparaturkosten. Das wäre vermutlich auch wieder ungünstig für mich oder wäre das positiv?

Möglichkeit a)
Wenn mir die Werkstatt bis 1200 Euro etwas aufschreibt und ich den Rest anderweitig aus eigener Tasche bezahle und das reparieren lasse, bekomme ich einen lächerlich kleinen Betrag. 40% von 1200 €. Das will ich natürlich nicht.

Möglichkeit b)
1. Wenn ich nun einen Gutachter einschalte, was kostet solch ein Gutachten in etwa?
Jeder Gutachter den ich angerufen habe wollte vorbeikommen und sich das anschauen (natürlich gegen Bezahlung).

2. Muss ich den Gutachter dann selbst bezahlen oder trägt die gegnerische Versicherung die Kosten des Gutachters komplett oder nur anteilig im Rahmen der 40%?

3. Das Auto steht nun nicht mehr fahrbereit auf dem Betriebsgrundstück einer Bekannten. Kann ein Gutachter das dort vor Ort begutachten oder muss das Auto noch wo hin transportiert werden (Werkstatt, Hebebühne) und wer muss diese Kosten dann wieder in welchem Verhältnis tragen.

Möglichkeit c) und d) würde ich gern hören, falls es diese gibt und jemand einen guten Vorschlag hat wie man das noch abwickeln kann.

19 Antworten

Wie lange kann man der Einigung zwischen den Versicherung widersprechen als Unfallbeteiligter?

Vielen Dank für eure Beteiligung.

Um eine vernünftige Lösung zu finden, müsste ich wissen wieviel ich für den Gutachter in etwa rechnen muss und wie der Wert des Kfz. bewertet wird.

Wie findet die Bewertung des Kfz. Wertes denn statt (bundesweiter Durchschnitt) - Denn hier wo ich wohne wird mein Auto mit 6000 gehandelt im Osten mit 3000 bis 3500. Das ist ein ziemlicher Unterschied.

Bei 40% von 6000 € wären das 2400 €, damit könnte ich gut leben. Das wäre dann aber ein Totalschaden und ich müsste noch den Gutachter davon bezahlen, wobei ich auch noch nicht weiß ob anteilig oder insgesamt.

Bestünde nicht auch die Möglichkeit den Gutachter von der gegnerischen Versicherung wählen/zahlen zu lassen?

Hat da jemand Erfahrung mit?

Ein Verkauf ohne Reparatur kommt für mich nicht in Frage. Das Auto wurde umgebaut entsprechend meines Kanalreinigungsbetriebes. Bei mir steht alles still (kann nur kleinere Aufträge annehmen zur Zeit)

Ich bin kein Versicherungsfachmann oder Anwalt, daher ist das keine Rechtsberatung aber ich würde davon ausgehen, dass die 40% auf den Schaden und nicht den Fahrzeugwert angewendet werden. Auch bei einem Totalschaden sollte das nur die Differenz zwischen Restwert und Fahrzeugwert vor dem Unfall betreffen. Oder irre ich mich?

Übrigens, den Arbeitsausfall müsstest du auch geltend machen können, gemäß dem Schlüssel.

Artet ein wenig in die unzulässige Rechtsberatung aus. Vielleicht doch eher einen Anwalt beauftragen. Macht allerdings nur dann Sinn, wenn noch keine Einigung auf 40/60 getroffen wurde. Dann werden von allen Kosten des TE halt die 40% bezahlt, egal, ob Gutachten, Rep.-Kosten oder was auch immer. Übrigens sind die 40/60 kein Gesetz, kommt immer auf den Einzelfall an.

Wie möchte denn der TE hier die Schadenshöhe nachweisen? Kostenvoranschlag? Ob der Werkstattmeister das Auto vor Ort besichtigt? Ob ein Gutachter den Schaden ohne Bühne beurteilen kann? Weiß hier niemand.

Wie der Wiederbeschaffungswert ermittelt wird, habe ich dir schon geschrieben. (über mobile.de)
Und ein Gutachter der gegen Seite zunehmen, wenn man nach Gutachten abrechnen will, ist immer ein schlechter weg.

Alles andere kann dir nur eine Rechtsanwalt, der auch Akteneinsicht hat beantworten.

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Zitat:

@JaromirJagr schrieb am 25. März 2025 um 19:27:18 Uhr:


... müsste ich wissen wieviel ich für den Gutachter in etwa rechnen muss und wie der Wert des Kfz. bewertet wird.

Das kann dir ein Gutachter beantworten.

Wiederbeschaffungs- sowie Restwert werden vom Gutachter regional ermittelt und dazu gehört mehr als nur in irgendeine Autobörse zu schauen.

Zitat:

@Rhinorider schrieb am 25. März 2025 um 20:38:38 Uhr:


Übrigens, den Arbeitsausfall müsstest du auch geltend machen können, gemäß dem Schlüssel.

Aber nicht, wenn man den nahezu vorsätzlich herbei führt und aufrecht erhält.

Völlig unverständlich das hier. Der Unfall ist vor zwei Monaten geschehen, das Fahrzeug scheinbar das einzige und essentiell für das Unternehmen, aber bis heute nicht repariert und Tag für Tag entstehen Einkommensverluste.

Wo ist eine Kasko-Versicherung, wo eine Rechtsschutz um das anwaltlich unterstützt abzuwickeln, wo Rücklagen für solche Fälle um zumindest mit einer Notreparatur in Vorleistung zu gehen, damit das Unternehmen nicht still steht. ... !?

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