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Hilfe bemi EU Autokauf mit Zulassung in Dänemark ohne KM

Hallo,

ich beabsichtige den Kauf eines VW Arteon. Dieser ist ein Dänisches FZG, dieser wurde 12/2019 in Dänemark zugelassen und wurde im Feb 2020 nach Deutschland zu einem größerem Händler (Autohaus Neuwied GmbH) zum Verkauf transportiert. Das FZG ist praktisch ungefahren10 KM Laufleistung.
Das Regisreringsattest sowie EG-Übereinstimmungsbescheinigung liegen vor.
Benötige ich noch etwas um das FZG erstmals in D zuzulassen ?

Welche Nachteile habe bei so einem Kauf?
Wäre Danbar über Feedback, die damit schon Erfahrung gemacht haben.
Vielen Dank

23 Antworten

War der nicht schon mal zugelassen? Hatte das anfänglich so verstanden.

Aber egal, lass das den Händler machen, fertig.

Lass dir die Fahrzeugpapiere mit der FIN Bestätigung zuschicken, geh mit den Papieren und deinem Kaufvertrag zur Zulassungsstelle und lass die Karre zu.

TÜV bekommst du selbstverständlich OHNE neue Prüfung bis 12/2022.

Das war s auch schon. Keine Ahnung was manche hier für Probleme herbeireden.

Der Händler braucht also weder deutsche Papiere noch TÜV machen, für was auch?

Haben das jetzt mittlerweile das 3. Mal so gemacht (2 x ohne ausländische Zulassung, 1 x mit Tageszulassung im Ausland).
Die ausländischen Papiere werden von der Zulassungsstelle eingezogen und man erhält die deutsche Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2.
Fertig und hat gar nicht weh getan🙄

Wir haben mittlerweile 2020, das ist Tagesgeschäft bei den Zulassungsstellen.

Nachteile gibt es bei solch einen Kauf nicht!

Ich würde darauf achten, dass für das erst 3 Monate alte Fahrzeug die MWSt nach der Einfuhr nach D bezahlt wurde.

Ohne Nachweis der Entrichtung der MWSt. wird die deutsche Zulassungsstelle den Wagen nicht zulassen. War jedenfalls bei mir vor einigen Jahren bei Re-Import eines 1 Monat alten Fahrzeugs mit 15 Km auf dem Tacho so, den ich aus Italien nach D überführte.

Daher auch mein Tipp: Der deutsche Händler/Vermittler sollte den Wagen zulassen.

Zitat:

@Volvoluder schrieb am 17. Februar 2020 um 18:54:49 Uhr:


Ich würde darauf achten, dass für das erst 3 Monate alte Fahrzeug die MWSt nach der Einfuhr nach D bezahlt wurde.

Ohne Nachweis der Entrichtung der MWSt. wird die deutsche Zulassungsstelle den Wagen nicht zulassen. War jedenfalls bei mir vor einigen Jahren bei Re-Import eines 1 Monat alten Fahrzeugs mit 15 Km auf dem Tacho so, den ich aus Italien nach D überführte.

Daher auch mein Tipp: Der deutsche Händler/Vermittler sollte den Wagen zulassen.

Ist ja auch ein Unterschied, ob ich das Fahrzeug selbst aus Italien importiere oder ob ich alles fix und fertig hier beim deutschen EU-Fahrzeughändler kaufe.

Der Kaufvertrag vom Händler als Eigentumsnachweis reicht aus.
Dazu COC Dokumente und die ausländischen Fahrzeugpapiere.
Dann noch die FIN Überprüfung, das war's.
Man kann auch alles unnötig verkomplizieren.......

https://www.kennzeichenbox.de/.../importierter-eu-gebrauchtwagen

https://www.kennzeichenbox.de/kfz-ratgeber/importierter-neuwagen-eu

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...... wobei der Kaufvertrag bzw. die Rechnung für den Arteon die gezahlte Umsatzsteuer (19%) auch tatsächlich ausweisen muss.

Zitat:

@Volvoluder schrieb am 17. Februar 2020 um 19:25:12 Uhr:


...... wobei der Kaufvertrag bzw. die Rechnung für den Arteon die gezahlte Umsatzsteuer (19%) auch tatsächlich ausweisen muss.

Und welche ordentliche Rechnung macht das nicht?
So ein EU Händler verkauft hunderte von Fahrzeugen im Jahr, der wird sich kaum erlauben können, Papiere rauszugeben, mit denen der Käufer sein Fahrzeug dann nicht zulassen kann.
Das ist doch alles längst Standard heutzutage.

Danke für die Antworten. Der Händler würde mir die Papiere (Brief, COC, Rechnung über Kauf,) vor Bezahlung des Fahrzeuges mitgeben.

Zitat:

@*Menni* schrieb am 18. Februar 2020 um 07:48:43 Uhr:


Danke für die Antworten. Der Händler würde mir die Papiere (Brief, COC, Rechnung über Kauf,) vor Bezahlung des Fahrzeuges mitgeben.

Genau so lief das bei uns auch.
Du kannst das Fahrzeug dann zulassen und mit Deinen Kennzeichen zum Händler fahren.
Zwischenzeitlich kannst du den Kaufpreis überwiesen oder vor Ort bei Abholung in bar bezahlen.

ich hatte einen EU Neuwagen ohne km aus NL.

da lief es genauso. unsicher war ich mir nur wegen des Alters von Deinem.

Ich habe den kaufvertrag und die COC papiere bekommen und habe angemeldet bzw. über den ADAC anmelden lassen und bin mit den schildern zum Händler gefahren (80 km). hab die Schilder dran gemacht (der Händler war so freundlich) und dann hab ich die Anzahlung bar bezahlt und den rest finanzier den Kreditvertragvertrag dann bei ihm vor Ort unterschrieben.

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