Hilfe bei Abrechnung nach Unfall
Hallo,
als Neu-Nutzer bitte ich einmal um Hilfe der "Crack´s" unter Euch!
Ich habe vor 14 Tagen einen unverschuldeten Unfall hinter mich gebracht. Es fuhr ein träumender junger Mann ohne auf den fließenden Verkehr zu achten, in dem Fall ich, von einem Parkplatz auf eine vorfahrtberechtigte Straße und hat mir dabei ordentlich die Beifahrerseite zerschossen. Gott sei Dank entstand kein Personenschaden.
Aber bei unserem Auto beträgt der Schaden lt. Gutachten:
Reparaturkosten netto 2979 Euro, brutto 3545 Euro
Reparaturdauer 3 AT
Wiederbeschaffungsdauer 10 Werktage
Wiederbeschaffungswert 3.700 Euro
Restwert netto 1521 netto bzw. 1810 brutto
Wir werden uns wohl von unserem 10 Jahre alten Opel Astra G Kombi (145 tkm) trennen und uns einen Gebrauchten kaufen.
Nun meine Fragen zur Abrechnung mit der Versicherung: Sehe ich es richtig, dass wir von der Versicherung 1890 Euro bekommen und von dem Resteverwerter 1810 (soviel hat lt. Gutachten einer geboten)?
Was kann ich außerdem noch von der Versicherung verlangen?
Meiner Meinung nach wäre das
1. die Nutzungsenschädigung für die 10 Tage der Wiederbeschaffung lt. Gutachten (wo kann ich nachlesen, wie hoch der Tagessatz für einen Astra G Kombi Bj 7/98 ist?Mir wurde am Telefon von der Versicherung bei Meldung des Unfalls gesagt, dass ein Mietwagen nicht teurer als )
2. Telefonpauschale 25 Euro
3. Fahrkosten für die Fahrten zu den in Frage kommenden Ersatzfahrzeugen
(100 km á 0,50 Euro)
4. Abmeldekosten Altfahrzeug und Anmeldekosten Neufahrzeug (inkl. Schilder)
Bin ich da zu anspruchsvoll, oder habe ich evtl. sogar etwas vergessen?
Vielen Dank für eure Antworten.
Pemomi
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von pemomi
Hallo,hat denn jemand noch etwas zur meiner Abrechnung zu sagen, oder werden hier jetzt nur noch Animositäten ausgetauscht 😕
Dellenzaehler, aus meiner Beobachtung hier habe ich gesehen, dass du doch ganz schön viel Ahnung hast. Was meinst du denn zu meiner Abrechnung. Vollständig oder zuviel?
Pemomi
Entschuldige bitte, dass war und ist nicht persönlich gemeint. 🙁
Aber es nervt hier, wenn immer nur der Ratschlag gegeben wird "geh mal zum Anwalt" noch dazu von Leuten, die keine Ahnung haben und hier "mal eben vorbeischauen"
Natürlich kannst du anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen, aber es ändert nicht an der Abrechnung.
Du bekommst hier in der Tat den Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert, wenn du du fiktiv, also auf Gutachtenbasis abrechnen würdest.
Lässt du reparieren bekommst du die Brutto Reparaturkosten gegen Rechnungsnachweis. Die Nebenkosten wurden dir ja schon erläutert.
Hast du noch Fragen ?
Gruss
Delle 🙂
16 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Dellenzaehler
Aber es nervt hier, wenn immer nur der Ratschlag gegeben wird "geh mal zum Anwalt" noch dazu von Leuten, die keine Ahnung haben und hier "mal eben vorbeischauen"Natürlich kannst du anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen, aber es ändert nicht an der Abrechnung.
Ja, mag sein, dass ich (zum Glück) nicht jeden Tag mit Unfällen zu tun habe - dennoch habe ich leider selber ziemlich ätzende Erfahrungen damit gemacht und werde nach dem ganzen Stress das nächste Mal direkt zum Anwalt gehen, wenn es über die Versicherung läuft und die "komisch" wird.
Auch da hattest Du mir ja den einen oder anderen Tipp gegeben Delle.
Trotzdem ist es klasse, wie Leute, die nur aus der eigenen Erfahrung berichten, als Idioten abgestempelt werden.
Man sollte das Forum dicht machen, "Laien" dürfen nur noch eine Frage stellen, die dann von (nachgewiesenen) Profis beantwortet wird. 🙄
Eigentlich lebt ein Forum meiner Meinung nach von der Vielzahl der Antworten - von Leuten die in einer ähnlichen Situation sind/waren oder von "Profis" gleichermaßen.
Inzwischen wird man hier aber ständig dumm angemacht - entweder weil man als Student keine Ahnung vom wirklichen Leben haben kann, oder weil man als "Opfer" sowieso nicht weiß, wie es richtig geht oder was auch immer. Nervt ein wenig... 🙁
Gruß
milliway42
Hallo Milliway42,
ich glaube nicht, dass hier jemand "als Idiot abgestempelt wird", wenn er aus seinen Erfahrungen berichtet.
Aber natürlich ist es wenig hilfreich für das Forum, wenn bald in jedem Faden jemand den Rat gibt, dass der TE am besten gleich zum Anwalt rennen soll.
Das ist eben nicht der Sinn eines solchen Forums und es tümmeln sich eben auch Leute hier, die einen einfachen Unfallschaden mit ein paar Tipps von Leuten, die jeden Tag damit zu tun haben, auch ohne Anwalt abwickeln wollen und können.
Machen wir uns nichts vor: Es gibt viele Fälle, in denen der Geschädigte möglichst gleich zum Anwalt gehen sollte und wenn ein solcher Fall hier aufläuft, wird er den Rat auch gleich bekommen.
Aber bei jedem "stinknormalen" Auffahrunfall ist es eben nicht erforderlich.
Schließlich bezahlen wir alle für den Tipp mit dem Anwalt: nächstes Jahr mit unserer Prämie...😉
Bei einem abschließenden Punkt muss ich Delle nochmal ausdrücklich Recht geben:
Die Abrechnung eines "ganz normalen" Fahrzeugschadens erfolgt nach den "ganz normalen" Spielregeln des BGB:
Die sind jedem Sachbearbeiter bei der Versicherung bekannt.
Da ist es wirklich völlig irrelevant, ob das Gutachten vom Geschädigten selbst eingeschickt wird oder ob es mit einem schmucken Anwaltsschriftsatz zusammen kommt.
Das ändert an der Abrechnung nichts. Wenn der SB Abzüge vornimmt, macht er das so oder so...
Trotzdem hast Du natürlich völlig Recht, wenn Du sagst, dass ein Forum von der Vielzahl der Meinungen lebt.
Egal ob "Profi" oder nicht: im Schadensrecht gibt es viele Punkte, bei denen man unterschiedlicher Ansicht sein kann.
Wäre doch schade, wenn die Diskussion hierüber nicht mehr hier, sondern nur noch auf dem Schreibtisch von Anwalt und Sachbearbeiter stattfinden würde...
Gruß
Hafi