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Hilfe! Abrechnung Totalschaden

Themenstarteram 12. Januar 2016 um 11:11

Hallo zusammen,

ich habe mal eine Frage zur Abrechnung eines Vollkaskoschadens. Da mein Anwalt sich im Moment auch eher unsicher darstellt, wollte ich mal Fragen ob hier jemand Ahnung hat von dem Thema. Ich gebe hier mal fiktive Zahlen an, die meinen Sachverhalt wiederspiegeln.

Vollkaskoschaden eines finanzierten Fahrzeugs. Versichert mit Vollkasko und Teilkasko sowie GAP.

Offen bei der Bank: 21.000 Euro

Restwert des Unfallfahrzeugs: 9500 Euro

Brutto Wiederbeschaffungswert: 22.000 Euro

Netto Wiederbeschaffungswert: 18.487,39 Euro

Folgende erste Abrechnung kam mir zu:

2.512,61 Sonstige Schäden (ist meines Erachtens die Höhe der GAP-Zahlung)

18.487,39 Netto Wiederbeschaffungswert

-9.500,00 Restwert Auto

------------------------------------

11.500 Euro Zwischensumme

-500 Selbstbeteiligung

--------------------------------------

11.000 Euro Zahlungsbetrag an Bank

 

So nun wird es spannend. In der Zwischenzeit habe ich mir ein Ersatzfahrzeug besorgt. Der Wagen übersteigt deutlich den Wiederbeschaffungswert (sagen wir mal 33.000 Euro), also möchte ich natürlich nun auch die MWST erhalten, die mir in der oben genannten Abrechnung nicht gestattet wurde. Mir würde die volle Höhe zustehen, da dass neue Fahrzeug ja teurer ist.

Mein Anwalt hat nun die komplette Summe gefordert also in dem Beispiel die 3.512,61 Euro. Das macht aus meiner Sicht auch irgendwie Sinn (Bruttowiederbeschaffungswert - Nettowiederbeschaffungswert = MwSt / 22.000 - 18.487,39 = 3.512,61 Euro).

Nun erreicht mich folgende Abrechnung:

500 Sonstige Schäden

22.000 Brutto Wiederbeschaffungswert

-9.500 Restwert Auto

--------------------------------------------------------

13.000 Zwischensumme

-500 Selbstbeteiligung

-11.000 Zahlung (an Bank)

-------------------------------------------------------

1.500 Euro MwSt die ich von der Versicherung erhalten soll.

 

Ich habe mich jetzt zwangsläufig mit der ganzen Berechnung und rechtlichen Lage auseinandersetzen müssen, aber mir ist jetzt irgendwie schleierhaft ob diese Rechnung so richtig ist.

Im Prinzip hat die Versicherung doch jetzt den GAP-Schaden mit der MwSt. verrechnet. Ich frage mich ob dies so legitim ist.

Vom Grundsatz her ist es doch so, dass die Versicherungen erst Mal nur Netto abrechnen, damit sich der Geschädigte nicht am Unfall bereichert. Sollte man dann ein Ersatzfahrzeug anschaffen, dann steht einem die MwSt. zu und man bereichert sich nicht mehr. Warum darf dann eine Versicherung den GAP-Verlust mit der MwSt. verrechnen? Zumal sich die Versicherung doch die Steuer sowieso wieder holt (die direkte Abrechnung mit der Bank erfolgt doch sowieso nur Netto, weil beide Vorsteuerabzugsberechtigt sind). Mache ich einen Denkfehler oder bereichert sich die Versicherung jetzt nicht an meiner Steuer? Im Prinzip schließt man doch die GAP ab, damit man eine Versicherung hat die die Lücke schließt. Am Ende zahle ich so die Lücke ja doch selber.

Zum Thema MWst-Erstattung steht in den Bedingungen nur ein kleiner Absatz:

Mwst erstatten wir nur soweit sie bei der Schadensbeseitigung tatsächlich angefallen ist. Sie wird nicht erstattet, wenn Sie Vorsteuerabzugsberechtigt sind.

Ich hoffe, dass mir jemand an der Stelle helfen kann.

Vielen Dank

und Grüße

a-girl

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37 Antworten

Und vorsteuerabzugsberechtigt?

Themenstarteram 12. Januar 2016 um 11:22

ich? nein. Ich bin doch ein einfacher Privatman. Oder ist mir etwas entgangen?

Themenstarteram 12. Januar 2016 um 11:44

Wenn die Abrechnung so stimmt frage ich mich gerade was mir überhaupt die GAP-Versicherung gebracht hat. Abrechnung ohen GAP wäre doch, dann gleich...

-21.000 Offen bei der Bank

+18.487,39 Netto Wiederbeschaffungswert

----------------------------------------------------------------

-2.515,61 Euro die ich noch aus eigener Tasche berappen müsste um den Wagen bei der Bank komplett auszulösen. In meinem Fall zahlt das die GAP-Versicherung.

Jetzt kaufe ich mir ein Auto, welches mehr kostet als der Wiederbeschaffungswert. Dadurch steht mir die komplette MwSt. zu:

22.000 Brutto Wiederbeschaffungswert

-18.487,39 Netto Wiederbeschaffungswert

-------------------------------------------------------------------

3.512,61 Steuer die ich von der Versicherung erhalte.

Davon zahle ich die 2.512,61 Euro die noch bei der Versicherung offen sind ab:

3.512,61 MwSt

- 2.512,61 Offen bei der Bank

------------------------------------------------------

= 1.000 Euro

Unter Berücksichtigung der Selbstbeteiligung sollte ich dadurch bei der gleichen Summe rauskommen.

Warum schließe ich dann überhaupt eine GAP für teuer Geld ab, wenn am Ende bei der Abrechnung das gleiche rauskommt?

 

Irgendwie ist das alles total verwirrend!

Hat jemand davon mehr Ahnung? Wäre echt super...

-

Ist dein Ersatzfahrzeug neu oder gebraucht? Und falls gebraucht, von privat oder Händler gekauft?

Sprich ist beim Kauf MwSt. durch dich bezahlt worden?

Themenstarteram 12. Januar 2016 um 12:04

Ist wieder ein Neuwagen. Rechnung mit ausgewiesener MwSt. liegt der Versicherung auch vor.

 

Das Problem ist ja auch eher, dass die Versicheurng mir nicht den kompletten Betrag der MwSt. erstatten will sondern die MwSt. abzüglich des GAP. Wobei die Abwicklung inkl. GAP Richtung Bank schon geschehen ist.

Warum steht mir nicht die volle MwSt. zu? Sondern nur MwSt. abzüglich GAP? Schließlich habe ich ja eine GAP-Versicherung dafür abgeschlossen. Das macht dann ja gar keinen Sinn mehr... Oder habe ich mich voll verrannt?

Ich durchblicke deine Zahlen zwar nicht ganz, aber hast du abgesehen von der SB mit 500 € ohne Berücksichtigung des Neukaufs etwas bezahlen müssen?

EDIT: Meiner Meinung nach stellt dich die GAP so, dass du +- Null aus der Sache kommst, aber eben auch keinen "Gewinn" machst.

Themenstarteram 12. Januar 2016 um 12:08

nein.

Dann gilt mein gerade ergänztes. Sonst wäre es ein leichtes, dauernd Unfälle zu provozieren und sich über die zusätzlich bezahlte MwSt. einen Gewinn zu erwirtschaften. Von daher denke ich, dass die Abrechnung korrekt ist. Das sollte ein einiger maßen fähiger Anwalt aber auch wissen.

Themenstarteram 12. Januar 2016 um 12:19

Das tolle ist ja das ich einen Anwalt für Verkehrsrecht habe, der sogar ADAC-Anwalt ist (ich bin nicht im ADAC). Er hat mir 100 mal versichert, dass mir die volle Summe zusteht und ist jetzt selber ratlos bzw meint er hätte da länger dran rumgerechnet. Jetzt meint er sogar das die Versicherung mir zuviel gezahlt hätte. Dies kann ich aber auch nicht nachvollziehen.

Der Schaden auf dem ich sitzen bleibe sind ca 8000 Euro.

Edit: nach deiner Logik ist dann eine GAP-Versicherung überflüßig! Macht keinen Unterschied ob ich jetzt ne GAP habe oder nicht. Das Ergebnis ist für mich die gleiche Summe!

Nur mal so ins Blaue. Kann es daran liegen, dass das Fahrzeug Eigentum des Leasinggebers ist?

Themenstarteram 12. Januar 2016 um 12:20

Nein, das Auto ist finanziert gewesen und nicht geleast!

Themenstarteram 12. Januar 2016 um 12:29

Zitat:

@hydrou schrieb am 12. Januar 2016 um 13:10:22 Uhr:

Dann gilt mein gerade ergänztes. Sonst wäre es ein leichtes, dauernd Unfälle zu provozieren und sich über die zusätzlich bezahlte MwSt. einen Gewinn zu erwirtschaften. Von daher denke ich, dass die Abrechnung korrekt ist. Das sollte ein einiger maßen fähiger Anwalt aber auch wissen.

Das stimmt so nicht. Ich würde doch nur einen zusätzlichen Gewinn erwirtschaften, wenn ich die MwSt ohne Neuanschaffung erhalte. Dann ja.

Ich muss ja den Kauf eines Neufahrzeugs mit der entsprechenden ausgewiesenen Mwst in der Höhe nachweisen.

Ich habe bei meinem verunfallten Fahrzeug MwSt. gezahlt und die bekomme ich wieder, wenn ich zur Beseitigung des Schadens wieder MwSt. zahlen müsste.

Würde ich mir ein Auto ohne Mwst. kaufen (von Privat) hätte ich kein Anrecht.

Sorry, gab mich von GAP irritieren lassen. Aber die gibt's ja manchmal auch für Finanzierungen.

Wie kommst du jetzt auf 8000 €, auf denen du sitzen bleibst?

Deine Zahlen:

Offen bei der Bank: 21.000 Euro

Restwert des Unfallfahrzeugs: -9500 Euro

SB -500 Euro

Auszahlung an Bank -11.000 Euro Euro

Woher die 11.000 Euro kommen (ob nur von Versicherung oder anteilig auch GAP) kann dir doch egal sein. Du verkaufst das Auto an den Aufkäufer aus dem Gutachten für 9.500 Euro und trägst nur die 500 Euro SB. Natürlich war in diesem Fall die GAP überflüssig, aber es hätte auch gut sein können, dass der RW niedriger ausfällt und du die Differenz selber hättest zahlen müssen. Und genau dafür ist die GAP gedacht.

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