Hiiiilllfffe.......tüv gutachten für mein rex????hiiiilllfffeee

hallo
ich fahr ein rex 50ccm auf 45 gedrosselt, will aber schneller fahren und wollt fragen ob es ein gutachten oder irgend etwas gibt damit ich denn offen eintragen kann. kann mir jemand helfen????
mfg

19 Antworten

Schein der Klasse A scheint vorhanden.
Hatte ich auch schon gesehen nur fand ich es Klasse das es heute im TV läuft.
Passt doch zum Thema.
Wird aber schon einige Vorkenntnise haben und sich vorher richtig schlau gemacht haben.

Das blöde Gesicht was man macht, wenn sowas einen auf der Autobahn begegnet.🙂😁😁

@MicSan:

Solange folgende Eckdaten (beim Zweirad) eingehalten werden:

- über 50ccm / max. 125ccm
- nicht mehr als 11 KW

ist es eine 125er (Leichtkraftrad).

Wenn man eine 50er legal aufmacht (was definitiv möglich ist), dann fällt diese in die Klasse "Leichtkraftrad".

Moinsen,

Zitat:

Original geschrieben von hmk73


@MicSan:

Solange folgende Eckdaten (beim Zweirad) eingehalten werden:

- über 50ccm / max. 125ccm
- nicht mehr als 11 KW

ist es eine 125er (Leichtkraftrad).

Mein Reden...

Zitat:

Original geschrieben von hmk73


...
Wenn man eine 50er legal aufmacht (was definitiv möglich ist), dann fällt diese in die Klasse "Leichtkraftrad".

Was auch immer Du mit "legal aufmacht" meinst. Das das Ding dann

mehr als 50cm³

haben muss, um als LKR zugelassen werden zu können, hast Du ja selber geschrieben.

Möglich wäre aber wohl die Zulassung als Kraftrad gemäß

FzV §2

:

Zitat:

9. Krafträder: zweirädrige Kraftfahrzeuge mit oder ohne Beiwagen, mit einem
Hubraum von mehr als 50 cm³ im Falle von Verbrennungsmotoren, und/oder mit einer
bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h;...

da es sich nach Abs. 10 und 11 weder um ein LKR, noch ein KKR handelt.

Würde mich schon interessieren unter welchen Voraussetzungen man eine 50er als LKR angemeldet bekommt - mal die alten Brummer außen vor. Hast Du eine Quelle?

Zitat:

Original geschrieben von MicSan



Zitat:

Original geschrieben von hmk73


Dann entdrosseln - Abnahme beim TÜV - umschreiben der Papiere als Leichkraftroller.
Moinsen,

die gesetzlichen Bestimmungen lassen es in Deutschland nicht zu, einen 50er als LKR in den Verkehr zu bringen. Habe ich gestern in einem anderen Fred schon zusammengeschrieben:
www.motor-talk.de/.../...m-schein-max-45-km-h-t2512908.html?...

Die wichtigsten Knackpunkte in Kürze:
  • Als Leichtkraftrad wird nach der Fahrzeug-Zulassungs-Verordnung (FZV) vom 1. März 2007, § 2 Nr. 10 ein Kraftrad mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³,...
  • FS Klasse A: Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h

Also wirst Du einen 50er mit mehr als 45km/h mur als Motorrad zulassen können und brauchst zum Fahren die Klasse A.

Kann es sein, daß du da Führerschein und Zulassung durcheinander bringst? Für den Führerschein ist es doch unerheblich, als was das Fahrzeug zugelassen ist. Auch wenn der Roller nicht als Leichtkraftrad zugelassen werden kann, erfüllt er doch die Vorraussetzungen für den A1, nämlich nicht mehr als 125 ccm und nicht mehr als 11 kw.

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In dem Moment, wo eine (z.B.) 50ccm-Maschine mehr als 45 Km/h fährt, ist sie ein Leichtkrafftrad - sowohl was Zulassung als auch Führerscheinklasse angeht (einige Sonderregelungen aus dem Einigungsvertrag mal ausgenommen).
Gleiches gilt auch, wenn man den Hubraum auf (z.B.) 65ccm erhöht, aber die Geschwindigkeit bei 45 Km/h bleibt.

Sobald eine Grenze der 50er überschritten ist, gehört sie zur nächst größeren Klasse. Sowohl zulassungstechnisch, als auch beim Führerschein.

Bei dem Beispiel (aus eine Motorradzeitschrift) wurde eine normale 45 Km/h-50er entdrosselt - fuhr damit schneller als 45 Km/h. Durch eine COC (glaube aus Portugal?) wurde das hier legal eingetragen und das Fahrzeug zu einem Leichkraftroller umgeschrieben (mit dem 125er-Nummernschild).

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