Herstellergarantie bei Verkauf und Tipps

Hallo Motorfreunde,

ich bin gerade leicht überfordert, ist mein erster Autoverkauf.

Ich möchte gerne meinen VW UP verkaufen.
Ich bin bereits Zweitbesitzer. Das Fahrzeug kommt aus einem 2-jährigen Privatleasing. Der Vorbesitzer hatte eine ,,Anschlussgarantie, Laufzeit 3 Jahre im Anschluss an die Herstellergarantie, maximale Gesamtlaufleistung 100 000 km'' gewählt. Der VW-Händler hat diese Garantie auf mich übertragen, d.h. der Wagen hat noch bis 2021 Anschlussgarantie.

Wenn ich den Wagen nun privat verkaufe verfällt die Anschlussgarantie vom Händler oder? Wenn ich nämlich in den Kaufvertrag reinschreiben würde ,,Anschlussgarantie bis 2021'' gebe ich doch als Privatperson die Garantie, d.h. im Falle eines Problems wird der Käufer zu mir kommen??

Und noch eine Frage: Bin ich mit den Kaufverträgen von Autoscout oder Mobile auf der sicheren Seite, oder muss ich da noch auf was achten. Ich möchte nicht, dass der Käufer mit einem Getriebeschaden zu mir kommt und ich es dann noch bezahlen muss.

Und wie macht man das am sinnvollsten mit der Abmeldung des Fahrzeuges. Der Interessent will ja sicherlich eine Probefahrt machen. Das heißt ich lasse das Auto zunächst angemeldet. Wenn er es dann direkt kauft und mitnimmt kann ich es ja nicht sofort abmelden!? Muss er dann mit meinen Kennzeichen wegfahren?

Danke für Eure Hilfe.

Viele Grüße

Flo

16 Antworten

Ja, alles bei VW machen lassen und natürlich sind die 100.000km noch lange nicht erreicht, danke für deine Antwort.

Ich verweise auf die Regeln dieses Forenbereiches.

closed

Ähnliche Themen