Heckscheibe Cabrio Vandalismus -TK?

Hallo zusammen,

ich bin neu hier und habe eine Frage (wer hätte es gedacht 🙂 )

Bei meinem Cabrio wurde die Heckscheibe durch Vandalismus beschädigt sie wurde einfach durch einen recht dicken Stein eingeworfen bzw das wurde scheinbar versucht. Sie ist gerissen.

Ich bin bei der DA Direkt versichert und diese möchte sich nun der Zahlung entziehen, da Vandalismus nur durch eine Vollkasko abgedeckt sei, die ich nicht habe. Ich finde jedoch in den AKB's keinen Hinweis darauf, dass nur bei Sturm etc die TK für Glasbruch greift.

Die aktuellen AKB's findet man hier:
https://www.google.com/url?...

Im Netz finde ich unterschiedliche Aussagen. Hier heißt es, das Glasbruch eigentlich immer durch die TK abgedeckt wird, egal wie dieserentstanden ist.

Das Problem ist: bei meinem Cabrio ist die Heckscheibe Teil des kompletten Verdecks. Eine beschädigte Heckscheibe zieht daher unweigerlich den Austausch des kompletten Verdecks nach sich. Ich vermute, dass ich dadurch 'Gegenwind' habe.

Könnte jemand mit Sachkunde evtl. mal die AKB's anschauen und mir sagen, ob ich falsch liege?

Vielen Dank!

Beste Antwort im Thema

Die TK zahlt den Glasbruch sogar bei fahrlässigem Eigenverschulden. Scheinwerfer und sonstige Glasschäden werden mit Ein- und Ausbaukosten getragen.

In technischer Hinsicht muss die Scheibe irgendwie mal in das Verdeck eingebaut worden sein. Ein Autosattler wird das können und er muss auch die Gewährleistung für seine Arbeit übernehmen. Es stellt sich nur die Frage, ob ein komplettes Verdeck zu tauschen billiger wird als eine Reparatur. Ich tendiere dazu, dass die Reparatur günstiger ist.

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Zitat:

@KapitaenLueck schrieb am 1. Mai 2018 um 13:42:22 Uhr:


..wie es passiert ist weißt du halt einfach nicht.

Wie ist das gemeint?

Manchmal können Angaben der Versicherung gegenüber schon zu viel sein, manchmal ist es besser auf ahnungslos zu machen.😉

Jetzt hab ich schon bald zu viel gesagt.

Sagen wir es anderes: Schwätzer reiten sich oft unnötig selbst in die Scheiße🙂

Zitat:

@astra-maxxx schrieb am 1. Mai 2018 um 14:10:31 Uhr:



Zitat:

@KapitaenLueck schrieb am 1. Mai 2018 um 13:42:22 Uhr:


..wie es passiert ist weißt du halt einfach nicht.

Wie ist das gemeint?

Mann, wenn Du der Schadenshotline sagst, Dir hat jemand einen Stein ins Auto geschmissen, könnte dies dazu führen, dass die Schadensursache als Vandalismus eingestuft wird und dies wird von der TK nicht übernommen. Der einfache Glasschaden fällt unter die TK, da wird nicht gefragt, warum bspw. die Frontscheibe gerissen ist.

Also Anruf bei der Schadensholtline, Du möchtest einen Glasschaden melden und dann werden die Dir sagen ob Du einen KVA beibringen sollst oder ob sie Dir einen Gutachter schicken.

Wie Käptn sagt, weniger ist manchmal mehr.

Gruß M

Zitat:

@windelexpress schrieb am 1. Mai 2018 um 19:38:40 Uhr:



Zitat:

@astra-maxxx schrieb am 1. Mai 2018 um 14:10:31 Uhr:


Wie ist das gemeint?

Mann, wenn Du der Schadenshotline sagst, Dir hat jemand einen Stein ins Auto geschmissen, könnte dies dazu führen, dass die Schadensursache als Vandalismus eingestuft wird und dies wird von der TK nicht übernommen..

Gruß M

Hier haben einige der wenigen sachkundigen User bereits geschrieben, dass der Glasbruch auch durch Vandalismus versichert ist.

Aus welchen Grunde werden Glasbruchrisiko Schäden durch Vandalismus nach Deiner Ansicht nicht erstattet???

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Also reicht es,wenn ein Glasschaden vorhanden ist und die Versicherung interessiert nicht,wie dieser entstanden ist?

Wenn ich einem auf die HängerKupplung fahre, wäre mein Schaden ein Fall für die VK?
Wenn dabei allerdings der Scheinwerfer geplatzt ist, ist das ja ein Glasschaden und wird von der TK getragen,so dass ich nicht hoch gestuft werden kann?

WÄRE schön wenn es so wäre,dann würde ich das lackieren der Stoßstange selbst übernehmen und den teuren Scheinwerfer von der TK bezahlen lassen.

Gruß M

Zitat:

@windelexpress schrieb am 2. Mai 2018 um 14:21:12 Uhr:


Also reicht es,wenn ein Glasschaden vorhanden ist und die Versicherung interessiert nicht,wie dieser entstanden ist?

Wenn ich einem auf die HängerKupplung fahre, wäre mein Schaden ein Fall für die VK?
Wenn dabei allerdings der Scheinwerfer geplatzt ist, ist das ja ein Glasschaden und wird von der TK getragen,so dass ich nicht hoch gestuft werden kann?

WÄRE schön wenn es so wäre,dann würde ich das lackieren der Stoßstange selbst übernehmen und den teuren Scheinwerfer von der TK bezahlen lassen.

Gruß M

Ja, so ist es.
Vorausgesetzt, das es das Scheinwerferglas nicht einzeln gibt, kommt heutzutage aber noch kaum vor.

Gut zu wissen, der Scheinwerfer für 2000 ist bei einem leichten FrontSchaden die teuerste Position. Da kann ich die 150 SB auch noch vertragen und den StoßFänger lackieren,geht ja auch noch.
Den gesamten FrontSchaden für ca 4000 über VK abrechnen Minus 500 SB plus hochStufen der SF wäre die teurere Variante.
Ich werd mich auf Dich berufen.

Gruß m

Du bist da unbegründet misstrauisch. Es ist definitiv richtig. Die TK meldet sich "erstaunlicherweise" zwar nicht freiwillig, wenn Du der HP den HP-Schaden meldest (wäre auch zu naheliegend dies zu machen, da es ja die selbe Versicherung ist ... aber so ist es halt 😉). Wenn Du ausdrücklich den Glasschaden von der TK ersetzt haben willst (abzgl. SB) dann lege eine möglichst separate Rechnung über die Material- und Arbeitskosten für den Scheinwerferaustausch vor und füge möglichst Fotos von den beschädigten Scheinwerfern und vom reparierten Auto bei. Dann passt das. Das ist älltägliches Geschäft in der Abwicklung von Kfz-Schäden. ... *schwör* 🙂

Zitat:

@germania47 schrieb am 2. Mai 2018 um 14:08:11 Uhr:



Zitat:

@windelexpress schrieb am 1. Mai 2018 um 19:38:40 Uhr:


Mann, wenn Du der Schadenshotline sagst, Dir hat jemand einen Stein ins Auto geschmissen, könnte dies dazu führen, dass die Schadensursache als Vandalismus eingestuft wird und dies wird von der TK nicht übernommen..

Gruß M


Hier haben einige der wenigen sachkundigen User bereits geschrieben, dass der Glasbruch auch durch Vandalismus versichert ist.
Aus welchen Grunde werden Glasbruchrisiko Schäden durch Vandalismus nach Deiner Ansicht nicht erstattet???

Glasbruch wäre bei Vorsatz doch nicht versichert. 😉

Er hat sie ja nicht selbst eingeschlagen

Glasbruch bei Vorsatz ist natürlich nicht versichert, aber selbst wenn du dein Auto aus versehen vor ne Wand fährst, zahlt die VS die Scheinwerfer, und wenn du das Auto aufs Dach legst, die Scheiben 😉

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 2. Mai 2018 um 15:55:17 Uhr:


Du bist da unbegründet misstrauisch.

Hallo Paul,

ich bin leider bei allem misstrauisch.

Bin oft genug schon angesch........ worden.

Aber wenn das so ist, merke ich mir das, falls ich mal einen Front-ditscher hab.

Gruß Martin

Mein Kumpel hat n paar mal hin und her schreiben müssen, hat dann aber 1400€ netto von der TK Versicherung für 2 Scheinwerfer bekommen.
Weil er sein Auto auf dem Weg zur Arbeit platt gefahren hat, konnte er den Schaden (Wiederbeschaffung minus Restwert) noch beim Finanzamt absetzen, das waren aber auch nochmal ein paar Briefe.
Anschließend hat n Pole das Auto gekauft und noch so viel Geld über Restwert bezahlt, dass er sich das gleiche nochmal in Heile kaufen konnte und noch n paar hundert Euro raus hatte...

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