Headset erlaubt oder nicht?

Nachdem das Telefönen im Auto mit Handy am Ohr ja jetzt richtig teuer geworden ist, gehen zunehmend auch Gerüchte um, daß es zur Knöllchenvermeidung seit 1.4. schon eine "richtige" Freisprecheinrichtung sein müsse, Heatsets (selbst solche mit Bluetooth, also "mit ohne Schnur"😉 seien nicht mehr zulässig, egal ob das Handy selber in einer Halterung sitzt oder nicht.

Also was ist da jetzt dran?

21 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von LUPF


Laut Herstellerangaben der Funkgeräte fallen diese nicht unter das "Handyverbot" beim Fahren. Ob das Wunschdenken ist, weiß ich nicht. Ich könnte mir nur vorstellen, dass ein Gericht das mit der Verwendung eines Handys gleichsetzt. Spätestens, wenn etwas passiert...

Generell gilt das Handyverbot am Steuer nicht für LPD-, PMR-, CB-, BOS- oder sonstige Funkgeräte. Vielleicht, weil Handys von jedem Deppen (tschuldigung) benutzt werden, Funkgeräte dagegen meistens von Leuten, die ein bisschen mehr Verantwortungsgefühl haben und in kritischen Situationen eben nicht damit rumhantieren. Zumindest für BOS (Betriebsfunk) und Amateurfunk braucht man ja immerhin eine Lizenz, die eine Prüfung voraussetzt.

Außerdem sind sicherlich um etliche Zehnerpotenzen mehr Handys im Straßenverkehr unterwegs als Funkgeräte, damit sind diese (noch) nicht als Unfallverursacher aufgefallen und daher auch (noch) nicht verboten.

Wenn denn tatsächlich ein Unfall passiert, und der Unfallgegner weist nach, dass man zum Zeitpunkt des Unfalls am Funkgerät rumgespielt hat (oder am Autoradio...) dann ist man sicherlich trotzdem dran. Die Grünen werden einen aber nicht aus dem Verkehr ziehen, wenn man sich dabei nicht auffällig verhält. Oder sie werden jedenfalls nichts sagen können.

MfG, HeRo, DG1OHR

Zitat:

Original geschrieben von HeRo11k3


......Vielleicht, weil Handys von jedem Deppen (tschuldigung) benutzt werden, Funkgeräte dagegen meistens von Leuten, die ein bisschen mehr Verantwortungsgefühl haben und in kritischen Situationen eben nicht damit rumhantieren......

Das ist ja wohl kein sinniges Argument, Menschen nach dem Gebrauch des Gerätes zu beurteilen. Das würde ja bedeuten, dass "Funker" kritische Situationen vorhersehen können und deshalb nie ein Funkgerät in solch einer Situation in der Hand hätten.

Es gibt ja Studien, die belegen, dass die Konzentration beim Reden mittels eines fernmeldetechnischen Gerätes während des Autofahrens den/die AutofahrerIn derart ablenkt, dass das Verkehrsgeschehen in den Hintergrund gelangt.

Dabei ist es egal, in welcher Technik die Sprache zwischen den Endgeräten übermittelt wird.

Wenn das Reden via Handfunkgerät im Gegensatz zum Reden via Handy erlaubt ist, ist die Regelung etwas merkwürdig...

Zitat:

Original geschrieben von LUPF


Das ist ja wohl kein sinniges Argument, Menschen nach dem Gebrauch des Gerätes zu beurteilen. Das würde ja bedeuten, dass "Funker" kritische Situationen vorhersehen können und deshalb nie ein Funkgerät in solch einer Situation in der Hand hätten.

So übertrieben ist es natürlich vollkommener Quatsch. Ich meine damit, dass "Funker" eher bei gemütlichen 120 auf der Autobahn funken, wogegen mit dem Handy auch beim Auffahren oder mitten im Stadtverkehr telefoniert wird. ("Das könnte ja wichtig sein, wenn mich hier einer anruft"😉 Hat wahrscheinlich weniger mit dem Betreiber zu tun, sondern mehr mit der Natur des Gerätes. Fakt ist allerdings, dass zumindest Funkamateure theoretisch auch auf charakterliche Eignung zum Funken und entsprechendes Verantwortungsbewusstsein getestet werden, jedenfalls sind einige der Fragen im Katalog so gedacht. Funktionieren tut es IMHO nicht wirklich.

Zitat:

Original geschrieben von LUPF


Wenn das Reden via Handfunkgerät im Gegensatz zum Reden via Handy erlaubt ist, ist die Regelung etwas merkwürdig...

Das Reden via Handy ist ja auch erlaubt - nur müssen dabei im Gegensatz zum Handfunkgerät beide Hände am Lenkrad (oder sonstwo, jedenfalls nicht am Handy) bleiben. Die Regelung ist allerdings wohl eher daraus entstanden, dass eben Betriebsfunk (Polizei, Feuerwehr, Stadtbusse, Taxen etc.) weiterhin während der Fahrt aktiv sprechen können wollten/sollten.

MfG, HeRo

Zitat:

Original geschrieben von HeRo11k3


......Das Reden via Handy ist ja auch erlaubt - nur müssen dabei im Gegensatz zum Handfunkgerät beide Hände am Lenkrad (oder sonstwo, jedenfalls nicht am Handy) bleiben......

Nach dieser Definition dürfte man sich das Handy ja auch zwischen Schulter und Kopf einklemmen. Ist aber verboten. Es ist klar definiert, dass man mit dem Handy als "Handgerät" nicht telefonieren darf, wenn das Fahrzeug in Betrieb ist. Nur, wenn das Gerät mittels Freisprecheinrichtung nicht mehr als "Handgerät" benutzt wird.

In einem Test stellten sie den Probanten am Handy und an der Freisprecheinrichtung mathematische Aufgaben, die sie im Kopf lösen mussten - Das Ergebnis war bei beiden Systemen übrigens gleich schlecht: Die Aufgaben wurden gelöst, die Hindernisse wurden umgefahren!

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Ja, so 100% hab ich den Text des Verbotes nicht drauf.

Auf jeden Fall sind wir uns einig, dass nicht in erster Linie die Handy-Bedienung das Problem ist, sondern die Ablenkung durch das Gespräch.

Wahrscheinlich wurde auch diese Regelung Freisprechanlage erlaubt - Handy verboten gewählt, weil Freisprechanlagen (damals) nur von Profis gekauft und installiert wurden, die aus Erfahrung auch wussten, in welchen Verkehrssituationen sie damit vergleichsweise sicher telefonieren konnten.

(Ich bleibe einfach dabei: In bestimmten Situationen wie z.B. 110-120 auf der leeren Autobahn kann ich telefonieren/funken. Egal, ob ich dabei das Gerät in der Hand halte oder nicht. In anderen Situationen wie z.B. mitten im Stadtverkehr, beim Einparken in der Rush-Hour, auf dem Supermarktparkplatz o.ä. stört es dagegen die Konzentration auf den Verkehr soweit, dass ich evtl. Fußgänger oder andere Verkehrsteilnehmer übersehe und damit Unfälle verursache. Diesen Unterschied zu treffen sind offensichtlich nicht alle Menschen in der Lage, deswegen versuchte der Gesetzgeber, ein Kriterium zu finden, nach dem er entscheiden konnte, ob der Nutzer diesen Unterschied erkennen kann. Dabei spielte eben eine Rolle, dass Funkgeräte nur benutzt werden von Leuten mit Erfahrung, Freisprecheinrichtungen damals ebenfalls...)

MfG, HeRo

Witz an der Sache ist folgender:

Funken darfst du immer, auch mitm Teil inner Hand...

Zum Handy nochmal:

Headset ist auch mit dem Knopf im Ohr erlaubt, da nur 1 Ohr benutzt wird, beide Ohren dicht -> verboten.
Das Handy muss allerdings zum Wählen in einer Halterung hängen, da man es nicht in die Hand nehmen darf (wenn des einfach reinlegst und dann tippst _> was ist mit "Ladungssicherung"???).

Persönlich hab ich mich für ne fest eingebaute Freisprecheinrichtung (siehe unten) entschieden, der Komfortgewinn ist beträchtlich...
Wählen über Sprachwahl...

Och Leute, jetzt kommt mal wieder runter.

Der Unterschied ist, das man mit einem Handy mehrere Minuten spricht. Mit einem Funkgerät max.5-10sek. Und wenn, dann mit dem "Verkehr". Denn dann schaue ich entweder in den Rückspiegel zum Hintermann oder nach vorne zum Vordermann.
Wählen brauche ich auch nicht, da ich Blind auf den Knopf drücken kann.
Und wenn jemand auf der BAB bei hoher Geschwindigkeit rumfunkt, telefoniert oder mit dem Radio spielt, der hat sie nicht mehr alle.

Innerhalb 150km haben wir 3 mal max.5sek geredet. 1x musste einer auf Toilette, 1x musste ich tanken und beim dritten mal hatten wir hunger. Da wird nichts groß rumdiskutiert.
Interessant wird es im Stau wenn man sich aus den Augen verliert.

Gruß
Ercan

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