Headset erlaubt oder nicht?

Nachdem das Telefönen im Auto mit Handy am Ohr ja jetzt richtig teuer geworden ist, gehen zunehmend auch Gerüchte um, daß es zur Knöllchenvermeidung seit 1.4. schon eine "richtige" Freisprecheinrichtung sein müsse, Heatsets (selbst solche mit Bluetooth, also "mit ohne Schnur"😉 seien nicht mehr zulässig, egal ob das Handy selber in einer Halterung sitzt oder nicht.

Also was ist da jetzt dran?

21 Antworten

Schnurlos oder nicht spielt keine Rolle. Entscheident ist das du "freihändig" Telefonieren kannst, also mit beiden Händen am Steuer. Wenn du die dir das Handy an den Kopf tackern läßt das es hält, sollte das auch schon genügen

Das Problem ist eigentlich das Wählen der Nummer. Das Schreiben von SMS ist ja nun auch während der Fahrt verboten. Um SMS zu schreiben, muss man das Handy in der Hand haben. Wenn ich eine Telefonnummer wählen will und nur ein Headset habe, muss ich das Handy wohl oder übel auch in die Hand nehmen.

Ich kann mir deshalb vorstellen, dass man auch bestraft werden kann, wenn man das Handy in der Hand hat und gerade eine Nummer wählt.

Deshalb:
Für das Annehmen von Anrufen ist ein Headset ausreichend. Wer aber selbst viel während der Fahrt anrufen muss, für den ist eine richtige Freisprechanlage sinnvoller.

Eine ordentliche Freisprecheinrichtung nimmt ja auch den Telefonanruf ohne Knopfdruck entgegen.

Zitat:

Eine ordentliche Freisprecheinrichtung nimmt ja auch den Telefonanruf ohne Knopfdruck entgegen.

...was sich bei einem ordentlichen Handy auch ohne angeschlossene Freisprechanlage einstellen läßt ... 😉

Das Telefonieren mit Headset ist meines Wissens nach nicht untersagt, da es in der Bedienung einer Freisprecheinrichtung entspricht. Vorausgesetzt. die Lautstärke ist nicht so hoch gedreht, daß die Wahrnehmung behindert ist 🙂

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Zitat:

Original geschrieben von Bleman


Das Problem ist eigentlich das Wählen der Nummer.
Ich kann mir deshalb vorstellen, dass man auch bestraft werden kann, wenn man das Handy in der Hand hat und gerade eine Nummer wählt.

Ich habe ein Bluetooth Headset.

Das steckt bei Nichtgebrauch im Ladesockel, wird vor der Fahrt rausgenommen (wobei es sich automatisch einschatet und mit dem Handy, an das es gepaired wurde, Verbindung aufnimmt), ans Ohr gehängt und gut.

Kommt wähend der Fahrt ein Call, reicht ein kurzes Antippen des Headsets oder des Annahmeknopfes des in der Handyhalterung (passive Doppel-Halterung, s.u.) steckenden Telefons, und die Verbindung steht.

Häufig angerufene Ziele sind im Handy mit Sprachwahl hinterlegt, die auch übers Headset tut. Ebenso Einknopfbedienung: Headset antippen, Quittungston abwarten, Namen ins Mikro labern und los gehts.

Und wenn mal eine nicht gespeicherte Nummer gewählt werden muß: das Handy steckt neben dem Navi-PDA in einer Doppelhalterung (also nur 1 Saugnapf und Schwanenhals, und zwei Klemmvorrichtungen, eine große für den PDA und eine kleine fürs Handy), somit kann ich auch mal eine Nummer eingeben, ohne "das Telefon in die Hand zu nehmen", wie es im Gesetzestext heißt.

Als neulich die Rennleitung mal wieder Kontrolle schob, wurde ich gleich auf die Doppelhalterung und das Headset (mit der genialen Ladestation) angesprochen. Nicht etwa weil sie was dran auszusetzen hatten, sondern der Sheriff wollte auch so was für sein Privatauto und fragte nach Bezugsquelle.

Nun ich habe das von Siemens bei meinem Handy dabei gehabt. Habe es im Winter im Auto vergessen da war der Akku leer und seit dem ist es defekt. Ansonsten war das geil, lag eingeschaltet in der Mittelkonsole und wurde so während der Fahrt ebend ans ohr gehängt. Und dann auf den Knopf und es tat war super. Muss mal das ding losschrauben und nachsehen ob da nen Akku drin ist den ich tauschen kann.

MFG Sebastian

Nope, ist nicht erlaubt.

Entsprechend den Vorschriften genügt ein Headset eigentlich den Voraussetzungen einer Freisprecheinrichtung.

Das Problem ist ein anderer Passus in der Stvo (den ich grad nicht mit der entsprechenden Nummer im Kopf habe, man möge mir vergeben).

Es ist verboten, sein Hörvermögen während der Fahrt zu beeinträchtigen.
Und ein Stöpsel im Ohr tut dies nach amtlicher Auffassung.
An den richtigen Korinthenkacker gerathen, kostet das 10 oder 20 Euro (nicht ganz sicher).

Was ist mit denen, die nur auf einem Ohr hören oder sonstwie hörgeschädigt sind?

Diese beeinträchtigen nicht (vorsätzlich) ihr Hörvermögen, sondern haben schlicht und einfach eine Hörbeeinträchtigung.

Und wenn ich laute Musik im Radio abspiele?

Sofern das bei einer Fzg.-Kontrolle auffällt und der Polizist der Meinung ist, das sei verkehrsgefährdend (also sprich: zu laut), kann´s auch Ärger geben.

Ist das nicht lächerlich?

Sag das nicht mir, als Handyverkäufer würde ich mich freuen, Headsets mit dem Freisprechargument verkaufen zu können.

Laut Medien ist ein Headset in Deutschland (noch?)zugelassen.

Laut meiner Erfahrung hatte ich noch nie Probleme in einer Verkehrskontrolle, wenn ich mein Bluetooth-Headset im Ohr hatte.

In anderen Ländern wie beispielsweise Italien sind diese Headsets allerdings zwischenzeitlich nicht erlaubt. Dort wird eine "echte" Freisprecheinrichtung verlangt.

in der regel reicht es ja, wenn man gespräche annehmen kann.

denn anrufe kommen immer ungelegen, hingegen wenn man selber jmd. anrufen will, kann man sich ja frühzeitig nach einem parkplatz umsehen.
deswegen finde ich, dass ein headset ausreichend ist

Zitat:

Original geschrieben von querys


in der regel reicht es ja, wenn man gespräche annehmen kann.

denn anrufe kommen immer ungelegen, hingegen wenn man selber jmd. anrufen will, kann man sich ja frühzeitig nach einem parkplatz umsehen.
deswegen finde ich, dass ein headset ausreichend ist

Ja, das sehe ich ganz ähnlich. Und zum Wählen das Handy zu bedienen ist im Prinzip so oder so verboten. Bei meiner Bluetooth-Einrichtung kann ich mit der Taste hinter dem Ohr wählen und Auflegen. Klappt ganz gut.

Hallo Zusammen!

Mal anders gefragt:

Gibt es ein Bluetoothmodul, dass ich ohne Probleme an meinen VDA-Anschluss meiner Werks-FSE-Vorbereitung vom Golf IV Edition Variant 05/2001 hängen kann?

Danke und Gruß, Mercutio

Es ist zwar ein wenig Offtopic aber will dafür nicht extra einen neuen Thread aufmachen.
Wie ist es denn mit einem PMR-Funkgerät(Handfunkgerät)? Auf dem Weg zum Nürburgring sind wir mit 2 Autos gefahren und 2 Funkgeräte waren zum unterhalten sehr nützlich. Man kann es in der Mittekonsole liegen haben. Wenn man quatschen will nimmt man es in die Hand, drückt blind auf den Knopf und redet. Dabei schaut man die ganze Zeit auf die Straße.

Auch erlaubt oder nicht?
Das Radio zu bedienen ist da Erfahrungsmäßig gefährlicher.

Gruß
Ercan

Zitat:

Original geschrieben von C20NE-Cruiser


Es ist zwar ein wenig Offtopic aber weil dafür nicht extra einen neuen Thread aufmachen.
Wie ist es denn mit einem PMR-Funkgerät(Handfunkgerät)? Auf dem Weg zum Nürburgring sind wir mit 2 Autos gefahren und 2 Funkgeräte waren zum unterhalten sehr nützlich. Man kann es in der Mittekonsole liegen haben. Wenn man quatschen will nimmt man es in die Hand, drückt blind auf den Knopf und redet. Dabei schaut man die ganze Zeit auf die Straße.

Auch erlaubt oder nicht?
Das Radio zu bedienen ist da Erfahrungsmäßig gefährlicher.

Gruß
Ercan

Laut Herstellerangaben der Funkgeräte fallen diese nicht unter das "Handyverbot" beim Fahren. Ob das Wunschdenken ist, weiß ich nicht. Ich könnte mir nur vorstellen, dass ein Gericht das mit der Verwendung eines Handys gleichsetzt. Spätestens, wenn etwas passiert...

Zitat:

Original geschrieben von Bleman


eine Telefonnummer wählen will und nur ein Headset habe, muss ich das Handy wohl oder übel auch in die Hand nehmen.

VoiceDial rulez ;-)

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