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Hat jemand Erfahrungen mit solchen Tricks der Versicherer bei der Regulierung?

Themenstarteram 11. Januar 2022 um 9:50

Im September schleuderte ein stürmischer BMW-Pilot in unseren Mini, der bei Rot korrekt an der Ampel stand. Der Unfallverursacher beging Fahrerflucht, verlor dabei glücklicherweise ein Kennzeichen. Danach das übliche Prozedere: Polizei und Anwalt eingeschaltet, Gutachten erstellen lassen mit einem Schaden von 4000 Euro plus Gutacher und Anwalt. Die Versicherung des Unfallverursachers R&V rührte sich trotz eindeutiger Schuldfrage monatelang nicht, wollte nur Fotos haben und schrieb, dass wohl ihr Kunde schuld sein würde. Kein Zahlung und sonst nichts trotz Mahnung, Klageandrohung und schließlich Klageeinreichung. Nun kam form- und kommentarlose Post mit der Mitteilung, dass man unser Fahrzeug beim Informationssystem der Versicherer HIS gemeldet habe. Dort landen zweifelhafte Fälle, hinter denen Betrügereien vermutet werden. Damit wird man bei künftigen Schadensfällen besonders kritisch untersucht und wahrscheinlich auch schnell raus geworfen.

 

Das sieht sehr nach einer Strategie aus, das Unfallopfer einzuschüchtern, um dann die Kosten zu drücken.

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28 Antworten

Zitat:

Ist es nicht sogar normal und gängige Praxis, dass die Schäden von den Versicherungen ins HIS gemeldet werden

Solange keine fachgerechte Reparatur nachgewiesen wird.

Zitat:

@gewei schrieb am 11. Januar 2022 um 10:50:57 Uhr:

Im September schleuderte ein stürmischer BMW-Pilot in unseren Mini, ........

Das passt an sich wie die Faust aufs Auge, mit der Abrechnung meines Totalschadens aus dem Sept. letzten Jahres. Zufällig ist die gegnerische Versicherung auch die R + V.

An sich glasklare Schuldfrage. Die Akte der Polizei ging zur Staatsanwaltschaft, obwohl bei mir kein Personenschaden vorlag. Nach etwa zwei Monaten dann die erste Reaktion überhaupt, von der R + V. Der Schaden ist mittlerweile abgerechnet. Abschlepper, Nutzungsausfall noch nicht.

Die HIS Eintragung hat mein Ex Fz. auch bekommen. Der wurde aber sicher zerlegt.

13 Monate zur auch ein Totalschaden, der nach 14 Tagen komplett abgerechnet (Kravag) war. :)

 

Für mich heißt das leider auch: Nie mehr ohne Anwalt.

Da habt Ihr ja noch richtig Glück gehabt. Die gegenerische Versicherung nach einer Unfallflucht hatte bei mir erst nach über einem Jahr reguliert, weil sie erst das Gerichtsurteil abwarten wollte und die Schuld endgültig nachgewiesen wurde. Ihr VS bestriit nämlich bis fast zum Schluss seine Missetat. Da konnt auch der Anwalt nicht helfen.

Wenn Klage eingereicht wurde, muss es doch zum Gerichtsverfahren gekommen sein ,oder steht das noch aus ?

Harig58 meint vermutlich das Strafverfahren wegen Unfallflucht.

Ich frage mich immer, wieso lassen sich Geschädigte auf diese Spielchen der Versicherung denn überhaupt ein? Statt ständiger Aufforderung wird genaue eine - dafür aber mit vollständigen Belegen versehene - Zahlungsaufforderung übersandt, Zahlungsziel max. vier Wochen. Danach eine kurze weitere Frist und dann folgt keine Klageandrohung, dann folgt die Klage.

Und wenn das Auto nicht mehr verkehrssicher ist, der Geschädigte das Geld nicht verauslagen kann (auch nicht per Kredit), kommt im ersten Anschreiben der entsprechende Hinweis auf die damit leider erhöhte Nutzungsausfallentschädigung bzw. erhöhten Mietwagenkosten.

am 11. Januar 2022 um 18:53

Sein Anwalt liest wahrscheinlich nicht regelmäßig MT. Sonst wüsste er das ja.

Richtig, es war das Strafverfahren gemeint. Das Auto war verkehrstüchtig, es hatte eine Delle in der Seitenwand erlitten.

Die Versicherung berief sich damals auf die Unschuldsvermutung und regulierte (erstmal) nicht. Gemäß Anwalt alles rechtens. Heute zweifle ich an der Fähigkeit des guten Mannes, der mir aber als guter Fachanwalt empfohlen wurde.

Delle in der Seitenwand - kleiner Schaden. Wenn du dann noch eine RS-Versicherung mit unanständiger SB hast, wird der Rechtsanwalt eventuell auch in deinem Interesse zunächst von einer Klage absehen, bis die Beweislage besser ist.

Zumindest lässt die mehr als knappe Unfallbeschreibung noch Fragen offen. Der Unfallverursacher mag ja eindeutig sein, die Tatsache des "verlorenen Kennzeichens" aber irgendwie nicht so richtig. Ein Kennzeichen ist ja meist ziemlich zentral am Fahrzeug befestigt. Damit das verlorengeht, muss ja ein größerer Treffer her. Damit wären ja dann auch eindeutige Spuren an beiden Fahrzeugen vorhanden ... das die gegnerische Versicherung wenig bezahlen will, überrascht einen nicht. Das sie sich aber komplett tot stellt verwundert dann schon.

@PeterBH

Die Sache war völlig klar, Zeugen gab es auch: Zwei Zaunbauer saßen zum Frühstück in ihrem LKW quasi genau daneben. Daher unverständlich für alle, dass sich der Verursacher immer noch als unschuldig sah. Aber seine RA hatte es in sich, die bezweifelte sogar die Sehleistungen der beiden Zeugen an. Natürlich Wasser auf die Mühle seiner Versicherung, daher die weitere Unschuldsvermutung und Verweigerung der Regulierung. Angeblich alles rechtens, so mein damaliger Anwalt. Eine RS hatte ich nicht, das Engagement des Anwalts in meinen Augen mehr als gering. Der Schaden betrug auch gerademal 1.200 Euro. Rückblickend hätte ich auf seine Dienste gerne verzichten können.

1.200,- €, brachten (nach altem RVG) im Klageverfahren gerade mal 366,- € incl. MwSt. Kein Wunder, dass der Herr Rechtsanwalt da wenig Ehrgeiz gezeigt hat. Wobei doch solche Verfahren deutlich mehr Spaß machen als die Standardklagen. Die kann der Referendar im ersten Ausbildungsabschnitt.

In jungen Jahren hatte ich auch mal so eine Flasc.., äh, so einen Fachanwalt nach einem Unfall. Der wurde erst flott, als es hinterher um seine Gebühren ging. Unter'm Strich hat der mehr an Gebühren erhalten, als ich an Schmerzensgeld.

"Das sie sich aber komplett tot stellt verwundert dann schon." - Bei der letzten Regulierung rief ich nach Fristablauf bei der Versicherung an - "ach ja, die Unterlagen sind hier eingegangen (schon vor zwei Wochen), dann muss ich das jetzt bearbeiten" - zwei Wochen später war die Klage zugestellt und dann erst wurde die Versicherung flott und hat ausnahmslos alles bezahlt.

Ich hatte vor paar Jahren mal Probleme mit der HDI - das zog sich auch über viele Monate hin. Obwohl ich wie ein Dobermann mit dem Regionalleiter kämpfteund von dem laufend Zusagen und Ankündigungen bekam.

Letztendlich haben sie in voller Höhe gezahlt - aber erst nach Beauftragung eines Anwalts (der wörtlich meinen Text auf sein Kanzleipapier übernahm). Dann musste ich die Kanzlei treten, den die behielten die Kohle schweigend ...

Von daher also - muss es kein böser Wille zur Verzögerung sein sondern scheint trotz gegenteiliger Theorie wohl eher normal (leider). (Mir hatte jemand beim Ausparken die eine Seite zerfetzt und war so ehrlich, sich selbst bei der Polizei deswegen zu melden - ich habe mich bei ihm bedankt.)

Darf ich mal zur HIS nachhaken (hat mit aktueller Regulierung zu tun):

angenommen, mein Unfallgegner baute jetzt mit seinem eigenen PKW einen Unfall (Geschwindigkeitsverstoß plus rote Ampel) mit Totalschaden - dann ist der Unfall zur HIS gemeldet.

Wenn er paar Jahre zuvor einen ähnlichen Unfall mit Totalschaden mit PKE seiner Freundin baute - findet keiner diesen Namen zweimal in der Datenbank weil 2 Halter und 2 Versicherungen.

Sein Kumpel (Beifahrer beim Unfall) wiederum besaß jahrelang temporär kein eigenes Auto - einen Zusammenhang hinsichtlich "provozierte Unfälle zwecks Abkassieren" - merkt keine Sau. Will auch niemand finden.

Was also bringt diese HIS wirklich? Man muss schon mega dämlich sein aufzufliegen ...

Wir hatten eine Verhandlung und dort erklärte mein Unfallgegner rotzfrech, dass er vor wenigen Jahren eben fast identischen Unfall mit Totalschaden hatte. Zugleich stellte er sich als Opfer hin und kassierte nette €11.000

Monate später eine weitere Verhandlung und plötzlich wurde erklärt "ich hatte noch nie einen Unfall sondern habe mein Auto damals verkauft". Was aber - wenn der erste Unfall mit einem "ausgeliehenen" PKW war (Lebensgemeinschaft, die Freundin hat auch ein Auto). Fiktiv 3x Unfall mit Totalschaden und 2 Kumpel freuen sich.

Zitat:

@Darkhexlein schrieb am 12. Januar 2022 um 18:04:37 Uhr:

 

Darf ich mal zur HIS nachhaken (hat mit aktueller Regulierung zu tun):

angenommen, mein Unfallgegner baute jetzt mit seinem eigenen PKW einen Unfall (Geschwindigkeitsverstoß plus rote Ampel) mit Totalschaden - dann ist der Unfall zur HIS gemeldet.

Wenn er paar Jahre zuvor einen ähnlichen Unfall mit Totalschaden mit PKE seiner Freundin baute - findet keiner diesen Namen zweimal in der Datenbank weil 2 Halter und 2 Versicherungen.

Sein Kumpel (Beifahrer beim Unfall) wiederum besaß jahrelang temporär kein eigenes Auto - einen Zusammenhang hinsichtlich "provozierte Unfälle zwecks Abkassieren" - merkt keine Sau. Will auch niemand finden.

Was also bringt diese HIS wirklich? Man muss schon mega dämlich sein aufzufliegen ...

Wir hatten eine Verhandlung und dort erklärte mein Unfallgegner rotzfrech, dass er vor wenigen Jahren eben fast identischen Unfall mit Totalschaden hatte. Zugleich stellte er sich als Opfer hin und kassierte nette €11.000

Monate später eine weitere Verhandlung und plötzlich wurde erklärt "ich hatte noch nie einen Unfall sondern habe mein Auto damals verkauft". Was aber - wenn der erste Unfall mit einem "ausgeliehenen" PKW war (Lebensgemeinschaft, die Freundin hat auch ein Auto). Fiktiv 3x Unfall mit Totalschaden und 2 Kumpel freuen sich.

Bei fiktiver Abrechnung und Totalschäden werden die Namen nicht gespeichert, sondern das Kennzeichen und die Fahrgestellnummer.

Nur bei Betrug erfolgt die Namensspeicherung.

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