Handbuch und Einbauanleitung prins VSI 2
Hallo zusammen,
ich brauche für die GSP beim TÜV das Handbuch und die Einbauanleitung für die prins VSI 2.
Gerne PN an mich.
Vielen Dank.
26 Antworten
Zitat:
@rene benz schrieb am 7. Februar 2023 um 19:20:37 Uhr:
Hallo,
habe die Anlage ja auch selber eingebaut....
Das war aber eine VSI-1 oder?????
Nein vor 3 Jahren vsi2
Ich seh gerade es wurden nicht alle Unterlagen hochgeladen. Der TÜV wollte
Gastankzulassung
E115 BESCHEINIGUNG
UND DIE Aufkleber am Auto sehen
Die Prüfer haben fast alle Probleme wenn es um einen Selbsteinbau geht.
Es gibt keine Gastankzulassung nach R115.
Die R115 bezieht sich nur auf den Motorkitt (Steuergerät) der Gasanlage und nicht auf dem Tank, diese laufen weiter unter 67R.
Auch dieser Aufkleber ist nicht nötig, da die ganzen Gaskomponenten wie bisher in die Papieren eingetragen werden müssen.
Du musst nur von Prins ein Schein zur Gasanlage haben, wo drin steht das dieses Fahrzeug mit dieser VIN und der VSI-2 die R115 erfühlt.
Der TÜV Prüfer kann aber gerne bei CAR-Gas anfragen, welche Tanks verbaut werden können (alle Gastanks mit 67R Prüfnummer).
Hatte aber das gleiche Problem gehabt, als ich bei meinem GL500 einen zweiten Tank verbaut hatte.(dieser steht auch nicht auf dem Aufkleber)
Ich hatte eigentlich alles vorher mit dem DEKRA Prüfer abgesprochen und lass der zweite Tank dann abgenommen werden sollte, hat der Prüfer auch erstmal fast 1/2 Std. mit CAR-Gas telefoniert, bis er es kapiert hat, dass die Tanks nichts mit der Gasanlage nach R115 zu tun haben und die R115 sich nur auf die Gasanlage bezieht.
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Habe jetzt auch die PDF-Datei für die Tanks gefunden.
Hier noch die Mail zur Anfrage bei CAR-Gas
Zitat:
@BMW-Biker007 schrieb am 9. Februar 2023 um 03:07:13 Uhr:
Die Prüfer haben fast alle Probleme wenn es um einen Selbsteinbau geht.
Weil die meisten nur eine GWP machen dürfen, keine GSP.
Bei den Anlagen nach R115 kommt hinzu, dass hier der Prüfer zusätzlich den ordnungsgemäßen Einbau bestätigen muss, was normalerweise durch die Einbaubescheinigung erfolgt
Zitat:
@BMW-Biker007 schrieb am 9. Februar 2023 um 03:07:13 Uhr:
Auch dieser Aufkleber ist nicht nötig, da die ganzen Gaskomponenten wie bisher in die Papieren eingetragen werden müssen.
Doch, ist er.
Das Eintragen der Komponenten unter 22 ist nicht zwingend notwendig.
In den GSP Unterlagen unserer beiden Gaser ist KEIN "x" bei "weitere Änderungen gemäß Anlage". Die Zulassungsstelle hat aber beim Astra mit der Prins den Text aus der GSP 1:1 übernommen und in Feld 22 eingetragen. Beim Omega hingegen steht in den Papieren wurden nur Feld P3 (Benzin/Flüssiggas) und Code zu Feld 10 (in 6) geändert plus die 55kg mehr in Feld 22.
Da ist der Aufkleber schon wichtig.
VG
Das hatte ich mal bei einem Zafira. Da stand auch nur Benzin/Flüssiggas.
Als ich dann den zur HU musste, wurde sie mir verweigert, da die Gasanlage nicht richtig eingetragen sei und ich mich an den Prüfer, der die Anlage abgenommen hat wenn sollte, damit diese richtig in die Papiere eingetragen wird.
Und das ist nun mal immer wieder ein Problem bei der HU, der eine Prüfer will davon gar nichts wissen und der nimmt es sehr genau und will alles angetragen haben.
Sowas hatte ich vor Jahren auch nur das es vorher 3 mal Tüv gab ohne Zirkus. Dann ich gekauft schwupps Papiere nicht komplett und somit auch nicht richtig in die Zulassung eingetragen. Nix Tüv. Tüv Nord auf die Füße getreten und neue Papiere bekommen und eingetragen. 2 Jahre später wurden die mit Kabelbindern befestigten Gas Leitungen an den Bremsleitungen bemängelt. Tüv Abnahme plus 4x Tüv und bei Nr. War es ein Mangel
Hmm...
Das ist doch bei R115 Anlagen etwas anders. Hier gilt die Abnahme für's Fahrzeug.
War doch einer der Gründe für R115, dass es keine Einzelabnahme mehr braucht.
In den Unterlagen der Zulassungsstelle steht ja genau alles drin und kann einfach abgerufen werden.
Brauchte bei der Zulassungsstelle ja nie die Unterlagen dabei haben. Es stand schon alles im System. Und so, wie es drin stand, wurde es in die ZB1 übertragen.
Bei den Anlagen vor R115 wurde alles noch von Hand eingetippt und da ist auch des "x" bei "weitere Änderungen..." drin.
VG
Zitat:
@hlmd schrieb am 9. Februar 2023 um 20:53:07 Uhr:
Hmm...
Das ist doch bei R115 Anlagen etwas anders. Hier gilt die Abnahme für's Fahrzeug.
War doch einer der Gründe für R115, dass es keine Einzelabnahme mehr braucht.
Ja, aber auch, nur wenn die Anlage bei einem Umrüster, der auch für den ordnungsgemäßen Einbau grade stehen muss, entfällt die Prüfung des Einbaus und der TÜV stempelt nur noch den Wisch für die Zulassungsstelle ab.
Man muss aber immer noch zur Zulassungsstelle und den ganzen Gedöns eintragen zulassen, wie es auch bei den Alten Anlagen war.
Aber auch das ist wohl von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich und ändert sich ständig.
Daher ist es immer besser, wenn alles wie bisher in der Zulassung steht.
Zitat:
Man muss aber immer noch zur Zulassungsstelle und den ganzen Gedöns eintragen zulassen, wie es auch bei den Alten Anlagen war.
Aber auch das ist wohl von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich und ändert sich ständig.Daher ist es immer besser, wenn alles wie bisher in der Zulassung steht.
Nein, man MUSS keine Anlage nach R115 eintragen lassen in die Papiere, da wird nur noch Kraftstoffart und eventuell Gewicht geändert. Die Komponenten stehen auf dem Aufkleber der dann ins Auto MUSS bei R115. Bei alten Anlagen nach 67R bis Euro 2 braucht man die komplette Eintragung, da entfällt dann auch der Aufkleber.
Du hast allerdings recht, am Ende würde ich aber auch darauf bestehen, dass jeder scheiß in den Papieren steht, denn damit hat man am Ende keine Probleme und hat auch keine lästigen Fragen.
Darauf würde ich bei der Zulassung auch bestehen, denn es ist keine Pflicht es nicht zu übernehmen sondern eine "kann" option.
Fazit: Immer drauf achten das jeder Mist in den Papieren steht! Erspart viel ärger!