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Haltverbort

Themenstarteram 24. Februar 2007 um 13:38

Hab gestern an diesem Schild (Z. 290 StVO: eingeschränktes Haltverbot für eine Zone) gehalten um Kurz ans Handy zu gehen.

Da kam dann auch gleich Polizei und meinte ich dürfte hier nicht stehen und das macht 15 €.

Die hab ich dann auch gleich bezahlt.

Aber soweit wie ich weiß darf ich hier 3 Minuten stehen oder liege ich dar falsch.

Bin dan hinterher aufs Revier gehfahren hab das dem Polizisten erzählt und er meinte dass ich nichtmal kurz (<3 Min) halten darf.

Bin ich oder der Polimannnzist im Recht?

37 Antworten
am 27. Februar 2007 um 22:24

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Kannst du uns den Paragraphen aus der StVO nennen, in dem das stehen soll? Ich persönlich habe da nichts dergleichen gefunden.

Leider nicht, ich gebe hier nur das wieder, wie es mir vor längerer Zeit mal erklärt wurde.

Deswegen bat ich ja auch Maik, der ja beruflich mit Sicherheit öfter mal auf diesen gewissen Behörden ist, sich schlau zu machen.

Mir wurde mal erklärt (ich weiß leider nicht mehr von wem), daß ein Behindertenparkplatz ausschließlich von Personen mit diesem gewissen Ausweis benutzt werden darf - diese Plätze seien quasi "Sperrgebiet" für alle Nichtberechtigten.

Mal sehen, vielleicht kann Maik ja was in Erfahrung bringen - würde mich auch NUR der Neugier wegen interessieren, da ich für mich keinen Grund sehe, mich als Nichtbehinderter, in welcher Form auch immer, auf einem Behindertenparkplatz aufzuhalten.

mfg. Matt

Da es nirgens laut StVO ausdrücklich verboten ist dort zu halten, ist es erlaubt :D.

So einfach ist das ;).

Gruss

Maik

Zitat:

Original geschrieben von Maik380

Da es nirgens laut StVO ausdrücklich verboten ist dort zu halten, ist es erlaubt :D.

So einfach ist das ;).

Gruss

Maik

So komisch es klingt, ich sehe es genauso.

In § 12 StVO wird ausführlich beschrieben wo nicht gehalten werden darf. Ein Parkplatz mit mit Sonderzeichen "Behindertenparkplatz" ist dort nicht aufgeführt.

Hingegen im Bereich "Parken" ist unter Punkt 8e das Parken ohne entsprechende Genehmigung auf einem Behindertenparkplatz verboten.

 

Grüße

Wie ich gesagt habe wurde die sache bei mit heute gegen mittag fallengelassen, aus mangel an beweisen und wegen groben beamten fehlern.

Gruss

Maik

am 28. Februar 2007 um 18:05

Zitat:

Original geschrieben von Maik380

Da es nirgens laut StVO ausdrücklich verboten ist dort zu halten, ist es erlaubt :D.

Ich dachte immer, bei uns im schönen D sei grundsätzlich alles verboten was nicht als AUSDRÜCKLICH erlaubt ausgewiesen ist :D :D :D oder es kommt einem vielleicht manchmal nur so vor ;)

Nein, aber wenn etwas nicht explizit erlaubt ist, kannst du dir NIE sicher sein, dass es nicht doch noch irgendein Gesetz gibt, was es verbietet :)

MfG, HeRo

Ich habe auch 50% (aber kein "G" im Ausweis). Mir würde es nie einfallen, dort zu parken, egal ob verboten oder nicht. Es gibt immer Leute, die darauf angewiesen sind.

Nein, aber wenn etwas nicht explizit erlaubt ist, kannst du dir NIE sicher sein, dass es nicht doch noch irgendein Gesetz gibt, was es verbietet

Zum Beispiel weiss so gut wie kein Radfahrer, dass man beim Zebrastreifen absteigen muss.

Dagegen scheinen sie alle zu wissen, dass die Autofahrer schuld sind, wenn sie einen Radler auf der falschen Seite umfahren.

Verkehrte Welt.

Im Dunklen, ohne Licht (wieso auch, ich kann doch gut kucken?), auf der falschen Seite, und dann noch aufregen, wenn man gerade noch bremsen konnte.

Das sind die Richtigen!

Zitat:

Original geschrieben von matt13

Das haut mich aber jetzt wirklich um! Und wenn Du mit einer roten Fahne schwenkend auf Deinem Autodach sitzt, hast Du Dich nicht auf einen Behindertenparkplatz zu stellen -

mfg. Matt

(nicht behindert, aber mit viel Verständnis)

Ich glaube, dass wer sowas macht, doch auf einen Versehrtenparkplatz darf!! :p :D

Bonsoir...

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